Was gilt auf Autobahnen? Diese Regeln sollten Sie kennen!

Damit das Miteinander im Straßenverkehr möglichst reibungs- und kollisionslos funktioniert, braucht es Verkehrsregeln. Diese müssen aber auch der jeweiligen Verkehrssituation angepasst sein. Aus diesem Grund sind je nach Ort unterschiedliche Vorschriften einzuhalten, so z. B. auch auf der Autobahn. Aber wie genau sehen diese Vorschriften aus? Was gilt auf Autobahnen bezüglich Geschwindigkeit, Abstand etc.?
FAQ: Was gilt auf Autobahnen?
Pkw ohne Anhänger sowie Motorräder und Wohnmobile bis zu 3,5 Tonnen dürfen auf Autobahnen grundsätzlich so schnell fahren, wie sie wollen. Es wird allerdings eine Richtgeschwindigkeit von üblicherweise 130 km/h empfohlen. Für alle anderen Fahrzeuge bzw. Gespanne gelten generelle Tempolimits (ausführliche Informationen dazu hier). Schreibt ein Schild eine bestimmte Höchstgeschwindigkeit auf der Autobahn vor, gilt diese anstelle der allgemeinen Tempolimits – auch für jene Fahrzeuge, die sich ansonsten an keine Geschwindigkeitsbegrenzung halten müssen.
Die StVO schreibt keinen konkreten Sicherheitsabstand auf der Autobahn vor, aber es haben sich zwei Faustregeln etabliert, wie dieser ermittelt werden kann: die „2-Sekunden-Regel” und die „halber-Tacho-Regel”. Wie diese Faustregeln funktionieren, erläutern wir an dieser Stelle.
Eine konkrete Mindestgeschwindigkeit auf der Autobahn gibt es nicht. Zwar schreibt die StVO vor, dass die Autobahn nur von Fahrzeugen genutzt werden darf, die bauartbedingt eine Höchstgeschwindigkeit von mehr als 60 km/h erreichen können, das heißt aber nicht, dass Sie tatsächlich so schnell fahren müssen. Es ist wohlgemerkt verboten, ohne triftigen Grund so langsam zu fahren, dass dadurch der Verkehrsfluss behindert wird. Das gilt generell, nicht nur auf Autobahnen.
Bußgeldkatalog: Was droht bei Verstößen gegen die Regeln auf Autobahnen?
In den folgenden Bußgeldtabellen finden Sie einen Überblick zu den möglichen Sanktionen, die der aktuelle Bußgeldkatalog bei Zuwiderhandlungen auf der Autobahn vorsieht:
Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts auf einer Autobahn
Um ... km/h zu schnell gefahren | Bußgeld in Euro | Punkte in Flensburg | Fahrverbot |
---|---|---|---|
1 bis 10 | 30 | ||
11 bis 15 | 50 | ||
16 bis 20 | 70 | ||
21 bis 25 | 115 | 1 | |
26 bis 30 | 180 | 1 | 1 Monat, wenn es sich um die zweite Geschwindigkeitsübertretung von mehr als 25 km/h innerhalb eines Jahres handelt |
31 bis 40 | 260 | 2 | 1 Monat |
41 bis 50 | 400 | 2 | 1 Monat |
51 bis 60 | 560 | 2 | 2 Monate |
61 bis 70 | 700 | 2 | 3 Monate |
mehr als 70 | 800 | 2 | 3 Monate |
Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts auf einer Autobahn
Um ... km/h zu schnell gefahren | Bußgeld in Euro | Punkte in Flensburg | Fahrverbot |
---|---|---|---|
1 bis 10 | 20 | ||
11 bis 15 | 40 | ||
16 bis 20 | 60 | ||
21 bis 25 | 100 | 1 | |
26 bis 30 | 150 | 1 | 1 Monat, wenn es sich um die zweite Geschwindigkeitsübertretung von mehr als 25 km/h innerhalb eines Jahres handelt |
31 bis 40 | 200 | 1 | 1 Monat, wenn es sich um die zweite Geschwindigkeitsübertretung von mehr als 25 km/h innerhalb eines Jahres handelt |
41 bis 50 | 320 | 2 | 1 Monat |
51 bis 60 | 480 | 2 | 1 Monat |
61 bis 70 | 600 | 2 | 2 Monate |
mehr als 70 | 700 | 2 | 3 Monate |
Diese Bußgelder gelten für Fahrer von Pkw, Motorrad und anderen Fahrzeugen bis 3,5 t zGG. Sanktionen für Fahrer von Gespannen und schwereren Kfz finden Sie in den folgenden Ratgebern:
