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Fahrerlaubnis: Beantragung, Kosten, Gültigkeit

Führerscheinprüfung bestanden? Für die nächsten zwei Jahre gibt es die Fahrerlaubnis auf Probe.
Führerscheinprüfung bestanden? Für die nächsten zwei Jahre gibt es die Fahrerlaubnis auf Probe.

Wollen Sie ein Kraftfahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr führen, benötigen Sie in den meisten Fällen eine Fahrerlaubnis für die entsprechende Fahrzeugklasse. Nach Erwerb dieser Fahrerlaubnis wird der Führerschein ausgehändigt, welcher belegt, dass Sie das jeweilig Kfz führen dürfen. Aber was müssen Sie eigentlich beachten, wenn Sie eine Fahrerlaubnis neu beantragen? Welche Voraussetzungen sind hier zu erfüllen? Und was können Sie machen, wenn Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen wurde? Dies und mehr erfahren Sie im Folgenden.

FAQ: Fahrerlaubnis

Was muss ich beachten, wenn ich eine Fahrerlaubnis beantragen möchte?

Um die Neu- oder Ersterteilung einer Fahrerlaubnis beantragen zu können, müssen diverse Voraussetzungen erfüllt sein. Welche das sind, erfahren Sie hier.

Wann droht mir die Entziehung der Fahrerlaubnis?

Es gibt verschiedene Gründe, warum die Behörden an Ihrer Fahrtauglichkeit zweifeln können und deswegen eine Entziehung der Fahrerlaubnis anordnen. Einige dieser Gründe haben wir hier für Sie aufgelistet.

Wo wird eine deutsche Fahrerlaubnis anerkannt?

Bei der deutschen Fahrerlaubnis handelt es sich um eine EU-Fahrerlaubnis, mit der Sie dementsprechend im gesamten EU-Raum sowie den EWR-Staaten fahren dürfen. Außerdem akzeptieren auch viele andere Länder den EU-Führerschein, doch dies ist von der jeweiligen Nation abhängig. Ob Sie bei einer Reise ins Ausland eventuell einen internationalen Führerschein benötigen, sollten Sie deshalb vorab individuell klären.

Voraussetzungen für die Fahrerlaubnis

Um die Fahrerlaubnis beantragen zu können, ist u. a. ein Sehtest notwendig.
Um die Fahrerlaubnis beantragen zu können, ist u. a. ein Sehtest notwendig.

Um einen Antrag für eine Fahrerlaubnis stellen zu können, müssen Sie einige generelle Voraussetzungen erfüllen und zum Teil noch einige spezifische, die von der Fahrzeugklasse abhängen, für die Sie die Fahrerlaubnis beantragen möchten.

Diese Bedingungen sind zu erfüllen:

  • fester Wohnsitz in Deutschland
  • Mindestalter für die entsprechende Führerscheinklasse
  • Bestehen der theoretischen und praktischen Fahrprüfung für die entsprechende Führerscheinklasse
  • Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs
  • je nach Führerscheinklasse Absolvieren eines Sehtests oder einer augenärztlichen Untersuchung
  • für die C- und D-Klassen: Absolvieren einer Untersuchung der geistigen und körperlichen Eignung
  • für die D-Klassen: Absolvieren eines Funktions- und Leistungstests
  • für eine Pkw-Fahrerlaubnis mit 17: Vorhandensein einer geeigneten Begleitperson (älter als 30, höchstens 1 Punkt in Flensburg, muss seit mindestens 5 Jahren ununterbrochen die Pkw-Fahrerlaubnis besitzen)

So funktioniert der Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis

Welche Behörde für die Erteilung verantwortlich ist, kann je nach Ort variieren. In Berlin ist z. B. das Bürgeramt für die Fahrerlaubnis zuständig. Beachten Sie unbedingt, dass Sie sich nur an die Fahrerlaubnisbehörde an Ihrem Hauptwohnsitz wenden dürfen, um einen Antrag auf Erst- oder Neuerteilung der Fahrerlaubnis zu stellen. Nur in Ausnahmefällen ist dies auch an Ihrem Zweitwohnsitz möglich. Außerdem müssen Sie für die Beantragung persönlich erscheinen.

