RATGEBER

Was gilt auf Autobahnen? Diese Regeln sollten Sie kennen!

Was ist auf Autobahnen erlaubt?
Was ist auf Autobahnen erlaubt?

Damit das Miteinander im Straßenverkehr möglichst reibungs- und kollisionslos funktioniert, braucht es Verkehrsregeln. Diese müssen aber auch der jeweiligen Verkehrssituation angepasst sein. Aus diesem Grund sind je nach Ort unterschiedliche Vorschriften einzuhalten, so z. B. auch auf der Autobahn. Aber wie genau sehen diese Vorschriften aus? Was gilt auf Autobahnen bezüglich Geschwindigkeit, Abstand etc.?

FAQ: Was gilt auf Autobahnen?

Wie schnell darf man auf der Autobahn fahren?

Pkw ohne Anhänger sowie Motorräder und Wohnmobile bis zu 3,5 Tonnen dürfen auf Autobahnen grundsätzlich so schnell fahren, wie sie wollen. Es wird allerdings eine Richtgeschwindigkeit von üblicherweise 130 km/h empfohlen. Für alle anderen Fahrzeuge bzw. Gespanne gelten generelle Tempolimits (ausführliche Informationen dazu hier). Schreibt ein Schild eine bestimmte Höchstgeschwindigkeit auf der Autobahn vor, gilt diese anstelle der allgemeinen Tempolimits – auch für jene Fahrzeuge, die sich ansonsten an keine Geschwindigkeitsbegrenzung halten müssen.

Was gilt auf der Autobahn als ausreichender Sicherheitsabstand?

Die StVO schreibt keinen konkreten Sicherheitsabstand auf der Autobahn vor, aber es haben sich zwei Faustregeln etabliert, wie dieser ermittelt werden kann: die „2-Sekunden-Regel” und die „halber-Tacho-Regel”. Wie diese Faustregeln funktionieren, erläutern wir an dieser Stelle.

Wie langsam darf man auf der Autobahn fahren?

Eine konkrete Mindestgeschwindigkeit auf der Autobahn gibt es nicht. Zwar schreibt die StVO vor, dass die Autobahn nur von Fahrzeugen genutzt werden darf, die bauartbedingt eine Höchstgeschwindigkeit von mehr als 60 km/h erreichen können, das heißt aber nicht, dass Sie tatsächlich so schnell fahren müssen. Es ist wohlgemerkt verboten, ohne triftigen Grund so langsam zu fahren, dass dadurch der Verkehrsfluss behindert wird. Das gilt generell, nicht nur auf Autobahnen.

Bußgeldkatalog: Was droht bei Verstößen gegen die Regeln auf Autobahnen?

In den folgenden Bußgeldtabellen finden Sie einen Überblick zu den möglichen Sanktionen, die der aktuelle Bußgeldkatalog bei Zuwiderhandlungen auf der Autobahn vorsieht:

Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts auf einer Autobahn

Um ... km/h zu schnell ge­fahrenBuß­geld in EuroPunk­te in Flens­burgFahr­verbot
1 bis 1030
11 bis 1550
16 bis 2070
21 bis 251151
26 bis 3018011 Mo­nat, wenn es sich um die zweite Ge­­schwin­­dig­keits­­über­­tre­tung von mehr als 25 km/h inner­­halb eines Jah­res han­delt
31 bis 4026021 Mo­nat
41 bis 5040021 Mo­nat
51 bis 6056022 Mo­nate
61 bis 7070023 Mo­nate
mehr als 7080023 Mo­nate

Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts auf einer Autobahn

Um ... km/h zu schnell ge­fahrenBuß­geld in EuroPunk­te in Flens­burgFahr­verbot
1 bis 1020
11 bis 1540
16 bis 2060
21 bis 251001
26 bis 3015011 Mo­nat, wenn es sich um die zweite Ge­schwin­dig­keits­über­tre­tung von mehr als 25 km/h inner­halb eines Jah­res han­delt
31 bis 4020011 Mo­nat, wenn es sich um die zweite Ge­schwin­dig­keits­über­tre­tung von mehr als 25 km/h inner­halb eines Jah­res han­delt
41 bis 5032021 Mo­nat
51 bis 6048021 Mo­nat
61 bis 7060022 Mo­nate
mehr als 7070023 Mo­nate

