RATGEBER

Gehweg: Die Verkehrsfläche für Fußgänger

Was ist ein Gehweg?
Was ist ein Gehweg?

Bußgeldtabelle: Gehweg

VerstoßBußgeld in EuroPunkte in Flensburg
als Fußgänger nicht den vorhandenen Gehweg benutzt5
vorschriftswidrig den Gehweg benutzt55
… mit Behinderung70
… mit Gefährdung80
… mit Unfall100
vorschriftswidrig auf dem Gehweg gehalten50
… mit Behinderung55
… mit Gefährdung70
… mit Unfall90
vorschriftswidrig auf dem Gehweg geparkt55
… mit Behinderung701
… länger als 1 Stunde701
… länger als 1 Stunde mit Behinderung801
… mit Gefährdung801
… mit Unfall1001

Im öffentlichen Verkehrsraum treffen die unterschiedlichsten Verkehrsteilnehmer aufeinander. Um den schwächsten von ihnen, den Fußgängern, einen gewissen Schutz einzuräumen, ist ihnen laut Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) eine eigene Verkehrsfläche vorbehalten: der Gehweg. Doch darf dieser wirklich nur von Fußgängern benutzt werden? Gibt es Gesetze zur Beschaffenheit des Gehwegs? Diese Fragen beantworten wir im folgenden Ratgeber.

FAQ: Gehweg

Muss ein Gehweg durch ein Schild (Verkehrszeichen 239) gekennzeichnet werden?

Nein. Gemäß der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) muss ein Gehweg nur dann durch das Verkehrszeichen 239 kenntlich gemacht werden, wenn durch seine bauliche Ausgestaltung nicht ersichtlich ist, dass die Fläche für Fußgänger gedacht ist. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn der Gehweg auf gleicher Höhe mit der Fahrbahn verläuft und für einen Seitenstreifen gehalten werden könnte.
VZ 239 "Gehweg": Dieses Zeichen kann einen Gehweg markieren, muss es aber nicht.

Wie breit muss ein Gehweg mindestens sein?

Eine gesetzlich vorgeschriebene Mindestbreite für einen Gehweg gibt es in Deutschland nicht. Die Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) hat jedoch in ihren „Empfehlungen für Fußverkehrsanlagen” (EFA) Vorgaben zur Gehwegbreite formuliert. Diese sind zwar nicht verbindlich, in der Regel orientieren sich die Planer aber daran. Laut den EFA sollte die Breite vom Gehweg mindestens 2,50 m betragen. Mehr Informationen dazu finden Sie hier.

Wer darf auf Gehwegen parken?

Es ist erlaubt, Fahrräder und E-Scooter auf dem Gehweg abzustellen, sofern sie den Fußgängerverkehr nicht behindern. Für Kraftfahrzeuge ist das Parken auf dem Gehweg jedoch grundsätzlich verboten, auch für Krafträder. Eine Ausnahme von diesem Verbot zeigt das Verkehrszeichen 315 an. Dieses erlaubt es, Fahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 2,8 t auf dem Gehweg zu parken.
VZ 315: Parken auf Gehweg

Gehört der Bürgersteig zum angrenzenden Grundstück?

Nein, in der Regel ist der Bürgersteig bzw. Gehweg Eigentum der Gemeinde. Somit ist diese auch u. a. dafür verantwortlich, den Gehweg instand zu halten. Grundstücksbesitzer stehen aber in der Pflicht, die Verkehrssicherheit auf dem Gehweg vor ihrem Grundstück zu gewährleisten, indem sie dort z. B. Laub und Schnee entfernen.

Definition des Begriffs „Gehweg”

VZ 239 "Gehweg": Dieses Zeichen kann einen Gehweg markieren, muss es aber nicht.
VZ 239 „Gehweg“: Dieses Zeichen kann einen Gehweg markieren, muss es aber nicht.

Was genau ist eigentlich ein Gehweg? In der StVO wird in Anlage 2 das Verkehrszeichen 239 („Gehweg”) kurz erläutert: Demnach ist ein Gehweg eine Verkehrsfläche, die in der Regel nur vom Fußgängerverkehr genutzt werden darf. Zeigt ein Zusatzzeichen an, dass auch andere Verkehrsteilnehmer den Gehweg benutzen dürfen, müssen diese Rücksicht auf den Fußgängerverkehr nehmen und notfalls ihre Geschwindigkeit anpassen.

Es ist allerdings nicht zwingend erforderlich, dass ein Gehweg durch das Verkehrszeichen 239 als solcher gekennzeichnet wird. In der VwV-StVO ist nämlich festgelegt, dass das Verkehrsschild „Gehweg” nur dort nötig ist, wo dieser aufgrund der baulichen Verhältnisse nicht eindeutig als Gehweg erkennbar ist. Wird der Bürgersteig zum Beispiel durch einen Bordstein von der Fahrbahn abgegrenzt, ist die Zweckbestimmung als Gehweg in der Regel deutlich zu erkennen. Hier braucht es also kein entsprechendes Verkehrsschild. Bei einem Gehweg ohne Bordstein, der eventuell für einen Seitenstreifen gehalten werden könnte, sieht das schon anders aus. Hier ist eine Klarstellung durch das Verkehrszeichen 239 angebracht.

