Begleitetes Fahren: PKW-Führerschein ab 17 Jahre

Bußgeldkatalog: Begleitetes Fahren
Verstoß | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
---|---|---|---|
Prüfbescheinigung nicht mitgeführt oder nicht ausgehändigt | 10 € | - | - |
Ohne BF17-Begleitperson Kfz der Klasse B oder BE geführt | 70 € | 1 | - |
Bußgeldrechner für Fahranfänger
Normalerweise liegt das Mindestalter für den PKW-Führerschein (Klassen B und BE) bei 18 Jahren. Durch „begleitetes Fahren“ (BF 17) lässt sich das Alter für den Erwerb dieser Fahrerlaubnis auf 17 Jahre herabstufen. Welche Möglichkeiten und Regelungen das für Führerscheinneulinge mit sich bringt, fassen wir im Folgenden zusammen.
Was ist Voraussetzung für begleitetes Fahren?

Der Führerschein für begleitetes Fahren ab 17 ähnelt dem normalen PKW-Führerschein. Dementsprechend läuft auch die Fahrausbildung gleich ab. Der Führerscheinanwärter nimmt am Theorieunterricht teil und absolviert anschließend seine praktischen Fahrstunden. Auch die theoretische und praktische Prüfung sind dieselben.
- Fahranfänger können die Theorieprüfung frühestens drei Monate vor ihrem 17. Geburtstag machen.
- Die praktische Prüfung ist ab einem Monat vor Vollendung des 17. Lebensjahrs möglich.
Wer sich in der Fahrschule für begleitetes Fahren mit 17 anmelden möchte, muss mindestens 16 Jahre und sechs Monate alt sein und braucht hierfür die ausdrückliche Erlaubnis seines Erziehungsberechtigten. Des Weiteren sollte im Antragsformular bereits eine Begleitperson angegeben werden. Eine Erweiterung auf andere Personen ist im Nachhinein noch möglich.
Ein begleitetes Fahren ab 16 Jahren sieht das deutsche Verkehrsrecht nicht vor. 16-jährige können sich aber ein halbes Jahr vor ihrem 17. Geburtstag für den BF17 bei der Fahrschule anmelden.
Auflagen für begleitetes Fahren
Wer die praktische Prüfung zum begleiteten Fahren bestanden hat, erhält damit nicht automatisch den herkömmlichen Führerschein im Scheckkartenformat. Stattdessen bekommt er eine Prüfbescheinigung ausgestellt, die er ab sofort mit sich führen muss, wenn er einen PKW fährt.
Außerdem darf sich der 17-jährige Fahranfänger nur in Begleitung der in der Prüfbescheinigung benannten Begleitperson hinters Autosteuer setzen. Diese Auflage besteht bis zur Vollendung des 18. Lebensjahrs.
Weil der B-Führerschein auch die Klassen AM und L beinhaltet, dürfen Sie auch diese Fahrzeuge fahren und das sogar ohne Begleitperson.
Begleitetes Fahren: Wer begleiten darf

Der PKW-Führerschein für begleitetes Fahren ist mit der Auflage verbunden, dass eine sogenannte „verkehrszuverlässige“ Person mitfährt. Diese Begleitperson fungiert nicht etwa als Ausbilder oder Fahrlehrer, sondern soll dem Fahranfänger nur mit Rat und Tat zur Seite stehen. Sie darf daher auch nicht aktiv in das Fahrgeschehen eingreifen.
Als Begleiter wird nur zugelassen, wer …
- mindestens 30 Jahre alt ist
- seit mindestens fünf Jahren selbst einen gültigen PKW-Führerschein (Klasse B) besitzt
- zur Zeit der Beantragung der Fahrerlaubnis höchstens mit einem Punkt in Flensburg belastet ist
- beim Begleiten auch selbst die 0,5 Promillegrenze und das Drogenverbot beachtet
Begleitetes Fahren ohne Begleitperson
Fährt ein Fahranfänger ohne entsprechende Begleitung, so kann die Fahrerlaubnisbehörde die Fahrerlaubnis widerrufen. Nicht begleitetes Fahren kostet außerdem 70 Euro Bußgeld und einen Punkt in Flensburg. Außerdem wird die Probezeit um weitere zwei Jahre verlängert und der Fahranfänger muss vor Neuerteilung der Fahrerlaubnis nachweisen, dass er an einem Aufbauseminar teilgenommen hat.
FAQ: Begleitetes Fahren
Die Probezeit beginnt mit der Aushändigung der Prüfbescheinigung, es sei denn, Sie haben vorher bereits eine Fahrerlaubnis der Klasse A1 erworben. Sie endet nach zwei Jahren.
Den „richtigen“ Führerschein erhalten Sie nicht automatisch. Sie müssen ihn rechtzeitig bei der örtlichen Fahrerlaubnisbehörde beantragen, weil die Prüfbescheinigung nach Ihrem 18. Geburtstag nur noch für weitere drei Monate gilt. Diese händigt Ihnen den Kartenführerschein mit Vollendung des 18. Lebensjahrs aus.
Diese Frage sollten Sie genau prüfen, bevor Sie sich ins Auto setzen. Fragen Sie ggf. vorher bei der Kfz-Versicherung nach, anderenfalls können hohe Nachzahlungen auf Sie zukommen oder sogar eine Kündigung.
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