RATGEBER

Dauerparken auf öffentlichen Parkplätzen und Straßen

Was zählt als "Dauerparken"?
Was zählt als „Dauerparken“?

Bußgeldtabelle: Dauerparken

VerstoßBußgeld
Sie überschritten die durch ein Verkehrszeichen angezeigte Höchstparkdauer20 €
… um mehr als 30 Minuten25 €
… um mehr als 1 Stunde30 €
… um mehr als 2 Stunden35 €
… um mehr als 3 Stunden40 €
Sie parkten ein Kraftfahrzeug von mehr als 7,5 t zwischen 22 und 6 Uhr oder an Sonn- oder Feiertagen in einem Wohngebiet / Kurgebiet / Erholungsgebiet / Klinikgebiet30 €
Sie parkten einen Anhänger von mehr als 2 t zwischen 22 und 6 Uhr oder an Sonn- oder Feiertagen in einem Wohngebiet / Kurgebiet / Erholungsgebiet / Klinikgebiet30 €
Sie parkten einen Anhänger ohne Zugfahrzeug länger als zwei Wochen im öffentlichen Raum20 €

Sie suchen jeden Abend verzweifelt nach einer Parklücke, während der rostige Kleinbus in Ihrer Straße schon seit Monaten den gleichen Platz belegt und nicht bewegt wird? In solch einem Moment haben Sie sich vielleicht auch schon einmal gefragt, ob das Dauerparken im öffentlichen Raum überhaupt erlaubt ist. Ob es eine allgemeine Höchstparkdauer gibt, erläutern wir in diesem Ratgeber.

FAQ: Dauerparken

Ist Dauerparken für Autofahrer verboten?

Nein. Grundsätzlich gibt es keine Vorschrift, dass Pkw (oder Motorräder) im öffentlichen Raum nur für eine begrenzte Zeit geparkt werden dürfen. Anders sieht das natürlich aus, wenn ein Schild vorhanden ist, dass eine bestimmte Höchstparkdauer vorschreibt.

Wie lange darf man einen Anhänger auf der Straße parken?

Ohne Zugfahrzeug darf ein Anhänger maximal zwei Wochen lang im öffentlichen Raum geparkt werden. Hat der Anhänger eine zulässige Gesamtmasse von mehr als 2 Tonnen, darf er außerdem in besonderen Gebieten nicht zwischen 22 und 6 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen geparkt werden. Solche besonderen Gebiete sind Wohn-, Kur-, Klinik- und Erholungsgebiete. Dieses Verbot gilt sowohl mit als auch ohne Zugfahrzeug.

Müssen Dauerparker mit einem Bußgeld rechnen?

Ja. Wenn ein Fahrzeugführer die gesetzlichen zeitlichen Beschränkungen beim Parken missachtet, muss er mit einem Bußgeld zwischen 20 und 40 Euro rechnen. Wann genau welcher Betrag anfällt, können Sie dieser Tabelle entnehmen.

Dauerparken auf öffentlichem Parkplatz: Wer darf was?

Schreibt ein Schild eine Höchstparkdauer vor, ist das Dauerparken für alle verboten.
Schreibt ein Schild eine Höchstparkdauer vor, ist das Dauerparken für alle verboten.

Offiziell taucht der Begriff „Dauerparken” in keinem Gesetzestext auf. Daher gibt es auch keine konkrete Definition, wann vom Dauerparken gesprochen werden kann. In der Regel verwenden die meisten Menschen diesen Begriff, wenn ein Kraftfahrzeug länger als ein paar Tage am gleichen Ort steht und nicht bewegt wird.

Auf Privatgrundstücken ist dies natürlich kein Problem. Wie sieht es aber aus, wenn das Fahrzeug im öffentlichen Raum abgestellt ist, z. B. auf der Straße? Gibt es dann Beschränkungen, wie lange dieses hier maximal stehen darf?

Dies kommt tatsächlich auf die Art des Fahrzeugs an. Grundsätzlich können Sie sich merken: Ein Kraftfahrzeug mit einer zulässigen Gesamtmasse von maximal 7,5 Tonnen darf ohne Anhänger überall, wo das Parken erlaubt ist, auch für unbegrenzte Zeit dort stehen. Dies betrifft sämtliche Krafträder, die meisten Pkw sowie leichte Lkw und Wohnmobile. Dauerparken zieht hier keine Sanktionen nach sich.

Hinweis: Eine Ausnahme besteht natürlich, wenn ein Schild vorhanden ist, dass explizit eine bestimmte Höchstparkdauer vorgibt. An diese müssen sich dann auch Pkw, Motorräder etc. halten – es sei denn wiederum, es ist ein weiteres Zeichen vorhanden, dass diese Fahrzeugtypen explizit von der Höchstparkdauer ausnimmt.

Informationen zum Thema „Dauerparken“ bietet auch das nachfolgende Video:

Wann gelten Sie als Dauerparker? Informationen zum Thema hier im Video.

Was gilt für schwere Fahrzeuge?

Wenn Sie ein Kraftfahrzeug mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 7,5 Tonnen dauerparken wollen, müssen Sie genau darauf achten, wo Sie dieses abstellen. Gemäß § 12 Abs. 3a der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) dürfen solche Fahrzeuge in besonderen Gebieten nämlich nicht zwischen 22 und 6 Uhr oder an Sonn- oder Feiertagen geparkt werden.

Ist mit einem Wohnmobil das Dauerparken erlaubt?
Ist mit einem Wohnmobil das Dauerparken erlaubt?

Besondere Gebiete in diesem Sinne sind:

  • reine und allgemeine Wohngebiete
  • Sondergebiete, die der Erholung dienen
  • Kurgebiete
  • Klinikgebiete

Sind Sie beispielsweise mit einem schweren Wohnmobil unterwegs, müssen Sie also nicht nur beim Dauerparken aufpassen, sondern auch schon bei einer Standzeit von nur einigen Stunden. Denn ist es nach 22 Uhr, sind Parkflächen in Wohngebieten für Sie tabu. Wollen Sie Ihr Wohnmobil für mehrere Tage abstellen, kann es ratsam sein, einen Dauerparkplatz anzumieten.

Dauerparken mit Anhänger

Besitzen Sie einen Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 2 Tonnen, gilt für diesen das Gleiche wie für die oben genannten schweren Kraftfahrzeuge: Das Parken in besonderen Gebieten ist zwischen 22 und 6 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen unzulässig.

Doch selbst wenn Sie einen leichteren Anhänger parken wollen, müssen Sie Beschränkungen beachten. Stellen Sie nämlich einen Anhänger (ungeachtet der zulässigen Gesamtmasse) ohne das Zugfahrzeug im öffentlichen Raum ab, darf dieser dort höchstens zwei Wochen stehen. Unbegrenztes Dauerparken ist in diesem Fall also nicht erlaubt.

Hinweis: Selbst wenn Sie den Anhänger nach Ablauf der zwei Wochen kurz bewegen, dürfen Sie ihn danach nicht wieder auf den gleichen Parkplatz abstellen. Nur wenn andere Fahrzeugführer eine reale Chance haben, den Parkplatz in der Zwischenzeit für sich zu beanspruchen, gilt die Parkdauer Ihres Anhängers als unterbrochen.

Bildnachweise: depositphotos.com/antiksu, depositphotos.com/ifeelstock