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Führerschein der Klasse D („Busführerschein”): Voraussetzungen, Kosten etc.

Busführerschein: Was ist nötig, um die Klasse D zu erwerben?
Busführerschein: Was ist nötig, um die Klasse D zu erwerben?

Wer einen Bus führt, muss nicht nur die Kontrolle über ein äußerst großes und schweres Fahrzeug behalten, er ist auch für die Sicherheit seiner Fahrgäste verantwortlich. Aus diesem Grund bedarf es einer besonderen Ausbildung und entsprechenden Fahrerlaubnis, um einen Bus im öffentlichen Straßenverkehr führen zu dürfen. Dies ist unter anderem mit einem Führerschein der Klasse D möglich.

FAQ: Führerscheinklasse D

Was ist der Führerschein der Klasse D?

Die Klasse D ist eine der vier Fahrerlaubnisklassen, die Sie dazu berechtigen, einen Bus im öffentlichen Straßenverkehr zu führen (die anderen „Bus-Klassen” sind D1, DE und D1E). Der Klasse-D-Führerschein berechtigt Sie dazu, Kraftfahrzeuge zu fahren, die zur Beförderung von mehr als 8 Personen (Fahrzeugführer wird nicht mitgezählt) ausgelegt sind. Außerdem dürfen Sie einen Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 750 kg ziehen.

Wo ist der Unterschied zur Führerscheinklasse D1?

Mit der Klasse D1 dürfen Sie nur Busse fahren, die für maximal 16 Fahrgäste ausgelegt sind und die obendrein nicht länger sind als 8 Meter. Für einen Führerschein der Klasse D hingegen gelten diese Einschränkungen nicht. Sie dürfen daher mit dieser Fahrerlaubnis die gleichen Busse fahren wie mit D1, aber sind gleichzeitig auch zum Führen deutlich größerer Busse berechtigt.

Welches Mindestalter gilt für den Führerschein der Klasse D?

Regulär beträgt das Mindestalter für die Fahrerlaubnisklasse D 24 Jahre. Unter Umständen ist der Erwerb jedoch auch schon mit 23, 21, 20 oder 18 Jahren möglich. Wann dies jeweils der Fall ist, erklären wir an dieser Stelle im Detail.

Die vier Bus-Führerscheinklassen im Überblick

Der Führerschein der Klasse D ist nicht der einzige „Busführerschein”. Insgesamt gibt es vier Klassen, die Sie in unterschiedlichem Ausmaß zum Führen eines Busses berechtigen. Welche Klasse Sie jeweils benötigen, hängt vor allem von der Größe des Busses ab sowie dem zulässigen Gesamtgewicht des Anhängers, den Sie eventuell mit dem Bus ziehen möchten:

Fahrzeug ist für max. 16 Fahrgäste ausgelegt und max. 8 m lang (inkl. Anhänger)Fahrzeug ist für mehr als 8 Fahrgäste ausgelegt (keine Obergrenze)
Anhänger mit zulässiger Gesamtmasse von max. 750 kgD1D
Anhänger mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 750 kgD1EDE

Besitzen Sie einen Führerschein der Klasse D, dürfen Sie die gleichen Fahrzeuge führen wie mit der Klasse D1. Gleichzeitig sind Sie aber auch dazu berechtigt, deutlich größere Busse zu fahren, die für mehr Fahrgäste ausgelegt sind.

Hinweis: Technisch gesehen gestattet Ihnen ein Führerschein der Klasse D nicht auch das Führen von Krafträdern der Klasse AM, A1, A2 oder A, ebenso wenig wie das Führen von Pkw der Klasse B, da diese per Definition nur für maximal 8 Personen (ohne den Fahrer) ausgelegt sind. Eine Voraussetzung für den Busführerschein der Klasse D ist jedoch ohnehin der Vorbesitz der Klasse B (welcher automatisch die Klasse AM einschließt). Daher verhält es sich in der Praxis so, dass Sie auch Pkw, leichte Krafträder und Quads führen dürfen, wenn Sie im Besitz der Führerscheinklasse D sind.

Busführerschein Klasse D: Altersgrenze

Um einen Führerschein der Klasse D erwerben zu können, müssen Sie ein bestimmtes Mindestalter haben. Dieses kann je nach Ihrer persönlichen Situation variieren. Im Folgenden geben wir deshalb einen Überblick, unter welchen Umständen welche Altersgrenze für den D-Führerschein gilt:

Welches Mindestalter ist für den Führerschein der Klasse D erforderlich?
Welches Mindestalter ist für den Führerschein der Klasse D erforderlich?
  • Mindestalter: 24 Jahre

Dies ist das höchstmögliche Mindestalter für den Führerschein der Klasse D. Es gilt immer dann, wenn Sie nicht die Voraussetzungen für eine der niedrigeren Altersgrenzen erfüllen.

