RATGEBER

Führerschein der Klasse B: Voraussetzungen, Kosten und weitere Infos

Der Führerschein der Klasse B ist auch als "Pkw-Führerschein" bekannt.
Der Führerschein der Klasse B ist auch als „Pkw-Führerschein“ bekannt.

Für die meisten Kraftfahrzeuge benötigen Sie in Deutschland eine Fahrerlaubnis, um sie im öffentlichen Straßenverkehr führen zu dürfen. Dabei ist es entscheidend, dass Sie die richtige Fahrerlaubnisklasse erwerben. Am bekanntesten ist sicherlich die Klasse B, auch bekannt als „Autoführerschein” oder „Pkw-Führerschein”. Was genau dürfen Sie damit aber fahren? Und welche Voraussetzungen sind nötig, um einen Führerschein der Klasse B zu erwerben? Dies und mehr verraten wir Ihnen im folgenden Ratgeber.

FAQ: Führerschein der Klasse B

Ich möchte einen Führerschein der Klasse B erwerben. Was darf ich damit fahren?

Eine Fahrerlaubnis der Klasse B berechtigt Sie zum Führen eines Kraftfahrzeugs mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3,5 Tonnen, das für eine Beförderung von maximal 8 Personen (ohne Fahrer) ausgelegt ist. Ausgenommen davon sind Krafträder, für welche ein Führerschein der Klasse AM, A1, A2 oder A benötigt wird. Erwerben Sie allerdings die Führerscheinklasse B, sind darin automatisch auch die Klassen AM und L enthalten. Was Sie mit diesen fahren dürfen, erklären wir an dieser Stelle.

Welchen Anhänger darf ich mit Klasse B fahren?

Mit dem B-Führerschein dürfen Sie Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht (zGG) von max. 750 kg ziehen. Allerdings sind auch schwerere Anhänger erlaubt, wenn das zGG des gesamten Gespanns (Zugfahrzeug + Anhänger) nicht mehr als 3,5 t beträgt. Wenn Sie Ihren Führerschein der Klasse B um die Schlüsselzahl 96 erweitern, darf Ihr Gespann ein zGG von bis zu 4250 kg aufweisen.

Was ist nötig, um den Auto- bzw. B-Führerschein zu erwerben?

Dazu müssen Sie u. a. die Pflichtstunden in der Fahrschule absolvieren, die theoretische und praktische Prüfung bestehen, eine ausreichende Sehschärfe aufweisen und die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs belegen. Außerdem müssen Sie das Mindestalter von 18 bzw. 17 Jahren (beim Begleiteten Fahren) erfüllen. Ausführliche Informationen zu den Voraussetzungen finden Sie hier.

Klasse B: Dieser Führerschein berechtigt Sie nicht nur zum Führen von Autos

Gemäß § 6 Abs. 1 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) berechtigt Sie die Fahrerlaubnisklasse B zum Führen von Kraftfahrzeugen, die folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • zulässiges Gesamtgewicht von max. 3,5 Tonnen
  • ausgelegt zur Beförderung von höchstens 8 Personen (Fahrzeugführer ist davon ausgenommen)
  • ausgenommen sind Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A (z. B. Motorräder)
Mit dem B-Führerschein dürfen Sie nicht nur Pkw fahren.
Mit dem B-Führerschein dürfen Sie nicht nur Pkw fahren.

Erwerben Sie einen Führerschein der Klasse B, erhalten Sie automatisch auch die Klassen AM und L. Das bedeutet, dass Sie in der Praxis außerdem auch folgende Fahrzeuge führen dürfen, obwohl die Klasse B selbst Sie nicht dazu berechtigt:

