
Bußgeldkatalog: Pkw mit Anhänger
Innerorts Höchstgeschwindigkeit für Pkw mit Anhänger missachtet – Aktuelle Bußgelder
Um ... km/h zu schnell gefahren | Bußgeld in Euro | Punkte in Flensburg | Fahrverbot |
---|---|---|---|
1 bis 10 | 40 | ||
11 bis 15 | 60 | ||
16 bis 20 | 160 | 1 | |
21 bis 25 | 175 | 1 | |
26 bis 30 | 235 | 2 | 1 Monat |
31 bis 40 | 340 | 2 | 1 Monat |
41 bis 50 | 560 | 2 | 2 Monate |
51 bis 60 | 700 | 2 | 3 Monate |
mehr als 60 | 800 | 2 | 3 Monate |
Außerorts Höchstgeschwindigkeit für Pkw mit Anhänger missachtet – Aktuelle Bußgelder
Um ... km/h zu schnell gefahren | Bußgeld in Euro | Punkte in Flensburg | Fahrverbot |
---|---|---|---|
1 bis 10 | 30 | ||
11 bis 15 | 50 | ||
16 bis 20 | 140 | 1 | |
21 bis 25 | 150 | 1 | |
26 bis 30 | 175 | 1 | (1 Monat)* |
31 bis 40 | 255 | 2 | 1 Monat |
41 bis 50 | 480 | 2 | 1 Monat |
51 bis 60 | 600 | 2 | 2 Monate |
mehr als 60 | 700 | 2 | 3 Monate |
* Fahrverbot wird nur verhängt, wenn es sich um die zweite Geschwindigkeitsübertretung von mehr als 25 km/h innerhalb eines Jahres handelt |
Überladung eines Pkw mit Anhänger
Verstoß | Bußgeld in Euro | Punkte in Flensburg |
---|---|---|
Kfz (zulässiges Gesamtgewicht von max. 7,5 t) oder Anhänger (zulässiges Gesamtgewicht von max. 2 t) überladen | ||
... um mehr als 5 % | 10 | |
... um mehr als 10 % | 30 | |
... um mehr als 15 % | 35 | |
... um mehr als 20 % | 95 | 1 |
... um mehr als 25 % | 140 | 1 |
... um mehr als 30 % | 235 | 1 |
Unzureichende Ladungssicherung
Verstoß | Bußgeld in Euro | Punkte in Flensburg |
---|---|---|
kein verkehrssicheres Verstauen der Ladung | 35 | |
... mit Gefährdung | 60 | 1 |
... mit Sachbeschädigung | 75 | 1 |
Ladung war höher oder breiter als zulässig oder ragte unzulässig nach vorne | 20 | |
Ladung war nicht gegen vermeidbaren Lärm gesichert | 10 | |
vorgeschriebene Sicherungsmittel fehlten | 25 | |
Teile der Ladung ragten seitlich heraus und waren schlecht zu erkennen | 25 | |
Fahren auf der Autobahn oder Kraftfahrtstraße mit einer Ladung über 4,20 m Höhe | 70 | 1 |
Ladungssicherung entsprach nicht den gesetzlichen Vorschriften | ||
... mit Gefährdung | 80 | 1 |
... mit Sachbeschädigung | 120 | 1 |
Fahrzeughalter ließ trotz unzureichender Ladungssicherung Fahrt zu | 135 | 1 |
... mit Gefährdung | 165 | 1 |
... mit Sachbeschädigung | 200 | 1 |
Weitere Verstöße mit Anhänger
Verstoß | Bußgeld in Euro | Punkte in Flensburg |
---|---|---|
Anhängerkupplung entsprach nicht den Vorschriften | 25 | |
Anhängerkupplung entsprach nicht den Vorschriften und der Fahrzeughalter ließ die Fahrt trotzdem zu | 35 | |
Beleuchtung des Anhängers entsprach nicht den Vorschriften | 20 | |
... mit Gefährdung | 25 | |
... mit Sachbeschädigung | 35 | |
Keine Unterlegkeile beim Anhänger mitgeführt | 5 | |
Anhänger wurde ohne Zugfahrzeug mehr als zwei Wochen geparkt | 20 | |
