Rettungsgasse rettet Leben

Bußgeldkatalog zur Rettungsgasse: Welche Strafe kommt auf Sie zu?
Verstoß | Bußgeld in Euro | Punkte in Flensburg | Fahrverbot |
---|---|---|---|
Auf einer Außerortsstraße mit 2 Fahrspuren oder auf der Autobahn keine Rettungsgasse bei Stau gebildet | 200 | 2 | 1 Monat |
… mit Behinderung | 240 | 2 | 1 Monat |
… mit Gefährdung | 280 | 2 | 1 Monat |
… mit Unfall | 320 | 2 | 1 Monat |
Einsatzfahrzeug mit eingeschaltetem Blaulicht und Martinshorn nicht sofort Platz gemacht | 240 | 2 | 1 Monat |
… mit Behinderung | 280 | 2 | 1 Monat |
… mit Gefährdung | 300 | 2 | 1 Monat |
… mit Unfall | 320 | 2 | 1 Monat |
Unberechtigt die Rettungsgasse befahren | 240 | 2 | 1 Monat |
… mit Behinderung | 280 | 2 | 1 Monat |
… mit Gefährdung | 300 | 2 | 1 Monat |
… mit Unfall | 320 | 2 | 1 Monat |
Bußgeld in der Rettungsgasse kostenlos berechnen
Bei einem Verkehrsunfall ist es wichtig, dass Rettungskräfte schnell vor Ort sein können, um den Verletzten zu helfen und die Situation unter Kontrolle zu bringen. Sind jedoch alle Fahrspuren durch andere Fahrzeuge blockiert, haben Einsatzwagen es schwer, schnell voranzukommen. Aus diesem Grund ist es auf Autobahnen und autobahnähnlichen Straßen bei einem Stau vorgeschrieben, eine Rettungsgasse zu bilden. Wie das geht, welches Verhalten Sie in der Rettungsgasse an den Tag legen müssen und welche Sanktionen der Tatbestandskatalog bei einer Zuwiderhandlung vorsieht, erfahren Sie in diesem Ratgeber.
FAQ: Rettungsgasse
Sie müssen in diesem Fall mit mindestens 200 Euro Geldbuße, 2 Punkten in Flensburg und einem einmonatigen Fahrverbot rechnen. Eine Übersicht über sämtliche möglichen Sanktionen bei Fehlverhalten in Bezug auf die Rettungsgasse finden Sie in unserer Tabelle.
Auf einer 3-spurigen Autobahn bzw. Außerortsstraße ist die Rettungsgasse zwischen der linken und der mittleren Fahrspur zu bilden. Soll die Rettungsgasse bei 4 Spuren gebildet werden, so muss dies zwischen der äußersten linken Spur und der Spur rechts daneben geschehen. Mehr dazu erfahren Sie hier.
Dies ist nur erlaubt, wenn andernfalls nicht genügend Platz ist, um eine Rettungsgasse auf der Autobahn bzw. Außerortsstraße zu bilden, oder wenn die Polizei Sie ausdrücklich auffordert, für das Bilden der Rettungsgasse auf die Standspur zu fahren. Andernfalls muss diese frei bleiben. Weitere Verhaltensregeln in der Rettungsgasse finden Sie hier.
Die Rettungsgasse ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben

Wie lauten eigentlich die konkreten gesetzlichen Bestimmungen in Bezug auf die Rettungsgasse? In der StVO taucht das Wort nirgendwo auf, da es sich hier um einen umgangssprachlichen Begriff handelt. Dennoch ist die entsprechende Vorschrift leicht zu finden, nämlich in § 11 Abs. 2 StVO:
(2) Sobald Fahrzeuge auf Autobahnen sowie auf Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung mit Schrittgeschwindigkeit fahren oder sich die Fahrzeuge im Stillstand befinden, müssen diese Fahrzeuge für die Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen zwischen dem äußerst linken und dem unmittelbar rechts daneben liegenden Fahrstreifen für eine Richtung eine freie Gasse bilden.
In diesem einzelnen (zugegebenermaßen langen) Satz finden Sie bereits alle wichtigen Informationen, um die Rettungsgasse richtig zu bilden:
- Wo: auf Autobahnen oder Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrspuren je Fahrtrichtung
- Wann: wenn die Verkehrssituation das Fahren mit Schrittgeschwindigkeit oder sogar den Stillstand der Fahrzeuge erfordert (es reicht somit nicht aus, die Rettungsgasse erst zu bilden, wenn sich ein Einsatzfahrzeug nähert)
- Wie: zwischen der äußersten linken Fahrspur und der Spur, die direkt rechts daneben liegt
- Für wen: ausschließlich für Polizei- und Hilfsfahrzeuge (z. B. Notarzt, Feuerwehr, Abschleppdienst)
Wollen Sie z. B. eine Rettungsgasse auf einer dreispurig angelegten Autobahn bilden, muss dies demnach so erfolgen, dass die Gasse zwischen dem linken und dem mittleren Fahrstreifen entsteht.