Abstandsunterschreitung auf der Autobahn
Verstoß | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
---|---|---|---|
Abstand nicht eingehalten - Geschwindigkeit weniger als 80 km/h | 25 € | ||
... mit Gefährdung | 30 € | ||
... mit Sachbeschädigung | 35 € | ||
Abstand nicht eingehalten - Geschwindigkeit mehr als 80 km/h Abstand zum vorausfahrenden Kfz betrug weniger als... | |||
... 5/10 des halben Tachowertes | 75 € | 1 | |
... 4/10 des halben Tachowertes | 100 € | 1 | |
... 3/10 des halben Tachowertes | 160 € | 1 | |
... 2/10 des halben Tachowertes | 240 € | 1 | |
... 1/10 des halben Tachowertes | 320 € | 1 | |
Abstand nicht eingehalten - Geschwindigkeit mehr als 100 km/h Abstand zum vorausfahrenden Kfz betrug weniger als... | |||
... 5/10 des halben Tachowertes | 75 € | 1 | |
... 4/10 des halben Tachowertes | 100 € | 1 | |
... 3/10 des halben Tachowertes | 160 € | 2 | 1 Monat |
... 2/10 des halben Tachowertes | 240 € | 2 | 2 Monate |
... 1/10 des halben Tachowertes | 320 € | 2 | 3 Monate |
Abstand nicht eingehalten - Geschwindigkeit mehr als 130 km/h Abstand zum vorausfahrenden Kfz betrug weniger als... | |||
... 5/10 des halben Tachowertes | 100 € | 1 | |
... 4/10 des halben Tachowertes | 180 € | 1 | |
... 3/10 des halben Tachowertes | 240 € | 2 | 1 Monat |
... 2/10 des halben Tachowertes | 320 € | 2 | 2 Monate |
... 1/10 des halben Tachowertes | 400 € | 2 | 3 Monate |
Wenden, Rückwärtsfahren, verkehrtherum fahren
Verstoß | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
---|---|---|---|
Rücksichtslos wenden, rückwärtsfahren oder fahren entgegen der Fahrtrichtung | variiert | 3 | Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren, Entzug der Fahrerlaubnis |
Rückwärts & entgegen der Fahrtrichtung fahren in eine Ein- oder Ausfahrt | 75 € | 1 | |
... mit Gefährdung | 90 € | 1 | |
... mit Unfallfolge | 110 € | 1 | |
Wenden in Ein- oder Ausfahrt | 75 € | 1 | |
... mit Gefährdung | 90 € | 1 | |
... mit Unfallfolge | 110 € | 1 | |
Wenden auf Nebenstraße oder Seitenstreifen | 130 € | 1 | |
... mit Gefährdung | 160 € | 1 | |
... mit Unfallfolge | 195 € | 1 | |
Wenden auf der durchgehenden Fahrbahn | 200 € | 2 | 1 Monat |
... mit Gefährdung | 240 € | 2 | 1 Monat |
... mit Unfallfolge | 290 € | 2 | 1 Monat |
Wenden in einem Tunnel | 60 € | 1 |
Halten & Parken auf einer Autobahn
Verstoß | Bußgeld | Punkte |
---|---|---|
unzulässig halten auf einerAutobahn | 30 € | |
... mit Behinderung | 35 € | |
unzulässig parken auf einer Autobahn | 70 € | 1 |
... mit Gefährdung | 85 € | 1 |
... mit Unfallfolge | 105 € | 1 |
Andere Verstöße auf einer Autobahn
Beschreibung | Bußgeld | Punkte |
---|---|---|
Seitenstreifen zum schnelleren Vorwärtskommen genutzt | 75 € | 1 |
Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot mit Gefährdung | 80 € | 1 |
Autobahn mit Fahrzeug befahren, dessen Höchstgeschwindigkeit 60 km/h oder weniger beträgt | 20 € | |
Ein- oder Ausfahren an unzulässigen Stellen | 25 € | |
... mit Gefährdung anderer | 75 € | 1 |
... Unfallfolge | 90 € | 1 |
Bei der Einfahrt die Vorfahrt auf der durchgehenden Fahrbahn nicht beachtet | 75 € | 1 |
... mit Gefährdung anderer | 90 € | 1 |
... Unfallfolge | 110 € | 1 |
Als Fußänger die Autobahn betreten | 10 € |
Bußgeldrechner: Sanktionen bei Autobahnverstößen
Erlaubte Geschwindigkeit auf der Autobahn: Wie schnell oder langsam dürfen Sie fahren?