Termin für Hauptuntersuchung überzogen (Anhänger hat ein zulässiges Gesamtgewicht von mehr als 10 Tonnen) | ||
... um max. 2 Monate | 15 | |
... um 2 bis 4 Monate | 25 | |
... um 4 bis 8 Monate | 60 | 1 |
... um mind. 8 Monate | 75 | 1 |
Termin für Hauptuntersuchung überzogen (Anhänger hat ein zulässiges Gesamtgewicht von max. 10 Tonnen) | ||
... um 2 bis 4 Monate | 15 | |
... um 4 bis 8 Monate | 25 | |
... um mind. 8 Monate | 60 | 1 |
Reicht der Stauraum im Fahrzeug nicht aus oder soll eine ganz spezielle Ladung transportiert werden, kann ein Anhänger am Pkw den nötigen Platz bieten. Allerdings gilt es, einige Vorschriften zu beachten, wenn Sie sich mit einer solchen Fahrzeugkombination in den öffentlichen Straßenverkehr begeben. Der folgende Ratgeber gibt Übersicht über die wichtigsten Regelungen.
Was beim Fahren mit einem Anhänger zu beachten ist, wird in folgendem Video zusammengefasst:
Welche Geschwindigkeit müssen Pkw mit Anhänger einhalten?

Innerorts muss ein Pkw mit Anhänger die gleiche Geschwindigkeit einhalten wie alle anderen Kraftfahrzeuge: 50 km/h. Außerhalb geschlossener Ortschaften wiederum bestimmen verschiedene Umstände, wie schnell Sie mit einem Anhänger fahren dürfen:
- Hat Ihr Anhänger eine Tempo-100-Plakette, dürfen Sie 100 km/h schnell fahren.
- Ohne entsprechende Plakette gilt für Gespanne eine Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h.
- Sind Sie mit Schneeketten unterwegs, dürfen Sie nicht schneller als 50 km/h fahren. (Dies gilt für alle Kfz – auch ohne Anhänger.)
Natürlich gelten diese generellen Höchstgeschwindigkeiten nur, wenn nirgendwo ein Verkehrsschild anzeigt, wie schnell Sie fahren dürfen.
Um für Ihren Anhänger eine Tempo-100-Plakette zu bekommen, müssen Sie diesen vom TÜV begutachten lassen. Dort wird beurteilt, ob der Anhänger die technischen Voraussetzungen erfüllt, um für eine Geschwindigkeit von 100 km/h zugelassen zu werden.
Übrigens: Eine Geschwindigkeitsüberschreitung mit einem Anhänger stellt immer eine größere Gefährdung da als ohne. Deshalb fallen höhere Bußgelder an, wenn Sie mit einem Anhänger zu schnell unterwegs sind, als wenn Sie ohne Anhänger die Höchstgeschwindigkeit überschreiten.
Anhänger parken: Wo und wie lange?
Die meisten Pkw-Anhänger kommen nur sporadisch zum Einsatz und müssen demnach für den Rest der Zeit geparkt werden. Beachten Sie hierbei, dass Sie Ihren Anhänger nicht länger als zwei Wochen abstellen dürfen, wenn Sie diesen im öffentlichen Raum parken. Es empfiehlt sich also, den Anhänger von vornherein auf einem Privatgelände abzustellen, wenn Sie ihn nicht alle zwei Wochen umparken möchten.
Sichern Sie in jedem Fall Ihren Anhänger vor dem Wegrollen, indem Sie die Feststellbremse anziehen und Unterlegkeile vor die Räder legen.
Parken Sie allerdings Ihren Anhänger samt Zugfahrzeug, gilt keine zeitliche Befristung.
