Falsches Halten und Parken: Welches Bußgeld ist vorgesehen?

Sanktionen nach dem aktuellen Bußgeldkatalog
Bußgeldtabelle für falsches Halten
Halteverstoß | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
---|---|---|---|
gehalten: - in scharfen Kurven - an engen oder unübesichtlichen Stellen - auf Beschleunigungs- oder Verzögerungsstreifen - im Bereich von Fußgängeüberwegen (inkl 5-Meter-Raum davor) - an Taxiständen - bis zu zehn Meter vor Lichtzeichen - in Halteverbotszonen | 20 € | ||
...dabei andere behindert | 35 € | ||
In 2. Reihe gehalten | 55 € | ||
...dabei andere behindert | 70 € | 1 | |
In oder vor einer Feuerwehrzufahrt gehalten | 10 € | ||
Nicht platzsparend gehalten | 10 € | ||
Im Fahrraum von Schienenfahrzeugen gehalten | 20 € | ||
...dabei andere behindert | 30 € | ||
Unberechtigt in einer Nothalte- oder Pannenbucht gehalten | 20 € |
Bußgeldtabelle für falsches Parken
Parkverstoß | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
---|---|---|---|
geparkt - an einer abgelaufener Parkuhr - ohne vorgeschriebene Parkscheibe - ohne Parkschein - Höchstparkdauer überschritten | |||
...bis zu 30 Minuten | 20 € | ||
...bis zu 1 Stunde | 25 € | ||
...bis zu 2 Stunden | 30 € | ||
...bis zu 3 Stunden | 35 € | ||
...länger als 3 Stunden | 40 € | ||
geparkt - im 5-Meter-Bereich von Kreuzungen - im 5-Meter-Bereich von Einmündungen - vor Grundstücksaus- und -einfahrten - in Taxiständen - hinter und vor Andreaskreuzen - über Schachtdeckeln - in Parkverbotszonen - unzulässig im verkehrsberuhigten Bereich | 10 € | ||
...dabei andere behindert | 15 € | ||
...länger als 3 Stunden | 20 € | ||
...andere zusätzlich behindert | 30 € | ||
Nicht platzsparend geparkt | 10 € | ||
Berechtigten weggenommen Parkplatz weggenommen | 10 € | ||
geparkt - in scharfen Kurven - an engen oder unübersichtlichen Stellen - im Bereich von auf Fußgängeüberwegen (inkl. 5-Meter-Raum davor) - bis zu zehn Meter vor Lichtzeichen - im eingeschränkten Halteverbot | 35 € | ||
...dabei andere behindert | 55 € | ||
...länger als eine Stunde | 55 € | ||
...länger als eine Stunde und zusätzlich andere behindert | 55 € | ||
Auf Geh- und/oder Radwegen geparkt | 55 € | ||
...dabei andere behindert oder länger als eine Stunde | 70 € | 1 | |
...länger als eine Stunde und zusätzlich andere behindert | 80 € | 1 | |
In 2. Reihe geparkt | 55 € | ||
...dabei andere behindert | 80 € | 1 | |
...länger als 15 Minuten | 85 € | 1 | |
...andere zusätzlich behindert | 90 € | 1 | |
Kfz geparkt oder so abgestellt, dass einem anderen Kfz der Abfahrtsweg versperrt wurde | 20 € | ||
Anhänger ohne Zugfahrzeug länger als 2 Wochen geparkt | 20 € | ||
Auf Sperrflächen geparkt | 25 € | ||
In einer Pannen- oder Nothaltebucht unberechtigt geparkt | 25 € | ||
Im Fahrraum von Schienenfahrzeugen geparkt | 55 € | ||
...dabei andere behindert | 70 € | 1 | |
Mit Kfz über 7,5 Tonnen zGG oder Anhänger über 2 Tonnen zGG in eschützten Bereich während nicht zugelassener Zeiten geparkt | 30 € | ||
In Fußgängerbereich oder anderen Verbotszonen mit PKW geparkt | 55 € | ||
...dabei andere behindert oder länger als 3 Stunden | 70 € | ||
Auf Schwerbehinderten-Parkplatz geparkt | 55 € | ||
In oder vor Feuerwehrzufahrten geparkt | 55 € | ||
...dabei Einsatzfahrzeuge behindert | 100 € | 1 | |
An Engstellen geparkt und dadurch Rettungfahrzeuge behindert | 100 € | 1 | |
Auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen geparkt | 70 € | 1 |
Bußgeldrechner für Halten und Parken
Im Verkehrsrecht stellen falsches Parken und falsches Halten die häufigsten Verstöße dar, für die Strafzettel ausgestellt werden. Obwohl jeder Kraftfahrer bereits in der Fahrschule das nötige Wissen über das Halte- oder Parkverbot erworben haben soll, passiert es nicht selten, dass Halte- oder Parkverbotsschilder übersehen oder nicht erkannt werden. Um “Knöllchen” zu vermeiden, können Kraftfahrer sich in diesem Ratgeber informieren, was „Parken“ und „Halten“ bedeutet und wo eingeschränktes oder absolutes Halteverbot bzw. Parkverbot gilt. Des Weiteren erfahren Sie hier, mit welchen Konsequenzen Sie zu rechnen haben, wenn Sie Park- oder Halteverbotsschilder ignorieren.
Weiterführende Informationen zum Thema Halten und Parken
FAQ: Halten und Parken
In § 12 Absatz 2 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) heißt es: „Wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten hält, der parkt.“ Dieser Unterschied ist vor allem dann von Bedeutung, wenn ein Verkehrszeichen lediglich ein Parkverbot anordnet. In diesem Fall ist es nicht verboten, kurz zu halten.
Wo das Halten und Parken unzulässig ist, können Sie an dieser Stelle nachlesen.
Wenn Sie falsch halten oder parken, können Bußgelder zwischen 10 und 110 Euro auf Sie zukommen. Auch Punkte in Flensburg können unter Umständen drohen. In dieser Tabelle finden Sie die möglichen Sanktionen für Halteverstöße, worauf Sie sich bei Parkverstößen einstellen müssen, verrät Ihnen diese Tabelle.
Wann halten Autos?

