
Fahranfänger mussten sich schon in vielen Fahrstunden und bei der Fahrprüfung beweisen. Das bedeutet jedoch nicht, dass die jungen Fahrer immer sämtliche Regeln beherzigen und stets die Kontrolle über ihr Fahrzeug haben. Gerade Selbstüberschätzung und zu geringes Risikobewusstsein führen dazu, dass Fahrer im Alter von 18 bis 24 Jahren laut Angaben des Statistischen Bundesamtes überdurchschnittlich oft Unfälle verursachen. Um für mehr Sicherheit zu sorgen, gibt es die Probezeit für Fahranfänger. In diesem Zeitraum gelten strenge Regeln. Bei Verstößen drohen harte Sanktionen, die auch mit einer Probezeitverlängerung einhergehen können. Doch wann verlängert sich die Probezeit eigentlich?
FAQ: Probezeitverlängerung
Grundsätzlich dauert die Probezeit beim Führerschein zwei Jahre. Leisten Sie sich jedoch einen A-Verstoß (z. B. Handy am Steuer) oder zwei B-Verstöße (z. B. Fahren mit abgefahrenen Reifen), wird sie verlängert.
Nein, die Probezeit beim Führerschein kann laut geltendem Verkehrsrecht nur einmal verlängert werden.
Im Falle einer Verlängerung dauert die Probezeit nicht mehr regulär zwei Jahre, sondern vier. Nach Ablauf von insgesamt vier Jahren endet sie jedoch endgültig.
Wie lange dauert die Probezeit normalerweise?

Die Probezeit für Fahranfänger dauert herkömmlicherweise zwei Jahre. Sie beginnt, wenn der Führerschein ausgehändigt wird. Anders verhält es sich beim begleiteten Fahren ab 17. Hier erhält der Fahranfänger nicht sofort den Führerschein im Scheckkartenformat, sondern zunächst eine Prüfbescheinigung. Erst zum 18. Geburtstag wird der herkömmliche Führerschein ausgestellt. Die Probezeit beginnt jedoch schon mit der Aushändigung der Prüfbescheinigung.
In der Probezeit werden bestimmte Verstöße im Straßenverkehr besonders streng geahndet. Das soll zum einen abschreckend wirken und dafür sorgen, dass sich junge Fahrer an die geltenden Regeln halten. Zum anderen hat dies eine erzieherische Wirkung, wenn es tatsächlich zum Verstoß kommt. Zu den besonderen Sanktionen zählen die Probezeitverlängerung sowie die Teilnahme an einem Aufbauseminar.
Verlängerung der Probezeit beim Führerschein: Bei einem A- oder zwei B-Verstößen
Doch ab wann kann die Probezeit verlängert werden? Diese Frage stellen sich viele Fahranfänger. Leichte Verstöße im Straßenverkehr, wie etwa falsches Parken und Halten, ziehen lediglich ein Verwarn- bzw. Bußgeld nach sich. Eine Probezeitverlängerung kommt hingegen nur in Frage, wenn der Fahrer einen A- oder zwei B-Verstöße begeht.
Ein A-Verstoß ist in diesem Zusammenhang eine schwerwiegende Regelverletzung. Hierzu zählen unter anderem die folgenden Verstöße:
- Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h in der Probezeit
- Handy am Steuer
- Alkohol oder Drogen am Steuer
- Führen eines Kraftfahrzeugs ohne Begleitung (beim begleiteten Fahren ab 17)
- Abstandsverstöße (ab weniger als 5/10 des halben Tachowertes)
Welche Folgen hat es, wenn in puncto Probezeit beim Führerschein eine Verlängerung festgelegt wird?

Die Frage, ab wann mit der Probezeitverlängerung zu rechnen ist, haben wir bereits beantwortet: Es kommt dazu, wenn ein Fahranfänger einen A- oder zwei B-Verstöße begangen hat. Doch welche weiteren Folgen hat es eigentlich für den Führerschein, wenn die Probezeit mit einer Verlängerung ausgedehnt wird?
Zunächst müssen Fahranfänger, wie bereits erwähnt, zusätzlich an einem sogenannten Aufbauseminar teilnehmen. Kommen sie dieser Pflicht nicht nach, ordnet die zuständige Behörde die Entziehung der Fahrerlaubnis an. Dabei wird eine Sperrfrist von in der Regel drei Monaten festgelegt. Erst nach Ablauf dieser Frist kann der Fahranfänger einen Antrag stellen, um seinen Führerschein zurückzuerhalten.
Da die Probezeitverlängerung dazu führt, dass die Probezeit nunmehr vier anstatt zwei Jahre dauert, muss der Fahranfänger außerdem länger mit härteren Sanktionen rechnen. Denn je mehr A- bzw. B-Verstöße angesammelt werden, desto strengere Regeln gelten.
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