RATGEBER

A1-Führerschein: Der „kleine Motorradführerschein”

Zum Führen eines Motorrads bis 125 ccm reicht ein Führerschein der Klasse A1.
Zum Führen eines Motorrads bis 125 ccm reicht ein Führerschein der Klasse A1.

Wollen Sie Motorrad fahren, gibt es verschiedene Führerscheinklassen, zwischen denen Sie wählen können. Reicht es Ihnen, leichte Krafträder mit höchstens 125 ccm Hubraum zu führen, können Sie den A1-Führerschein machen, auch bekannt als „kleiner Motorradführerschein”. Was dafür nötig ist und wie viel der 125er-Führerschein kosten kann, verraten wir in diesem Ratgeber.

FAQ: A1-Führerschein

Was darf ich mit einem Führerschein der Klasse A1 fahren?

Die Führerscheinklasse A1 berechtigt Sie zum Führen von Krafträdern (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von maximal 125 ccm und einer Motorleistung von maximal 11 kW. Das Verhältnis von Leistung zum Gewicht darf höchstens 0,1 kW/kg betragen. Ferner dürfen Sie mit dem „kleinen Motorradführerschein” der Klasse A1 auch dreirädrige Kfz mit symmetrisch angeordneten Rädern und einer Leistung von maximal 15 kW führen.

Ich möchte den Führerschein A1 machen. Welche Kosten kommen auf mich zu?

Dies hängt vor allem davon ab, wie viele Fahrstunden Sie benötigen, um sich fit für die Fahrprüfung zu fühlen. Im Durchschnitt sollten Sie etwa mit Kosten zwischen 1000 und 2000 Euro rechnen. Um Geld zu sparen, kann es sich lohnen, den A1-Führerschein gleichzeitig mit der Klasse B (Pkw-Führerschein) zu machen. Vergleichen Sie hier die verschiedenen Fahrschulen, um das günstigste Angebot zu finden.

Stimmt es, dass es auch einen 125ccm-Führerschein für alle Autofahrer gibt, der nicht die Klasse A1 erfordert?

Ja. Alternativ zum Erwerb einer Fahrerlaubnis der Klasse A1 können Besitzer eines B-Führerscheins sich auch die Schlüsselzahl 196 eintragen lassen. Mit dieser ist es ihnen ebenfalls erlaubt, Krafträder mit bis zu 125 ccm Hubraum zu fahren. Vorteil der B196-Erweiterung gegenüber dem A1-Führerschein sind geringere Kosten, weil keine Prüfungen und weniger Fahrstunden erforderlich sind. Es ist allerdings nicht möglich, einen B196-Führerschein auf die Fahrerlaubnisklassen A2 oder A zu erweitern, wie das mit dem A1-Führerschein möglich.

Klasse A1: Der Führerschein für 125ccm-Motorräder

In § 6 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) sind alle Fahrerlaubnisklassen aufgelistet, die in Deutschland erworben werden können. Wollen Sie eine bestimmte Art von Kraftfahrzeug führen, können Sie hier nachlesen, welche Klasse Sie dafür benötigen.

Interessieren Sie sich fürs Motorradfahren, dürften gleich vier verschiedene Klassen für Sie von Interesse sein:

Motor­rad-Führer­schein­klas­seDiese Kfz dürfen Sie fahren
AM
  • zweirädrige Kfz mit max. 45 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit, max. 4 kW Nutzleistung und max. 50 ccm Hubraum bei Verbrennungsmotor oder mit anderer Antriebsform

  • dreirädrige Kleinkrafträder mit max. 2 Sitzplätzen, max. 45 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit, max. 4 kW Nutzleistung, max. 270 kg Leermasse und max. 50 ccm Hubraum (bei Fremdzündungsmotor) oder 500 ccm Hubraum (bei Selbstzündungsmotor) oder mit anderer Antriebsform

