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Aufbauseminar für Fahran­fänger (ASF): Wer muss daran teilnehmen?

Sie müssen regelmäßig und aktiv am Aufbauseminar teilnehmen.
Sie müssen regelmäßig und aktiv am Aufbauseminar teilnehmen.

Junge Autofahrer im Alter von 18 bis 24 Jahren haben laut Angaben des Statistischen Bundesamtes das höchste Unfallrisiko im Straßenverkehr. Zu den Unfallursachen zählen vor allem eine nicht angepasste Geschwindigkeit und ein unzureichender Sicherheitsabstand. Um für mehr Sicherheit auf deutschen Straßen zu sorgen, gibt es die sogenannte Probezeit. Fahranfänger, die in diesem Zeitraum Verstöße im Straßenverkehr begehen, müssen mit besonderen Konsequenzen rechnen. Dazu gehört auch in gewissen Fällen die Teilnahme an einem Aufbauseminar – auch als Nachschulung beim Führerschein bekannt.

Wann müssen Sie an einem Aufbauseminar in der Probezeit teilnehmen?

Fahranfänger, denen gerade nach erfolgreich absolvierter Prüfung der Führerschein überreicht wurde, müssen sich während der ersten zwei Jahre in der Probezeit bewähren. Erst danach ist die Fahrerlaubnis unbegrenzt gültig. Begeht der Fahranfänger bestimmte Verstöße, muss er nicht nur, wie alle anderen Fahrer auch, mit den Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog rechnen. Vielmehr kommt es noch zu weiteren Folgen.

Führerschein behalten dank Aufbauseminar: Fahranfänger lernen im ASF wichtige Verhaltensweisen.
Führerschein behalten dank Aufbauseminar: Fahranfänger lernen im ASF wichtige Verhaltensweisen.

In der Probezeit werden A- und B-Verstöße unterschieden. Bei Letzteren handelt es sich um einen weniger schwerwiegenden Verstoß. Dazu gehören etwa das Fahren mit Sommerreifen bei winterlichen Verhältnissen oder das Parken auf der Autobahn ohne Gefährdung anderer Personen. A-Verstöße sind demgegenüber schwerwiegende Regelverletzungen, wie beispielsweise das Überfahren einer roten Ampel, das Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss sowie Geschwindigkeitsüberschreitungen ab 21 km/h in der Probezeit.

Bei einem A-Verstoß bzw. zwei B-Verstößen kommt es zur Verlängerung der Probezeit um weitere zwei auf insgesamt vier Jahre. Des Weiteren muss der Fahranfänger an einem Aufbauseminar teilnehmen. Kommt er seiner Pflicht nicht nach, wird die Fahrerlaubnis entzogen: ohne Nachschulung also kein Führerschein.

Die folgende Infografik zeigt Ihnen auf einen Blick, wann Sie ein Aufbauseminar absolvieren müssen und wie sich der Ablauf gestaltet:

Aufbauseminar: Die Infografik zeigt die wichtigsten Informationen auf einen Blick.
Aufbauseminar: Die Infografik zeigt die wichtigsten Informationen auf einen Blick.
Begeht der Fahranfänger erneut einen A- oder zwei B-Verstöße, wird er schriftlich verwarnt und erhält eine Teilnahmeempfehlung für eine verkehrspsychologische Beratung. Beim dritten A-Verstoß bzw. zwei weiteren B-Verstößen kommt es dann zur Entziehung der Fahrerlaubnis.

Welchen Zweck erfüllt ein ASF-Seminar?

Es wird zwischen zwei verschiedenen Arten der Nachschulung unterschieden: dem regulären (siehe § 35 der Fahrerlaubnis-Verordnung – FEV) und dem besonderen Aufbauseminar (gemäß § 36 FEV). Letzteres muss ein Fahranfänger absolvieren, wenn er unter Alkohol- oder Drogeneinfluss im Straßenverkehr aufgefallen ist. Bei allen anderen Verstößen müssen Betroffene am regulären Aufbauseminar teilnehmen.

