RATGEBER

Falsches Halten und Parken: Welches Bußgeld ist vorgesehen?

Was ist Parken? Was ist Halten? Alle wichtigen Informationen finden Sie in diesem Ratgeber.
Was ist Parken? Was ist Halten? Alle wichtigen Informationen finden Sie in diesem Ratgeber.

Sanktionen nach dem aktuellen Bußgeldkatalog

Bußgeldtabelle für falsches Halten

Halte­verstoßBuß­geldPunk­teFahr­verbot
gehalten:
- in scharfen Kurven
- an engen oder unübe­­sicht­lichen Stellen
- auf Beschleu­­nigungs- oder Verzöge­r­ungs­streifen
- im Bereich von Fuß­gänge­­über­wegen (inkl 5-Meter-Raum davor)
- an Taxi­­ständen
- bis zu zehn Meter vor Licht­­zeichen
- in Halte­verbots­zonen
20 €
...dabei andere behindert35 €
In 2. Reihe gehalten55 €
...dabei andere behindert70 €1
In oder vor einer Feuer­wehr­zu­fahrt gehalten10 €
Nicht platz­­sparend gehalten10 €
Im Fahr­­raum von Schienen­­fahrzeugen gehalten20 €
...dabei andere behindert30 €
Unbe­­rechtigt in einer Not­halte- oder Pannen­­bucht gehalten20 €

Bußgeldtabelle für falsches Parken

Park­verstoßBuß­geldPunk­teFahr­verbot
geparkt
- an einer abge­l­aufener Park­uhr
- ohne vorge­­schriebene Park­­scheibe
- ohne Park­schein
- Höchst­­park­dauer über­schritten
...bis zu 30 Minuten20 €
...bis zu 1 Stunde25 €
...bis zu 2 Stunden30 €
...bis zu 3 Stunden35 €
...länger als 3 Stunden40 €
geparkt
- im 5-Meter-Bereich von Kreu­zungen
- im 5-Meter-Bereich von Einmün­­dungen
- vor Grund­stücks­aus- und -ein­fahrten
- in Taxi­­ständen
- hinter und vor Andreas­kreuzen
- über Schacht­deckeln
- in Parkverbots­zonen
- unzu­­lässig im verkehrs­beruhigten Bereich
10 €
...dabei andere behindert15 €
...länger als 3 Stunden20 €
...andere zusätz­lich behindert30 €
Nicht platz­­sparend geparkt10 €
Be­rech­tigten weg­genommen Park­platz wegge­nommen10 €
geparkt
- in scharfen Kurven
- an engen oder unüber­sichtlichen Stellen
- im Bereich von auf Fuß­­gänge­­über­wegen (inkl. 5-Meter-Raum davor)
- bis zu zehn Meter vor Licht­­zeichen
- im einge­schränkten Halte­verbot
35 €
...dabei andere behindert55 €
...länger als eine Stunde55 €
...länger als eine Stunde und zusätz­lich andere behindert55 €
Auf Geh- und/oder Rad­wegen geparkt55 €
...dabei andere behindert oder länger als eine Stunde70 €1
...länger als eine Stunde und zusätz­lich andere behindert80 €1
In 2. Reihe geparkt55 €
...dabei andere behindert80 €1
...länger als 15 Minuten85 €1
...andere zusätz­lich behindert90 €1
Kfz geparkt oder so abge­stellt, dass einem anderen Kfz der Abfahrts­weg ver­sperrt wurde20 €
An­hänger ohne Zug­fahr­zeug länger als 2 Wochen geparkt20 €
Auf Sperr­flächen geparkt25 €
In einer Pannen- oder Nothalte­bucht unbe­rechtigt geparkt25 €
Im Fahr­raum von Schienen­­fahr­zeugen geparkt55 €
...dabei andere behindert70 €1
Mit Kfz über 7,5 Tonnen zGG oder An­hänger über 2 Tonnen zGG in e­schützten Be­reich während nicht zuge­lassener Zeiten geparkt30 €
In Fuß­gänger­bereich oder anderen Verbots­zonen mit PKW geparkt55 €
...dabei andere behindert oder länger als 3 Stunden70 €
Auf Schwer­behinderten-Parkplatz geparkt55 €
In oder vor Feuer­wehr­zu­fahrten geparkt55 €
...dabei Einsatz­fahrzeuge behindert100 €1
An Eng­stellen geparkt und da­durch Rettung­­fahr­zeuge behindert100 €1
Auf Auto­­bahnen oder Kraftfahr­­straßen geparkt70 €1