Bilden Sie keine Rettungsgasse bzw. bilden Sie diese zu spät, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit. Durch die Anpassung der Bußgeldkatalog-Verordnung im November 2021, fällt dafür nicht länger nur ein Bußgeld von mindestens 200 Euro an, sondern es kommen nun auch zwei Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot von einem Monat hinzu. Gleiches gilt, wenn Sie die Rettungsgasse unberechtigt befahren, wobei der Bußgeldkatalog in diesem Fall mindestens 240 Euro Bußgeld vorsieht.
Weitere Informationen zur Rettungsgasse erhalten Sie in folgendem Video:
In der Rettungsgasse richtig verhalten
Haben Sie die Rettungsgasse gebildet, müssen Sie auch das korrekte Verhalten an den Tag legen. Dass das Befahren der Gasse absolut tabu ist, haben wir bereits geklärt. Daneben sind aber noch weitere Dinge zu beachten:
- Steigen Sie nicht aus Ihrem Fahrzeug aus. Lediglich in einer Notsituation ist es erlaubt, als Fußgänger die Autobahn zu betreten.
- Halten Sie einen Rangierabstand von etwa 5 Metern zum vorausfahrenden Fahrzeug ein.
- In der Rettungsgasse herrscht Überholverbot.
- Unterlassen Sie unnötige Spurwechsel.
- Stellen Sie Ihr Fahrzeug parallel zur Fahrtrichtung, sodass das Heck nicht in die Rettungsgasse hineinragt.
- Es ist verboten, beim Vorbeifahren an einem Unfallort abzubremsen, um das Geschehen besser verfolgen zu können. Ebenso sind Bild- oder Videoaufnahmen strikt untersagt.
- Lassen Sie im Bereich einer Autobahneinfahrt auf den Spuren rechts von der Rettungsgasse eine Lücke, sodass Einsatzfahrzeuge von der Einfahrt in die Rettungsgasse einfahren können.
- Sobald die Verkehrssituation es erlaubt, wieder schneller als Schrittgeschwindigkeit zu fahren, ist die Rettungsgasse aufzulösen.
Rettungsgasse in der Baustelle

Wird auf einer Autobahn gebaut, geht dies oft mit einer Fahrbahnverengung umher. Somit haben Fahrzeuge in einer Baustelle schon ohnehin weniger Platz als üblich. Kommen Sie allerdings dann noch in eine Situation, in der eine Rettungsgasse gebildet werden muss, kann dies echte Schwierigkeiten bereiten.
Der Gesetzgeber sieht für diesen Fall keine Sondervorschriften vor, was bedeutet, dass Sie sich an die Anweisungen gemäß § 11 Abs. 2 StVO halten müssen: Bilden Sie die Rettungsgasse zwischen der linken äußeren Spur und dem Fahrstreifen rechts daneben. Fahren Sie dafür so weit wie möglich nach links bzw. rechts außen und nutzen Sie ggf. auch den Mittelstreifen oder die Standspur, wenn andernfalls nicht genügend Platz ist, um Einsatzfahrzeuge durchzulassen. Beachten Sie außerdem die Anweisungen der Polizei.
Was gilt in der Rettungsgasse fürs Motorrad?
Motorräder nehmen naturgemäß weniger Raum ein als ein Auto oder Lkw, weshalb so mancher Motorradfahrer der Ansicht ist, er würde mit seinem Fahrzeug keine große Behinderung darstellen, wenn er die Rettungsgasse oder auch den Standstreifen zum Überholen nutzt.
Doch Motorräder genießen hinsichtlich der Rettungsgasse keinen Sonderstatus. Auch für sie ist das Befahren absolut tabu und wird auf die gleiche Weise geahndet wie für Pkw-Fahrer.
Bildnachweise: Fotolia.com/annacovic, Fotolia.com/Stepan Popov, eigene Grafik, Fotolia.com/MATTHIAS BUEHNER