RATGEBER

Wo ist das Parken verboten: Für die Fahrschule lernen leicht gemacht

Wo ist das Parken verboten? In deutschen Innenstädten sind Parkplätze oft rar gesät.
Wo ist das Parken verboten? In deutschen Innenstädten sind Parkplätze oft rar gesät.

In vielen Städten sind Parkplätze rar gesät: Umso wichtiger ist es, zu wissen, wo Sie Ihr Fahrzeug überhaupt ordnungsgemäß abstellen dürfen. Besonders wichtig ist auch bei der Ausbildung in der Fahrschule die Frage „Wo ist das Parken verboten?“, ist diese doch häufig Teil der theoretischen Prüfung. Wir erklären, wo Sie Ihr Fahrzeug nicht abstellen dürfen.

Bußgeldkatalog: Welche Sanktionen drohen bei einem Parkverstoß?

Park­verstoßBuß­geldPunk­teFahr­verbot
geparkt
- an einer abge­l­aufener Park­uhr
- ohne vorge­­schriebene Park­­scheibe
- ohne Park­schein
- Höchst­­park­dauer über­schritten
...bis zu 30 Minuten20 €
...bis zu 1 Stunde25 €
...bis zu 2 Stunden30 €
...bis zu 3 Stunden35 €
...länger als 3 Stunden40 €
geparkt
- im 5-Meter-Bereich von Kreu­zungen
- im 5-Meter-Bereich von Einmün­­dungen
- vor Grund­stücks­aus- und -ein­fahrten
- in Taxi­­ständen
- hinter und vor Andreas­kreuzen
- über Schacht­deckeln
- in Parkverbots­zonen
- unzu­­lässig im verkehrs­beruhigten Bereich
10 €
...dabei andere behindert15 €
...länger als 3 Stunden20 €
...andere zusätz­lich behindert30 €
Nicht platz­­sparend geparkt10 €
Be­rech­tigten weg­genommen Park­platz wegge­nommen10 €
geparkt
- in scharfen Kurven
- an engen oder unüber­sichtlichen Stellen
- im Bereich von auf Fuß­­gänge­­über­wegen (inkl. 5-Meter-Raum davor)
- bis zu zehn Meter vor Licht­­zeichen
- im einge­schränkten Halte­verbot
35 €
...dabei andere behindert55 €
...länger als eine Stunde55 €
...länger als eine Stunde und zusätz­lich andere behindert55 €
Auf Geh- und/oder Rad­wegen geparkt55 €
...dabei andere behindert oder länger als eine Stunde70 €1
...länger als eine Stunde und zusätz­lich andere behindert80 €1
In 2. Reihe geparkt55 €
...dabei andere behindert80 €1
...länger als 15 Minuten85 €1
...andere zusätz­lich behindert90 €1
Kfz geparkt oder so abge­stellt, dass einem anderen Kfz der Abfahrts­weg ver­sperrt wurde20 €
An­hänger ohne Zug­fahr­zeug länger als 2 Wochen geparkt20 €
Auf Sperr­flächen geparkt25 €
In einer Pannen- oder Nothalte­bucht unbe­rechtigt geparkt25 €
Im Fahr­raum von Schienen­­fahr­zeugen geparkt55 €
...dabei andere behindert70 €1
Mit Kfz über 7,5 Tonnen zGG oder An­hänger über 2 Tonnen zGG in e­schützten Be­reich während nicht zuge­lassener Zeiten geparkt30 €
In Fuß­gänger­bereich oder anderen Verbots­zonen mit PKW geparkt55 €
...dabei andere behindert oder länger als 3 Stunden70 €
Auf Schwer­behinderten-Parkplatz geparkt55 €
In oder vor Feuer­wehr­zu­fahrten geparkt55 €
...dabei Einsatz­fahrzeuge behindert100 €1
An Eng­stellen geparkt und da­durch Rettung­­fahr­zeuge behindert100 €1
Auf Auto­­bahnen oder Kraftfahr­­straßen geparkt70 €1

Falsch geparkt: Mit dem Bußgeldrechner wissen, was auf Sie zukommt

FAQ: Wo ist das Parken verboten?

Wo ist es verboten zu parken?

Sie dürfen unter anderem nicht über einem Schachtdeckel, vor Feuerwehrzufahrten sowie an Taxenständen parken. Weitere Informationen finden Sie hier.

Darf ich unmittelbar hinter einem Fußgängerüberweg parken?

Ja, hinter einem Fußgängerüberweg dürfen Sie parken und halten, jedoch nicht davor sowie darauf.

Welche Sanktionen drohen, wenn Sie einen Parkverstoß begehen?