Müssen Sie einen Anhänger anmelden?

Auch ein Anhänger muss in Deutschland bei der Kfz-Behörde zugelassen sein und benötigt ein amtliches Kennzeichen. Fahren Sie mit einem Anhänger ohne Papiere im Straßenverkehr, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit.
Für die Zulassung des Anhängers müssen Sie die Zulassungsbescheinigung und die Versicherungsnummer vorlegen. Auch ein gültiges Ausweisdokument sollten Sie parat haben. Achten Sie außerdem darauf, dass bei Ihrem Anhänger der TÜV noch nicht abgelaufen ist, bevor Sie die Zulassung beantragen. Ansonsten müssen Sie mit diesem zunächst zur Hauptuntersuchung.
Welcher Führerschein für welchen Anhänger?
Haben Sie einen Führerschein der Klasse B erworben, dürfen Sie damit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 750 Kilogramm ziehen. Sie können allerdings auch einen schwereren Anhänger bewegen, sofern das gesamte Zuggespann nicht mehr wiegt als 3,5 Tonnen.
Mit einem Führerschein der Klasse B96 ist das Ziehen eines Anhängers mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 Kilogramm erlaubt, sofern das Gesamtgewicht des Gespanns zwischen 3,5 und 4,25 Tonnen liegt.
Ein Führerschein der Klasse BE berechtigt wiederum, ein Auto mit einem Anhänger zwischen 750 und 3500 Kilogramm Gesamtmasse zu fahren.
Mit dem Hänger zum TÜV
Auch ein Anhänger muss regelmäßig zum TÜV. Das zeitliche Intervall hängt dabei von dessen zulässiger Gesamtmasse ab:

- weniger als 0,75 Tonnen: nach der Erstzulassung erstmalig nach drei Jahren, danach alle zwei Jahre
- zwischen 0,75 und 3,5 Tonnen: alle zwei Jahre
- mehr als 3,5 Tonnen: jährlich
Die Hauptuntersuchung für den Anhänger wird gesondert von der HU für das Zugfahrzeug durchgeführt. Hierbei werden andere Kriterien überprüft als beim Auto.
Die Kosten für die Untersuchung variieren je nach Bundesland und danach, ob bei der HU auch eine Bremsenprüfung durchgeführt wird. Wird die Bremse nicht getestet, kostet die Untersuchung meist zwischen 27 und 34 Euro, andernfalls zwischen 44 und 54 Euro.
Haben Sie den Termin für die HU versäumt und fahren dennoch mit Ihrem Anhänger, müssen Sie mit einem Bußgeld rechnen. Wie hoch dieses ausfällt, hängt davon ab, wie weit Sie die Frist überschritten haben.
Die Beladung des Anhängers
Egal, ob Sie Ihre Umzugskartons, ein Pferd oder Ihr Motorrad auf dem Anhänger transportieren – wichtig ist immer, dass Sie den Hänger vorschriftsmäßig beladen, da nur so sowohl die Unversehrtheit Ihrer Ladung als auch die Sicherheit im Straßenverkehr gewährleistet werden kann.
Zulässige Anhängelast und Stützlast
Wenn es darum geht, den Anhänger zu beladen, müssen vor allem verschiedene Werte eingehalten werden. Dies sind vor allem die Anhänge- und die Stützlast:
- Pkw-Anhängelast: das Gewicht, das ein Zugfahrzeug insgesamt ziehen darf
- Stützlast von Pkw und Anhänger: das Gewicht, welches auf der Anhängerkupplung des Zugfahrzeugs bzw. der Anhängegabel aufliegt
Das müssen Sie bei der Anhängelast beachten

Welche Anhängelast ein Pkw ziehen darf, hängt von dem jeweiligen Modell ab und kann stark variieren.
