RATGEBER

Fahren ohne Versicherungsschutz: Mit welcher Strafe müssen Sie rechnen?

Welche Konsequenzen hat das Fahren ohne Versicherungsschutz?
Welche Konsequenzen hat das Fahren ohne Versicherungsschutz?

Fahren ohne Versicherung – Strafe

VerstoßStrafe
Kfz ohne erforderliche Haftpflichtversicherung im öffentlichen Raum gefahren oder geparktFreiheitsstrafe bis zu 1 Jahr oder Geldstrafe,
evtl
– bei FahrlässigkeitFreiheitsstrafe bis zu 6 Monaten oder Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen

Die Gesetzgebung in Deutschland sieht das Abschließen bestimmter Pflichtversicherungen vor. Dazu gehört im Bereich Verkehrsrecht auch die Kfz-Haftpflichtversicherung, die für jedes Kraftfahrzeug erforderlich ist, das im öffentlichen Raum genutzt wird. Sie soll dafür sorgen, dass bei einem Unfall mit dem Fahrzeug die Kosten der verursachten Schäden gedeckt sind. Was passiert aber, wenn Sie ein Auto ohne erforderliche Versicherung fahren? In diesem Ratgeber verraten wir Ihnen, welche Strafe für das Fahren ohne Versicherungsschutz verhängt wird und wann dieser Tatbestand überhaupt erfüllt ist.

FAQ: Fahren ohne Umweltplakette

Droht beim Fahren ohne Versicherungsschutz ein Bußgeld?

Nein, mit einem Bußgeld ist es hier nicht getan, da das Fahren ohne Versicherungsschutz eine Straftat darstellt. Sie müssen in diesem Fall mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe rechnen (bis zu 1 Jahr, bei Fahrlässigkeit bis zu 6 Monaten).

Wer haftet für das Fahren ohne Versicherungsschutz, wenn ein Unfall passiert?

Üblicherweise wird hier der Fahrer haftbar gemacht. Allerdings kann auch dem Fahrzeughalter eine Straftat vorgeworfen werden, wenn er wusste, dass mit seinem nicht-versicherten Fahrzeug gefahren wurde, und er dies zugelassen hat.

Warum ist das Autofahren ohne Versicherung überhaupt verboten? Ist es nicht meine Sache, ob ich eine Versicherung abschließe?

Kraftfahrzeuge haben das Potential, Unfälle mit schweren Schäden zu verursachen. Dabei können unter Umständen hohe Kosten entstehen, nicht nur für die Reparatur von Sachschäden, sondern z. B. auch aufgrund von Schmerzensgeldansprüchen. Diese können schnell die finanziellen Möglichkeiten des Fahrzeughalters übersteigen, wenn er sie aus eigener Tasche bezahlen soll. Damit die Unfallopfer nicht auf ihren Rechnungen sitzen bleiben, muss deshalb für jedes Kfz in Deutschland eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden, die den finanziellen Ausgleich bei einem Unfall übernimmt.

Fahren ohne Haftpflichtversicherung – keine Lappalie

Das Fahren ohne Versicherungsschutz stellt eine Straftat dar.
Das Fahren ohne Versicherungsschutz stellt eine Straftat dar.

Gemäß § 1 des Pflichtversicherungsgesetzes (PflVG) müssen Kraftfahrzeuge und Anhänger, die einen regelmäßigen Standort in Deutschland haben, durch den Halter haftpflichtversichert werden. Diese Haftpflichtversicherung ist für den Halter selbst, den Eigentümer und sämtliche Fahrer des Fahrzeugs abzuschließen. Dadurch wird sichergestellt, dass Schadensersatzansprüche, die einem Dritten durch den Betrieb des versicherten Kfz entstehen, gedeckt werden.

Dies ist wichtig, denn gerade ein Verkehrsunfall kann schwere Schäden nach sich ziehen – und damit auch hohe Reparaturkosten oder Schmerzensgeldansprüche, die der Fahrer möglicherweise nicht aus eigener Tasche bezahlen kann. Dank der Verpflichtung zum Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung ist gewährleistet, dass die Unfallopfer trotzdem ihre Entschädigung erhalten.

Aus diesem Grund ist das Fahren ohne vorgeschriebenen Versicherungsschutz verboten und stellt sogar eine Straftat dar. Das bedeutet, dass Sie nicht nur mit einem Bußgeld davonkommen, wenn Sie erwischt werden, wie es bei einer Ordnungswidrigkeit der Fall wäre. Stattdessen müssen Sie gemäß § 6 PflVG mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr rechnen. Haben Sie fahrlässig gehandelt, können Sie mit einer Freiheitsstrafe bis zu 6 Monaten oder einer Geldstrafe von bis zu 180 Tagessätzen davonkommen. Über das genaue Strafmaß entscheidet das Gericht im Einzelfall.

Übrigens: Auch Elektrokleinstfahrzeuge wie E-Scooter und Segways oder bestimmte E-Bikes müssen haftpflichtversichert sein. Viele Fahrer nehmen an, dass ihnen lediglich ein Bußgeld von 40 Euro droht, wenn sie dies missachten. Dies ist jedoch ein Irrtum. Denn diese Geldbuße fällt nur für den Verstoß an, dass die Versicherungsplakette an dem Elektrokleinstfahrzeug fehlt. Besitzt es aber tatsächlich überhaupt keine Haftpflichtversicherung, müssen Fahrer mit den gleichen Strafen rechnen wie z. B. Autofahrer.

Fahren ohne Haftpflicht: So schnell ist’s passiert

Nicht nur das Fahren ist ohne Haftpflichtversicherung verboten, sondern auch das Parken im öffentlichen Raum.
Nicht nur das Fahren ist ohne Haftpflichtversicherung verboten, sondern auch das Parken im öffentlichen Raum.

Häufig passiert das Fahren ohne Versicherungsschutz nicht aus mutwilliger Absicht heraus. Viel häufiger sind Vergesslichkeit oder schlicht Unwissenheit dafür verantwortlich, dass der Führer eines Kfz sich strafbar macht. Deshalb wollen wir an dieser Stelle genauer erläutern, wann der Tatbestand erfüllt ist. Dies ist der Fall, wenn die folgenden beiden Voraussetzungen vorliegen:

  1. Das versicherungspflichtige Fahrzeug besitzt aktuell keine gültige Haftpflichtversicherung. Das gilt zum Beispiel, wenn Sie Ihre alte Versicherung gekündigt haben und die neue noch nicht wirksam ist. Auch wenn Sie mit der Zahlung der Versicherungsbeiträge im Rückstand sind, kann der Versicherungsschutz erlöschen.
  2. Das betreffende Kfz wird im öffentlichen Raum genutzt. Damit ist nicht nur das Fahren gemeint, sondern auch das Parken. Sie dürfen ein Auto ohne Versicherungsschutz also nicht auf einem öffentlichen bzw. öffentlich zugänglichen Parkplatz abstellen.

Sorgen Sie deshalb stets dafür, dass Ihr Kfz haftplichtversichert ist oder andernfalls auf Privatgrund abgestellt wird.

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