
Bußgeldkatalog für Verstöße gegen Geschwindigkeit, Parken & Vorfahrtsregeln in einer Spielstraße
Verstoß | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
---|---|---|---|
Als Autofahrer ... | |||
beim Ausfahren aus der Spielstraße nicht geblinkt | 10 EUR | ||
verbotswidrig außerhalb der Parkflächen in der Spielstraße geparkt | 10 EUR | ||
... mit Behinderung | 15 EUR | ||
... länger als drei Stunden | 20 EUR | ||
... länger als drei Stunden + Behinderung | 30 EUR | ||
die Schrittgeschwindigkeit nicht eingehalten | 15 EUR | ||
... dabei einen Fußgänger behindert | 15 EUR | ||
... dabei einen Fußgänger gefährdet | 60 EUR | 1 | |
... mit Gefährdung und Unfall | 75 EUR | 1 | |
beim Ausfahren aus der Spielstraße andere gefährdet | 30 EUR | ||
beim Ausfahren aus einer Spielstraße einen Unfall verursacht | 35 EUR | ||
in der Spielstraße die Geschwindigkeit überschritten* | |||
... bis 10 km/h zu schnell | 30 EUR | ||
... 11-15 km/h zu schnell | 50 EUR | ||
... 16-20 km/h zu schnell | 70 EUR | ||
... 21-25 km/h zu schnell | 115 EUR | 1 | 1 |
... 26-30 km/h zu schnell | 180 EUR | 1 | 1 |
... 31-40 km/h zu schnell | 260 EUR | 2 | 1 |
... 41-50 km/h zu schnell | 400 EUR | 2 | 1 |
... 51-60 km/h zu schnell | 560 EUR | 2 | 2 |
... 61-70 km/h zu schnell | 700 EUR | 2 | 3 |
... mehr als 60 km/h zu schnell | 800 EUR | 2 | 3 |
Als Fußgänger ... | |||
den Fahrverkehr in der Spielstraße unnötig behindert | 5 EUR | ||
* Beachten Sie, dass die Bußgelder für Geschwindigkeitsverstöße nur für Kfz bis 3,5 Tonnen gelten. Wer mit einem Lkw oder einem Gefahrguttransport in der Spielstraße zu schnell fährt, muss mit höheren Bußgeldern rechnen. |
Die verkehrsberuhigte (Spiel-)Straße wird durch ein Warnschild angekündigt, das spielende Kinder zeigt. Nach diesem Schild beginnt die Spielstraße. Weil hier tatsächlich oft Kinder anzutreffen sind, gilt besondere Vorsicht. Welche Regeln die Straßenverkehrsordnung (StVO) für die Spielstraße vorsieht, lesen Sie im Folgenden.
Nach dem Schild „verkehrsberuhigter Bereich“ gelten laut StVO diese Regeln

Das Verkehrszeichen der Spielstraße (verkehrsberuhigter Bereich) trägt die Nummer 325 (325.1 für den Beginn und 325.2 für das Ende der Spielstraße). Auf dem Schild sind spielende Kinder auf blauem Grund abgebildet. Tatsächlich dient es dem Schutz spielender Kinder in Wohngebieten. In Abschnitt 4 der Anlage 3 zu § 42 Abs. 2 StVO heißt es ganz konkret:
Wer zu Fuß geht, darf die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen; Kinderspiele sind überall erlaubt.
Sobald ein Auto das Verkehrsschild „Spielstraße“ passiert ist höchste Vorsicht geboten. Obwohl Fußgänger hier Vorrang haben, dürfen Sie den fahrenden Verkehr nicht unnötig behindern. Insgesamt sieht Anlage 3 zu § 42 Abs. 2 StVO in der Spielstraße folgende Regeln vor:
- Es darf nur Schrittgeschwindigkeit gefahren werden.
- Autofahrer dürfen Fußgänger nicht gefährden oder behindern und müssen – falls nötig – warten.
- Andersherum dürfen aber auch Fußgänger Autofahrer nicht unnötig behindern.
- Das Parken ist nur in gekennzeichneten Flächen gestattet – mit Ausnahme des Ein- und Aussteigens sowie Be- und Entladens.
Wichtige Informationen zum Verkehrszeichen 325.1 „verkehrsberuhigter Bereich“ finden Sie auch im nachfolgenden Video:
Parken in der Spielstraße: Herrscht hier Parkverbot?
Nein. Wie bereits erwähnt, ist (laut StVO) ein verkehrsberuhigter Bereich keine Parkverbotszone. Allerdings ist das Parken nur in den dafür vorgesehenen und als solche gekennzeichneten Flächen erlaubt.
Wer sein Kfz nur kurz abstellt, um jemanden ein- oder aussteigen zu lassen oder etwas zu be- oder entladen, kann dies ausnahmsweise außerhalb gekennzeichneter Flächen tun. Auch das ist aber nur erlaubt, sofern andere Verkehrsteilnehmer dabei nicht gefährdet oder behindert werden.
Halten Sie deshalb innerhalb der Spielstraße nach entsprechenden Bodenmarkierungen Ausschau, ehe Sie Ihr Kfz abstellen.

Was ist Schrittgeschwindigkeit?
Die Frage „Wie schnell darf man in einer Spielstraße fahren?“ haben wir bereits beantwortet: Schrittgeschwindigkeit. Aber diese lässt sich schlecht auf dem Tacho ablesen. Tatsächlich gibt es keine einheitliche Definition des Begriffs.
Wer es genau wissen will, muss die Rechtsprechung (d. h. relevante Urteile) zu dem Thema zurate ziehen. Demnach entsprechen etwa 5-7 km/h der Geschwindigkeit eines Fußgängers und damit der Schrittgeschwindigkeit. In Einzelfällen wurden höhere Geschwindigkeiten (bis 15 km/h) als Schrittgeschwindigkeit eingeordnet.
Fahrradfahrer sind von dieser Regelung nicht ausgenommen. Wird ein verkehrsberuhigter Bereich durch das Schild Nr. 325 angekündigt, müssen auch Radfahrer ihre Geschwindigkeit reduzieren und besondere Vorsicht walten lassen.
Vorfahrtsregelung in der Spielstraße

Wir kennen die Regelung „rechts vor links“ aus dem Alltag. Genau nach diesem Prinzip wird die Vorfahrt in der Spielstraße geregelt. Das gilt nicht mehr, wenn Sie die Spielstraße verlassen. Vielmehr kommt hier § 10 StVO zum Tragen. Beim Ausfahren aus der Spielstraße, müssen sich Autofahrer so verhalten,
„… dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist […].“
Wer beabsichtigt, in die Spielstraße ein- oder aus ihr auszufahren, sollte dies rechtzeitig deutlich machen und dabei außerdem den Blinker setzen. Falls nötig kann die Straßenverkehrsbehörde zusätzlich das Verkehrschild
„Vorfahrt gewähren“ oder eine Ampel einsetzen, um die Vorfahrt beim Ausfahren zu regeln. Wie teuer ein Verstoß gegen die Vorfahrts- oder alle anderen Regeln in der Spielstraße wird, können Sie obiger Bußgeldtabelle entnehmen.
Bildnachweise: fotolia.com/GAP artwork, fotolia.com/TR