Zwar wird das Halten nicht in der Straßenverkehrsordnung (StVO) definiert, jedoch findet sich die Erklärung in der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung wieder:
Halten ist eine gewollte Fahrtunterbrechung auf der Fahrbahn und auf dem Seitenstreifen, die nicht durch die Verkehrslage oder eine Anordnung, eine Verkehrsregel oder ein Verkehrszeichen veranlasst ist.
Demnach halten Autos nicht, wenn sie sich in Staus, vor einer roten Ampel, vor einer geschlossenen Bahnschranke oder in einer Verkehrsstockung befinden. Des Weiteren halten Autos nur, wenn Fahrer sie bewusst und willentlich durch eine Bremsung zum Stehen bringen und sie somit dem fließenden Straßenverkehr entziehen.
Autofahrer dürfen überall halten, wo kein Halteverbotsschild angebracht ist und die allgemeine Verkehrsrichtlinie dies nicht verbietet. An allen anderen Stellen ist das Halten verboten. So dürfen Autofahrer nicht ohne triftigen Grund an einer grünen Ampel oder im fließenden Verkehr halten.
Wann parken Autos?
In der StVO wird „Parken“ vom „Halten“ unterschieden und klar definiert. Demnach liegt Parken vor, wenn ein zugelassenes oder betriebsfähiges Fahrzeug für eine unbestimmte Zeit abgestellt wird. Parken ist überall erlaubt, wo kein Halte- oder Parkverbotsschild vorhanden ist. Die genaue Definition in § 12 StVO lautet wie folgt:
Wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten hält, der parkt.
Demnach liegt ein Parkvorgang vor, wenn ein Fahrzeug länger als drei Minuten hält oder vom Fahrzeughalter verlassen wird. Ein Auto ist nicht geparkt, nur weil der Fahrer aus dem Fahrzeug aussteigt. Ebenso parkt ein Auto nicht, wenn der Fahrer das Auto noch im Auge behalten und es bei Bedarf wegfahren kann. Ein Auto gilt als „verlassen“, wenn der Fahrer sich soweit davon entfernt hat, dass er dieses und den Verkehr nicht mehr im Blick hat. Das Auto gilt ebenfalls nicht als „verlassen“, wenn eine andere Person, beispielsweise der Beifahrer, im Auto bleibt und es bei Bedarf wegfährt. Doch ob sich das Auto in Sichtweite befindet oder nicht, muss der Fahrer die Drei-Minuten-Regel einhalten. Denn steht er länger als drei Minuten, parkt er.
Fahrzeughalter müssen beim Parken nicht nur darauf achten, nicht in der Park- oder Halteverbotszone zu parken, sondern auch darauf, dass sie das Fahrzeug platzsparend einparken, sodass der Parkraum von anderen Fahrzeugen auch angemessen ausgenutzt werden kann. Des Weiteren muss beim Parken genug Platz zum Ein- und Aussteigen gelassen werden.
Wo ist das Halten und Parken verboten?

In § 12 StVO wird festgehalten, wo das Halten und Parken unzulässig ist. Dabei spielen nicht nur Verkehrszeichen, sondern auch die Verkehrslage eine entscheidende Rolle.
Wie bereits erwähnt dürfen Autofahrer nicht dort halten oder parken, wo das Halte- oder Parkverbot durch Schilder signalisiert wird. Des Weiteren muss die Verkehrslage beachtet werden. An engen und unübersichtlichen Straßen ist das Halten und Parken verboten, ohne dass Schilder dafür angebracht sein müssen. Genauso verhält es sich in Bereichen von scharfen Kurven, auf Bahnübergängen oder vor Ein- und Ausfahrten.
Darüber hinaus gibt es noch weitere Regelungen, die ein Park- oder Halteverbot bestimmen. So gibt es z. B. Stellen, an denen Fahrzeuge ab einem gewissen Gewicht nicht parken dürfen oder Parkplätze, die in einem bestimmten Zeitraum nicht benutzt werden dürfen. Außerdem ist das Parken auf einem Behindertenparkplatz nicht erlaubt, wenn der Fahrer nicht den erforderlichen Behindertenausweis besitzt und auch niemanden befördert, der diesen Ausweis hat.
Bußgeldkatalog: Falsches Parken und falsches Halten werden geahndet
Oftmals suchen Autofahrer vergeblich nach einem Parkplatz und ignorieren in der Verzweiflung das Schild “Parken verboten”. Besonders in der Großstadt kann die Suche nach einem freien Parkplatz mühsam sein, vor allem im Stadtzentrum oder in den Einkaufszonen.
In der Regel gibt es für das Falschparken ein Bußgeld zwischen 10 und 110 Euro. In manchen Fällen können Falschparker jedoch zusätzlich zum Bußgeld 1 Punkt in Flensburg bekommen, wenn sie z. B. gegen das absolute Parkverbot auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen verstoßen. Wer im Parkverbot parkt, riskiert außerdem, dass das Auto abgeschleppt wird. Ein Fahrverbot wegen Falschparken oder Falschhalten ist hingegen im Regelfall nicht vorgesehen.
Mehr zum Halten und Parken erfahren Sie in folgendem Video:
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