  • vierrädrige Quads mit max. 2 Sitzplätzen, max. 45 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit, max. 4 kW Nutzleistung, max. 425 kg Leermasse und max. 50 ccm Hubraum (bei Fremdzündungsmotor) oder 500 ccm Hubraum (bei Selbstzündungsmotor) oder mit anderer Antriebsform

  • vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit max. 2 Sitzplätzen, max. 45 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit, max. 6 kW Nutzleistung, max. 425 kg Leermasse und max. 50 ccm Hubraum (bei Fremdzündungsmotor) oder 500 ccm Hubraum (bei Selbstzündungsmotor) oder mit anderer Antriebsform
  • A1
    (beinhaltet gleichzeitig AM)
    Krafträder mit max. 125 ccm Hubraum und max. 11 kW Leistung
    A2
    (beinhaltet gleichzeitig AM und A1)
    Krafträder mit max. 35 kW Leistung und einem Leistung/Leergewicht-Verhältnis von max. 0,2 kW/g (Ausgangsleistung darf höchstens 70 kW betragen)
    A
    (beinhaltet gleichzeitig AM, A1 und A2)
    alle Krafträder, alle dreirädrige Kfz

    Es besteht zwar die Möglichkeit, direkt den A2- oder den A-Führerschein zu erwerben, es ist jedoch empfehlenswert, mit dem A1-Führerschein zu beginnen und diesen später auf die höheren Klassen zu erweitern. Auf diese Weise steigen Sie langsam ins Motorradfahren ein und tasten sich behutsam an die Maschinen mit höherer Leistung heran.

    Und ein weiterer Vorteil: Sie können den A1-Führerschein ab einem Alter von 16 Jahren erwerben. Für die Klasse A2 müssen Sie hingegen bis zu Ihrem 18. Geburtstag warten. Und wollen Sie die Klasse A im direkten Zugang erwerben, geht das sogar erst ab 24 Jahren. Der A1-Führerschein ermöglicht Ihnen also schon in jungen Jahren mobil zu sein und bereitet Sie gleichzeitig auf die höheren Motorradklassen vor.

    Voraussetzungen für die Klasse A1

    Das Mindestalter von 16 Jahren ist nicht die einzige Bedingung, um den A1-Führerschein erwerben zu können. Sie müssen außerdem nachweisen, dass Sie ein ausreichendes Sehvermögen besitzen. Dafür genügt der Nachweis über einen Sehtest beim Optiker. Des Weiteren ist eine Teilnahmebescheinigung über eine Schulung in Erster Hilfe erforderlich. Haben Sie die A1-Klasse bereits in einem anderen Land der EU oder EWR erworben oder besitzen Sie keinen ordentlichen Wohnsitz in Deutschland, können Sie den A1-Führerschein hierzulande nicht machen.

    Sollten Zweifel an Ihrer körperlichen oder geistigen Eignung zum sicheren Führen eines Kraftfahrzeugs bestehen, kann Ihnen die Fahrerlaubnisbehörde weitere Auflagen erteilen. Haben Sie zum Beispiel eine körperliche Behinderung, müssen Sie möglicherweise ein ärztliches Gutachten vorlegen, dass Ihre Fahreignung bescheinigt.

    Klasse A1: Wie viele Fahrstunden sind erforderlich?

    Die Kosten für den Führerschein der Klasse A1 hängen vor allem von der Zahl der benötigten Unterrichtseinheiten ab.
    Die Kosten für den Führerschein der Klasse A1 hängen vor allem von der Zahl der benötigten Unterrichtseinheiten ab.

    Um einen Führerschein der Klasse A1 erwerben zu können, müssen Sie eine bestimmte Anzahl an theoretischen und praktischen Unterrichtseinheiten in einer Fahrschule absolvieren. Haben Sie noch keine andere Fahrerlaubnis erworben, müssen Sie 12 Doppelstunden an Grundstoff über sich ergehen lassen. Hier erwerben Sie allgemeine Kenntnisse über die Teilnahme am Straßenverkehr, wie zum Beispiel über die Vorfahrtsregeln und die Bedeutung der verschiedenen Verkehrszeichen. Besitzen Sie bereits eine Fahrerlaubnis, reichen 6 Doppelstunden an Grundstoff.