Vor allem kleine Autos dürfen mitunter nur wenige hundert Kilogramm ziehen, während z. B. Geländewagen durchaus auch bis zu 3,5 Tonnen an Anhängelast mit sich führen dürfen. Es gilt, deshalb, das richtige Zugfahrzeug für den richtigen Anhänger zu finden. Möchten Sie z. B. einen Pferdeanhänger bewegen, werden Sie ein großes Auto benötigen.
Die maximal zugelassene Anhängelast darf nicht überschritten werden, denn dadurch kann der Straßenverkehr gefährdet werden. Werden Sie bei einer Überladung erwischt, drohen Bußgelder und evtl. Punkte in Flensburg.
Die maximale Anhängelast Ihres Kraftfahrzeugs können Sie in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 nachlesen: Unter dem Punkt O.1 finden Sie die Anhängelast für gebremste Anhänger, unter O.2 die für ungebremste.
Wichtiges zur Stützlast
Die Stützlast ist nur dann von Bedeutung, wenn der Anhänger so konstruiert ist, dass sein Gewicht nicht gleichmäßig auf seine eigenen Achsen verteilt wird. Dies trifft z. B. bei Anhängern zu, die nur über eine Achse verfügen oder deren beiden Achsen in der Mitte vom Anhänger liegen. Denn dann kann sich das Gewicht nicht gleichmäßig verteilen, weshalb ein Teil davon unweigerlich auf der Anhängerkupplung des Zugfahrzeugs lastet.
Es gilt hier zunächst eine Mindeststützlast einzuhalten. Diese beträgt 4 Prozent der tatsächlichen Anhängelast (Leermasse des Anhängers + Gewicht der Ladung) oder 25 Kilogramm. Ist einer dieser beiden Werte erreicht, wird die Mindeststützlast eingehalten.
Gleichzeitig gilt aber auch ein maximaler Wert für die Stützlast, welcher nicht überschritten werden darf. Dabei ist sowohl die Stützlast des Zugfahrzeugs als auch die des Anhängers zu beachten. Unterscheiden sich die beiden Werte voneinander, richten Sie sich nach dem niedrigeren.
Auch die maximal erlaubte Stützlast ist in der Fahrzeugbescheinigung Teil 1 angegeben. Sie finden den entsprechenden Wert unter Punkt 13.

Die richtige Ladungssicherung

Gewicht und Belastung der Anhängerkupplung ist aber nicht das einzige, was beim Beladen des Anhängers eine Rolle spielt. Sie müssen dafür sorgen, dass die Ladung auch vorschriftsmäßig gesichert ist. Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) legt hierzu in § 22 entsprechende Regeln fest.
Demnach ist die Ladung so zu sichern, dass sie bei einer Vollbremsung oder plötzlichen Ausweichbewegung nicht
- verrutschen,
- umfallen,
- hin- und herrollen,
- herabfallen oder
- vermeidbaren Lärm erzeugen kann.
Dies kann mit verschiedenen Sicherungsmethoden bewerkstelligt werden, z. B. mithilfe von Spanngurten, Antirutschmatten oder einer lückenlosen Verladung.
Des Weiteren sind folgende Vorgaben einzuhalten:
- Der Anhänger darf samt Ladung nicht breiter als 2,55 Meter und nicht höher als 4 Meter sein.
- Die Ladung darf bei einer Höhe von bis zu 2,50 Meter nicht nach vorne über das Zugfahrzeug hinausragen.
- Ist die Ladung höher als 2,50 Meter, darf sie um höchstens 50 Zentimeter über das Zugfahrzeug hinausragen.
- Nach hinten darf die Ladung bis zu 1,50 Meter hinausragen bzw. bis zu 3 Meter, wenn die Ladung im öffentlichen Straßenverkehr nicht weiter als 100 Kilometer transportiert wird.
- Ragt die Ladung um mehr als einen Meter über die Rückstrahler vom Anhänger hinaus, ist das Ladungsende kenntlich zu machen.
- Die gesamte Zuglänge, also Zugfahrzeug plus Anhänger samt Beladung, darf 20,75 Meter nicht überschreiten.
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