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Ordnungswidrigkeit: Bußgeldhöhe, Verjährung, Beispiele und mehr

Eine Ordnungswidrigkeit wird immer mit einem Bußgeld bedroht, nicht mit einer Geldstrafe.
Eine Ordnungswidrigkeit wird immer mit einem Bußgeld bedroht, nicht mit einer Geldstrafe.

FAQ: Ordnungswidrigkeit

Was ist eine Ordnungswidrigkeit?

Eine Ordnungswidrigkeit ist eine rechtswidrige und vorwerfbare Handlung, die mit einem Bußgeld geahndet wird. Ausführliche Informationen dazu finden Sie hier.

Wie kann ich eine Ordnungswidrigkeit anzeigen?

Ja, in der Regel können Sie bei der zuständigen Bußgeldstelle für Ihre Gemeinde eine Ordnungswidrigkeitenanzeige erstatten. Viele Behörden bieten dafür inzwischen auch Online-Formulare auf ihren Webseiten an, zumindest für die Anzeige von Verkehrsverstößen. Ob jedoch tatsächlich ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eröffnet wird, entscheidet die Behörde im Einzelfall.

Wann verjähren Ordnungswidrigkeiten?

Gemäß OWiG verjähren Ordnungswidrigkeiten generell nach spätestens 3 Jahren (Verfolgungsverjährung). Im Verkehrsrecht allerdings ist die Verjährungsfrist deutlich kürzer. Hier setzt die Verfolgungsverjährung nach spätestens 3 Monaten ein. Ausnahme bildet das Überschreiten der 0,5-Promille-Grenze. Diese Verkehrsordnungswidrigkeit verjährt erst nach 6 Monaten.

Definition von „Ordnungswidrigkeit”

Eine Ordnungswidrigkeit landet vergleichsweise selten vor Gericht.
Eine Ordnungswidrigkeit landet vergleichsweise selten vor Gericht.

Um zu erfahren, wie der Begriff „Ordnungswidrigkeit” definiert ist, genügt ein Blick in das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (auch bekannt als „Ordnungswidrigkeitengesetz” oder einfach nur „OWiG”): Denn gleich im ersten Paragrafen erfolgt hier eine Begriffsbestimmung. Laut dieser ist eine Ordnungswidrigkeit „eine rechtswidrige und vorwerfbare Handlung, die den Tatbestand eines Gesetzes verwirklicht, das die Ahndung mit einer Geldbuße zuläßt [sic].”

Wenn also ein Gesetz festlegt, dass für eine bestimmte rechtswidrige Handlung ein Bußgeld verhängt wird, handelt es sich bei dieser um eine Ordnungswidrigkeit. Man spricht hier auch von einer Verletzung des Ordnungs- oder Verwaltungsrechts.

Somit wird zwar umgangssprachlich gerne behauptet, dass eine Ordnungswidrigkeit eine Strafe nach sich ziehen würde, im juristischen Sinne ist das jedoch nicht korrekt. Denn Letzteres trifft nur auf Straftaten zu. Ordnungswidrigkeiten hingegen werden mit Geldbußen (und ggf. anderen Sanktionen bedroht). Ein weiterer Unterschied zwischen Ordnungswidrigkeit und Straftat ist die Zuständigkeit: Für Ordnungswidrigkeiten sind in der Regel die Verwaltungsbehörden zuständig, wohingegen Straftaten von einem Gericht bearbeitet werden.

Infografik: Wo liegt der Unterschied zwischen Ordnungswidrigkeit und Straftat?
Infografik: Wo liegt der Unterschied zwischen Ordnungswidrigkeit und Straftat?

Ordnungswidrigkeit: Wie beim Bußgeld die Höhe festgelegt ist

Gemäß § 17 OWiG kann der Betrag für eine Geldbuße zwischen 5 und 1.000 Euro liegen. Dies gilt jedoch nur dann, wenn in einem anderen Gesetz keine anderen möglichen Beträge für die Bußgelder genannt werden. Und das ist tatsächlich gar nicht so selten der Fall, wie die folgenden Beispiele zeigen:

  • Wer gegen das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verstößt, muss mit Bußgeldern bis zu 30.000 Euro rechnen.
  • Für Verstöße gegen das Infektionsschutzgesetz (IfSG) können Bußgelder von bis zu 50.000 Euro verhängt werden.
  • Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sieht für bestimmte Verstöße ein Bußgeld von bis zu 20 Mio. Euro vor.