    Hinzu kommen 4 Doppelstunden an klassenspezifischen Zusatzstoff. Hier lernen Sie Dinge, die Sie speziell zum Führen von Motorrädern wissen müssen, wie zum Beispiel die Wartung Ihres Fahrzeugs, die Regeln beim Mitnehmen von Personen auf dem Motorrad oder die besonderen Gefahren beim Führen von Krafträdern.

    Wie viele praktische Fahrstunden Sie für den A1-Führerschein benötigen, hängt von Ihrem individuellen Können ab. Im Durchschnitt sind etwa 20 Unterrichtseinheiten à 60 Minuten erforderlich.

    Was nicht variabel ist, ist die Anzahl an besonderen Ausbildungsfahrten, die Sie im Rahmen der Fahrschulausbildung absolvieren müssen. Für den A1-Führerschein sind folgende Sonderfahrten vorgeschrieben:

    • Überlandfahrt: 5 zu je 45 Minuten (davon müssen mindestens 2 am Stück absolviert werden)
    • Autobahnfahrt: 4 zu je 45 Minuten (davon müssen mindestens 2 am Stück absolviert werden)
    • Nachtfahrt: 3 zu je 45 Minuten (davon müssen mindestens die Hälfte zusätzlich auf Autobahnen, Bundes- oder Landstraßen absolviert werden)

    Beachten Sie, dass Sie die verschiedenen Sonderfahrten nicht miteinander verrechnen können. Sind Sie zum Beispiel während Ihrer Ausbildung nachts für 90 Minuten auf der Landstraße unterwegs, können Sie sich diese Fahrt entweder als Überlandfahrt oder als Nachtfahrt anrechnen lassen, aber nicht als beides gleichzeitig.

    Wie läuft die A1-Prüfung ab?

    A1 Führerschein: Die Dauer der praktischen Prüfung beträgt 70 Minuten.
    A1 Führerschein: Die Dauer der praktischen Prüfung beträgt 70 Minuten.

    Haben Sie die nötigen Theoriestunden absolviert, müssen Sie Ihr Wissen in der theoretischen Prüfung unter Beweis stellen. Ist es Ihre erste Fahrerlaubnis, werden Ihnen 30 Fragen gestellt. Leisten Sie sich höchstens 10 Fehlerpunkte, gilt die Prüfung als bestanden. Beantworten Sie allerdings zwei Fragen mit Wertigkeit 5 falsch, sind Sie durchgefallen. Besitzen Sie bereits eine Fahrerlaubnis, verringert sich die Zahl der Fragen auf 20. Dafür dürfen Sie sich aber auch nur maximal 6 Fehlerpunkte erlauben.

    Die letzte Hürde zum A1-Führerschein ist schließlich die praktische Prüfung. Diese dauert mindestens 70 Minuten und umfasst u. a. folgende Aufgaben:

    Obligatorisch:

    • Fahren eines Slaloms mit Schrittgeschwindigkeit
    • Abbremsen mit höchstmöglicher Verzögerung
    • Ausweichen ohne Abbremsen
    • Ausweichen nach Abbremsen

    Alternativ (jeweils eine Aufgabe aus der Aufzählung wird ausgewählt):

    • Slalom ODER langsamer Slalom
    • Fahren mit Schrittgeschwindigkeit geradeaus ODER Stop and Go ODER Kreisfahrt

    Insgesamt müssen Sie also sechs Grundaufgaben absolvieren. Ist der Fahrprüfer mit Ihrer Leistung zufrieden, halten Sie kurz darauf Ihren A1-Führerschein in den Händen.

    Bildnachweise: depositphotos.com/aa-w, istockphoto.com/villiers, fotolia.com/TwilightArtPictures