RATGEBER

Gefährlicher Restalkohol im Blut: Wann dürfen Sie wieder fahren?

Thema Restalkohol: Wie lange sollten Sie das Auto stehen lassen?
Thema Restalkohol: Wie lange sollten Sie das Auto stehen lassen?

Bußgeldtabelle: Restalkohol am Steuer

Alkohol­verstoßBußgeldPunkteFahr­verbot
1. Verstoß gegen die 0,5-Promille­­grenze500 €21 Monat
2. Verstoß gegen die 0,5-Promille­­grenze1000 €23 Monate
3. Verstoß gegen die 0,5-Promille­­grenze1500 €23 Monate
Gefähr­dung des Verkehrs unter Alkohol­­einfluss3Ent­ziehung des Führer­­scheins, Freiheits­­strafe oder Geld­­strafe
Trunkenheit im Verkehr (bereits ab 0,3 Promille möglich, spätestens aber ab 1,1 Promille)3Ent­ziehung des Führer­­scheins, Freiheits­­strafe oder Geld­­strafe

Bußgeldrechner: Wenn beim Fahren noch Alkohol im Blut ist

Das nette Abendessen bei Freunden hat unerwarteterweise doch bis spät in die Nacht gedauert und der Wein floss dabei in Strömen. Am nächsten Morgen müssen Sie jedoch dringend das Auto zu einem Termin in die Werkstatt bringen. Dürfen Sie dann eigentlich schon wieder fahren? Das Thema „Restalkohol“ wird von vielen Autofahrern eher stiefmütterlich behandelt. Dabei wird schnell vergessen: Alkohol im Blut verschwindet nicht urplötzlich. Er wird nur langsam abgebaut – und kann so auch am Tag nach einer durchzechten Nacht zur Gefahr im Straßenverkehr werden.

Was bedeutet eigentlich „Restalkohol“?

Wie lange bleibt nach einer durchzechten Nacht ein Rest nachweisbar? Unser Alkoholrechner bietet einen Anhaltspunkt.
Wie lange bleibt nach einer durchzechten Nacht ein Rest nachweisbar? Unser Alkoholrechner bietet einen Anhaltspunkt.

Trinken Sie Alkohol, geht dieser ins Blut über und verbleibt dort eine gewisse Zeit lang. Erst nach und nach baut sich der Stoff ab und der Promillewert sinkt, bis er schließlich wieder bei null landet. Wer nach einer langen Partynacht aufwacht, hat also in den meisten Fällen immer noch Alkohol im Blut. Dieser wird auch Restalkohol genannt.

Häufig fühlen sich Fahrer nach einigen Stunden völlig fit und denken, dass sie sicher Auto fahren können. Die Gefahren, die vom Restalkohol ausgehen, werden dabei oft unterschätzt.

Alkohol führt unter anderem zur Beeinträchtigung der Wahrnehmung und der Reaktionsfähigkeit, die Müdigkeit nach zu wenig Schlaf tut ihr Übriges. Nicht selten führt Restalkohol deshalb zu einem Unfall.

Wie hoch ist der Restalkohol? Unser Rechner gibt einen Anhaltspunkt

In diesem Zusammenhang fragen sich viele Leser, ob es eine Möglichkeit gibt, den Restalkohol zu berechnen. Mit unserem Promillerechner kann der Restalkohol zumindest ansatzweise ermittelt werden. Geben Sie dazu Ihr Geschlecht, Alter, Gewicht, Körpergröße sowie die genossenen Getränke an und berechnen Sie damit, wie viel Promille Sie ungefähr haben.

Bei der Berechnung des Restalkohols hilft uns nun die Angabe, dass ein Körper in einer Stunde im Durchschnitt etwa 0,1 Promille abbaut. Gehen wir also davon aus, dass eine Person zunächst 0,9 Promille hatte. Nach vier Stunden müsste der Restalkohol also bei ungefähr 0,5 Promille liegen.

Beachten Sie: Die Angaben, die ein Restalkoholrechner macht, sind nie zu hundert Prozent verlässlich. Viele verschiedene Faktoren beeinflussen nämlich den Abbau von Alkohol. Verzichten Sie also lieber ein paar Stunden länger darauf, ein Auto zu fahren.

