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AM-Führerschein: Kosten, Alter, erlaubte Fahrzeuge

Was dürfen Sie mit dem AM-Führerschein fahren?
Was dürfen Sie mit dem AM-Führerschein fahren?

Sie wollen sich aufs Moped oder den Motorroller schwingen? Dann brauchen Sie eine Fahrerlaubnis: den AM-Führerschein. Sind Sie bereits im Besitz eines Pkw-Führerscheins oder eines Motorrad-Führerscheins, ist die Klasse AM automatisch in Ihrer Fahrerlaubnis inbegriffen. Sie können sie aber auch separat erwerben. Das ist vor allem für Jugendliche attraktiv, denn die Führerscheinklasse AM können Sie bereits mit 15 Jahren erhalten.

FAQ: AM-Führerschein

Wann brauche ich einen AM-Führerschein und wann reicht eine Prüfbescheinigung aus?

Um ein Mofa zu fahren, welches bauartbedingt nur eine Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h erreicht, genügt eine Prüfbescheinigung. Wollen Sie hingegen ein Moped steuern (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit bis zu 45 km/h), brauchen Sie einen Führerschein der Klasse AM. Gleiches gilt für Trikes und Quads mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h.

Wie teuer ist die Führerscheinklasse AM?

Das kommt auf die Preise der Fahrschule an und wie viele Fahrstunden Sie benötigen, bis Sie fit für die Prüfung sind. In der Regel sollten Sie hier mit Kosten zwischen 500 und 1.200 Euro rechnen.

Kann ich den Mopedführerschein bereits mit 15 Jahren machen?

Ja, gemäß § 10 FeV gilt für die Fahrerlaubnisklasse AM ein Mindestalter von 15 Jahren. Diese Regelung gilt allerdings nur in Deutschland. Daher dürfen Besitzer eines AM-Führerscheins bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres nur im Inland fahren, nicht im Ausland. 

Gilt für den AM-Führerschein eine Probezeit wie beim Pkw-Führerschein?

Nein. Die Fahrerlaubnisklassen AM, L und T werden nicht auf Probe erteilt. Erwerben Sie die AM-Klasse allerdings zeitgleich mit der Klasse B (Pkw-Führerschein) oder einer der A-Klassen (Motorradführerschein), fällt für Sie natürlich trotzdem eine Probezeit an.

Klasse AM: Der Führerschein für Mopeds, Roller, Trikes und Quads

Sie wollen auf Quads fahren? Ein AM-Führerschein reicht für viele Modelle aus.
Sie wollen auf Quads fahren? Ein AM-Führerschein reicht für viele Modelle aus.

Der AM-Führerschein wird oft auch als „Rollerführerschein” oder „Mopedführerschein” bezeichnet. Tatsächlich aber berechtigt er Sie nicht nur zum Fahren mit Rollern und Mopeds. Die folgende Liste zeigt, welche Fahrzeuge Sie mit der Führerscheinklasse AM führen dürfen:

  • Leichte zweirädrige Kfz
  • Dreirädrige Kleinkrafträder
  • Leichte vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge

Der Führerschein der Klasse AM berechtigt zum führen von leichten zweirädrigen Kraftfahrzeugen, die über eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h verfügen. Der Hubraum beim Verbrennungsmotor darf dabei maximal 50 ccm und bei einem Dieselmotor maximal 500 ccm betragen. Die Nutzleistung ist auf höchsten 4 kW begrenzt.

Wollen Sie dreirädrige Kleinkrafträder – sogenannte Trikes – mit dem AM-Führerschein steuern, gelten auch in diesem Fall die Begrenzungen auf eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h, eine Nutzleistung von 4 kW und und maximal 50 ccm Hubraum (bei Fremdzündungsmotor) oder 500 ccm Hubraum (bei Selbstzündungsmotor). Zudem ist die Leermasse des dreirädrigen Kleinkraftrades auf maximal 270 kg beschränkt, wenn die Fahrerlaubnis der Klasse AM nach dem 24.08.2017 erteilt wurde.

Nicht zuletzt können Sie mit der Führerscheinklasse AM auch leichte vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge – wie etwa ein Quad – führen. Die Fahrzeuge dürfen aber maximal über 2 Sitzplätze verfügen und sind auf eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h beschränkt. Die Nenndauerleistung bei Diesel bzw. elektrischer Antriebsmaschine beträgt höchstens 6 kW und der Hubraum darf maximal 50 ccm bei Fremdzündungsmotor oder 500 ccm bei Selbstzündungsmotor oder mit anderer Antriebsform betragen. Beachten Sie zudem, dass die Leermasse für vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge beim AM-Führerschein auf 425 kg begrenzt ist.

Vereinfacht zusammengefasst: Sie dürfen mit dem AM-Führerschein Krafträder, Trikes und Quads fahren, solange diese bauartbedingt höchstens 45 km/h schnell fahren.

Wollen Sie sich hingegen aufs Mofa schwingen, ist kein AM-Führerschein erforderlich. Mofas erreichen nur eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h, weshalb für sie eine Prüfbescheinigung ausreicht.

Voraussetzungen für den AM-Führerschein

Um den AM-Führerschein erwerben zu können, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie müssen mindestens 15 Jahre alt sein. Die Fahrschulausbildung darf jedoch bereits im Alter von 14 begonnen werden.
  • Sie müssen die vorgeschriebenen theoretischen Fahrstunden absolvieren.
  • Sie müssen eine Bescheinigung über einen Sehtest (vom Optiker) vorlegen.
  • Sie müssen die Teilnahme an einer Schulung in Erste Hilfe nachweisen.
  • Sie müssen körperlich und geistig in der Lage sein, ein Kraftfahrzeug sicher im Straßenverkehr zu führen.
  • Sie müssen die theoretische und schriftliche Fahrprüfung bestehen.

