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Freiheitsstrafe: Wann droht Gefängnis?

Eine Freiheitsstrafe kann bei Straftaten, z. B. Verkehrsstraftaten, verhängt werden.
Eine Freiheitsstrafe kann bei Straftaten, z. B. Verkehrsstraftaten, verhängt werden.

Nicht jeder Verstoß im Verkehrsrecht ist eine Ordnungswidrigkeit. Es kann sich dabei auch um eine Straftat handeln, für die dem Verkehrssünder möglicherweise sogar eine Freiheitsstrafe droht. Aber was genau ist darunter eigentlich zu verstehen? Und dauert eine lebenslange Haftstrafe wirklich bis zum Lebensende? Wir verraten es Ihnen.

Freiheitsstrafe – Bedeutung

Was bedeutet eine Freiheitsstrafe genau? Es handelt sich hierbei um eine Form von Freiheitsentzug, die ein Gericht als Sanktion für eine Straftat verhängt. Die Freiheitsstrafe wird in einer Strafvollzugsanstalt verbüßt, das allseits bekannte Gefängnis.

Wie lange die Haft dauert, entscheidet das Gericht je nach Einzelfall. Dabei muss es sich an den gesetzlichen Strafrahmen für die entsprechende Straftat halten. Hier sind einige Beispiele für die mögliche Haftdauer von Verkehrsstraftaten:

  • Fahren ohne Fahrerlaubnis: max. 1 Jahr (§ 21 Straßenverkehrsgesetz (StVG))
  • Kennzeichenmissbrauch: max. 1 Jahr (§ 22 StVG)
  • Gefährdung des Straßenverkehrs: max. 5 Jahre (§ 315c Strafgesetzbuch (StGB))
  • Vollrausch: max. 5 Jahre (§ 323a StGB)
  • Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort: max. 3 Jahre (§ 142 StGB)
  • Trunkenheit im Verkehr: max. 1 Jahr (§ 316 StGB)
  • Unterlassene Hilfeleistung: max. 1 Jahr (§ 323c StGB)

§ 38 StGB: Zeitige und lebenslängliche Freiheitsstrafe

Es wird zwischen zwei verschiedenen Arten von Freiheitsstrafe unterschieden, welche beide in § 38 StGB definiert sind:

Es wird zwischen zeitiger und lebenslänglicher Freiheitsstrafe unterschieden.
Es wird zwischen zeitiger und lebenslänglicher Freiheitsstrafe unterschieden.
  • Eine zeitige Freiheitsstrafe dauert mind. 1 Monat und max. 15 Jahre.
  • Eine lebenslange Freiheitsstrafe gilt auf unbestimmte Zeit und kann nach frühestens 15 Jahren zur Bewährung ausgesetzt werden.

Eine lebenslange Freiheitsstrafe muss also nicht zwangsläufig bis zum Lebensende dauern.

Haftstrafe ohne Vollzug: Die Freiheitsstrafe auf Bewährung

Oft ist in den Medien die Rede davon, dass eine Freiheits- bzw. Haftstrafe auf Bewährung ausgesetzt wurde. In diesem Fall muss der Verurteilte nicht sofort ins Gefängnis, sondern ist für eine bestimmte Zeit auf Bewährung. Die Strafe ist währenddessen ausgesetzt. Die Bewährungszeit muss mindestens zwei Jahre und maximal fünf Jahre dauern. Wird eine lebenslange Freiheitsstrafe nach mindestens 15 Jahren im Vollzug zur Bewährung ausgesetzt, beträgt die Bewährungszeit 5 Jahre.

Der Verurteilte darf sich in diesem Zeitraum keine weiteren Straftaten leisten und bekommt einen Bewährungshelfer zur Seite gestellt, falls das Gericht dies für notwendig erachtet. Außerdem kann es dem Verurteilten Auflagen für die Bewährungszeit erteilen. Verstößt er gegen diese oder begeht eine weitere Straftat, wird die Strafaussetzung widerrufen und er muss die Freiheitsstrafe in vollem Umfang antreten.

Die Aussetzung zur Bewährung ist nur bei Freiheitsstrafen von höchstens einem Jahr möglich (unter besonderen Umständen auch bei Strafen von höchstens zwei Jahren) oder eben bei einer lebenslangen Freiheitsstrafe, wenn diese bereits mindestens seit 15 Jahren verbüßt wird.

FAQ: Freiheitsstrafe

Was heißt „Freiheitsstrafe“?

Eine Freiheitsstrafe ist eine mögliche Sanktion für eine Straftat, bei der der Verurteilte für eine bestimmte Zeit ins Gefängnis muss. Dauert die Freiheitsstrafe höchstens ein Jahr, kann sie auf Bewährung ausgesetzt sein. In diesem Fall muss die Haft nicht angetreten werden, es sei denn der Verurteilte verstößt gegen die Bewährungsauflagen oder begeht eine weitere Straftat.

Was ist eine lebenslange Freiheitsstrafe?

Unter einer lebenslangen Freiheitsstrafe ist eine Freiheitsstrafe zu verstehen, die auf unbestimmte Dauer gilt. Sie kann nach frühestens 15 Jahren zur Bewährung ausgesetzt werden.

Kann ich eine Haftstrafe in eine Geldstrafe umwandeln?

Nein, diese Möglichkeit sieht das Strafrecht nicht vor. Umgekehrt ist es jedoch möglich, dass eine Ersatzfreiheitsstrafe vollstreckt wird, wenn Sie Ihre Geldstrafe nicht zahlen.

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