
Flächen zum Halten und Parken sind vor allem in Städten oft eine Rarität. Gerade wenn es schnell gehen soll, lässt sich dann so mancher Fahrzeugführer dazu hinreißen, sich einfach neben den Parkstreifen und somit direkt auf die Fahrbahn zu stellen. Dies wird als Halten oder Parken in zweiter Reihe bezeichnet. Aber ist dies wirklich immer verboten oder gibt es Ausnahmen? Und welche Sanktionen drohen bei Verstößen? Dies und mehr erfahren Sie im folgenden Ratgeber.
Unzulässiges Halten in 2. Reihe – Bußgeld
Verstoß | Bußgeld in Euro | Punkte in Flensburg |
---|---|---|
Unzulässig zweite Reihe zum Halten genutzt | 55 | - |
… mit Behinderung | 70 | 1 |
… mit Gefährdung | 80 | 1 |
… mit Unfall | 100 | 1 |
Unzulässiges Parken in 2. Reihe – Bußgeld
Verstoß | Bußgeld in Euro | Punkte in Flensburg |
---|---|---|
Unzulässig zweite Reihe zum Parken genutzt | 55 | - |
… mit Behinderung | 80 | 1 |
… mit Gefährdung | 90 | 1 |
… mit Unfall | 110 | 1 |
… länger als 15 Minuten | 85 | 1 |
… länger als 15 Minuten mit Behinderung | 90 | 1 |
FAQ: Halten und Parken in zweiter Reihe
Halten in zweiter Reihe ist verboten. Es gibt aber Ausnahmen. Prinzipiell darf jedes Fahrzeug in zweiter Reihe halten, um das Ein- oder Aussteigen sowie das Be- und Entladen zu ermöglichen. Dies ist allerdings nur erlaubt, wenn Sie dadurch keine anderen Verkehrsteilnehmer behindern. Die Fahrbahn muss also breit genug sein, dass andere Fahrzeuge gefahrlos an Ihnen vorbeifahren können.
Nein, das Einschalten des Warnblinklichts ist in dieser Situation verboten. Dies wird als Verkehrsordnungswidrigkeit gewertet und mit einem Verwarnungsgeld von 5 Euro geahndet.
Das Parken in zweiter Reihe ist nur Taxis gestattet und auch nur, um Fahrgäste ein- oder aussteigen zu lassen. Auch hier ist die Bedingung, dass keine Behinderung des Verkehrs vorliegt. Andernfalls droht ein Bußgeld von mindestens 55 Euro.
Mehr zum Halten und Parken erfahren Sie in folgendem Video:
Zum Halten die zweite Reihe nutzen? Dies ist meist nicht gern gesehen
In § 12 Abs. 4 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) ist Folgendes zu lesen:
(4) Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen, dazu gehören auch entlang der Fahrbahn angelegte Parkstreifen, zu benutzen, wenn er dazu ausreichend befestigt ist, sonst ist an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren. Das gilt in der Regel auch, wenn man nur halten will; jedenfalls muss man auch dazu auf der rechten Fahrbahnseite rechts bleiben.

Damit ist klar: Wollen Sie halten oder parken, dürfen Sie dies nur am rechten Fahrbahnrand. Ist dort schon alles zugeparkt, ist es in der Regel nicht erlaubt, sich einfach links neben die Reihe parkender Fahrzeuge – also in die „zweite Reihe” – zu stellen. Denn dies bedeutet naturgemäß, dass Ihr Fahrzeug mitten auf der Fahrbahn steht. Damit geht häufig eine Behinderung für den rechtlichen Verkehr einher. Auf schmalen Straßen kann eine solche Aktion sogar dazu führen, dass andere Fahrer gar nicht mehr an Ihrem Fahrzeug vorbeikommen.
Aus diesem Grund ist das Halten oder Parken in zweiter Reihe in der Regel verboten und zieht mindestens ein Bußgeld von 55 Euro nach sich. Unter Umständen kommt auch ein Punkt in Flensburg hinzu. Ausführliche Informationen zu den möglichen Sanktionen finden Sie oben in unseren Tabellen.
Welche Fahrzeuge dürfen die zweite Reihe ausnahmsweise zum Halten nutzen?
Der oben zitierte Paragraph gibt an, dass das Halten in zweiter Reihe verboten ist – allerdings nur „in der Regel”. Dies deutet an, dass unter bestimmten Umständen Ausnahmen von diesem Verbot gemacht werden dürfen. Aus der Rechtsprechung haben sich in der Tat einige Situationen etabliert, in denen das Halten in zweiter Reihe üblicherweise geduldet wird. Das ist der Fall, wenn das Halten entweder zum Be- und Entladen erfolgt oder, um Fahrgäste ein- oder aussteigen zu lassen.

Diese Ausnahmeregelung gilt für alle Fahrzeugtypen und kommt zum Beispiel vor allem Lieferfahrzeugen zugute. Allerdings ist das Halten in zweiter Reihe nur erlaubt, wenn die folgenden Bedingungen eingehalten werden:
- Sie stellen keine Behinderung für den restlichen Verkehr dar.
- Die Fahrbahn bietet genug Platz, damit andere Fahrzeuge an Ihnen vorbeifahren können.
- Das Abstellen Ihres Fahrzeugs gilt wirklich als Halten und nicht als Parken. Dies bedeutet, dass Sie maximal 3 Minuten dort stehen und sich nicht vom Fahrzeug entfernen dürfen. Es ist somit nicht erlaubt, in zweiter Reihe anzuhalten und beispielsweise im Bäcker zu verschwinden, selbst wenn Sie in weniger als 3 Minuten wieder bei Ihrem Fahrzeug sind.
Zweite Reihe zum Parken nutzen: Ausnahme für Taxis
Taxis genießen in Bezug auf die zweite Reihe ein besonderes Privileg. Denn im Gegensatz zu anderen Kraftfahrzeugen ist ihnen nicht nur das Halten, sondern auch das Parken in zweiter Reihe unter bestimmten Umständen gestattet. Das ist allerdings nur der Fall, wenn dies geschieht, um Fahrgäste aus- oder einsteigen zu lassen. Außerdem muss auch hier darauf geachtet werden, dass das Taxi keine Verkehrsbehinderung darstellt.
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