RATGEBER

Führerschein abgeben: Wo, wie und wann muss das geschehen?

Führerschein abgeben: Wo muss das geschehen?
Führerschein abgeben: Wo muss das geschehen?

Begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr und werden dabei erwischt, müssen Sie mit verschiedenen Sanktionen rechnen. Neben einem Bußgeld und Punkten in Flensburg kann auch ein Fahrverbot auf Sie zukommen. Ein solches ist nicht gleichzusetzen mit einem Entzug der Fahrerlaubnis, denn bei einem Fahrverbot wird diese lediglich für eine Weile ausgesetzt. Nichtsdestotrotz müssen Sie auch bei einem Fahrverbot den Führerschein abgeben. Wo und wie das vonstattengeht, erklären wir im folgenden Ratgeber.

Fahrverbot: Wo den Führerschein abgeben?

Der Führerschein bescheinigt Ihnen, dass Sie die Erlaubnis erworben haben, ein Kraftfahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr zu führen. Wurde gegen Sie ein Fahrverbot verhängt, ist diese Erlaubnis für eine Zeit lang ausgesetzt – in der Regel zwischen einem und drei Monaten. Daher müssen Sie Ihren Führerschein währenddessen in amtliche Verwahrung geben. Ist der im Bußgeldbescheid angegebene Zeitraum abgelaufen, erhalten Sie ihn zurück und dürfen sich wieder hinters Steuer setzen.

Mitunter besteht Unsicherheit, wo Betroffene ihren Führerschein abgeben müssen bei einem Fahrverbot. Dabei genügt dafür in der Regel ein Blick in den Bußgeldbescheid, in dem das Fahrverbot verhängt wurde. Hier können Sie entnehmen, bei welcher Behörde Sie Ihren Führerschein abgeben müssen und wo genau sich diese befindet. In der Regel handelt es sich dabei um die Bußgeldstelle, die Ihnen den Bußgeldbescheid zugeschickt hat und damit das Fahrverbot vollstreckt. Die Führerscheinabgabe kann aber unter Umständen auch bei Ihrer örtlichen Polizeidienststelle erfolgen. Ziehen Sie dies in Erwägung, sollten Sie sich im Vorfeld erkundigen, ob diese Möglichkeit an Ihrem Wohnort tatsächlich besteht.

Wegen Fahrverbot den Führerschein abgeben: bei der Polizei oder der Bußgeldstelle?
Wegen Fahrverbot den Führerschein abgeben: bei der Polizei oder der Bußgeldstelle?

Haben Sie geklärt, wo Sie Ihren Führerschein abgeben müssen bzw. können, haben Sie wiederum zwei Möglichkeiten:

  • Sie können den Führerschein persönlich vor Ort abgeben. Dazu müssen Sie den Bußgeldbescheid vorzeigen und sich ausweisen.
  • Sie können den Führerschein aber auch per Einschreiben an die Bußgeldbehörde verschicken, wenn Sie keine Möglichkeit haben, persönlich vorbeizukommen.

Im zweiten Fall sollten Sie allerdings eine Sache bedenken: Das Fahrverbot beginnt erst an dem Tag, an dem der Führerschein bei der Behörde eingeht. Da das Dokument beim Versenden per Post mindestens einen Tag unterwegs ist, geben Sie Ihren Führerschein also schon vor Beginn des Fahrverbots ab. Erscheinen Sie hingegen persönlich bei der Behörde, wird das Fahrverbot zeitgleich mit der Führerscheinabgabe angetreten.

Wann muss die Führerscheinabgabe bei einem Fahrverbot erfolgen?

Sie wissen nun, bei welcher Behörde Sie im Falle eines Fahrverbots Ihren Führerschein abgeben müssen und wo und wie das erfolgen kann. Stellt sich nur noch die Frage, wann genau das geschehen muss.

In Ihrem Bußgeldbescheid sollte üblicherweise angegeben sein, bis zu welchem Datum Sie Ihr Fahrverbot antreten müssen. In der Regel greift dieses ab Rechtskraft. Sofern Sie als Ersttäter eingestuft werden, dürfen Sie dieses Datum bedingt selbst festlegen. So können Sie Ihr Fahrverbot in einen Zeitraum legen, in dem Sie nicht zwingend auf Ihren Führerschein angewiesen sind, z. B. im Urlaub. Voraussetzung hierbei ist allerdings, dass Sie das Fahrverbot spätestens vier Monate ab Rechtskraft des Bußgeldbescheids antreten.

An dem Tag, an dem Sie Ihr Fahrverbot antreten, muss der Führerschein bei der zuständigen Behörde vorliegen. Versenden Sie ihn per Post, ist es also wichtig, dass Sie das Einschreiben schon einige Tage vorher auf den Weg schicken, damit es auch pünktlich eingeht.

Video zum Thema „Führerschein abgeben“

Infos zum Abgeben des Führerscheins finden Sie auch im Video.

Bildnachweise: Fotolia.com/pix4U