Roller fahren – Fahrerlaubnis, Verkehrsregeln, Bußgelder

Bußgeldkatalog: Verkehrsverstöße beim Rollerfahren
Verstoß | Bußgeld | Pkt. | Fahrverbot |
---|---|---|---|
Mit dem Roller fahren ohne geeigneten Helm | 15 € | ||
Roller mit einem Kind fahren, das keinen Schutzhelm trägt | 60 € | ||
zu zweit mit dem Roller fahren, obwohl zweiter Sitz fehlt | 5 € | ||
Mit dem Roller auf dem Gehweg fahren | 55 € | ||
… mit Behinderung | 70 € | ||
… mit Gefährdung | 80 € | ||
… mit Unfall | 100 € | ||
Rollerfahren auf der Autobahn | 20 € | ||
Fahren ohne Betriebserlaubnis für den Roller | 50 € | ||
Roller ohne Kennzeichen fahren | 40 € | ||
Roller ohne Versicherung fahren (Straftat) | Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr | ggf. Entzug der Fahrerlaubnis | |
Roller ohne Führerschein fahren (keine Fahrerlaubnis - Straftat) | Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr | 2-3 |
Eines der bekanntesten italienischen Motorroller-Modelle stammt von einem Hubschrauber-Ingenieur. Ein Markenzeichen dieses Gefährts ist der freie Durchstieg zwischen Sattel und Lenker. Noch heute weisen die meisten Roller eine ähnliche Bauweise auf. Und sie erfreuen sich nach wie vor großer Beliebtheit. Denn gerade in der Stadt ist es recht bequem, mit dem Roller zu fahren. Sie sind gemütlich unterwegs und doch schneller als mit dem Fahrrad. Damit das Fahrvergnügen nicht im Desaster endet, gilt es, die eine oder andere Regel zu beherzigen – Ihrer eigenen Sicherheit zuliebe.
FAQ: Roller fahren
Die meisten Motorroller gelten als Kleinkrafträder. Der Hubraum dieser kleinen Motorräder beträgt höchstens 50 ccm, die Leistung maximal 4 kW. Und sie können bauartbedingt nicht schneller als 45 km/h fahren. Für solche Roller benötigen Sie mindestens die Führerscheinklasse AM.
Wenn Sie ohne gültigen Führerschein mit dem Roller fahren, begehen Sie eine Straftat. Der Richter wird Sie in diesem Fall zu einer Geldstrafe oder zu einer Freiheitsstrafe von höchstens einem Jahr verurteilen.
Ein kleiner Steckbrief zum Kleinkraftrad und zur erforderlichen Fahrerlaubnis

Motorroller sind Kleinkrafträder, deren Hubraum maximal 50 ccm umfasst. Sie erreichen eine Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h. Deshalb dürfen Sie auf der Autobahn nicht mit dem Roller fahren, denn dort sind nur Fahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h erlaubt.
Dafür sind die kleinen Fahrzeuge gut für den Stadtverkehr geeignet – und für sehr junge Menschen. Denn den hierfür erforderlichen Führerschein der Klasse AM dürfen sie bereits ab dem 15. Lebensjahr erwerben. Und auch Autofahrer können mit der PKW-Fahrerlaubnis der Klasse B einen Roller fahren.
Motorroller, also Kleinkrafträder, sehen Leichtkrafträdern manchmal zum Verwechseln ähnlich. Letztere haben einen Hubraum von höchstens 125 ccm und sind deutlich leistungsstärker. Für sie gelten andere Bestimmungen und eine andere Fahrerlaubnis (Klasse A1).
Vor der Rollerfahrt beachten: Betriebserlaubnis, Versicherung, Helmpflicht
Bevor Sie im öffentlichen Straßenverkehr mit einem Motorroller fahren, benötigen Sie:
- eine Betriebserlaubnis (ABE)
- ein Versicherungskennzeichen als Nachweis für die zwingend vorgeschriebene Haftpflichtversicherung

Eine Hauptuntersuchung (TÜV) ist für Kleinkrafträder normalerweise nicht erforderlich, es sei denn, Sie haben an dem Fahrzeug eintragungspflichtige Änderungen vornehmen lassen, z. B. eine Drosselung der Höchstgeschwindigkeit auf 45 km/h.
Auf dem Motorroller besteht Helmpflicht wie beim Motorrad. Hierfür sind nach der EU-einheitlichen Vorschrift geprüfte Schutzhelme, die ein ECE-Zeichen im Futter oder am Kinnriemen aufweisen. Auch wenn Sie „nur“ in der Stadt mit dem Roller fahren, sollten Sie über den Kauf eines geschlossenen Integralhelms nachdenken. Er schützt – anders als die bei Rollerfahrern beliebten Jethelme – den ganzen Kopf und das Gesicht.
Nicht erlaubt es ist, mit einem Fahrradhelm Roller zu fahren, geschweige denn völlig ohne geeigneten Helm. Auch Feuerwehr- oder Arbeitshelme sind nicht zugelassen. Mehr dazu erfahren Sie auch in diesem Video:
Wie Sie richtig mit dem Roller fahren – wichtige Verkehrsregeln
Ähnlich wie Radfahrer gehören Rollerfahrer zu den Verkehrsteilnehmern, die einem höheren Unfallrisiko ausgesetzt sind, weil Ihnen der Schutz durch eine Karosserie fehlt. Um diese Gefahr möglichst kleinzuhalten, gilt es, folgende Dinge zu beachten, wenn Sie mit dem Roller fahren:

- Autofahrer übersehen Rollerfahrer aufgrund ihrer schmalen Erscheinung sehr schnell. Behalten Sie deshalb alle Autos im Blick, auch die neben der Straße. Seien Sie insbesondere an Kreuzungen, beim Abbiegen und in der Nähe ein- und ausparkender Fahrzeuge wachsam – und verzichten Sie lieber auf die Vorfahrt. Sie mögen zwar im Recht sein, haben bei einem Unfall trotzdem den größeren Schaden.
- Wenn Sie mit dem Roller fahren, dann immer mit Licht und heller Kleidung. Im Straßenverkehr gilt dasselbe Prinzip wie auf dem Catwalk: „Sehen und gesehen werden.“ Aber auf der Straße kann das Ihr Leben retten.
- Fahren Sie nur so schnell, dass Sie den Roller immer gut beherrschen und kontrollieren können – bei allen Straßenverhältnissen und bei jedem Wetter.
- Zeigen Sie jeden Spurwechsel, Überhol- und Abbiegevorgang rechtzeitig an. Kontrollieren Sie regelmäßig, ab alle Lichter und Blinker einwandfrei funktionieren.
- Halten Sie ausreichend Abstand zum Vordermann und vergrößern Sie diesen bei schlechten oder nassen Straßen. Fahren Sie nicht zu weit rechts am Straßenrand. Denn wenn Sie mit dem Roller fahren, müssen Sie auch ausreichend Seitenabstand nach rechts einhalten.
Bußgelder und weitere Sanktionen für Ordnungswidrigkeiten
Unabhängig von den obigen Tipps müssen Sie sich, wenn Sie Roller fahren, an dieselben Regeln halten wie alle anderen Verkehrsteilnehmer.
Insbesondere sollten Sie nicht ohne Helm mit dem Roller fahren. Zwar sieht der Bußgeldkatalog hierfür nur ein Verwarngeld in Höhe von 15 Euro vor, die Kopfverletzungen, die Sie bei einem Unfall tragen können, wiegen aber weitaus schwerer.
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