RATGEBER

B196-Führerschein: Voraussetzungen, Kosten, Regeln und mehr

Die Erweiterung B196 erlaubt es Ihnen, Motorrad zu fahren.
Die Erweiterung B196 erlaubt es Ihnen, Motorrad zu fahren.

Statt ins Auto zu steigen, wollen Sie sich lieber aufs Motorrad schwingen? Seit Anfang 2020 ist dies wesentlich leichter, denn die neue Schlüsselzahl 196 erlaubt es Besitzern der Fahrerlaubnisklasse B, zusätzlich leichte Motorräder zu führen. Aber was ist nötig, um diese B196-Erweiterung eintragen zu lassen? Welche Kosten verursacht die B196-Schulung? Und wie viel PS auf dem Motorrad sind mit dieser Schlüsselzahl erlaubt? Diese und weitere Fragen klären wir im vorliegenden Ratgeber.

FAQ: B196

Muss ich eine Fahrschule für die B196-Erweiterung besuchen?

Ja, wollen Sie Ihren B-Führerschein auf B196 erweitern, müssen Sie zuvor eine bestimmte Anzahl an praktischen und theoretischen Fahrstunden absolvieren. Eine Fahrprüfung ist allerdings nicht notwendig. Mehr zu den Voraussetzungen für B196 erfahren Sie hier.

Darf ich nur mit der B196-Bescheinigung Motorrad fahren, ohne die Eintragung in meinen Führerschein vornehmen zu lassen?

Nein, die B196-Bescheinigung allein berechtigt Sie noch nicht zum Führen von Motorrädern. Erst wenn die Schlüsselzahl in Ihren Führerschein eingetragen ist, besitzen Sie die entsprechende Erlaubnis.

Wird der B196-Führerschein im Ausland anerkannt?

Nein, die B196-Erweiterung gilt nur in Deutschland. Wollen Sie im Ausland mit einem entsprechenden Motorrad fahren, brauchen Sie in der Regel einen Führerschein der Klasse A1.

Video: So funktioniert die B196-Erweiterung!

Im Video erfahren Sie, wie Sie B196 in Ihren Führerschein eintragen lassen.
Im Video erfahren Sie, wie Sie B196 in Ihren Führerschein eintragen lassen.

B196: Was darf ich fahren?

Voraussetzung für B196: Laut Gesetz müssen Sie mindestens 5 Jahre im Besitz Ihres B-Führerscheins sein.
Voraussetzung für B196: Laut Gesetz müssen Sie mindestens 5 Jahre im Besitz Ihres B-Führerscheins sein.

B196 ist keine eigenständige Führerscheinklasse, sondern stellt eine Erweiterung der Klasse B dar. Diese ist umgangssprachlich auch als „Autoführerschein” bekannt, weil Sie sie eben vor allem zum Führen von Pkw berechtigt. Auch einige andere leichte Kraftfahrzeuge wie z. B. Mofas dürfen Sie damit fahren, Motorräder waren jedoch lange Zeit tabu. Diese durften Sie vor 2020 nur mit einem „echten Motorradführerschein” der Klassen A1, A2 oder A führen.

Mit der Einführung der Schlüsselzahl 196 hat sich dies jedoch geändert. Lassen Sie diese in Ihren B-Führerschein eintragen, dürfen Sie fortan auch Krafträder fahren, sofern diese die folgenden Bedingungen erfüllen:

  • Der Hubraum beträgt nicht mehr als 125 cm³.
  • Die Motorleistung beträgt maximal 11 kw. (Dies entspricht 15 PS.)
  • Das Verhältnis der Motorleistung zum Gewicht des Motorrads beträgt höchstens 0,1 kW/kg.

Außerdem dürfen Sie mit einem Beiwagen fahren. B196 erlaubt Ihnen damit das Führen der gleichen Krafträder wie die „Motorradklasse” A1. Trotzdem sind diese beiden Klassen nicht austauschbar und weisen Unterschiede auf. So können Sie z. B. B196 nicht auf die A2- oder A-Klasse erweitern lassen, um auch größere Motorräder führen zu dürfen. Außerdem gilt B196 im Gegensatz zu A1 nur in Deutschland und wird üblicherweise nicht im Ausland anerkannt.

Voraussetzungen für B196

Ehe Sie die Erweiterung auf B196 beantragen können, müssen Sie zunächst einige Voraussetzungen erfüllen:

  • Mindestalter: 25 Jahre
  • Besitz der Führerscheinklasse B: seit mindestens 5 Jahren (ununterbrochen)
  • Teilnahme an einer Schulung für B196 in einer Fahrschule: mindestens 9 Unterrichtseinheiten von je 90 Minuten

So manche Fahrschule bietet einen B196-Intensivkurs an, sodass Sie die erforderlichen Fahrstunden schon binnen weniger Tage zusammenhaben. Da Sie keine komplett neue Fahrerlaubnisklasse erwerben, müssen Sie auch keine Fahrprüfung ablegen.

