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B-Verstoß: Welche Auswirkungen hat das auf die Probezeit?

Was bedeutet ein B-Verstoß in der Probezeit?
Was bedeutet ein B-Verstoß in der Probezeit?

Bußgeldkatalog: Beispiele für B-Verstöße

B-VerstoßBußgeld (€)Punkte in Flensburg
Gesetzlich vorgeschriebene Mindestprofiltiefe bei Fahrzeugreifen wurde unterschritten601
Liegen gebliebenes Fahrzeug wurde unzureichend abgesichert und verursachte eine Gefährdung701
Vorschriftswidriger Transport eines Kindes im Auto (z. B. ohne vorgeschriebenen Kindersitz)601
Unzulässig in einer amtlich gekennzeichneten Feuerwehreinfahrt geparkt und dabei Rettungskräfte behindert1001
Ladung im Fahrzeug nicht oder unzureichend gesichert und dabei Sachbeschädigung verursacht751
Hauptuntersuchung um mehr als 8 Monate überzogen601
Außerorts tagsüber trotz schlechter Sicht durch Nebel, Regen oder Schnee ohne Abblendlicht gefahren und Unfall verursacht901

Bußgeldrechner: B-Verstoß in der Probezeit

Wer in Deutschland die Erlaubnis erhalten möchte, ein Kraftfahrzeug in der Öffentlichkeit zu führen, muss einige Hürden überwinden. Diese enden auch nicht, wenn Sie den Führerschein endlich in den Händen halten, denn für die nächsten zwei Jahre befinden Sie sich in der Probezeit. Diese zeichnet sich dadurch aus, dass Sie für bestimmte Verstöße mit zusätzlichen Sanktionen rechnen müssen, die erfahrenen Autofahrern erspart bleiben. Dies ist zum Beispiel bei einem sogenannten B-Verstoß der Fall.

FAQ: B-Verstoß

Was ist ein B-Verstoß?

Verkehrsverstöße in der Probezeit werden in zwei Kategorien unterteilt: A-Verstöße werden als schwerwiegende Regelmissachtungen gewertet, B-Verstöße hingegen gelten als weniger schwerwiegend.

Welche Zuwiderhandlungen werden als B-Verstöße angesehen?

Um einen B-Verstoß handelt es sich beispielsweise, wenn Sie den Termin zur Hauptuntersuchung um mehr als acht Monate überziehen, mit abgefahrenen Reifen unterwegs sind oder unzulässig in einer amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrt parken und dabei Einsatzkräfte behindern.

Welche Folgen hat ein B-Verstoß in der Probezeit?

Ein B-Verstoß hat noch keine probezeitrelevanten Konsequenzen. Anders sieht es hingegen bei zwei B-Verstößen aus: Darauf folgen eine Probezeitverlängerung von zwei auf insgesamt vier Jahre sowie die Anordnung der Teilnahme an einem Aufbauseminar. Der vierte B-Verstoß führt zu einer Verwarnung sowie der Empfehlung, an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen. Nach dem insgesamt sechsten B-Verstoß wird der Führerschein in der Probezeit entzogen.

Was ist unter „B-Verstoß“ zu verstehen?

Der Begriff "B-Verstoß" taucht im Gesetz nicht auf.
Der Begriff „B-Verstoß“ taucht im Gesetz nicht auf.

Den Begriff „B-Verstoß“ suchen Sie im Gesetzestext vergeblich, denn tatsächlich stammt dieser aus dem allgemeinen Sprachgebrauch. Wie aber kommt er überhaupt zustande? Die Antwort darauf liefert ein Blick in die Fahrerlaubnis-Verordnung, konkret in deren Anlage 12. Diese führt auf, wie Straftaten und Ordnungswidrigkeiten im Rahmen der Fahrerlaubnis auf Probe bewertet werden.

