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Illegale Autorennen – Wettlauf mit dem Tod?

Illegale Autorennen stehen unter Strafe. Bis 2017 galten sie lediglich als Ordnungswidrigkeit.
Illegale Autorennen stehen unter Strafe. Bis 2017 galten sie lediglich als Ordnungswidrigkeit.

Bußgeldkatalog: Illegales Autorennen

Ver­stoßStrafePkt.Fahr­verbot
Il­le­gales Kraft­fahr­zeug­rennenGeld­strafe /
max. 2 Jahre Frei­heits­strafe
3Ent­zug der Fahr­er­laub­nis
… mit Ge­fähr­dung
(gilt nur für Fah­rer)
Geld­strafe /
max. 5 Jahre Frei­heits­strafe
3Ent­zug der Fahr­er­laub­nis
… mit töd­lichem oder schwerem Unfall
(gilt nur für Fah­rer)
1 - 10 Jahre Frei­heits­strafe3Ent­zug der Fahr­er­laub­nis

Bußgeldrechner für illegale Autorennen

Die Amerikaner lieben Waffen und die Deutschen ihr Auto. Die beiden recht symbolträchtigen Gegenstände haben eines gemeinsam: Sie können töten. Der fahrbare Untersatz eines Rasers wird schnell zum tödlichen Geschoss für Passanten, die zur falschen Zeit am falschen Ort sind. Die aktuelle Diskussion über illegale Autorennen macht diese Todesgefahr besonders deutlich. Nachdem mehrere Unbeteiligte bei solchen Autowettfahrten zu Tode kamen, stellte der Gesetzgeber im Jahr 2017 unerlaubte Autowettrennen bzw. Kraftfahrzeugrennen unter Strafe.

Illegales Straßenrennen seit 2017 strafbar – der Tatbestand

Verursacht der Fahrer einen schweren Unfall durch das Autorennen, so muss er mit noch härteren Strafen rechnen.
Verursacht der Fahrer einen schweren Unfall durch das Autorennen, so muss er mit noch härteren Strafen rechnen.

Bis zum 12.10.2017 galten illegale Autorennen als Ordnungswidrigkeit und waren nach § 29 Abs. 1 Straßenverkehrsordnung (StVO) verboten. Diesen Absatz gibt es heute nicht mehr in § 29. Stattdessen hat der Gesetzgeber § 315d ins Strafgesetzbuch (StGB) eingefügt und illegale Straßenrennen damit zu einer Straftat erklärt.

Illegale Rennen sind u. a. deswegen strafbar, weil sie über eine bloße Geschwindigkeitsüberschreitung weit hinausgehen. Solche Wettfahrten laufen sehr dynamisch ab. Die Fahrer blenden mögliche (auch große) Gefahren aus und sind eher bereit, Risiken einzugehen.

Was sind illegale Autorennen und Kraftfahrzeugrennen?

§ 315d StGB spricht ausdrücklich von Kraftfahrzeugrennen. Damit machen sich nicht nur Autofahrer strafbar, sondern z. B. auch Motorradfahrer, die auf der Straße unerlaubt ein Rennen fahren.

Ein solch illegales Kfz-Rennen kann unterschiedlich aussehen:

  • Die Fahrer liefern sich ein Beschleunigungsrennen von einer Ampel zur nächsten.
  • Sie fahren auf einer längeren Strecke unerlaubt gegeneinander.
  • Auch wer allein ein Rennen gegen die Uhr fährt, macht sich strafbar.

Juristen definieren illegale Autorennen o. ä. Wettfahrten als Wettbewerb oder Teil eines Wettbewerbs oder als eine Veranstaltung, bei der es darum geht, eine Höchstgeschwindigkeit zu erreichen. Auf die Länge der gefahrenen Strecke und eine möglich vorherige Absprache kommt es hingegen nicht an.

Zum Straftatbestand des § 351d StGB gehört außerdem, dass das Rennen im öffentlichen Straßenverkehr stattfinden muss. Und es darf nicht erlaubt sein. An dieser Stelle kommt der 2017 angepasste § 29 Abs. 2 StVO ins Spiel, wonach Kraftfahrzeugrennen einer behördlichen Erlaubnis bedürfen.

Wer als Täter in Betracht kommt

Auch wer illegale Autorennen veranstaltet oder durchführt, macht sich strafbar.
Auch wer illegale Autorennen veranstaltet oder durchführt, macht sich strafbar.

§ 315d Abs. 1 StGB beschreibt sehr deutlich, wer für illegale Autorennen vor dem Strafgericht landen kann:

  • Veranstalter, also diejenigen, die ein solches Rennen ausrichten oder durchführen
  • Teilnehmer, sprich jene, die sich eine Wettfahrt liefern
  • Kraftfahrer, die „mit nicht angepasster Geschwindigkeit und grob verkehrswidrig und rücksichtslos fortbewegen, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen“.