Was tun gegen Restalkohol?

Restalkohol kann zu schweren Unfällen führen.
Restalkohol kann zu schweren Unfällen führen.

Wie kann ich Restalkohol schneller abbauen? Was hilft gegen Restalkohol? Diese und ähnliche Fragen stellen sich viele, die nach einer durchzechten Nacht wieder Auto fahren möchten.

Unsere Antwort wird viele sicher nicht zufriedenstellen. Denn es gilt Folgendes: Zwar werden unter anderem im Internet haufenweise Pillen angeboten, die angeblich beim Abbau des Alkohols helfen. Auch viele Hausmittel, wie etwa Kaffee, sollen dabei helfen, wenn Sie den Restalkohol loswerden möchten.

Wie lange Restalkohol im Blut verbleibt, hängt von vielen unterschiedlichen Faktoren ab. Der Abbau lässt sich in diesem Zusammenhang nicht durch irgendwelche Wundermittel steuern. Vielmehr geben der Körper, die jeweilige Tagesform und andere Umstände vor, wie schnell oder langsam der Alkohol verschwindet. Im Durchschnitt liegt der Wert jedoch, wie bereits erwähnt, bei 0,1 Promille pro Stunde.

Welche Folgen hat Restalkohol beim Autofahren?

Vorsicht bei Restalkohol: Ob am Morgen nach einer Partynacht oder auch noch später am Tag kann das Fahren unter dem Einfluss von Alkohol ernsthafte Konsequenzen haben. Welche Sanktionen drohen, hängt davon ab, mit wie viel Promille im Blut Sie unterwegs waren und ob der Restalkohol zu Fahrauffälligkeiten oder einem Unfall geführt hat.

Sind Sie zum ersten Mal mit 0,5 bis 1,09 Promille Restalkohol unterwegs, drohen ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro, zwei Punkte in Flensburg sowie ein einmonatiges Fahrverbot. Beim zweiten Verstoß steigt das Bußgeld auf 1.000 Euro, beim dritten sogar auf 1.500 Euro. Des Weiteren müssen Sie in beiden Fällen drei Monate den Führerschein abgeben.

Ab 1,1 Promille Alkohol im Blut handelt es sich um eine Straftat. In diesem Fall ist mit einer Freiheits- bzw. Geldstrafe zu rechnen, außerdem kommt es zur Entziehung der Fahrerlaubnis. Gleiches gilt schon ab 0,3 Promille, wenn es zur Gefährdung des Straßenverkehrs kam. Ab 1,6 Promille droht außerdem eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU).

Eine Übersicht in Form einer Bußgeldtabelle finden Sie ganz oben auf dieser Seite. Möchten Sie die Sanktionen für Restalkohol am Steuer berechnen, ist dies online ganz einfach mit unserem oben zu findenden Bußgeldrechner möglich.

Restalkohol in der Probezeit: Besondere Regeln für Fahranfänger

Restalkohol am Steuer hat Folgen: Nicht in jedem Fall ist es mit nur einem Bußgeld getan.
Restalkohol am Steuer hat Folgen: Nicht in jedem Fall ist es mit nur einem Bußgeld getan.

Besondere Regeln gelten beim Restalkohol in der Probezeit. Sowohl Fahranfänger als auch Fahrer, die unter 21 Jahre alt sind, müssen die 0,0-Promillegrenze beachten. Sie dürfen sich nach dem Genuss von Alkohol also in keinem Fall hinters Steuer setzen.

Verstoßen sie gegen diese Regel, müssen sie mit entsprechenden Sanktionen rechnen. Bei bis zu 0,49 Promille droht ein Bußgeld in Höhe von 250 Euro und ein Punkt in Flensburg. Zusätzlich wird die Probezeit von zwei auf vier Jahre verlängert und der Betroffene muss an einem Aufbauseminar teilnehmen. Das Fahren unter Alkoholeinfluss stellt nämlich einen A-Verstoß dar.

Ab 0,5 Promille, dem Auftreten von Fahrauffälligkeiten oder einem Unfall wegen Restalkohol müssen Fahranfänger mit den oben genannten Sanktionen rechnen, die auch für andere Fahrer gelten.

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