  • zweirädrige Kfz mit max. 45 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit, max. 4 kW Nutzleistung und max. 50 ccm Hubraum bei Verbrennungsmotor oder mit anderer Antriebsform
  • dreirädrige Kleinkrafträder mit max. 2 Sitzplätzen, max. 45 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit, max. 4 kW Nutzleistung, max. 270 kg Leermasse und max. 50 ccm Hubraum (bei Fremdzündungsmotor) oder 500 ccm Hubraum (bei Selbstzündungsmotor) oder mit anderer Antriebsform
  • vierrädrige Quads mit max. 2 Sitzplätzen, max. 45 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit, max. 4 kW Nutzleistung, max. 425 kg Leermasse und max. 50 ccm Hubraum (bei Fremdzündungsmotor) oder 500 ccm Hubraum (bei Selbstzündungsmotor) oder mit anderer Antriebsform
  • vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit max. 2 Sitzplätzen, max. 45 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit, max. 6 kW Nutzleistung, max. 425 kg Leermasse und max. 50 ccm Hubraum (bei Fremdzündungsmotor) oder 500 ccm Hubraum (bei Selbstzündungsmotor) oder mit anderer Antriebsform
  • land- oder forstwirtschaftlich eingesetzte Zugmaschinen mit 40 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit
  • land- oder forstwirtschaftlich eingesetzte Zugmaschinen mit Anhänger und 25 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit
  • selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit 25 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit (auch mit Anhänger)

Haben Sie den „Pkw-Führerschein” bzw. die Klasse B erworben, dürfen Sie somit z. B. auch Roller oder andere leichte Krafträder fahren.

Führerschein der Klasse B: Welche Anhänger dürfen Sie fahren?

Des Weiteren berechtigt Sie die Führerscheinklasse B auch dazu, einen Anhänger mit Ihrem Auto zu ziehen. Dieser muss jedoch ein bestimmtes zulässiges Gesamtgewicht einhalten:

  • Entweder darf das zGG des Anhängers selbst nicht mehr als 750 kg betragen
  • oder das zGG von Anhänger und Zugfahrzeug zusammen darf nicht höher sein als 3,5 t. In diesem Fall ist ein schwererer Anhänger als 750 kg erlaubt.

B96 und B196: Mit diesen Schlüsselzahlen können Sie Ihren Führerschein erweitern

Sie haben die Möglichkeit, Ihren Führerschein der Klasse B um bestimmte Schlüsselzahlen zu erweitern. Dazu müssen Sie eine entsprechende Fahrerschulung absolvieren. Haben Sie diese erfolgreich abgeschlossen, können Sie bei der Führerscheinstelle die Eintragung der jeweiligen Schlüsselzahl in Ihren Führerschein beantragen. 

Sobald dies erfolgt ist, dürfen Sie je nach Schlüsselzahl zusätzlich weitere Anhänger oder Krafträder führen:

  • B 96: Anhänger mit einem zGG von über 750 kg, das zGG der Kombination aus Zugfahrzeug und Anhänger darf dann max. 4250 kg betragen
  • B 196: Krafträder mit max. 125 ccm Hubraum und max. 11 kW Leistung, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht höchstens 0,1 kW/kg beträgt (= Krafträder der Klasse A1)

Weitere Informationen zum B196-Führerschein erhalten Sie in folgendem Video:

Video: Wie funktioniert der B196-Führerschein?

Voraussetzungen für die Fahrerlaubnisklasse B

Wollen Sie einen Führerschein der Klasse B erwerben, sind insbesondere folgende Bedingungen zu erfüllen:

Um einen Führerschein der Klasse B zu erwerben, müssen Sie einen Sehtest ablegen.
Um einen Führerschein der Klasse B zu erwerben, müssen Sie einen Sehtest ablegen.
  • ein ordentlicher Wohnsitz in Deutschland
  • das Mindestalter von 18 Jahren bzw. 17 Jahren beim Begleiteten Fahren ab 17
  • eine Bescheinigung über eine ausreichende Sehschärfe (Sehtest)
  • der Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in erster Hilfe
  • das Absolvieren der gesetzlich vorgeschriebenen Fahrstunden in einer Fahrschule
  • das Bestehen der theoretischen und praktischen Fahrprüfung

Dies sind die Voraussetzungen, die jeder Führerscheinanwärter für die Klasse B mindestens erfüllen muss. Unter Umständen kann die Fahrerlaubnisbehörde aber noch weitere Bedingungen stellen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Zweifel daran bestehen, ob Sie die körperlichen oder geistigen Anforderungen besitzen, die für das sichere Führen eines Kraftfahrzeugs notwendig sind. Dann kann die Fahrerlaubnisbehörde z. B. fordern, dass Sie zunächst ein ärztliches Gutachten beibringen, das Ihnen die Fahreignung bescheinigt. 