Die Anlage 12 unterteilt sich in zwei Hauptabschnitte:

  • Abschnitt A: Schwerwiegende Zuwiderhandlungen
  • Abschnitt B: Weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen

Wird von einem B-Verstoß gesprochen, ist damit eine Zuwiderhandlung gemeint, die unter Abschnitt B fällt. Analog dazu werden jene, die unter Abschnitt A behandelt werden, als A-Verstöße bezeichnet. Ein B-Verstoß gilt somit als weniger schwerwiegend als ein A-Verstoß.

Die Einteilung von Verkehrsverstößen in A- bzw. B-Verstöße ist nur für Fahranfänger relevant, denn diese müssen mit zusätzlichen Maßnahmen rechnen, wenn sie eine derartige Zuwiderhandlung begehen. Haben Sie Ihre Probezeit bereits hinter sich gebracht, müssen Sie sich darum keine Gedanken mehr machen.

Was erwartet Fahranfänger nach einem B-Verstoß?

Handelt es sich bei Ihrem B-Verstoß um eine Ordnungswidrigkeit, fallen für diese in jedem Fall ein Bußgeld von mindestens 60 Euro und ein Punkt in Flensburg an. Ein Fahrverbot oder eine höhere Anzahl an Punkten müssen Sie hier nicht fürchten, denn diese werden nur für A-Verstöße verhängt.

Bei einer Straftat entscheidet wiederum ein Richter, welche Strafe Sie erhalten. In der Regel handelt es sich dabei je nach Schwere der Tat um eine Geld- oder Freiheitsstrafe. Zusätzlich dazu kann auch ein bis zu sechsmonatiges Fahrverbot als Nebenstrafe in Betracht kommen.

Ein einzelner B-Verstoß hat noch keine besonderen Konsequenzen, der zweite allerdings schon.
Ein einzelner B-Verstoß hat noch keine besonderen Konsequenzen, der zweite allerdings schon.

Diese genannten Sanktionen fallen allerdings für alle Autofahrer an, nicht nur für jene, die sich noch in der Probezeit befinden. Welche besonderen Maßnahmen bringt ein B-Verstoß also für Fahranfänger mit sich? Die gute Nachricht hierbei: Lassen Sie sich nur einen einzigen B-Verstoß zu Schulden kommen, müssen Sie keine zusätzlichen Konsequenzen fürchten. Bleibt es jedoch nicht bei dem einen während Ihrer Probezeit, sieht die Sache anders aus:

  • Haben Sie als Fahranfänger zum zweiten Mal einen B-Verstoß begangen, wird Ihre Probezeit um zwei weitere Jahre auf insgesamt vier verlängert. Sie werden außerdem zur Teilnahme an einem Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF) verpflichtet. Kommen Sie dem nicht nach, droht die Entziehung Ihrer Fahrerlaubnis.
  • Wenn Sie sich erneut zwei B-Verstöße (also insgesamt vier) zu Schulden kommen lassen, wird Ihnen empfohlen, an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen. Dies geschieht allerdings auf freiwilliger Basis. Des Weiteren erhalten Sie eine schriftliche Verwarnung.
  • Haben Sie zum dritten Mal zwei B-Verstöße (insgesamt sechs) begangen, wird Ihnen schließlich die Fahrerlaubnis entzogen, da Zweifel an Ihrer Fahrtauglichkeit aufkommen. Sie erhalten eine Sperrfrist von mindestens sechs Monaten. Erst wenn diese abgelaufen ist, können Sie eine die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis beantragen.

Die Reihenfolge von A- und B-Verstoß ist wichtig

Zwei B-Verstöße werden gewertet wie ein einziger A-Verstoß. Sie müssen also auch dann mit einem Entzug der Fahrerlaubnis rechnen, wenn Sie sich z. B. erst zwei A-Verstöße (wiegen so schwer wie vier B-Verstöße) und dann zwei B-Verstöße leisten. Gleiches gilt, wenn Sie beispielsweise erst zwei B-Verstöße, dann einen A-Verstoß und danach erneut zwei B-Verstöße begehen.

Begeht ein Fahranfänger sowohl A- als auch B-Verstöße, ist deren Reihenfolge wichtig.
Begeht ein Fahranfänger sowohl A- als auch B-Verstöße, ist deren Reihenfolge wichtig.