Es kommt darauf an, welcher Verstoß Ihnen zur Last gelegt wird. Haben Sie etwa in zweiter Reihe geparkt, müssen Sie mit einem Bußgeld von 55 bis 110 Euro rechnen. Haben Sie dabei andere Verkehrsteilnehmer behindert, gefährdet oder kam es zu einer Sachbeschädigung, kommt auch noch ein Punkt in Flensburg hinzu. Weitere Informationen können Sie unserer aktuellen Bußgeldtabelle entnehmen.

Lernen für den Führerschein: Fragen zum Parkverbot

Im Fragenkatalog für die theoretische Prüfung für den Führerschein kommt die Frage „Wo ist das Parken verboten?“ gleich mehrfach vor. Wir stellen einige Beispiele mit den richtigen Antworten vor:

Wo ist das Parken verboten? (1.2.12-002)

  • Am Fahrbahnrand, wenn hierdurch die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhindert wird: verboten
  • Auf Vorfahrtstraßen außerhalb geschlossener Ortschaften: verboten
  • Auf Vorfahrtstraßen innerhalb geschlossener Ortschaften: erlaubt

Wo ist das Parken verboten? (1.2.12-105)

  • Unmittelbar hinter Fußgängerüberwegen: erlaubt
  • Vor Bordsteinabsenkungen: verboten
  • Am Fahrbahnrand, wenn hierdurch die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhindert wird: verboten

Wo ist das Parken verboten? (2.2.12-003)

  • Auf schmalen Fahrbahnen gegenüber Ein- und Ausfahrten von Grundstücken: verboten
  • An Taxenständen: verboten
  • Unmittelbar hinter Fußgängerüberwegen: erlaubt

Regeln zum Parkverbot: Darauf müssen Sie achten!

Wo ist das Parken verboten? An einer Vorfahrtsstraße dürfen Sie außerorts nicht parken.
Wo ist das Parken verboten? An einer Vorfahrtsstraße dürfen Sie außerorts nicht parken.

Sie parken, wenn Sie mit Ihrem Fahrzeug mehr als drei Minuten halten oder das Kfz verlassen, sodass es außerhalb Ihrer Sichtweite ist. Grundsätzlich herrscht zunächst überall dort, wo Sie nicht halten dürfen, auch ein Parkverbot. Mehr zur Frage, wo das Halten verboten ist, erfahren Sie in diesem Ratgeber.

Zusätzlich gibt es viele Regeln, die eigens das Abstellen eines Fahrzeugs betreffen, die wir im Folgenden näher erläutern.

Wo gilt ein Parkverbot laut § 12 der Straßenverkehrsordnung?

Die Straßenverkehrsordnung (StVO) gibt wichtige Regeln rund um den Straßenverkehr vor. Wo ist das Parken verboten? § 12 gibt darüber Auskunft:

Das Parken ist unzulässig

1. vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 5 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten, soweit in Fahrtrichtung rechts neben der Fahrbahn ein Radweg baulich angelegt ist, vor Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 8 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten,

2. wenn es die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhindert,

3. vor Grundstücksein- und -ausfahrten, auf schmalen Fahrbahnen auch ihnen gegenüber,

4. über Schachtdeckeln und anderen Verschlüssen, wo durch Zeichen 315 oder eine Parkflächenmarkierung (Anlage 2 Nummer 74) das Parken auf Gehwegen erlaubt ist,

5. vor Bordsteinabsenkungen.

An welchen weiteren Stellen dürfen Sie nicht parken?

Wo ist das Parken verboten? An Taxiständen dürfen Sie Ihr Fahrzeug nicht abstellen.
Wo ist das Parken verboten? An Taxiständen dürfen Sie Ihr Fahrzeug nicht abstellen.

Wo ist das Parken noch verboten? Sie dürfen unter anderem nicht an diesen Stellen parken:

  • auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen
  • im Kreisverkehr
  • in einem verkehrsberuhigten Bereich außerhalb der gekennzeichneten Flächen
  • auf Vorfahrtsstraßen (außerorts)
  • fünf Meter vor und auf einem Fußgängerüberweg
  • auf Geh- und Radwegen
  • auf einem Schutzstreifen für Radfahrer
  • an Taxenständen
  • an Engstellen (es müssen mindestens drei Meter Platz bleiben)

Des Weiteren gibt es verschiedene Verkehrszeichen, die auf ein Parkverbot hinweisen. Innerhalb geschlossener Ortschaften dürfen Sie in einem Bereich von fünf Metern vor einem Andreaskreuz nicht parken. Außerorts verlängert sich der geforderte Abstand auf 50 Meter.

Befinden Sie sich außerorts auf einer Vorfahrtsstraße, dürfen Sie dort nicht parken – außer, es gibt einen Seitenstreifen. Ein Parkverbot ist zusätzlich bei Haltestellen zu beachten. Es erstreckt sich über jeweils 15 Meter davor und dahinter.

Bildnachweise: Fotolia.com © Forgem, Fotolia.com © Björn Wylezich