Gleichzeitig gibt es aber auch diverse Ausnahmeregelungen, die die oben aufgelisteten Voraussetzungen überflüssig machen. Haben Sie z. B. eine rettungsdienstliche Ausbildung oder arbeiten Sie in einem medizinischen Beruf, müssen Sie nicht extra noch einen Erste-Hilfe-Kurs absolvieren, um den Führerschein der Klasse B erwerben zu können. 

Die ausführlichen Voraussetzungen für die Erteilung einer Fahrerlaubnis einschließlich sämtlicher Sonder- und Ausnahmefälle sind in den §§ 7 bis 20 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) nachzulesen. 

Begleitetes Fahren ab 17 – Voraussetzungen

Seit 2008 besteht in ganz Deutschland die Möglichkeit, den Führerschein der Klasse B auch schon mit 17 Jahren zu erwerben. Bedingung dafür ist jedoch, dass der jugendliche Führerscheinbesitzer bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres ausschließlich im Beisein einer Begleitperson hinters Steuer darf. Das Konzept wird deshalb als „Begleitetes Fahren ab 17” (BF 17) bezeichnet.

Die Begleitperson muss bereits bei der Beantragung der Fahrerlaubnis mit 17 benannt werden. Sie wird auch namentlich in der Prüfungsbescheinigung aufgeführt, die der 17-Jährige als Nachweis für seine Fahrerlaubnis erhält. Mit 18 kann er diese dann gegen den normalen Kartenführerschein umtauschen. Der 17-jährige Fahrer kann also nicht für jede Fahrt einfach die erstbeste Person als Begleiter bestimmen, sondern darf ausschließlich mit der Begleitperson unterwegs sein, die in seiner Prüfbescheinigung steht.

Diese muss außerdem bestimmte Bedingungen erfüllen, um als Begleitperson eingetragen werden zu können:

  • Mindestalter: 30 Jahre
  • mindestens seit 5 Jahren durchgängig in Besitz der Führerscheinklasse B 
  • nicht mehr als ein Punkt in Flensburg

Es gibt wohlgemerkt keine Obergrenze, wie viele Begleitpersonen in eine Prüfbescheinigung eingetragen werden können. 

Fahrschule: Pflichtstunden für Führerschein der Klasse B

Wenn Sie einen Führerschein der Klasse B erwerben möchten, müssen Sie zwingend eine Fahrschule besuchen. Dies gilt auch dann, wenn Sie der Meinung sind, die Verkehrsregeln bestens zu kennen und im Umgang mit einem Auto ausreichend geübt zu sein. Denn das Absolvieren einer gewissen Anzahl an Pflichtfahrstunden ist für den Erwerb der Pkw-Fahrerlaubnis gesetzlich vorgeschrieben.

Theoretische Pflichtstunden

Für den Erwerb vom Führerschein der Klasse B sind sowohl Theorie- als auch Praxispflichtstunden vorgeschrieben.
Für den Erwerb vom Führerschein der Klasse B sind sowohl Theorie- als auch Praxispflichtstunden vorgeschrieben.

Im Theorieunterricht müssen Sie insgesamt mindestens 12 Doppelstunden zum Grundstoff sowie 2 Doppelstunden zum Zusatzstoff ableisten. Für die Doppelstunden ist jeweils eine Dauer von 90 Minuten vorgeschrieben. Wahlweise kann der Unterricht aber auch in Einzelstunden à 45 Minuten abgehalten werden.