Diese Bußgelder gelten für Fahrer von Pkw, Motorrad und anderen Fahrzeugen bis 3,5 t zGG. Sanktionen für Fahrer von Gespannen und schwereren Kfz finden Sie in den folgenden Ratgebern:

Abstandsunterschreitung auf der Autobahn

VerstoßBuß­geldPunk­teFahr­verbot
Abstand nicht einge­halten - Geschwin­digkeit weniger als 80 km/h25 €
... mit Gefähr­dung30 €
... mit Sachbe­schädigung35 €
Abstand nicht eingehalten - Geschwindigkeit mehr als 80 km/h
Abstand zum vorausfahrenden Kfz betrug weniger als...
... 5/10 des halben Tacho­wertes75 €1
... 4/10 des halben Tacho­wertes100 €1
... 3/10 des halben Tacho­wertes160 €1
... 2/10 des halben Tacho­wertes240 €1
... 1/10 des halben Tacho­wertes320 €1
Abstand nicht eingehalten - Geschwindigkeit mehr als 100 km/h
Abstand zum vorausfahrenden Kfz betrug weniger als...
... 5/10 des halben Tacho­wertes75 €1
... 4/10 des halben Tacho­wertes100 €1
... 3/10 des halben Tacho­wertes160 €21 Monat
... 2/10 des halben Tacho­wertes240 €22 Monate
... 1/10 des halben Tacho­wertes320 €23 Monate
Abstand nicht eingehalten - Geschwindigkeit mehr als 130 km/h
Abstand zum vorausfahrenden Kfz betrug weniger als...
... 5/10 des halben Tacho­wertes100 €1
... 4/10 des halben Tacho­wertes180 €1
... 3/10 des halben Tacho­wertes240 €21 Monat
... 2/10 des halben Tacho­wertes320 €22 Monate
... 1/10 des halben Tacho­wertes400 €23 Monate

Wenden, Rückwärtsfahren, verkehrtherum fahren

VerstoßBuß­geldPunk­teFahr­ver­bot
Rücksichts­los wenden, rückwärts­fahren oder fahren entgegen der Fahrt­richtungvari­iert3Frei­heits­strafe bis zu 5 Jah­ren, Ent­zug der Fahr­er­laub­nis
Rückwärts & entge­gen der Fahrt­richtung fahren in eine Ein- oder Ausfahrt75 €1
... mit Gefähr­dung90 €1
... mit Unfall­folge110 €1
Wenden in Ein- oder Aus­fahrt75 €1
... mit Gefähr­dung90 €1
... mit Unfall­folge110 €1
Wenden auf Neben­straße oder Seiten­streifen130 €1
... mit Gefähr­dung160 €1
... mit Unfall­folge195 €1
Wenden auf der durch­gehenden Fahr­bahn200 €21 Mo­nat
... mit Gefähr­dung240 €21 Mo­nat
... mit Unfall­folge290 €21 Mo­nat
Wenden in einem Tunnel60 €1

Halten & Parken auf einer Autobahn

VerstoßBuß­geldPunk­te
unzuläs­sig halten auf einerAuto­bahn30 €
... mit Behinderung35 €
unzuläs­sig parken auf einer Auto­bahn70 €1
... mit Gefährdung85 €1
... mit Unfall­folge105 €1