Bußgeldrechner für Halten und Parken

Im Verkehrsrecht stellen falsches Parken und falsches Halten die häufigsten Verstöße dar, für die Strafzettel ausgestellt werden. Obwohl jeder Kraftfahrer bereits in der Fahrschule das nötige Wissen über das Halte- oder Parkverbot erworben haben soll, passiert es nicht selten, dass Halte- oder Parkverbotsschilder übersehen oder nicht erkannt werden. Um “Knöllchen” zu vermeiden, können Kraftfahrer sich in diesem Ratgeber informieren, was „Parken“ und „Halten“ bedeutet und wo eingeschränktes oder absolutes Halteverbot bzw. Parkverbot gilt. Des Weiteren erfahren Sie hier, mit welchen Konsequenzen Sie zu rechnen haben, wenn Sie Park- oder Halteverbotsschilder ignorieren.

FAQ: Halten und Parken

Wann ist es Parken und wann Halten?

In § 12 Absatz 2 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) heißt es: „Wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten hält, der parkt.“ Dieser Unterschied ist vor allem dann von Bedeutung, wenn ein Verkehrszeichen lediglich ein Parkverbot anordnet. In diesem Fall ist es nicht verboten, kurz zu halten.

Wo ist das Halten und Parken verboten?

Wo das Halten und Parken unzulässig ist, können Sie an dieser Stelle nachlesen.

Welche Sanktionen sieht der Bußgeldkatalog vor, wenn Sie falsch halten oder parken?

Wenn Sie falsch halten oder parken, können Bußgelder zwischen 10 und 110 Euro auf Sie zukommen. Auch Punkte in Flensburg können unter Umständen drohen. In dieser Tabelle finden Sie die möglichen Sanktionen für Halteverstöße, worauf Sie sich bei Parkverstößen einstellen müssen, verrät Ihnen diese Tabelle.

Wann halten Autos?

Wie wird "Halten" im Verkehrsrecht definiert?
Wie wird „Halten“ im Verkehrsrecht definiert?

Zwar wird das Halten nicht in der Straßenverkehrsordnung (StVO) definiert, jedoch findet sich die Erklärung in der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung wieder:

Halten ist eine gewollte Fahrtunterbrechung auf der Fahrbahn und auf dem Seitenstreifen, die nicht durch die Verkehrslage oder eine Anordnung, eine Verkehrsregel oder ein Verkehrszeichen veranlasst ist.

Demnach halten Autos nicht, wenn sie sich in Staus, vor einer roten Ampel, vor einer geschlossenen Bahnschranke oder in einer Verkehrsstockung befinden. Des Weiteren halten Autos nur, wenn Fahrer sie bewusst und willentlich durch eine Bremsung zum Stehen bringen und sie somit dem fließenden Straßenverkehr entziehen.

Autofahrer dürfen überall halten, wo kein Halteverbotsschild angebracht ist und die allgemeine Verkehrsrichtlinie dies nicht verbietet. An allen anderen Stellen ist das Halten verboten. So dürfen Autofahrer nicht ohne triftigen Grund an einer grünen Ampel oder im fließenden Verkehr halten.

Wann parken Autos?

In der StVO wird „Parken“ vom „Halten“ unterschieden und klar definiert. Demnach liegt Parken vor, wenn ein zugelassenes oder betriebsfähiges Fahrzeug für eine unbestimmte Zeit abgestellt wird. Parken ist überall erlaubt, wo kein Halte- oder Parkverbotsschild vorhanden ist. Die genaue Definition in § 12 StVO lautet wie folgt:

Wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten hält, der parkt.