  • Mindestalter: 23 Jahre

Um die Klasse D schon mit 23 Jahren erhalten zu können, müssen Sie die beschleunigte Grundqualifikation nach § 2 Abs. 2 des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes (BKrFQG) erwerben. Dazu müssen Sie den Unterricht bei einer anerkannten Ausbildungsstätte besuchen und die theoretische Prüfung bei einer Industrie- und Handelskammer (IHK) bestehen.

  • Mindestalter: 21 Jahre

Die Altersgrenze von 21 Jahren gilt in zwei möglichen Situationen:

  1. Sie erwerben die beschleunigte Grundqualifikation nach § 2 Abs. 2 BKrFQG (die gleiche Voraussetzung wie für die Altersgrenze von 23 Jahren). In dem Fall gilt für Sie bis zu Ihrem 23. Geburtstag die Auflage, dass Sie nur Fahrten im Linienverkehr absolvieren dürfen und auch nur dann, wenn die jeweilige Buslinie höchstens 50 km lang ist.
  2. Sie erwerben die Grundqualifikation nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 BKrFQG. Dafür müssen Sie sowohl eine theoretische als auch eine praktische Prüfung bei der IHK bestehen.
  • Mindestalter: 20 Jahre

Das Mindestalter von 20 Jahren gilt nur, wenn Sie gerade eine staatlich anerkannte Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer, zur Fachkraft im Fahrbetrieb oder in einem vergleichbaren Ausbildungsberuf absolvieren oder die Ausbildung bereits abgeschlossen haben. Solange Sie sich noch in der Ausbildung befinden, dürfen Sie von der Fahrerlaubnis nur bei Ausbildungsfahrten Gebrauch machen. Bis Sie sowohl Ihre Berufsausbildung abgeschlossen als auch das 21. Lebensjahr vollendet haben, dürfen Sie außerdem nur im Inland Bus fahren.

  • Mindestalter: 18 Jahre

Für die Altersgrenze von 18 Jahren gilt die gleiche Voraussetzung wie für das Mindestalter von 21 Jahren: das Absolvieren oder der Abschluss einer qualifizierenden Berufsausbildung. Ebenso müssen Sie sich an die gleichen Auflagen halten: Sie dürfen nur im Inland fahren und nur im Rahmen Ihrer Ausbildung, sollten Sie diese noch nicht abgeschlossen haben. Beim Mindestalter ab 18 Jahren kommen aber noch zwei weitere Auflagen hinzu: Sie dürfen von Ihrem Führerschein der Klasse D nur Gebrauch machen, wenn sich keine Fahrgäste im Bus befinden oder Sie im Linienverkehr auf einer Linie von höchstens 50 km unterwegs sind. Diese beiden Auflagen entfallen, sobald Sie 20 sind.

Weitere Voraussetzungen für den D-Führerschein

Wenn Sie einen Führerschein der Klasse D erwerben möchten, müssen Sie bereits im Vorbesitz der Klasse B („Pkw-Führerschein”) sein oder diese spätestens zusammen mit der Klasse D erwerben.

Für den D-Führerschein ist eine ärztliche Untersuchung erforderlich.
Für den D-Führerschein ist eine ärztliche Untersuchung erforderlich.

Des Weiteren müssen Sie Ihre körperliche und geistige Fahreignung nachweisen. Der Gesetzgeber fordert dazu folgende Untersuchungen:

  • Eine ärztliche Untersuchung zum Ausschluss von Erkrankungen, die die Fahreignung beeinträchtigen könnten (Anlage 5 Nr. 1 FeV).
  • Eine psychologische Untersuchung bezüglich Ihrer Belastbarkeit, Orientierungsleistung, Konzentrationsleistung, Aufmerksamkeitsleistung und Reaktionsfähigkeit (Anlage 5 Nr. 2 FeV).
  • Eine augenärztliche Untersuchung Ihres Sehvermögens in Bezug auf Sehschärfe, Gesichtsfeld, Farb- und Stereosehen (Anlage 6 Nr. 2 FeV).

Möchten Sie Ihren Bus- bzw. D-Führerschein verlängern (was alle fünf Jahre erforderlich ist), müssen Sie zumindest die ärztliche und die augenärztliche Untersuchung jedes Mal erneut absolvieren. Haben Sie das 50. Lebensjahr vollendet, ist für jede Verlängerung Ihres D-Führerscheins zudem eine erneute psychologische Untersuchung erforderlich.