Auf vielen Autobahnabschnitten zeigen Verkehrszeichen an, wie schnell die Fahrzeuge fahren dürfen. Es gibt aber auch Abschnitte, in denen keine derartigen Schilder vorhanden sind. Was gilt dann auf Autobahnen bezüglich der Geschwindigkeit?
Ein Blick in § 18 Abs. 5 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) schafft Klarheit. Hier finden Sie nämlich die generellen Geschwindigkeitsbegrenzungen, die die verschiedenen Fahrzeuge bzw. Gespanne auf der Autobahn einhalten müssen:
- Pkw ohne Anhänger: keine Beschränkung (empfohlene Richtgeschwindigkeit von 130 km/h)
- Kfz bis max. 3,5 t ohne Anhänger: keine Beschränkung (empfohlene Richtgeschwindigkeit von 130 km/h)
- Pkw mit Anhänger: 80 km/h bzw. 100 km/h mit entsprechender Zulassung
- Wohnmobile bis max. 3,5 t mit Anhänger: 80 km/h
- Lkw bis max. 3,5 t mit Anhänger: 80 km/h
- Kraftomnibusse: 80 km/h
- alle Kfz mit mehr als. 3,5 t bis 7,5 t (außer Pkw): 80 km/h
- alle Kfz mit mehr als 7,5 t: 60 km/h
Ganz wichtig: Stellt ein Schild eine bestimmte Geschwindigkeitsbegrenzung auf, die vom generellen Tempolimit abweicht, gilt immer die niedrigere Höchstgeschwindigkeit. Zeigt das Schild z. B. eine Beschränkung auf 70 km/h an, müssen alle Kfz und Gespanne sich daran halten mit Ausnahme der Kfz über 7,5 t – für diese gilt nach wie vor das Tempolimit von 60 km/h. Welche Sanktionen Sie erwarten, wenn Sie zu schnell unterwegs sind, können Sie in unserem Ratgeber zur Geschwindigkeitsüberschreitung nachlesen.
Eine Mindestgeschwindigkeit gilt auf der Autobahn hingegen nicht. Sie darf zwar nur von Fahrzeugen benutzt werden, deren bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt, es gibt aber keine Regel, dass Sie tatsächlich so schnell fahren müssen. Das wäre auch insofern problematisch, weil sich dann jeder Fahrer im Stau oder stockenden Verkehr ordnungswidrig verhalten würde. Es ist gleichzeitig jedoch nicht erlaubt, ohne triftigen Grund so langsam zu fahren, dass Sie den Verkehrsfluss behindern. Dies kann ein Verwarnungsgeld von 20 Euro nach sich ziehen.