Andere Verstöße auf einer Autobahn

Be­schrei­bungBuß­geldPunk­te
Seiten­strei­fen zum schnel­leren Vor­wärts­kom­men ge­nut­zt75 €1
Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot mit Ge­fähr­dung80 €1
Auto­bahn mit Fahr­zeug befah­ren, des­sen Höchst­ge­schwin­digkeit 60 km/h oder we­niger be­trägt20 €
Ein- oder Aus­fahren an unzu­lässi­gen Stel­len25 €
... mit Gefähr­dung an­derer75 €1
... Unfallfolge90 €1
Bei der Einfahrt die Vor­fahrt auf der durch­gehen­den Fahr­bahn nicht be­ach­tet75 €1
... mit Gefähr­dung an­derer90 €1
... Unfallfolge110 €1
Als Fuß­änger die Auto­bahn betre­ten10 €

Bußgeldrechner: Sanktionen bei Autobahnverstößen

Erlaubte Geschwindigkeit auf der Autobahn: Wie schnell oder langsam dürfen Sie fahren?

Wie schnell darf man auf Autobahnen fahren?
Wie schnell darf man auf Autobahnen fahren?

Auf vielen Autobahnabschnitten zeigen Verkehrszeichen an, wie schnell die Fahrzeuge fahren dürfen. Es gibt aber auch Abschnitte, in denen keine derartigen Schilder vorhanden sind. Was gilt dann auf Autobahnen bezüglich der Geschwindigkeit?

Ein Blick in § 18 Abs. 5 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) schafft Klarheit. Hier finden Sie nämlich die generellen Geschwindigkeitsbegrenzungen, die die verschiedenen Fahrzeuge bzw. Gespanne auf der Autobahn einhalten müssen:

  • Pkw ohne Anhänger: keine Beschränkung (empfohlene Richtgeschwindigkeit von 130 km/h)
  • Kfz bis max. 3,5 t ohne Anhänger: keine Beschränkung (empfohlene Richtgeschwindigkeit von 130 km/h)
  • Pkw mit Anhänger: 80 km/h bzw. 100 km/h mit entsprechender Zulassung
  • Wohnmobile bis max. 3,5 t mit Anhänger: 80 km/h
  • Lkw bis max. 3,5 t mit Anhänger: 80 km/h
  • Kraftomnibusse: 80 km/h
  • alle Kfz mit mehr als. 3,5 t bis 7,5 t (außer Pkw): 80 km/h
  • alle Kfz mit mehr als 7,5 t: 60 km/h

Ganz wichtig: Stellt ein Schild eine bestimmte Geschwindigkeitsbegrenzung auf, die vom generellen Tempolimit abweicht, gilt immer die niedrigere Höchstgeschwindigkeit. Zeigt das Schild z. B. eine Beschränkung auf 70 km/h an, müssen alle Kfz und Gespanne sich daran halten mit Ausnahme der Kfz über 7,5 t – für diese gilt nach wie vor das Tempolimit von 60 km/h. Welche Sanktionen Sie erwarten, wenn Sie zu schnell unterwegs sind, können Sie in unserem Ratgeber zur Geschwindigkeitsüberschreitung nachlesen.

Eine Mindestgeschwindigkeit gilt auf der Autobahn hingegen nicht. Sie darf zwar nur von Fahrzeugen benutzt werden, deren bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt, es gibt aber keine Regel, dass Sie tatsächlich so schnell fahren müssen. Das wäre auch insofern problematisch, weil sich dann jeder Fahrer im Stau oder stockenden Verkehr ordnungswidrig verhalten würde. Es ist gleichzeitig jedoch nicht erlaubt, ohne triftigen Grund so langsam zu fahren, dass Sie den Verkehrsfluss behindern. Dies kann ein Verwarnungsgeld von 20 Euro nach sich ziehen.