So erwerben Sie den D-Führerschein: Die Fahrschulausbildung

Erfüllen Sie alle nötigen Voraussetzungen für einen Führerschein der Klasse D, steht der Besuch der Fahrschule an. Im Theorieunterricht müssen Sie mindestens 6 Doppelstunden Grundstoff absolvieren. Die Mindestdauer für den klassenspezifischen Grundstoff hängt wiederum davon ab, welche Fahrerlaubnisklassen Sie bereits besitzen:

  • Vorbesitz der Klasse D1: 8 Doppelstunden
  • Vorbesitz der Klasse C: 8 Doppelstunden
  • Vorbesitz der Klasse C1: 12 Doppelstunden
  • kein Vorbesitz der genannten Klassen: 18 Doppelstunden

Auch die vorgeschriebene Anzahl der praktischen Fahrschuleinheiten hängt von Ihrem Vorbesitz anderer Fahrschulklassen ab:

Klasse B/C1 höchstens zwei Jahre im Vorbesitz:

  • Grundausbildung: 45 Fahrten
  • Überland: 22 Fahrten
  • Autobahn: 14 Fahrten
  • Nachtfahrt: 8 Fahrten

Klasse B/C1 mehr als zwei Jahre im Vorbesitz:

  • Grundausbildung: 33 Fahrten
  • Überland: 12 Fahrten
  • Autobahn: 8 Fahrten
  • Nachtfahrt: 5 Fahrten

Klasse C höchstens zwei Jahre im Vorbesitz:

  • Grundausbildung: 14 Fahrten
  • Überland: 16 Fahrten
  • Autobahn: 8 Fahrten
  • Nachtfahrt: 6 Fahrten

Klasse C mehr als zwei Jahre im Vorbesitz:

  • Grundausbildung: 7 Fahrten
  • Überland: 8 Fahrten
  • Autobahn: 4 Fahrten
  • Nachtfahrt: 3 Fahrten

Klasse D1 im Vorbesitz (Dauer ist irrelevant):

  • Grundausbildung: 20 Fahrten
  • Überland: 5 Fahrten
  • Autobahn: 5 Fahrten
  • Nachtfahrt: 5 Fahrten

Der dritte Bestandteil der Fahrschulausbildung für den Führerschein der Klasse D ist eine praktische Unterweisung am Ausbildungsfahrzeug. Dabei lernen Sie unter anderem, wie Sie technische Mängel am Bus erkennen und beheben können und wie Sie den Fahrtenschreiber bedienen.

Die Prüfungen für den D-Führerschein

Haben Sie die Fahrschulausbildung absolviert, müssen Sie Ihr Wissen und Ihre Fähigkeiten noch unter Beweis stellen, ehe Sie einen Führerschein der Klasse D Ihr Eigen nennen können.

Auch für den Busführerschein ist eine Fahrprüfung erforderlich.
Auch für den Busführerschein ist eine Fahrprüfung erforderlich.

Die theoretische Prüfung für die Klasse D umfasst 40 Fragen. Sammeln Sie bei der Beantwortung höchstens 10 Fehlerpunkte, gilt die Prüfung als bestanden. Eine Ausnahme besteht, wenn Sie zwei Fragen mit der Wertigkeit 5 falsch beantworten. In diesem Fall sind Sie durchgefallen, selbst wenn Sie die erlaubte Grenze von 10 Fehlerpunkten nicht überschritten haben.

Die praktische Prüfung dauert insgesamt 85 Minuten. Während dieser Zeit werden Sie in folgenden Bereichen und Aufgaben geprüft:

  • Abfahrtkontrolle
  • Handfertigkeiten
  • obligatorische Grundaufgabe: Halten zum Ein- oder Aussteigen
  • alternative Grundaufgabe: Fahren nach rechts rückwärts unter Ausnutzung einer Einmündung, Kreuzung oder Einfahrt ODER Rückwärtsfahren in eine Parklücke (Längsaufstellung) ODER rückwärts quer oder schräg einparken

Erledigen Sie alle Aufgaben zur Zufriedenheit des Prüfers, gilt die praktische Prüfung als bestanden. Damit haben Sie die letzte Hürde überwunden und können nun einen Führerschein der Klasse D Ihr Eigen nennen!

Klasse D: Die Kosten für den Busführerschein

Ein Bus- bzw. D-Führerschein verursacht hohe Kosten. Das fängt bereits bei den ärztlichen, augenärztlichen und psychologischen Nachweisen an, die Sie erbringen müssen. Diese drei Untersuchungen allein schlagen schon mit 100 bis 250 Euro zu Buche.

Dieser Betrag ist jedoch noch preiswert im Vergleich zur Fahrschulausbildung. Weil für einen Führerschein der Klasse D erheblich mehr praktische Fahrstunden und vor allem Sonderfahrten vorgesehen sind als beim Pkw-Führerschein, fällt auch die Fahrschule oft deutlich teurer aus. Allerdings ist es schwierig, an dieser Stelle einen pauschalen Betrag zu nennen. Dies liegt zum einen daran, dass die Anzahl der vorgeschriebenen Unterrichtseinheiten von den Fahrerlaubnisklassen in Ihrem Vorbesitz abhängt, und zum anderen daran, dass jede Fahrschule ihre eigenen Preise festlegen kann. Unter Berücksichtigung dieser Faktoren ist eine Preisspanne zwischen 2000 und 7000 Euro möglich.

Die Antragstellung bei der Fahrerlaubnisbehörde kostet Sie noch einmal um die 40 Euro.

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