Demnach liegt ein Parkvorgang vor, wenn ein Fahrzeug länger als drei Minuten hält oder vom Fahrzeughalter verlassen wird. Ein Auto ist nicht geparkt, nur weil der Fahrer aus dem Fahrzeug aussteigt. Ebenso parkt ein Auto nicht, wenn der Fahrer das Auto noch im Auge behalten und es bei Bedarf wegfahren kann. Ein Auto gilt als „verlassen“, wenn der Fahrer sich soweit davon entfernt hat, dass er dieses und den Verkehr nicht mehr im Blick hat. Das Auto gilt ebenfalls nicht als „verlassen“, wenn eine andere Person, beispielsweise der Beifahrer, im Auto bleibt und es bei Bedarf wegfährt. Doch ob sich das Auto in Sichtweite befindet oder nicht, muss der Fahrer die Drei-Minuten-Regel einhalten. Denn steht er länger als drei Minuten, parkt er.

Fahrzeughalter müssen beim Parken nicht nur darauf achten, nicht in der Park- oder Halteverbotszone zu parken, sondern auch darauf, dass sie das Fahrzeug platzsparend einparken, sodass der Parkraum von anderen Fahrzeugen auch angemessen ausgenutzt werden kann. Des Weiteren muss beim Parken genug Platz zum Ein- und Aussteigen gelassen werden.

Wo ist das Halten und Parken verboten?

Für falsches Parken fällt in der Regel ein Bußgeld an.
Für falsches Parken fällt in der Regel ein Bußgeld an.

In § 12 StVO wird festgehalten, wo das Halten und Parken unzulässig ist. Dabei spielen nicht nur Verkehrszeichen, sondern auch die Verkehrslage eine entscheidende Rolle.

Wie bereits erwähnt dürfen Autofahrer nicht dort halten oder parken, wo das Halte- oder Parkverbot durch Schilder signalisiert wird. Des Weiteren muss die Verkehrslage beachtet werden. An engen und unübersichtlichen Straßen ist das Halten und Parken verboten, ohne dass Schilder dafür angebracht sein müssen. Genauso verhält es sich in Bereichen von scharfen Kurven, auf Bahnübergängen oder vor Ein- und Ausfahrten.

Darüber hinaus gibt es noch weitere Regelungen, die ein Park- oder Halteverbot bestimmen. So gibt es z. B. Stellen, an denen Fahrzeuge ab einem gewissen Gewicht nicht parken dürfen oder Parkplätze, die in einem bestimmten Zeitraum nicht benutzt werden dürfen. Außerdem ist das Parken auf einem Behindertenparkplatz nicht erlaubt, wenn der Fahrer nicht den erforderlichen Behindertenausweis besitzt und auch niemanden befördert, der diesen Ausweis hat.

Bußgeldkatalog: Falsches Parken und falsches Halten werden geahndet

Oftmals suchen Autofahrer vergeblich nach einem Parkplatz und ignorieren in der Verzweiflung das Schild “Parken verboten”. Besonders in der Großstadt kann die Suche nach einem freien Parkplatz mühsam sein, vor allem im Stadtzentrum oder in den Einkaufszonen.

In der Regel gibt es für das Falschparken ein Bußgeld zwischen 10 und 110 Euro. In manchen Fällen können Falschparker jedoch zusätzlich zum Bußgeld 1 Punkt in Flensburg bekommen, wenn sie z. B. gegen das absolute Parkverbot auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen verstoßen. Wer im Parkverbot parkt, riskiert außerdem, dass das Auto abgeschleppt wird. Ein Fahrverbot wegen Falschparken oder Falschhalten ist hingegen im Regelfall nicht vorgesehen.

Mehr zum Halten und Parken erfahren Sie in folgendem Video:

Erfahren Sie im Video alles Wichtige zum Halten und Parken.
Erfahren Sie im Video alles Wichtige zum Halten und Parken.
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