Der Sicherheitsabstand auf der Autobahn

Ein ausreichender Abstand zum Vordermann kann das Unfallrisiko beträchtlich senken. Aber was gilt diesbezüglich auf Autobahnen? In der StVO finden sich hierzu lediglich drei Regeln:

Was gilt auf Autobahnen als korrekter Sicherheitsabstand?
Was gilt auf Autobahnen als korrekter Sicherheitsabstand?
  1. Der Abstand muss immer groß genug sein, dass Sie bei einem plötzlichen Bremsmanöver Ihres Vordermanns noch rechtzeitig hinter diesem anhalten können. Diese Regel gilt überall im Straßenverkehr.
  2. Fahren Sie ein Fahrzeug, für das eine besondere Geschwindigkeitsbeschränkung gilt, oder sind Sie mit einem Zug unterwegs, der länger als 7 m ist, müssen Sie zu Ihrem Vordermann so viel Abstand lassen, dass ein überholendes Fahrzeug dazwischen einscheren kann. Diese Regel gilt auf allen Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften.
  3. Sind Sie mit einem Lkw über 3,5 t oder einem Kraftomnibus unterwegs und beträgt Ihre Geschwindigkeit mehr als 50 km/h, müssen Sie mindestens 50 m Abstand zum Vordermann halten. Diese Regel gilt nur auf Autobahnen.

Ansonsten gibt es keine konkreten Vorschriften zum Sicherheitsabstand, darum haben sich zwei Faustregeln etabliert, mit der Sie überprüfen können, ob Ihr Abstand ausreicht:

  • Die „2-Sekunden-Regel”: Der Sicherheitsabstand sollte mindestens so groß sein wie die Entfernung, die Sie mit Ihrem Fahrzeug innerhalb von zwei Sekunden zurücklegen.
  • Die „halber-Tacho-Regel”: Der Sicherheitsabstand sollte mindestens so groß sein, wie der halbe Wert Ihres Tachos in Metern. Bei einer Geschwindigkeit von z. B. 120 km/h sollten Sie also mindestens 60 m Abstand zum Vordermann halten.

Fahren Sie Ihrem Vordermann zu dicht auf, drohen Konsequenzen. Welche Sanktionen bei einem Abstandsverstoß verhängt werden können, erfahren Sie in unserem Ratgeber zum Abstand.

Tipp: Fällt es Ihnen schwer, Wegstrecken richtig einzuschätzen? Nutzen Sie zur Orientierung die Leitpfosten am Straßenrand; diese sind in der Regel immer jeweils 50 m voneinander entfernt.

Was ist auf der Autobahn ausdrücklich verboten?

Natürlich gelten viele der Ge- und Verbote, die auf der Autobahn einzuhalten sind, auch im übrigen Straßenverkehr, wie z. B. die Promillegrenze, das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme oder die Beleuchtungspflicht bei schlechten Sichtverhältnissen. Manche Verbote müssen jedoch in erster Linie nur auf der Autobahn beachtet werden. Wir listen deshalb an dieser Stelle eine Auswahl an Dingen auf, die Sie auf Autobahnen nicht tun sollten:

Was ist auf Autobahnen nicht erlaubt?
Was ist auf Autobahnen nicht erlaubt?
  • Sie dürfen auf Autobahnen weder wenden noch rückwärts fahren.
  • Es ist verboten, auf der Autobahn zu halten. Das gilt auch für den Seitenstreifen.
  • Sie dürfen nicht auf den Seitenstreifen fahren, um schnelleren Fahrzeugen das Überholen zu ermöglichen.
  • Schleppen Sie ein anderes Auto ab, müssen Sie die Autobahn bei der nächsten Ausfahrt verlassen. Sie dürfen nicht darüber hinaus auf der Autobahn weiterfahren.
  • Außerdem ist es verboten, beim Abschleppen eines Autos auf die Autobahn einzufahren.
  • Fußgänger dürfen die Autobahn nicht betreten. Es ist somit nicht erlaubt, bei Stau auszusteigen und auf der Autobahn umherzulaufen.

Was gilt sonst noch auf Autobahnen? Kommt es dort zu einem Stau oder stockt auch nur der Verkehr, ist es von größter Wichtigkeit, dass umgehend eine Rettungsgasse gebildet wird. Wie das funktioniert, erfahren Sie in unserem Ratgeber zur Rettungsgasse.

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