Beachten Sie: Zwar kann der AM-Führerschein in Deutschland bereits mit 15 Jahren erworben werden, bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres dürfen Sie damit aber nur innerhalb Deutschlands fahren.

Die Ausbildung zum AM-Führerschein

Der beim AM-Führerschein vorgeschriebene Theorieunterricht umfasst mind. 14 Stunden.
Der beim AM-Führerschein vorgeschriebene Theorieunterricht umfasst mind. 14 Stunden.

Wenn Sie einen Pkw- oder Motorradführerschein erwerben, ist die Fahrerlaubnis der Klasse AM automatisch inbegriffen. Sie können den AM-Führerschein aber auch separat machen. Das ist besonders praktisch, wenn Sie noch nicht alt genug sind, um eine andere Fahrerlaubnis zu erwerben.

Die Fahrschulausbildung für den AM-Führerschein umfasst im Theorieteil 12 Doppelstunden Grundstoff sowie mindestens 2 Doppelstunden Zusatzstoff. Im praktischen Teil gibt es keine vorgeschriebene Anzahl an Fahrstunden. Sie sollten hier so viele Stunden nehmen, wie Sie selbst (und Ihr Fahrlehrer) als nötig erachten.

Sonderfahrten, wie sie für andere Fahrerlaubnisklassen vorgeschrieben sind, müssen nicht absolviert werden. Die Autobahnfahrt ist natürlich ohnehin nicht möglich, da Sie nur mit Fahrzeugen auf die Autobahn dürfen, die bauartbedingt mindestens 60 km/h erreichen können. Aber auch die Überland- und die Nachtfahrt sind für den AM-Führerschein nicht erforderlich.

Die theoretische und praktische Prüfung für den AM-Führerschein

Wenn Sie die theoretischen Fahrstunden absolviert haben, können Sie zur Theorieprüfung antreten. Für den AM-Führerschein müssen Sie 30 Fragen beantworten. Jede Frage ist eine bestimmte Anzahl Punkte wert. Beantworten Sie diese falsch, werden Ihnen diese als Fehlerpunkte angerechnet. Sie sind durch die Prüfung durchgefallen, wenn Sie …

  • … mehr als 10 Fehlerpunkte sammeln
  • … oder mindestens zwei Fragen mit der Wertigkeit 5 falsch beantworten.

Haben Sie die theoretische Prüfung bestanden und sich durch praktische Fahrstunden ausreichend vorbereitet, steht Ihnen die letzte Hürde bevor: die praktische Prüfung. Sie dauert insgesamt 55 Minuten und umfasst folgende Aufgaben:

  • obligatorische Aufgabe: Slalom
  • obligatorische Aufgabe: Gefahrenbremsung
  • alternative Aufgaben: Ausweichen ohne Abbremsen ODER Ausweichen nach Abbremsen
  • alternative Aufgaben: Fahren mit Schrittgeschwindigkeit geradeaus ODER Stop and Go ODER Kreisfahrt

Die beiden ersten Punkte sind obligatorisch und kommen somit in jedem Fall in der Prüfung ran. Bei den beiden letzten Punkten entscheidet der Prüfer, welche der möglichen Aufgaben jeweils absolviert werden sollen. Es kann also z. B. sein, dass Sie das Ausweichen ohne Abbremsen und eine Kreisfahrt demonstrieren müssen. Insgesamt kommen vier Fahraufgaben in der Prüfung ran.

Wie teuer ist der Rollerführerschein? Kosten für die AM-Klasse

Für einen Führerschein der Klasse AM fallen üblicherweise Kosten von mindestens 500 € an.
Für einen Führerschein der Klasse AM fallen üblicherweise Kosten von mindestens 500 € an.

Eine häufige Frage zum Thema Roller- bzw. Mopedführerschein betrifft die Kosten. Leider gibt es darauf keine allgemeingültige Antwort, denn jede Fahrschule kann ihre Preise selbst festlegen. Außerdem lernt jeder Führerscheinanwärter unterschiedlich schnell: Manche sind bereits nach 6 Fahrstunden fit für die Prüfung, andere erst nach 10. Wenn man von einem Preis von beispielsweise 50 Euro pro Stunde ausgeht, wären das bereits 200 Euro Unterschied.

Im Schnitt sollten Sie für die gesamte Ausbildung zum AM-Führerschein mit Kosten von mindestens 500 Euro rechnen. Realistischer sind allerdings Beträge zwischen 600 und 1.200 Euro.

Vergessen Sie außerdem nicht, dass Sie für die Führerscheinklasse AM die Erste-Hilfe-Ausbildung und evtl. auch den Sehtest beim Optiker bezahlen müssen (wobei Letzterer bei vielen Anbietern kostenlos ist). Hinzukommen ggf. noch die Ausgaben für ein aktuelles biometrisches Foto, das Sie für Ihren Führerschein vorlegen müssen. Das sind weitere Kosten von insgesamt ca. 30 bis 50 Euro.

Bildnachweise: fotolia.com/antonloshchinin, fotolia.com/KopoPhoto, depositphotos.com/kzenon, fotolia.com/ivan kmit

Über den Autor

Sascha Münch (Rechtsanwalt)
Sascha Münch

Nach dem Studium an der Universität Bremen absolvierte Sascha Münch sein Referendariat am OLG Celle. 2013 erhielt er die Zulassung zum Rechtsanwalt und 2019 folgte die Bestellung zum Notar (seit 2021 Notar a. D.). Auf sos-verkehrsrecht.de befasst er sich u. a. mit den Bereichen Bußgeldverfahren und Einsprüchen.