Der Grundstoff, der für den Erwerb jeder Fahrerlaubnisklasse vorgeschrieben ist, umfasst folgende Themenkomplexe:

  • Persönliche Voraussetzungen
  • Risikofaktor Mensch
  • Rechtliche Rahmenbedingungen
  • Straßenverkehrssystem und seine Nutzung
  • Vorfahrt und Verkehrsregelungen
  • Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sowie Bahnübergänge
  • Andere Teilnehmer im Straßenverkehr
  • Geschwindigkeit, Abstand und umweltschonende Fahrweise
  • Verkehrsverhalten bei Fahrmanövern, Verkehrsbeobachtung
  • Ruhender Verkehr
  • Verhalten in besonderen Situationen, Folgen von Verstößen gegen Verkehrsvorschriften
  • Lebenslanges Lernen

Der Zusatzstoff, der speziell für die Führerscheinklasse B vorgeschrieben ist, umfasst wiederum folgende Themen:

  • Technische Bedingungen, Personen- und Güterbeförderung – umweltbewusster Umgang mit Kraftfahrzeugen
  • Fahren mit Solokraftfahrzeugen und Zügen

Praktische Pflichtstunden

Die praktische Grundausbildung für den Führerschein der Klasse B muss wiederum mindestens 12 Pflichtstunden à 45 Minuten beinhalten:

  • 5 Stunden Überlandschulung (davon mindestens eine Fahrt als Doppelstunde à 90 Minuten)
  • 4 Stunden Schulung auf Autobahnen (oder autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen)
  • 3 Stunden Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit 

Üblicherweise benötigen die meisten Fahrschüler aber mehr als diese 12 Pflichtstunden, ehe sie sich sicher genug fühlen, um die Fahrprüfung anzutreten. Wann der Schüler dafür bereit zu sein scheint, entscheidet am Ende aber der Fahrlehrer.

Theoretischer und praktischer Führerscheintest für Klasse B

Der praktische Führerscheintest für die Klasse B dauert 45 Minuten.
Der praktische Führerscheintest für die Klasse B dauert 45 Minuten.

Um die Theorieprüfung für die Klasse B zu bestehen, müssen Sie insgesamt 30 Fragen (20 zum Grund- und 10 zum Zusatzstoff) beantworten und dürfen dabei höchstens 10 Fehlerpunkte sammeln. Jede Frage besitzt einen bestimmten Punktewert. Wenn Sie also z. B. fünf 2-Punkte-Fragen falsch beantworten, haben Sie immer noch bestanden. Bei Fragen, die hingegen jeweils 4 Punkte wert sind, reichen schon drei Fehler aus, um durchzufallen. Eine Sonderregel besteht außerdem, wenn Sie zwei 5-Punkte-Fragen falsch haben. In diesem Fall gelten Sie ebenfalls als durchgefallen, obwohl Sie nicht mehr als 10 Fehlerpunkte gesammelt haben.

Haben Sie die Theorieprüfung bestanden und alle Pflichtfahrstunden absolviert, können Sie die praktische Prüfung antreten. Diese dauert 45 Minuten, während denen Sie die Anweisungen des Prüfers befolgen müssen. In der Regel sind dabei ein paar typische Grundaufgaben zu absolvieren, wie z. B. das Einparken parallel zum Bordstein, das Rückwärtsfahren oder eine Gefahrenbremsung.

Leisten Sie sich bei dieser Prüfungsfahrt keine groben Fehler, haben Sie bestanden und können kurz darauf einen Führerschein der Klasse B Ihr Eigen nennen.

B-Führerschein: Welche Kosten kommen auf Sie zu?

Viele Jugendliche ersehnen nichts lieber, als endlich den Führerschein fürs Auto in Händen halten zu können. Allerdings ist dieser oft auch mit erheblichen Ausgaben verbunden, weshalb es nicht schaden kann, frühzeitig mit dem Sparen zu beginnen

Den größten Kostenpunkt machen die Fahrschulausbildung und die Prüfungen aus. Hier können Sie durchaus mit 1500 bis 2500 Euro rechnen, je nachdem, welche Preise Ihre Fahrschule verlangt, und wie viele Fahrstunden Sie benötigen.

Doch auch die „kleineren” Kosten für den Führerschein der Klasse B sollten Sie nicht vergessen. Dazu gehören z. B.:

  • Beantragung der Fahrerlaubnis: 35 bis 50 Euro
  • biometrisches Passbild: 7 bis 15 Euro
  • Erste-Hilfe-Kurs: 20 bis 30 Euro
  • Sehtest: 10 bis 20 Euro

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