Aber was passiert, wenn erst ein B-Verstoß, dann ein A-Verstoß und dann wieder ein B-Verstoß vorkommt? Ersterer hat noch keine Folgen, dies haben wir bereits geklärt. Der A-Verstoß wiederum führt zur Verlängerung der Probezeit und zur Teilnahme am Aufbauseminar, auch dies ist klar. Aber was ist mit dem dritten Verstoß?

Insgesamt handelt es sich hier um den zweiten B-Verstoß, den Sie seit Beginn Ihrer Probezeit begangen haben, und um den ersten in der verlängerten Probezeit. Sie müssen hier noch nicht mit einer Verwarnung und der Empfehlung zur verkehrspsychologischen Beratung rechnen.

Denn in § 2a Abs. 2 Nr. 2 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) heißt es dazu wie folgt:

(2) Ist gegen den Inhaber einer Fahrerlaubnis wegen einer innerhalb der Probezeit begangenen Straftat oder Ordnungswidrigkeit eine rechtskräftige Entscheidung ergangen, […] so hat […] die Fahrerlaubnisbehörde […]
2. ihn schriftlich zu verwarnen und ihm nahezulegen, innerhalb von zwei Monaten an einer verkehrspsychologischen Beratung […] teilzunehmen, wenn er nach Teilnahme an einem Aufbauseminar innerhalb der Probezeit eine weitere schwerwiegende oder zwei weitere weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen begangen hat

Entscheidend ist hier der Vermerk „nach Teilnahme an einem Aufbauseminar“. Selbst wenn Sie also schon zuvor einen B-Verstoß begangen haben, ist dies in diesem Moment nicht mehr relevant. Denn damit zwei B-Verstöße zu der nächsten Probezeit-Maßnahme führen können, müssen diese begangen worden sein, nachdem Sie das Aufbauseminar absolviert haben.

Ebenso verhält es sich mit der dritten Stufe der Probezeit-Maßnahmen: dem Fahrerlaubnisentzug. Dieser erfolgt erst, wenn Sie nach Erhalt der Verwarnung und der Empfehlung zur verkehrspsychologischen Beratung zwei B-Verstöße begehen.

Vereinfacht ausgedrückt: Damit zwei B-Verstöße zu einer zusätzlichen Maßnahme für den Fahranfänger führen, müssen sie „am Stück“ erfolgen. Liegt zwischen den beiden ein A-Verstoß, hat der erste B-Verstoß diesbezüglich keine Relevanz mehr.

Wann gilt eine Straftat oder eine Ordnungswidrigkeit als B-Verstoß?

Kennzeichenmissbrauch ist eine der wenigen Straftaten, die als B-Verstöße zählen.
Kennzeichenmissbrauch ist eine der wenigen Straftaten, die als B-Verstöße zählen.

Die meisten Straftaten, die im Straßenverkehr möglich sind, zählen zu den A-Verstößen. Einen B-Verstoß kann nur

  • ein Kennzeichenmissbrauch,
  • eine Straftat, die im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr begangen wurde und nicht als A-Verstoß zählt,
  • eine fahrlässige Körperverletzung oder
  • eine fahrlässige Tötung

darstellen. Die beiden Letzteren können aber ebenso gut auch A-Verstöße sein. Hier kommt es darauf an, welcher Verkehrsverstoß zu der Straftat führte und ob dieser zum Fahrerlaubnistentzug führte oder nur ein Fahrverbot verhängt wurde.

Wann eine Ordnungswidrigkeit als B-Verstoß gilt, wird in Anlage 12 der FeV äußerst knapp definiert: sobald sie nicht zu den A-Verstößen zählt. Eine Ordnungswidrigkeit, für die ein Bußgeld von mindestens 60 Euro, genau ein Punkt in Flensburg und kein Fahrverbot anfallen, kann entweder ein A- oder ein B-Verstoß sein. Gewissheit bringt hier ein Blick in den bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog. In der obigen Bußgeldtabelle finden Sie Beispiele für typische B-Verstöße.

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