Die Kosten für die Fahrerlaubnis können sehr unterschiedlich ausfallen.
Die Kosten für die Fahrerlaubnis können sehr unterschiedlich ausfallen.

Sie benötigen folgende Unterlagen:

  • ein biometrisches Passbild (höchstens 6 Monate alt)
  • alle erforderlichen Nachweise für die Erteilung (z. B. über den Erste-Hilfe-Kurs oder den Sehtest)
  • für die D-Klassen: Führungszeugnis
  • Angaben zur Fahrschule und Prüfstelle (kann auch nachgereicht werden)
  • ggf. Gutachten über erfolgreiches Absolvieren einer MPU (bei Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis)

Die Kosten für die Beantragung der Fahrerlaubnis können übrigens stark variieren. Denn nicht nur, dass zum Teil jede Stadt die Gebühren selbst festlegen kann, es muss auch unterschieden werden, ob es sich um die Erst- oder Wiedererteilung handelt, ob Sie eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung beantragen wollen oder eine ausländische Fahrerlaubnis in eine EU-Fahrerlaubnis umwandeln möchten oder das Begleitete Fahren mit 17 beantragen oder oder oder …

Erkundigen Sie sich daher am besten direkt bei Ihrer Fahrerlaubnisbehörde, wie viel die Beantragung der Fahrerlaubnis in Ihrem Fall kosten wird.

Entzug der Fahrerlaubnis: Gründe, Sperrfristen

Wenn Sie gegen die Verkehrsregeln verstoßen, kann es passieren, dass ein Gericht oder die Führerscheinstelle eine Entziehung Ihrer Fahrerlaubnis anordnet. Sie müssen dann Ihren Führerschein abgeben und verlieren das Recht, führerscheinpflichtige Kraftfahrzeuge im Straßenverkehr zu führen.

Die Entziehung der Fahrerlaubnis ist z. B. in folgenden Fällen möglich:

  • bei einer Verkehrsstraftat (z. B. Gefährdung des Straßenverkehrs oder Fahrerflucht)
  • nach Ansammeln von 8 Punkten in Flensburg
  • bei Trunkenheit im Verkehr oder Vollrausch
  • bei Drogenmissbrauch im Verkehr
  • bei körperlichen oder geistigen Mängeln, die die Fahrtüchtigkeit einschränken

Anders als bei einem Fahrverbot bekommen Sie den Führerschein bei einer Entziehung der Fahrerlaubnis nicht automatisch zurück, sobald ein bestimmter Zeitraum verstrichen ist. Stattdessen werden eine Sperrfrist von mindestens sechs Monaten bis zu fünf Jahren (in Einzelfällen sogar lebenslänglich) verhängt und evtl. weitere Auflagen, wie z. B. eine MPU, angeordnet.

Nur wenn Sie diese Auflagen erfüllen, können Sie eine Neuerteilung der Fahrerlaubnis beantragen, die Ihnen dann nach Ablauf der Sperrfrist ausgestellt wird. Den Antrag dafür können Sie bereits sechs Monaten vor Ende der Frist stellen.

Das Fahren ohne Fahrerlaubnis stellt eine Straftat dar.
Das Fahren ohne Fahrerlaubnis stellt eine Straftat dar.

Fahren ohne Fahrerlaubnis: Strafen und Punkte

Wurde Ihnen der Führerschein bzw. die Fahrerlaubnis entzogen, sollten Sie sich nicht mehr hinters Steuer setzen. Denn das Fahren ohne Fahrerlaubnis ist nicht einfach nur eine Ordnungswidrigkeit, bei der Sie mit einem Bußgeld davonkommen, sondern eine Straftat.

Gemäß § 21 Abs. 1 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) drohen hier eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr. Zudem können für das Fahren ohne Fahrerlaubnis drei Punkte in Flensburg verhängt werden.

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