Der Sicherheitsabstand auf der Autobahn
Ein ausreichender Abstand zum Vordermann kann das Unfallrisiko beträchtlich senken. Aber was gilt diesbezüglich auf Autobahnen? In der StVO finden sich hierzu lediglich drei Regeln:

- Der Abstand muss immer groß genug sein, dass Sie bei einem plötzlichen Bremsmanöver Ihres Vordermanns noch rechtzeitig hinter diesem anhalten können. Diese Regel gilt überall im Straßenverkehr.
- Fahren Sie ein Fahrzeug, für das eine besondere Geschwindigkeitsbeschränkung gilt, oder sind Sie mit einem Zug unterwegs, der länger als 7 m ist, müssen Sie zu Ihrem Vordermann so viel Abstand lassen, dass ein überholendes Fahrzeug dazwischen einscheren kann. Diese Regel gilt auf allen Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften.
- Sind Sie mit einem Lkw über 3,5 t oder einem Kraftomnibus unterwegs und beträgt Ihre Geschwindigkeit mehr als 50 km/h, müssen Sie mindestens 50 m Abstand zum Vordermann halten. Diese Regel gilt nur auf Autobahnen.
Ansonsten gibt es keine konkreten Vorschriften zum Sicherheitsabstand, darum haben sich zwei Faustregeln etabliert, mit der Sie überprüfen können, ob Ihr Abstand ausreicht:
- Die „2-Sekunden-Regel”: Der Sicherheitsabstand sollte mindestens so groß sein wie die Entfernung, die Sie mit Ihrem Fahrzeug innerhalb von zwei Sekunden zurücklegen.
- Die „halber-Tacho-Regel”: Der Sicherheitsabstand sollte mindestens so groß sein, wie der halbe Wert Ihres Tachos in Metern. Bei einer Geschwindigkeit von z. B. 120 km/h sollten Sie also mindestens 60 m Abstand zum Vordermann halten.
Fahren Sie Ihrem Vordermann zu dicht auf, drohen Konsequenzen. Welche Sanktionen bei einem Abstandsverstoß verhängt werden können, erfahren Sie in unserem Ratgeber zum Abstand.
Tipp: Fällt es Ihnen schwer, Wegstrecken richtig einzuschätzen? Nutzen Sie zur Orientierung die Leitpfosten am Straßenrand; diese sind in der Regel immer jeweils 50 m voneinander entfernt.
Was ist auf der Autobahn ausdrücklich verboten?
Natürlich gelten viele der Ge- und Verbote, die auf der Autobahn einzuhalten sind, auch im übrigen Straßenverkehr, wie z. B. die Promillegrenze, das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme oder die Beleuchtungspflicht bei schlechten Sichtverhältnissen. Manche Verbote müssen jedoch in erster Linie nur auf der Autobahn beachtet werden. Wir listen deshalb an dieser Stelle eine Auswahl an Dingen auf, die Sie auf Autobahnen nicht tun sollten:

- Sie dürfen auf Autobahnen weder wenden noch rückwärts fahren.
- Es ist verboten, auf der Autobahn zu halten. Das gilt auch für den Seitenstreifen.
- Sie dürfen nicht auf den Seitenstreifen fahren, um schnelleren Fahrzeugen das Überholen zu ermöglichen.
- Schleppen Sie ein anderes Auto ab, müssen Sie die Autobahn bei der nächsten Ausfahrt verlassen. Sie dürfen nicht darüber hinaus auf der Autobahn weiterfahren.
- Außerdem ist es verboten, beim Abschleppen eines Autos auf die Autobahn einzufahren.
- Fußgänger dürfen die Autobahn nicht betreten. Es ist somit nicht erlaubt, bei Stau auszusteigen und auf der Autobahn umherzulaufen.
Was gilt sonst noch auf Autobahnen? Kommt es dort zu einem Stau oder stockt auch nur der Verkehr, ist es von größter Wichtigkeit, dass umgehend eine Rettungsgasse gebildet wird. Wie das funktioniert, erfahren Sie in unserem Ratgeber zur Rettungsgasse.
Bildnachweise: eigenes Bild, istockphoto.com/plusphoto, istockphoto.com/beaucroft, istockphoto.com/PPAMPicture