Rechtliche Folgen einer strafbaren Wettfahrt

Das Strafmaß für illegale Autorennen sieht eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren vor. Das gilt aber nur, wenn die Wettfahrt glimpflich verläuft und niemand gefährdet wird.

Sobald andere Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet werden, erhöht sich der Strafrahmen für den Fahrer (nicht für den Veranstalter) auf Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren. Bei einer fahrlässig verursachten Gefahr kann das Strafgericht den Fahrer zu einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren verurteilen.

Noch schärfer fällt Strafe aus, wenn das illegale Autounfall mit einem Unfall endet, sofern dabei …

  • ein anderer Mensch zu Tode kommt oder
  • schwer verletzt wird oder
  • eine große Anzahl von Menschen Gesundheitsschädigungen davon trägt.

Hier droht in der Regel eine Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.

Doch bei dieser Bestrafung allein bleibt es nicht. Wer für ein illegales Rennen verurteilt wird, verliert in der Regel auch Fahrerlaubnis und Führerschein. Sein Tatfahrzeug kann ebenfalls eingezogen werden. Des Weiteren schlagen illegale Autorennen mit drei Punkten in Flensburg zu Buche und gelten darüber hinaus als A-Verstoß.

Illegale Autorennen in der Rechtsprechung

Tödliches Autorennen: Bei einem Crash in Berlin verstarb ein unbeteiligter PKW-Fahrer. Richter verurteilten die Rennfahrer wegen Mordes.
Tödliches Autorennen: Bei einem Crash in Berlin verstarb ein unbeteiligter PKW-Fahrer. Richter verurteilten die Rennfahrer wegen Mordes.

In der Vergangenheit haben sich bereits verschiedene Gerichte mit der Strafbarkeit illegaler Autorennen beschäftigt. Gerade vor Einführung des § 315d StGB war es nicht ganz einfach, eine für die jeweilige Tat und Schuld angemessene Strafe zu finden. Bis zu diesem Zeitpunkt war eine Bestrafung nur wegen folgender Delikte möglich:

  • fahrlässige Tötung nach § 222 StGB
  • Gefährdung des Straßenverkehrs gemäß § 315c StGB

Der wohl spektakulärste Fall für illegale Autorennen spielte in Berlin: Zwei junge Männer lieferten sich auf dem Kurfürstendamm eine Wettfahrt und überfuhren dabei mehrere rote Ampeln. Als zwei Fußgängerinnen die Straße überqueren wollten, mussten sie hinter ein Geländer zurückspringen, um nicht von den Fahrzeugen erfasst zu werden. Die Fahrer rasten dennoch weiter und kollidierten bei einer Geschwindigkeit von etwa 160 km/h mit einem ordnungsgemäß in eine Kreuzung einfahrenden Auto. Dessen Fahrer verstarb am Unfallort. Die Beifahrerin eines Rennfahrers wurde erheblich verletzt und eine Fußgängerin nur knapp von umherfliegenden Trümmern verfehlt.

Das Berliner Landgericht (LG) verurteilte beide Fahrer wegen Mordes zu lebenslanger Haft. Der Bundesgerichtshof (BGH) hob das Urteil wieder auf, u. a. weil die Richter des LG den Vorsatz der Täter nicht ausreichend belegt hätten.

FAQ: Illegale Autorennen

Was sind illegale Autorennen?

Dabei handelt es sich um Wettfahrten mit Kraftfahrzeugen, bei denen es darum geht, eine Höchstgeschwindigkeit zu erreichen. Sie müssen im öffentlichen Straßenverkehr stattfinden, um strafbar zu sein. Eine genauere Erläuterung des Begriffs lesen Sie hier.

Was passiert, wenn ein illegales Autorennen mit einem Unfall endet, der vielleicht sogar tödlich ausgeht?

In diesem Fall erhöht sich das Strafmaß erheblich. § 315d Abs. 5 StGB sieht hierfür eine Freiheitstrafe von einem bis zu zehn Jahren vor. Eine Geldstrafe ist nicht mehr möglich. Zudem verliert der verurteilte Rennfahrer seine Fahrerlaubnis.

Werden fortan alle Rennfahrer nach § 315d StGB bestraft?

Nein. Dieser Straftatbestand findet nur auf Taten Anwendung, die nach Inkrafttreten des § 315d StGB begangen wurden. Täter, die sich zu früheren Zeiten illegale Autorennen lieferten, müssen sich u. U. dennoch vor dem Strafgericht verantworten, weil ihre Tat auch als Gefährdung des Straßenverkehrs oder ggf. als fahrlässige Tötung gewertet werden könnte. Bleibt es hingegen bei einer bloßen Ordnungswidrigkeit, gelten die Sanktionen des Bußgeldkatalogs.

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