Moped fahren – Regeln, Fahrerlaubnis & Bußgelder

Bußgeldkatalog: Moped fahren
Verstoß | Bußgeld | Pkt. | Fahrverbot |
---|---|---|---|
Mit dem Moped fahren ohne Helm | 15 € | ||
Kind auf dem Moped mitnehmen, obwohl es keinen Schutzhelm trägt | 60 € | 1 | |
Auf dem Gehweg Mopedfahren | 55 € | ||
… mit Behinderung | 70 € | ||
… mit Gefährdung | 80 € | ||
… mit Unfall | 100 € | ||
Moped auf der Autobahn fahren | 20 € | ||
Fahren ohne Betriebserlaubnis | 50 € | ||
Moped fahren ohne Kennzeichen | 40 € | ||
Mit dem Moped fahren ohne Versicherungsschutz | Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr | 3 | ggf. Entzug der Fahrerlaubnis |
Moped fahren ohne Führerschein / Fahrerlaubnis (Straftat) | Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr | 3 | ggf. Sperrfrist gegen die Erteilung der Fahrerlaubnis |
Ab 1951 bauten die Rex-Motorwerke erstmals Mopeds in Deutschland – motorisierte Zweiräder. Auch heute sind sie noch sehr beliebt, insbesondere bei der ganz jungen Generation, die noch kein Auto fahren darf. Denn in manchen Bundesländern dürfen Jugendliche schon mit 15 Jahren ein Moped fahren – in allen anderen Bundesländern ist das ab 16 Jahren möglich. In diesem Ratgeber fassen wir die wichtigsten Regeln für Mopedfahrer zusammen.
FAQ: Moped fahren
Nein. Mopedfahrer benötigen mindestens den Führerschein der Klasse AM. Sie dürfen aber auch Moped fahren mit Ihrem Autoführerschein. Wer sich hingegen völlig ohne Fahrerlaubnis auf die Fahrt begibt, begeht eine Straftat.
Normalerweise müssen Mopedfahrer mindestens 16 Jahre alt sein. In einigen Bundesländern, z. B. in Brandenburg und Nordrhein-Westfalen darf man bereits mit 15 Jahren mit dem Moped fahren. In allen anderen Bundesländern dürfen sich 15-Jährige nicht auf dieses kleine Motorrad setzen, weil sie sich sonst strafbar machen.
Mopedfahrer müssen sich im Wesentlichen an dieselben Regeln halten wie Autofahrer. Außerdem gilt für sie eine Helmpflicht. Näheres lesen Sie in diesem Abschnitt.
Moped fahren mit 15 Jahren – in einigen Bundesländern ist das möglich

Wer ein Moped fahren möchte, benötigt den Führerschein der Klasse AM. Das ist die Fahrerlaubnisklasse für Kleinkrafträder mit einem Hubraum von höchstens 50 ccm und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h.
Normalerweise dürfen erst junge Menschen ab dem vollendeten 16. Lebensjahr diesen Moped-Führerschein erwerben. Doch in manchen Bundesländern ist das bereits mit 15 Jahren möglich.
Grundlage dieser Neuerung ist das „Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften“, das der Bundesrat am 19.11.2020 gebilligt hat. Nach dieser Gesetzesänderung können die Bundesländer das Mindestalter für den Moped-Führerschein selbst festlegen.
Moped fahren ab 15 Jahren ist derzeit in folgenden Bundesländern möglich (Stand 12. März 2021):
- Brandenburg
- Mecklenburg-Vorpommern
- Nordrhein-Westfalen
- Sachsen
- Sachsen-Anhalt
- Schleswig-Holstein
- Thüringen
Achtung! In allen anderen Bundesländern dürfen 15-Jährige nicht mit dem Moped fahren, weil sie ohne Fahrerlaubnis fahren und sich dadurch strafbar machen würden. Jugendlichen droht aber keine Erwachsenenstrafe, sondern Erziehungsmaßregeln oder Zuchtmittel, z. B. Sozialstunden.
Fahrschule für den Mopedführerschein: Theorie, Praxis und Prüfung

Jede Fahrschule beginnt mit dem Theorieunterricht – 14 Stunden zu jeweils 90 Minuten. Der Fahrlehrer vermittelt hierbei die Grundlagen zum öffentlichen Straßenverkehr und zur Moped-Theorie.
Wer die Theorieprüfung bestanden hat, kann im Praxisunterricht zum ersten Mal mit dem Moped fahren. Anders als beim PKW-Führerschein gibt es hier keine Vorgaben, wie die praktische Ausbildung zu erfolgen hat. Ausschlaggebend für die Dauer der Fahrschule bis zur Prüfung sind das Können des Fahrschülers und seine Lernerfolge.
Im Rahmen des Praxisunterrichts lernen Sie insbesondere:
- Anfahren und Bremsen
- Kurven und Slalomfahren
- Ausweichmanöver
Nacht- und Überlandfahrten sind hingegen normalerweise nicht vorgesehen.
Autofahrer dürfen übrigens mit ihrem B-Führerschein mit dem Moped fahren. Sie müssen also keine weitere Fahrerlaubnis erwerben.
Die wichtigsten Verkehrsregeln für Mopedfahrer
Mopedfahrer benötigen unbedingt eine Betriebserlaubnis und eine Haftpflichtversicherung. Letztere wird über ein Versicherungskennzeichen nachgewiesen, das am Moped angebracht werden muss. Beachten Sie hierbei Folgendes:

- Sie müssen jedes Jahr ein neues Kennzeichnen beantragen und auswechseln. Denn jedes Versicherungsjahr beginnt am 1. März.
- Wenn Sie dies vergessen und Moped ohne entsprechendes Kennzeichen fahren, machen Sie sich strafbar. Sie fahren dann ohne Versicherungsschutz und haften dann selbst, wenn Sie bei einem Unfall anderen einen Schaden zufügen.
Zu den wichtigsten Verkehrsregeln für Fahrer von Kleinkrafträdern gehört auch die Helmpflicht. Wenn Sie Moped fahren ohne Helm zu tragen, droht als „Strafe“ ein Verwarngeld von 15 Euro.
Auch wenn die Geldbuße sehr gering scheint, riskieren Sie keine Fahrt ohne Helm – Ihrer Gesundheit zuliebe. Denn ist es nun einmal Tatsache, dass Zweiradfahrer einem weitaus höheren Risiko unterliegen, in einen schweren Unfall verwickelt zu werden, als Autofahrer.
Am besten geeignet sind Integral- oder Klapphelme, auch wenn sie auf dem Moped vielleicht etwas klobiger wirken. Jethelme sind im Vergleich nicht so sicher, unter anderem, weil sie die empfindliche Kinnpartie nicht schützen.
Moped auf dem Gehweg parken?
Mopeds dürfen nur auf dem Gehweg abgestellt werden, wenn …
- eine Parkflächenmarkierung existiert oder
- ein entsprechendes Schild das erlaubt – das Verkehrszeichen 315 (blaues Schild mit PKW auf dem Gehweg)
Ansonsten gilt für Mopeds auf Gehwegen ein absolutes Parkverbot. Zwar drücken Polizisten und Ordnungsbeamte schon mal ein Auge zu, wenn das Fahrzeug niemanden behindert. Eine Garantie ist das aber nicht.
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