Wer darf den Gehweg benutzen?

Zum Fußgängerverkehr zählen u. a.:

  • Fußgänger
  • Rollstuhlfahrer
  • Inline-Skater
  • Tretrollerfahrer (keine E-Scooter!)
  • Radfahrer, die ihr Fahrrad schieben

Aufpassen müssen Sie, wenn Sie zwar zu Fuß unterwegs sind, aber Pferde oder Vieh führen. Dann sind Sie rechtlich nämlich dem Fahrverkehr gleichgestellt und dürfen den Gehweg nicht benutzen. Führen Sie als Fußgänger sperrige Gegenstände oder Fahrzeuge mit sich, wie z. B. eine Schubkarre, und behindern Sie dadurch andere Fußgänger erheblich, müssen Sie vom Gehweg auf die Straße ausweichen und dort am rechten Fahrbahnrand gehen.

Sofern es sich nicht um einen gemeinsamen Geh- und Radweg handelt (zu erkennen am Verkehrszeichen 240), haben Fahrradfahrer auf dem Gehweg nichts verloren. Es gelten aber ein paar Sonderregeln, wenn es sich bei den Radfahrern um Kinder handelt:

  • Kinder bis zum vollendeten 8. Lebensjahr müssen mit dem Fahrrad den Gehweg benutzen. Ist allerdings ein Radweg vorhanden, der baulich von der Straße abgegrenzt ist, dürfen die Kinder alternativ dazu auch auf diesem fahren.
  • Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr dürfen sich aussuchen, ob sie mit dem Fahrrad den Gehweg, den Radweg oder die Fahrbahn benutzen.
  • Nach dem 10. Geburtstag dürfen Kinder mit dem Fahrrad nicht mehr auf dem Gehweg fahren.
  • Wird ein Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr auf dem Fahrrad von einer Aufsichtsperson (Mindestalter 16 Jahre) begleitet, darf diese ebenfalls den Gehweg benutzen.

Ansonsten ist die Benutzung des Gehwegs für Radfahrer tabu. Das gilt auch für E-Scooter-Fahrer und Führer von Kraftfahrzeugen, wie Autos, Motorräder oder Mopeds. Beachten Sie hierbei, dass für Kraftfahrzeuge nicht nur das Fahren auf dem Gehweg verboten ist, sondern üblicherweise auch das Halten und Parken. Eine Ausnahme von diesem Verbot besteht nur, wenn ein Verkehrsschild (VZ 315) das Parken auf dem Gehweg ausdrücklich erlaubt.

Bürgersteig: Welche Breite ist vorgeschrieben?

Wie breit muss ein Gehweg sein?
Wie breit muss ein Gehweg sein?

Gerade in Städten ist der Raum für Verkehrsflächen oft begrenzt und es kann schwierig werden, Kraftfahrzeugen, Fahrrädern und Fußgängern jeweils ausreichend Platz einzuräumen. In einer solchen Situation kommt gerne die Frage auf, wie breit ein Gehweg laut Gesetz eigentlich sein muss. Leider gibt es darauf jedoch keine Antwort, denn eine gesetzlich vorgeschriebene Mindestbreite existiert für Gehwege in Deutschland nicht.

Die Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) hat sich dazu jedoch einige Gedanken gemacht und die „Empfehlungen für Fußverkehrsanlagen” (EFA) veröffentlicht. Laut diesen sollte ein Gehweg mindestens 2,50 m breit sein. Diese Vorgabe ergibt sich folgendermaßen:

  • Es wird davon ausgegangen, dass ein Erwachsener, der z. B. eine Tasche trägt, etwa 0,80 m in der Breite einnimmt. Sollen zwei solcher Personen aneinander vorbeigehen können, ohne sich zu behindern, ist ein Zwischenraum von 0,20 m nötig. Für den reinen Gehbereich wird somit bereits eine Breite von 1,80 m (0,80 + 0,80 + 0,20) veranschlagt.
  • Hinzu kommt ein Streifen von 0,20 m zwischen Gehbereich und Grundstücksbereich. Dieser wird oft dazu genutzt, um z. B. Fahrräder abzustellen oder um sich als Fußgänger auf dem Weg aufzuhalten, ohne sich fortzubewegen.
  • Zwischen Gehbereich und Fahrbahn wird außerdem eine Distanzstreifen mit einer Breite von 0,50 m empfohlen.

Die FGSV ist wohlgemerkt eine private Institution und ihre Empfehlungen sind in keiner Weise rechtsverbindlich. Obwohl sich Planer beim Bau neuer Gehwege zwar oft an die EFA halten, sind sie dazu nicht verpflichtet. Sollte ein Gehweg zu schmal sein und es deshalb zu einem Unfall kommen, kann der Planer dafür in der Regel nicht haftbar gemacht werden.

Bildnachweise: depositphotos.com/Madrabothair, eigenes Bild

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