RATGEBER

Parken auf Behindertenparkplatz: Wer ist dazu berechtigt?

Das Parken gestaltet sich mit Behinderung oft schwierig. Deshalb gibt es spezielle Behindertenparkplätze.
Das Parken gestaltet sich mit Behinderung oft schwierig. Deshalb gibt es spezielle Behindertenparkplätze.

Bußgeld: Unberechtigtes Parken auf einem Behindertenparkplatz

VerstoßBußgeld
Sie park­ten auf einem Schwer­behin­derten­park­platz, ohne dass ein beson­derer Park­aus­weis gut sicht­bar aus­lag.55 Euro

Behindertenparkplätze sollen durch ihre Breite und Beschaffenheit Schwerbehinderten das Ein- und Aussteigen in ihr Fahrzeug erleichtern. Zudem befinden sie sich häufig nahe an den Zugängen von Gebäuden, damit die Wege möglichst kurz sind. Auf diese Weise stellen sie eine Parkerleichterung für Schwerbehinderte dar und sind auch nur diesen vorbehalten. Wir verraten Ihnen, wann Sie auf einem Behindertenparkplatz parken dürfen.

FAQ: Behindertenparkplatz

Wer darf auf öffentlichen Behindertenparkplätzen parken?

Dies ist nur mit einem blauen EU-Behindertenparkausweis gestattet, welcher gut sichtbar im Fahrzeug ausliegen muss. Außerdem muss die Fahrt der Beförderung einer schwerbehinderten Person dienen, sonst dürfen Sie trotz Parkausweis nicht auf dem Behindertenparkplatz parken und riskieren ein Bußgeld von 55 Euro.

Wer kann einen EU-Parkausweis für einen Behindertenparkplatz beantragen?

Für den EU-Behindertenparkausweis muss eine außergewöhnliche Gehbehinderung (Merkzeichen aG), Blindheit (Merkzeichen Bl), beidseitige Amelie oder Phokomelie oder eine vergleichbare Beeinträchtigung vorliegen.

Gibt es eine vorgeschriebene Breite für einen Behindertenparkplatz?

Ja, gemäß der Norm DIN 18040-3 muss ein Parkplatz für Behinderte mindestens 3,50 m breit sein. Dies soll das Ein- bzw. Aussteigen in das parkende Fahrzeug für die schwerbehinderte Person erleichtern.

Parken auf dem Behindertenparkplatz

Das Verkehrszeichen für einen Behindertenparkplatz ist meist ein Parkplatzschild mit Zusatzzeichen.
Das Verkehrszeichen für einen Behindertenparkplatz ist ein Parkplatzschild mit Zusatzzeichen.

Um auf einem Behindertenparkplatz parken zu dürfen, reicht es nicht aus, einen Schwerbehindertenausweis zu besitzen. Stattdessen müssen Betroffene einen Antrag ans Straßenverkehrsamt ihres Wohnortes stellen, um den blauen EU-Behindertenparkausweis zu erhalten.

Dieser wird allerdings nur bei einer der folgenden Beeinträchtigungen ausgestellt:

  • außergewöhnliche Gehbehinderung (ersichtlich durch das Merkzeichen aG im Schwerbehindertenausweis)
  • Blindheit (Merkzeichen Bl)
  • beidseitiger Amelie, Phokomelie oder eine vergleichbare Beeinträchtigung (z. B. Amputation beider Arme)

Bei anderen Behinderungen besteht unter Umständen die Möglichkeit, einen orangenen Behindertenparkausweis zu erhalten. Dieser berechtigt allerdings nicht zum Parken auf einem öffentlichen Behindertenparkplatz. Stattdessen können Sie damit z. B. umsonst auf einem gebührenpflichtigen Parkplatz oder in Fußgängerzonen während der Ladezeiten parken. Auch das Parken auf einem privaten Behindertenparkplatz ist unter Umständen gestattet, wenn die jeweilige Parkplatzordnung dies vorsieht.

Es ist nicht notwendig, dass der Besitzer des Behindertenparkausweises (ob blau oder orange) selbst das Auto fährt. Wollen Sie aber auf einem Behindertenparkplatz parken, muss die Fahrt zur Beförderung des Schwerbehinderten dienen.

Welches Schild kennzeichnet den Behindertenparkplatz?

Es gibt für einen öffentlichen Behindertenparkplatz kein spezielles Schild. Stattdessen werden Behindertenparkplätze durch die Verkehrszeichen 314 oder 315 in Kombination mit einem Zusatzschild, welches ein Rollstuhl-Symbol zeigt, ausgewiesen:

  • Das Zeichen 314 besteht aus einem blauen Quadrat mit einem weißen P und kennzeichnet eine Parkfläche.
  • Das Zeichen 315 wiederum stellt ein blaues Rechteck mit weißem P und einem weißen Pkw, welcher schräg auf einem Bürgersteig steht, dar. Dieses Schild erlaubt das Parken auf Gehwegen.

Erst durch das Zusatzschild werden diese Stellflächen zum Behindertenparkplatz. Zusätzlich zur Beschilderung findet sich zudem häufig ein großes Rollstuhl-Symbol auf dem Boden, vorgeschrieben ist dieses aber nicht.

Private Behindertenparkplätze, z. B. vor einem Supermarkt, können individuell gekennzeichnet sein.