Straftat im Straßenverkehr – Verstoß gegen das Gesetz

Gesetze legen bestimmte Regeln fest, die Personen Tag für Tag befolgen müssen. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) regelt unter anderem, welche Fahrzeuge Vorfahrt haben, wie schnell Kfz unterwegs sein dürfen und wo Personen mit ihrem fahrbaren Untersatz halten oder parken dürfen. Hielte sich niemand an diese Vorschriften des Verkehrsrechts, würde auf den Straßen ein heilloses, gefährliches Durcheinander herrschen. Wann wird aber aus einem Regelverstoß eine Straftat im Straßenverkehr?
- 1,1 Promille am Steuer
- Fahren ohne Fahrerlaubnis
- Fahren trotz Fahrverbot
- Fahren ohne Versicherungsschutz
- Fahrerflucht
- Gaffer
- Gefährdung des Straßenverkehrs
- Gefährlicher Eingriff in den Bahnverkehr
- Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr
- Illegale Autorennen
- Nötigung im Straßenverkehr
- Unterlassene Hilfeleistung
FAQ: Straftat
Im Gegensatz zu einer Ordnungswidrigkeit stellt eine Straftat einen schwerwiegenderen Verstoß dar. Daher werden Straftaten nicht mit einem Bußgeld sanktioniert, sondern mit einer Geldstrafe oder schlimmstenfalls einer Freiheitsstrafe.
An dieser Stelle haben wir Ihnen einige Beispiele für Straftaten im Straßenverkehr aufgelistet.
Die Verjährung einer Straftat richtet sich in der Regel nach der möglichen Höchststrafe. Beträgt die Freiheitsstrafe beispielsweise mehr als fünf Jahre, gilt die Tat normalerweise nach zehn Jahren als verjährt. Mehr dazu können Sie hier nachlesen.
Was ist eine Straftat? Eine Definition
Als Straftaten werden in Deutschland rechtswidrige Handlungen bezeichnet. Dabei müssen die folgenden drei Voraussetzungen erfüllt werden:
- Es handelt sich um eine verbotene Tat, die in einem Gesetz – z. B. dem Strafgesetzbuch (StGB) – festgehalten ist.
- Der Täter hat bei vollem Bewusstsein gehandelt.
- Der Täter kann keine Rechtfertigungsgründe vorbringen.
Grundsätzlich werden zwei Formen der Straftat unterschieden: das Verbrechen und das Vergehen. Ersteres ist eine schwere Straftat, die mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr geahndet wird. Demgegenüber ist ein Vergehen eine Straftat, die weniger schwerwiegend ist. Es wird mit einer geringen Freiheitsstrafe bzw. Geldstrafe bestraft.
Was ist der Unterschied zwischen Ordnungswidrigkeit und Straftat?

Was eine Straftat im Straßenverkehr oder in einem anderen Rechtsbereich ausmacht, haben wir bereits geklärt. Neben der Straftat gibt es jedoch auch noch die sogenannte Ordnungswidrigkeit. Wie unterscheidet sich diese von Straftaten?
Eine Ordnungswidrigkeit ist ein weniger schwerwiegender Verstoß. Dieser wird im Gegensatz zu einer Straftat nicht mit einer Geldstrafe, sondern mit einem Bußgeld geahndet. Des Weiteren werden die Sanktionen nicht von einem Gericht festgelegt. Vielmehr ist eine Verwaltungsbehörde, z. B. eine Bußgeldstelle, damit beauftragt, das Bußgeld und eventuell anfallende Nebensanktionen zu verhängen.
Welche Verjährungsfristen sind für Straftaten vorgesehen?
Eine Straftat, ob nun im Straßenverkehr oder einen anderen Bereich betreffend, kann in den meisten Fällen nur innerhalb eines festgelegten Zeitraums geahndet werden. Wie lange es bis zur Verjährung von Straftaten dauert, hängt in der Regel davon ab, wie lang die Freiheitsstrafe bei einer Verurteilung für einen Straftatbestand ausfallen kann:
- Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis ein Jahr: Verjährung nach drei Jahren
- Mehr als ein Jahr: Verjährung nach fünf Jahren
- Mehr als fünf Jahre: Verjährung nach zehn Jahren
- Über zehn Jahre: Verjährung nach 20 Jahren
- Lebenslange Freiheitsstrafe: Verjährung nach 30 Jahren
Eine Ausnahme besteht beim Mord gemäß § 211 StGB. Diese Straftat verjährt nicht und kann demnach auch noch nach vielen Jahren verfolgt werden.
Beispiele für Straftaten im Straßenverkehr
Viele Laien wissen nicht genau, was sie sich unter Straftat im Straßenverkehr vorzustellen haben. Im Folgenden listen wir einige Beispiele auf:
- Fahren ohne Fahrerlaubnis gemäß § 21 Straßenverkehrsgesetz (StVG) – Folgen: Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe
- Trunkenheit im Verkehr gemäß § 316 StGB – Folgen: Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe
- Gefährdung des Straßenverkehrs gemäß § 315c StGB – Folgen: Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe
- Fahrerflucht gemäß § 142 StGB – Folgen: Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe
- Teilnahme an verbotenen Kfz-Rennen gemäß § 315d StGB – Folgen: Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe
- Fahren ohne gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflichtversicherung (§ 6 Pflichtversicherungsgesetz) – Folgen: Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe
Kommt es zum Führerscheinentzug bei Straftaten?

Wird eine Person wegen einer Straftat im Straßenverkehr verurteilt, droht ihr nicht nur eine Freiheits- oder Geldstrafe. Zusätzlich kann das Gericht auch ein Fahrverbot von einem Monat bis maximal sechs Monaten festlegen. In diesem Zeitraum muss der verurteilte Straftäter dann seinen Führerschein bei der zuständigen Behörde abgeben. Erst nach Ende des Fahrverbots erhält er den Führerschein zurück und darf wieder am Straßenverkehr teilnehmen.
In gewissen Fällen greift das Gericht nach einer Straftat im Straßenverkehr jedoch zu einem härteren Mittel. Hierbei handelt es sich um die Entziehung der Fahrerlaubnis. Im Gegensatz zum Fahrverbot erhält hier der Betroffene seinen Führerschein nicht nach einer gewissen Zeit zurück. Vielmehr muss er ihn nach Ablauf einer festgelegten Sperrfrist – die in der Regel zwischen sechs Monaten und fünf Jahren dauert – erneut beantragen.
Die gesetzliche Grundlage hierzu stellt § 69 StGB dar. Diese erlaubt es einem Gericht, die Fahrerlaubnis einer Person zu entziehen, wenn aus der Tat geschlossen werden kann, dass der Betroffene nicht zum Führen eines Kfz geeignet ist. Das ist vor allem dann der Fall, wenn es sich bei der Straftat im Straßenverkehr um eine der folgenden handelt:
- Gefährdung des Straßenverkehrs
- Teilnahme an verbotenen Kraftfahrzeugrennen
- Alkohol am Steuer
- Fahrerflucht
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