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Geldstrafe nach § 40 StGB: Wie teuer kann eine Straftat sein?

Wann Droht eine Geldstrafe und wie hoch kann diese eigentlich ausfallen?
Wann Droht eine Geldstrafe und wie hoch kann diese eigentlich ausfallen?

Während Ordnungswidrigkeiten mit Verwarn- und Bußgeldern belegt sind, können auf Straftaten weit schwerwiegendere Sanktionen folgen. Das Strafgesetzbuch (StGB) sieht bei Straftaten Geld- oder Freiheitsstrafen vor. Für letztere ist dem jeweiligen Straftatbestand im StGB in der Regel eine Höchstgrenze vorgegeben. Bei einer Geldstrafe hingegen bleiben viele Variablen, die die abschließende Höhe im Einzelfall beeinflussen. Doch wie hoch kann die Geldstrafe ausfallen? Und wie lässt sie sich berechnen?

FAQ: Geldstrafe

Was bedeutet der Tagessatz bei einer Geldstrafe?

Die Geldstrafe wird maßgeblich durch die Höhe sowie die Anzahl der Tagessätze bestimmt. Beide werden individuell für den Einzelfall festgelegt, wie genau, erfahren Sie hier.

Wie wird der Tagessatz berechnet?

Ein Tagessatz entspricht einem Dreißigstel des monatlichen Nettoeinkommens des Täters.

Wie hoch kann eine sein Geldstrafe?

Bei der Verurteilung wegen einer Straftat kann die Geldstrafe bei mindestens 5 und maximal 360 Tagessätze liegen. Ein Tagessatz liegt dabei zwischen 1 bis maximal 30.000 Euro.

Wann droht eine Ersatzfreiheitsstrafe?

Zahlt der Verurteilte die Geldstrafe nicht, kann gegen ihn eine Ersatzfreiheitsstrafe verhängt werden. Näheres erfahren Sie hier.

Berechnung der Geldstrafe: Tagessätze & Tagessatzhöhe

Wie lässt sich eine mögliche Geldstrafe eigentlich berechnen?
Wie lässt sich eine mögliche Geldstrafe eigentlich berechnen?

Eine jede Geldstrafe setzt sich aus zwei Teilen zusammen: der Anzahl und der Höhe der Tagessätze. Das Strafgesetzbuch gibt in § 40 die Rahmenbedingungen für beide Variablen vor.

  1. Ein Tagessatz kann zwischen 1 und 30.000 Euro liegen.
  2. Eine Geldstrafe kann zwischen 5 und 360 Tagessätze umfassen.

Sieht ein Gericht nach der Begehung einer Straftat von einer Freiheitsstrafe ab, so kann es allein von diesen Vorgaben ausgehend rein rechnerisch eine Geldstrafe zwischen 5 und 10.800.000 Euro verhängen. Nun wählen die zuständigen Richter jedoch nicht beliebig aus, wo zwischen diesen weit auseinanderliegenden Eckpunkten die Geldstrafe zu verorten ist. Denn: 

Die Höhe des Tagessatzes ist nicht willkürlich, sondern richtet sich maßgeblich nach dem monatlichen Nettoeinkommen des betroffenen Straftäters. Dieses geteilt durch 30 ergibt die Höhe von dem für die Berechnung erforderlichen Tagessatz. Die Geldstrafe wird also individuell auf die wirtschaftlichen Verhältnisse des Verurteilten ausgerichtet. 

Die so gewonnene Tagessatzhöhe wird anschließend mit der Zahl der Tagessätze multipliziert, um die Gesamthöhe der Geldstrafe zu ermitteln. Die Anzahl der zu verhängenden Tagessätze richtet sich ebenfalls nach dem Einzelfall: Bei der Bewertung kommen sowohl die Tat, deren Folgen, die Tatumstände sowie eine mögliche Vorgeschichte des Täters in die Waagschale. Der zuständige Richter legt dann anschließend fest, wie viele Tagessätze die Geldstrafe umfassen soll.

Eine Geldstrafe kann bei weniger schwerwiegenden Straftaten auch in einem verkürzten Verfahren festgelegt werden, das ohne Hauptverhandlung auskommt. Der Beschuldigte erhält bei Verurteilung dann einen Strafbefehl, der die Geldstrafe festlegt. Die Einstellung weiterer Ermittlungen geht damit in der Regel einher.

Rechenbeispiel zur Veranschaulichung

Einem Beschuldigten wird das unerlaubte Entfernen vom Unfallort (umgangssprachlich auch Fahrerflucht) vorgeworfen. Bei dem Unfall kam es zu einem erheblichen Sachschaden. Personen wurden nicht verletzt. 

  • Der zuständige Richter verurteilt den Täter zu einer Geldstrafe in Höhe von 90 Tagessätzen
  • Der Beschuldigte verdient 3.000 Euro netto im Monat
  • Ein Tagessatz entspricht damit 100 Euro (3.000 : 30). 
  • Die Geldstrafe, die der Verurteilte entrichten muss, beläuft sich damit auf insgesamt 9.000 Euro (100 Euro x 90).

Geldstrafe durch Ratenzahlung begleichen: Ist das möglich?

Sie können die Geldstrafe nicht zahlen? Unter Umständen ist Ratenzahlung möglich.
Sie können die Geldstrafe nicht zahlen? Unter Umständen ist Ratenzahlung möglich.

Zahlungserleichterungen sind für den Verurteilten durchaus möglich. Nach § 42 StGB ist die Entrichtung der Geldstrafe durch Ratenzahlung oder erst nach einer längeren dann zulässig und sogar anzusetzen, wenn

  • der Täter aufgrund seiner persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nicht in der Lage ist, die Geldstrafe in voller Höhe durch Einmalzahlung zu entrichten oder
  • die Entrichtung der Geldstrafe durch Einmalzahlung der Wiedergutmachung der durch die Tat entstandenen Schäden im Wege stünde, also Schadenersatz oder Schmerzensgeld etwa nicht gezahlt werden könnten.

Hat der Verurteilte die für die Geldstrafe gewährte Ratenzahlung nicht eingehalten, kann die Zahlungserleichterung widerrufen werden. Wird die Geldstrafe nicht bezahlt, kann ein Haftbefehl folgen, mit dem die Ersatzfreiheitsstrafe angekündigt wird.

Können Verurteilte die Geldstrafe auch absitzen?

Es besteht die Möglichkeit, dass verurteilte Straftäter die gegen sie verhängte Geldstrafe absitzen müssen. Sie haben hier jedoch grundsätzlich kein Wahlrecht, das heißt: Sie können sich nicht selbst entscheiden, ob sie lieber die Geldstrafe zahlen oder doch eher absitzen wollen. Es handelt sich vielmehr um eine Zwangsmaßnahme, die zum Einsatz kommt, wenn die Zahlung dauerhaft verweigert und mit anderen Mitteln nicht mehr durchgesetzt werden kann. Sie soll verhindern, dass die Zahlungsverweigerung der Straffreiheit gleichkommt.

Muss ein Verurteilter seine Geldstrafe absitzen, entspricht ein Tagessatz einem Hafttag. Bei einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen müsste der Betroffene also 90 Tage Haft absitzen. Die Ersatzfreiheitsstrafe kann jederzeit beendet werden, indem der Täter die Reststrafe zahlt (festgesetzte Geldstrafe abzüglich der Tagessätze, die durch Haft abgeleistet wurden).

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