Führerschein umtauschen: Welche Fristen sind einzuhalten?

Umtausch vom Führerschein: Fristen für Papierführerscheine
Haben Sie noch einen Führerschein aus Papier, richtet sich die für Sie verbindliche Umtauschfrist nach Ihrem Geburtsdatum:
Geburtsjahr | Umtauschfrist gilt bis |
---|---|
vor 1953 | 19.01.2033 |
1953 - 1958 | 19.01.2022 |
1959 - 1964 | 19.01.2023 |
1965 - 1970 | 19.01.2024 |
ab 1971 | 19.01.2025 |
Führerscheine im Scheckkartenformat: Fristen für den Umtausch
Besitzen Sie bereits einen Führerschein im Scheckkartenformat, hängt die Umtauschfrist vom Jahr der Ausstellung ab:
Ausstellungsjahr | Umtauschfrist gilt bis |
---|---|
1999 – 2001 | 19.01.2026 |
2002 – 2004 | 19.01.2027 |
2005 – 2007 | 19.01.2028 |
2008 | 19.01.2029 |
2009 | 19.01.2030 |
2010 | 19.01.2031 |
2011 | 19.01.2032 |
2012 – 18.01.2013 | 19.01.2033 |
Noch sind im EU-Raum viele verschiedene nationale Führerscheine im Umlauf. Bis 2033 soll das jedoch vereinheitlicht werden. Aus diesem Grund besteht für Millionen EU-Bürger – und damit auch für viele Deutsche – die Pflicht, bis zu einem bestimmten Zeitpunkt ihren alten Führerschein umtauschen zu lassen. Die neuen EU-Führerscheine entsprechen dann nicht nur einem EU-weiten Standard, sondern sind obendrein auch fälschungssicher.
FAQ: Führerschein umtauschen
Die Umtauschfrist für Ihren Führerschein hängt davon ab, ob dieser noch aus Papier besteht oder Sie bereits einen Führerschein im Scheckkartenformat besitzen. Im ersten Fall richtet sich die Frist nach Ihrem Geburtsdatum, im zweiten Fall nach dem Ausstellungsjahr Ihres Führerscheins. Einen tabellarischen Überblick über die verschiedenen Umtauschfristen finden Sie hier.
Die Umtauschpflicht gilt für alle Führerscheine, die innerhalb der EU vor dem 18. Januar 2013 ausgestellt wurden.
Nach Ablauf der Umtauschfrist verliert Ihr Führerschein seine Gültigkeit. Setzen Sie sich dann trotzdem hinters Steuer, gilt dies als Fahren ohne gültigen Führerschein. Bei einer Verkehrskontrolle kann Ihnen das ein Bußgeld von 10 Euro einbringen.
Video: Führerschein umtauschen

Der Führerscheinumtausch ist Pflicht

Führerscheine, die ab dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, sind bereits neue EU-Führerscheine und weisen diverse Sicherheitsmerkmale auf. Dazu gehören zum Beispiel Hologramme, besondere Farben und Muster und die Herstellung mittels eines speziellen Druckverfahrens. Diese Besonderheiten machen die neuen Führerscheine nahezu fälschungssicher. Damit künftig alle Führerscheine innerhalb der EU diesem Standard entsprechen, muss jeder Führerschein, der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde, umgetauscht werden.
Da es sich hierbei um Millionen von Dokumenten handelt, ist der Umtausch ein erheblicher Aufwand für die Behörden, der natürlich nicht über Nacht bewältigt werden kann. Aus diesem Grund soll der Führerscheinumtausch schrittweise bis zum 19. Januar 2033 durchgeführt werden. Hierbei gelten für verschiedene Gruppen unterschiedliche verbindliche Fristen, die sicherstellen sollen, dass nicht alle Führerscheininhaber gleichzeitig zu den Führerscheinstellen rennen.
Welche Umtauschfrist für welche Gruppe gilt, können Sie den obigen Tabellen entnehmen.
Hinweis: Sie erwartet wohlgemerkt keine Sanktionen, wenn Sie die für Sie verbindliche Umtauschfrist versäumen. Ihr Führerschein verliert dann jedoch seine Gültigkeit. Fahren Sie trotzdem weiter Auto, können Sie wegen Fahrens ohne gültigen Führerschein ein Verwarnungsgeld von 10 Euro erhalten.
So funktioniert der Führerscheinumtausch

Es ist nicht erforderlich, dass Sie Ihre Fahrerlaubnis umtauschen, sondern lediglich das Führerscheindokument. Haben Sie bereits einen Scheckkarten-Führerschein, wird sich bis auf die Optik nicht viel für Sie ändern. Bei einem älteren Führerschein aus Papier erfolgt allerdings noch die Umwandlung Ihrer alten Fahrerlaubnis-Klassen in die neuen EU-Klassen. Das geschieht jedoch ganz automatisch. Sie müssen keine Nachweise vorlegen oder gar noch einmal die Fahrprüfung absolvieren.
Um den Führerschein umtauschen zu lassen, müssen Sie sich an die Führerscheinstelle Ihres Wohnorts wenden. In manchen Gemeinden geht das bereits per Online-Zugang, andernfalls müssen Sie persönlich bei der Behörde erscheinen. Stellen Sie hier einfach den Antrag für den Führerscheinumtausch. Dazu benötigen Sie Folgendes:
- Ihren Personalausweis oder einen gültigen Reisepass
- Ihren aktuellen Führerschein
- ein aktuelles biometrisches Passfoto
Ist Ihr Führerschein noch aus Papier und wurde nicht in der Führerscheinstelle Ihres derzeitigen Wohnorts ausgestellt, benötigen Sie zudem eine Karteikartenabschrift der ursprünglichen Ausstellungsbehörde. Die Kosten für die Beantragung des Führerscheinumtauschs können je nach Gemeinde variieren, betragen aber im Schnitt etwa 25 Euro.
Alle 15 Jahre müssen Sie den Führerschein erneuern
Einer der Gründe, warum Sie Ihren Führerschein umtauschen müssen, ist die Fälschungssicherheit. Da jedoch ständig neue Technologien entwickelt werden, passen sich auch die Sicherheitsstandards ständig an. Um sicherzugehen, dass die Führerscheindokumente innerhalb der EU permanent auf dem aktuellen Stand der Technik sind, ist ihre Gültigkeit beschränkt: Alle 15 Jahre müssen sie erneut umgetauscht werden. Gewöhnen Sie sich also daran, Ihren Führerschein künftig in regelmäßigen Intervallen zu erneuern.
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