Die Teilnehmer sollen lernen, sich sicher und rücksichtsvoll im Straßenverkehr zu bewegen und zu einem verantwortungsbewussten Fahrer zu werden. Sie sollen sich damit auseinandersetzen, welche Verhaltensweisen gefährlich sind, welche Risiken bestehen und wie sie sich in Zukunft besser verhalten können. Des Weiteren gehört es zum Ziel des ASF, dass die Teilnehmer die bestehenden Regeln besser akzeptieren.

Wie läuft ein Aufbauseminar ab? Dauer, Inhalte etc.

In der Probezeit mit 21 km/h und mehr geblitzt: Ein Aufbauseminar muss dann absolviert werden.
In der Probezeit mit 21 km/h und mehr geblitzt: Ein Aufbauseminar muss dann absolviert werden.

Wie ein Aufbauseminar für Führerschein-Neulinge genau abläuft und wie lange es dauert, hängt davon ab, ob es sich um eine reguläre oder eine besondere Nachschulung handelt. Beschäftigen wir uns zunächst mit dem ersten Seminar.

Beim herkömmlichen Aufbauseminar finden vier Sitzungen statt, die jeweils 135 Minuten dauern. Es nehmen mindestens sechs und höchstens zwölf Fahranfänger teil. Zusätzlich wird eine 30-minütige Beobachtungsfahrt durchgeführt, an welche sich eine etwa 15-minütige Besprechung anschließt.

Das besondere Aufbauseminar nach einer Drogen- oder Alkoholfahrt läuft wie folgt ab: Hier nehmen mindestens zwei und höchstens zwölf Personen teil. Es findet zunächst ein Vorgespräch statt, an welches sich drei Sitzungen, die jeweils 180 Minuten dauern, anschließen. Zwischen den Sitzungen sind die Teilnehmer dazu verpflichtet, Kursaufgaben anzufertigen.

Im Seminar wird besprochen, aus welchem Grund die Fahranfänger teilnehmen müssen, wie sie gefährliche Verhaltensweisen ablegen können und warum Alkohol sowie Drogen im Straßenverkehr so eine große Gefahr darstellen.

Was passiert nach dem Aufbauseminar?

Hat eine Person erfolgreich am Aufbauseminar teilgenommen, erhält sie vom Seminarleiter eine entsprechende Bescheinigung. Diese muss dann bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde vorgelegt werden. Der Betroffene kann seinen Führerschein dank Nachschulung dann behalten bzw. nach einer Entziehung der Fahrerlaubnis zurückbekommen. Eine Prüfung müssen die Teilnehmer am Ende des Seminars übrigens nicht ablegen.

Beachten Sie jedoch Folgendes: Nehmen Sie nicht regelmäßig und aktiv am Aufbauseminar teil, so wird Ihnen keine Bescheinigung ausgestellt. Gleiches gilt, wenn Sie die Anfertigung von Kursaufgaben im besonderen Aufbauseminar verweigern.

Teilnahme am Aufbauseminar für Fahranfänger: Kosten für Fahranfänger

Die Kosten für ein Aufbauseminar variieren je nach Anbieter.
Die Kosten für ein Aufbauseminar variieren je nach Anbieter.

Was kostet eigentlich ein Aufbauseminar bei einer Fahrschule? Diese Frage stellen sich viele Fahranfänger, die einen A- oder zwei B-Verstöße begangen haben. Pauschale Angaben zu den Kosten für ein Aufbauseminar in der Probezeit lassen sich jedoch leider nicht geben. Die Preise sind nämlich nicht – wie etwa ein Bußgeld – verbindlich vorgegeben.

Vielmehr kann jeder Anbieter selbst entscheiden, wie die Kosten für das ASF in der Probezeit ausfallen sollen. Je nach Anbieter sowie Region können die Preise demnach unterschiedlich ausfallen. In der Regel ist für ein herkömmliches bzw. besonderes Aufbauseminar mit Kosten in Höhe von 250 bis 500 Euro zu rechnen. Diese müssen vom Teilnehmer getragen werden.

Bildnachweise: fotolia.com/arrowsmith2, istockphoto.com/kaarsten, fotolia.com/TimSiegert-batcam

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