Haben Sie alle vorgeschriebenen Unterrichtseinheiten absolviert, stellt Ihnen die Fahrschule einfach eine Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme aus. Mit dieser können Sie die Eintragung der Schlüsselzahl 196 beantragen.

Weil Sie bereits eine Fahrerlaubnis besitzen, müssen Sie für die Erweiterung auf B196 keinen Sehtest absolvieren und auch eine erneute Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs ist nicht notwendig.

So beantragen Sie die B196-Eintragung in Ihren Führerschein!

Erst wenn die B196-Eintragung erfolgt ist, dürfen Sie Motorrad fahren.
Erst wenn die B196-Eintragung erfolgt ist, dürfen Sie Motorrad fahren.

Wenn die Fahrschule Ihnen die Bescheinigung über Ihre erfolgreiche Teilnahme an der B196-Schulung ausgestellt hat, dürfen Sie sich trotzdem noch nicht aufs Motorrad schwingen. Die Berechtigung dazu haben Sie nämlich erst, wenn die Schlüsselzahl tatsächlich auch in Ihrem B-Führerschein auftaucht.

Gehen Sie dazu zur Führerscheinbehörde des Ortes, an dem Sie gemeldet sind. Es ist in der Regel nicht möglich, die Eintragung bei einer anderen Behörde vornehmen zu lassen. Sie müssen persönlich erscheinen und benötigen üblicherweise einen Termin. Eine Online-Abwicklung ist meist nicht möglich, da Sie vor Ort Ihre Unterschrift leisten müssen.

Zu dem Termin für die B196-Eintragung müssen Sie folgende Unterlagen mitbringen:

  • die Bescheinigung der Fahrschule
  • eine Kopie Ihres B-Führerscheins
  • eine Kopie eines gültigen Ausweisdokuments (z. B. Ihres Personalausweises)
  • ein biometrisches Passfoto

Füllen Sie die Antragsformulare aus, die Sie entweder in der Behörde erhalten oder vorab schon online herunterladen und ausdrucken können, und reichen Sie sie mit den genannten Unterlagen ein. Die Behörde bearbeitet den Antrag und schickt Ihnen dann bald Ihren neuen Führerschein mit der eingetragenen Schlüsselzahl zu. Die Dauer dieses Vorgangs variiert je nach Auslastung der Behörde, aber in der Regel müssen Sie nur ein paar Wochen warten.

Noch ein Hinweis: Zwischen der Ausstellung der B196-Bescheinigung in der Fahrschule und der Eintragung der Schlüsselzahl in Ihren Führerschein darf maximal ein Jahr vergehen. Andernfalls wird die Bescheinigung nicht anerkannt und Sie müssen die Schulung erneut durchlaufen. Sie sollten den Gang zur Führerscheinbehörde also nicht zu lange aufschieben.

Was kostet B196?

Die Kosten für die B196-Erweiterung können variieren.
Die Kosten für die B196-Erweiterung können variieren.

Ein Vorteil von B196 gegenüber der Klasse A1 ist der, dass Ersterer weniger Kosten verursacht. Dies liegt vor allem daran, dass B196 eben keine eigene Fahrerlaubnisklasse darstellt. Dadurch sparen Sie sich zum Beispiel die Kosten für die Fahrprüfung, die Sie für den Erwerb von A1 absolvieren müssten.

Ganz billig ist die Erweiterung auf B196 trotzdem nicht. Der größte Kostenfaktor ist hier sicherlich der Besuch der Fahrschule. Dieser kann stark variieren, da jede Fahrschule, die die Schulung für B196 anbietet, den Preis dafür selbst festlegen darf. Sie sollten aber etwa 700 bis 900 Euro für die Fahrstunden einplanen. Ein Vergleich der verschiedenen Angebote kann sich hier lohnen.

Des Weiteren verlangt die Führerscheinbehörde eine Gebühr für die Eintragung der Schlüsselzahl und die Ausstellung Ihres neuen Führerscheins. Auch hier kommt es zu preislichen Schwankungen, die sich meist zwischen 23 bis 29 Euro bewegen.

Es ist zwar nicht vorgeschrieben, dass Ihr biometrisches Passbild von einem professionellen Fotografen gemacht wurde, aber es ist ratsam. So können Sie nämlich sichergehen, dass das Foto die gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Deshalb sollten Sie auch die Kosten für einen Fotografen bei Ihrer Vorbereitung auf die B196-Erweiterung berücksichtigen.

Bildnachweise: Depositphotos.com/aa-w, fotolia.com/blende11.photo, fotolia.com/marima-design, iStockphoto.om/molka