Verjährung der Ordnungswidrigkeit

Auch eine Ordnungswidrigkeit kann verjähren. Hierbei ist zwischen zwei verschiedenen Formen der Verjährung zu unterscheiden:

Wann setzt die Verjährung von Ordnungswidrigkeiten ein?
Wann setzt die Verjährung von Ordnungswidrigkeiten ein?
  • Setzt die Verfolgungsverjährung ein, können die Behörden die Ordnungswidrigkeit nicht länger ahnden. Selbst wenn sie den Täter dann noch ausfindig machen, dürfen sie keine Sanktionen mehr verhängen.
  • Die Vollstreckungsverjährung gibt hingegen an, wie lange die Behörden Zeit haben, rechtskräftige Sanktionen, wie etwa die Zahlung des Bußgeldes, durchzusetzen. Sie können dies z. B. durch eine Zwangsvollstreckung erreichen, aber eben nur, solange die Vollstreckungsverjährung noch nicht eingesetzt hat. Danach ist die Durchsetzung der Sanktionen nicht mehr erlaubt.

Und wie lange dauert es nun, bis die jeweilige Verjährung bei Ordnungswidrigkeiten einsetzt? Das hängt von der Höhe der Geldbuße ab, mit der der jeweilige Verstoß bedroht ist bzw. die für den Verstoß verhängt wurde:

Frist bis zur Verfolgungsverjährung:

  • mit max. 1.000 € Bußgeld bedroht: 6 Monate
  • mit mehr als 1.000 € und max. 2.500 € Bußgeld bedroht: 1 Jahr
  • mit mehr als 2.500 € und max. 15.000 € Bußgeld bedroht: 2 Jahre
  • mit mehr als 15.000 € Bußgeld bedroht: 3 Jahre

Frist bis zur Vollstreckungsverjährung:

  • max. 1.000 € Bußgeld verhängt: 3 Jahre
  • mehr als 1.000 € Bußgeld verhängt: 5 Jahre

Für die Verjährungsfristen von Ordnungswidrigkeiten trifft jedoch das Gleiche zu wie für die Bußgeldhöhe: Die allgemeinen Regelungen des OWiG gelten nur, wenn kein anderes Gesetz etwas anderes bestimmt. Das ist zum Beispiel bei Verkehrsordnungswidrigkeiten der Fall.

Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr: Hier gelten eigene Vorschriften!

Welche Besonderheiten gelten für Verkehrsordnungswidrigkeiten?
Welche Besonderheiten gelten für Verkehrsordnungswidrigkeiten?

Ein häufiger Vertreter im Ordnungswidrigkeitenrecht ist die Verkehrsordnungswidrigkeit, also eine Ordnungswidrigkeit im öffentlichen Verkehr. Meist handelt es sich dabei um eine Missachtung der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), aber auch Verstöße gegen die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO), die Fahrerlaubnisverordnung (FeV) oder die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) fallen oft darunter.

Für Verkehrsordnungswidrigkeiten bestehen eine Reihe von Besonderheiten:

  • Zusätzlich zum Bußgeld können je nach Verstoß auch noch Punkte in Flensburg, Fahrverbote oder die Entziehung der Fahrerlaubnis drohen.
  • Begeht ein Fahranfänger eine Verkehrsordnungswidrigkeit, können unter Umständen noch Probezeitmaßnahmen zu den üblichen Sanktionen hinzukommen. Dazu gehört z. B. die Verlängerung der Probezeit und die Teilnahme an einem Aufbauseminar für Fahranfänger.
  • Die Frist für die Verfolgungsverjährung beträgt 3 Monate. Einzige Ausnahme stellt hier das Überschreiten der 0,5-Promille-Grenze dar: Diese Verkehrsordnungswidrigkeit verjährt erst nach 6 Monaten.
  • Für Verkehrsordnungswidrigkeiten sind in der Regel die Polizei und das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) zuständig, nicht die Verwaltungsbehörden.

Die Sanktionen von Verkehrsordnungswidrigkeiten sind im Bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog (auch bekannt als Bußgeldkatalog) aufgelistet. Dabei handelt es sich um ein ausführliches Dokument von über 500 Seiten, in dem genau aufgeführt wird, welches Bußgeld für welchen Verkehrsverstoß droht und ob für diesen auch Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot verhängt werden können.

Ordnungswidrigkeit – Beispiel aus dem Verkehrsrecht und anderen Rechtsgebieten

Falls Sie sich immer noch nicht genau vorstellen können, was es mit einer Ordnungswidrigkeit auf sich hat, wollen wir Ihnen abschließend einige Beispiele nennen.

Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr:

Ordnungswidrigkeiten in anderen Rechtsgebieten:

  • Missachtung des Leinenzwangs von Hunden
  • Verbotswidriges Taubenfüttern
  • Ruhestörung
  • Missachtung von Hygienevorschriften, z. B. in der Gastronomie
  • Illegale Müllentsorgung
  • Verstöße gegen Datenschutzvorschriften
  • Urinieren in der Öffentlichkeit

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