RATGEBER

Elektro-Parkplatz: Wer darf hier parken?

Elektroparkplätze haben 2019 deutlich an Zahl zugenommen.
Elektroparkplätze haben 2019 deutlich an Zahl zugenommen.

Bußgeldkatalog: Widerrechtlich auf Parkplatz für Elektroauto parken

Ver­stoßVer­warn­geld
Un­be­rech­tig­tes Par­ken auf Park­platz für Elek­tro­fahr­zeu­ge55 Euro

Obwohl die Anzahl an öffentlichen Ladestationen für Elektroautos im Jahr 2019 deutlich gestiegen ist, mangelt es vielerorts nach wie vor an ausreichend Ladesäulen. Umso ärgerlicher ist es, wenn ein Elektro-Parkplatz von einem Fahrzeug mit Verbrennungsmotor blockiert wird. Was beim Parken an Ladestationen erlaubt ist und was nicht, verrät dieser Ratgeber.

FAQ: Elektro-Parkplatz

Wer darf auf einem Elektro-Parkplatz parken?

Dies ist nur Fahrzeugen mit einem „E“ für „Elektrofahrzeug“ im Kennzeichen gestattet. Autos mit Verbrennungsmotor ist das Parken auf diesen Flächen somit generell verboten.

Welche Sanktionen drohen Falschparkern auf Elektro-Parkplätzen?

Sie müssen hier mit einem Verwarngeld oder Bußgeld in Höhe von 55 Euro rechnen.

Dürfen Elektroautos auf bezahlungspflichtigen Parkplätzen umsonst parken?

Dies hängt vom Ort ab, denn jede Stadt kann selbst bestimmen, ob Elektroautos hier kostenlos parken dürfen oder nicht. Achten Sie auf entsprechende Hinweise auf dem Parkplatz oder am Parkscheinautomaten.

Der E-Parkplatz in der StVO-Novelle 2020

Vor dem Inkrafttreten der StVO-Novelle tauchte in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) nur wenig über Parkplätze für Elektroautos auf. Dies hat sich mittlerweile geändert, denn eine entsprechende Novellierung der StVO wurde vom Bundestag beschlossen und als 54. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften am 27. April 2020 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Die neuen Regeln traten einen Tag später am 28. April 2020 in Kraft. Aufgrund eines Formfehlers wurden die dazugehörigen Bußgelder jedoch im Sommer 2020 wieder ausgesetzt. Erst im April 2021 einigten sich Bund und Länder dann auf einen neuen Bußgeldkatalog. Dieser trat am 9. November 2021 in Kraft. Seit diesem Datum gilt nun auch das Bußgeld für unberechtigtes Parken auf einem E-Parkplatz.

Parken nur für Elektrofahrzeuge: Ein Verstoß zieht ein Verwarngeld nach sich.
Parken nur für Elektrofahrzeuge: Ein Verstoß zieht ein Verwarngeld nach sich.

Schon vor der Novelle räumte die StVO den Straßenverkehrsbehörden das Recht ein, ausgewiesene Parkplätze mit Zusatzzeichen zu markieren, die die Nutzung auf elektrisch betriebene Fahrzeuge beschränken [StVO Anlage 3 lfd. Nr. 7 (Zeichen 314) Spalte 3 Nummer 3a]. Demnach darf ein solcher Parkplatz nur von einem Elektroauto (oder einem Auto mit Hybridantrieb) benutzt werden, für alle anderen Fahrzeuge ist er tabu. In der Regel muss ein Auto ein „E“ für Elektrofahrzeuge im Kennzeichen aufweisen, um auf einem solchen Elektro-Parkplatz parken zu dürfen. Gemäß der StVO-Novelle können derartige Stellflächen in Zukunft zusätzlich mit einer Umrandung gekennzeichnet werden.

Vorher fehlte eine bundesweit einheitliche Regelung, wie mit entsprechenden Verstößen umzugehen ist. Deshalb hat sich nun die Bußgeldkatalogverordnung (BKatV) erweitert: Seit Inkrafttreten der Änderungen erfüllt das unberechtigte Parken auf einem Elektro-Parkplatz den neuen Tatbestand 55a. Bei einem Verstoß droht dann ein Verwarngeld von 55 Euro.

Vor der StVO-Novelle: Falschparken auf einem Elektro-Parkplatz

Schon vor Inkrafttreten der StVO-Novelle zog unberechtigtes Parken auf einem Elektro-Parkplatz ein Bußgeld oder Verwarngeld nach sich. Zu dieser Zeit wurden diese Sanktionen von jeder Gemeinde selbst festgelegt, weshalb es regionale Unterschiede gab.

In den meisten Städten bewegten sich die Verwarngelder in einem Rahmen zwischen 10 und 35 Euro. Häufig ließen die Behörden Fahrzeuge, die unberechtigt auf einem Elektro-Parkplatz parken, zudem abschleppen und stellen die Kosten dafür zusätzlich zum Verwarngeld in Rechnung.

Übrigens: Auch Fahrer von Elektroautos können hier unter Umständen zu Falschparkern werden und müssen mit entsprechenden Sanktionen rechnen. Dies ist dann der Fall, wenn die Benutzung des Elektro-Parkplatzes an Bedingungen geknüpft ist, welche der Fahrer nicht einhält. So kann z. B. ein Schild eine Höchstparkdauer vorschreiben und auf manchen Stellflächen ist nur das Parken mit gleichzeitigem Aufladen des Fahrzeugs gestattet.

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