Den TÜV zu überziehen bleibt für kurze Zeit sanktionsfrei

Autofahrer müssen alle zwei Jahre mit ihrem Gefährt zum TÜV bzw. zur Hauptuntersuchung. Die Begriffe werden meist synonym verwendet. So handhaben wir es auch in diesem Ratgeber. Aber zur Klarstellung: Die Hauptuntersuchung (HU) ist die regelmäßige Kontrolle des Fahrzeuges und der TÜV (Technischer Überwachungsverein) ist eine Prüforganisation, die die HU durchführen kann. Bei der Inspektion wird beispielsweise ein Auto auf seine Verkehrstauglichkeit hin überprüft. Dies kommt der Sicherheit aller Straßenverkehrsteilnehmer zu Gute. In diesem Ratgeber lesen Sie, welche Sanktionen auf Sie zukommen, wenn Sie den TÜV überziehen, welche zusätzlichen Kosten dann anfallen können und wann dieser Verstoß in das Flensburger Fahreignungsregister eingetragen wird.
Bußgeldtabelle: TÜV überziehen
Verstoß | Bußgeld | Punkte |
---|---|---|
Bis zu zwei Monate den TÜV-Termin überziehen | - | - |
Den TÜV-Termin um mehr als zwei bis zu vier Monate überziehen | 15 Euro | - |
Den TÜV-Termin um vier bis zu acht Monate überziehen | 25 Euro | - |
Den TÜV-Termin um mehr als acht Monate überziehen | 60 Euro | 1 |
Bußgeldrechner: TÜV überzogen
FAQ: Die Hauptuntersuchung mit dem PKW überziehen
Den TÜV zu überziehen, ist bis zu 2 Monate sanktionsfrei möglich. Danach drohen zunächst 15 Euro Bußgeld. Weitere Sanktionen können Sie unserer Tabelle entnehmen.
Wenn Sie den TÜV überziehen, werden Punkte in Flensburg ab dem achten Monat des Überziehens eingetragen. Genauer wird dieser Verstoß gegen geltendes Verkehrsrecht mit 60 Euro Bußgeld und einem Punkt sanktioniert. Ein Fahrverbot ist nicht als Sanktion vorgesehen.
Sollten Sie den TÜV überziehen und einen Unfall verursachen, kann die Versicherung eine Beteiligung von Ihnen einfordern. Sie kann den Schutz sogar völlig verwehren, wenn Sie Mängel an Ihrem Auto nicht behoben haben und dies etwa die Unfallursache war.
[Video] Was droht, wenn Sie den TÜV-Termin zu lange überziehen?
TÜV überziehen: Wie lange ist das erlaubt?

Viele PKW-Fahrer wissen, dass sie den TÜV eine Weile überziehen können, ohne eine Strafe erwarten zu müssen. Doch wie lange bleibt das tatsächlich sanktionsfrei? Den TÜV zu überziehen, ohne dass Mehrkosten entstehen, ist bis zu zwei Monate möglich. Der Bußgeldkatalog sieht erst nach diesem Zeitraum Bußgelder vor.
Diese sind jedoch noch vergleichsweise gering. Sollten Sie den Termin für die Hauptuntersuchung (HU) überziehen, drohen bei mehr als zwei Monaten 15 Euro Bußgeld.
Bei mehr als vier Monaten sind es bereits 25 Euro. Ab dem achten Monat, in dem Sie Hauptuntersuchung überzogen haben, müssen Sie mit 60 Euro Geldbuße und einem Punkt in Flensburg rechnen.
TÜV überziehen mit schwerem Anhänger – Hier gelten andere Fristen

Den TÜV mit einem Anhänger zu überziehen, geht unter Umständen direkt mit einem Verwarnungsgeld einher. Denn für Fahrzeuge, die einer regelmäßigen Sicherheitsprüfung unterzogen werden müssen, gelten andere Bestimmungen. Das trifft beispielsweise auf:
- Anhänger zu, die ein zulässiges Gesamtgewicht von 10 Tonnen übersteigen,
- Kraftomnibusse, die mehr als acht Plätze für Fahrgäste anbieten oder
- auf LKW mit einer zulässigen Gesamtmasse von 7,5 Tonnen.
Sollten Sie also mit so einem Fahrzeug den TÜV überziehen, liegt das Bußgeld direkt bei 15 Euro. Eine Schonfrist gibt es hier nicht.
Wenn Sie den TÜV überziehen, können zusätzliche Gebühren anfallen

Was viele nicht wissen: Haben Sie den TÜV eine Weile überzogen, können die Gebühren für die Hauptuntersuchung ansteigen. In der Regel erhebt beispielsweise der Technische Überwachungsverein (TÜV) beim Überziehen 20 Prozent Mehrkosten auf die Inspektion, wenn diese vor mehr als zwei Monaten fällig gewesen wäre.
Übrigens drohen nicht nur ein Bußgeldbescheid und höhere HU-Gebühren, wenn Sie den TÜV überziehen. Denn die Versicherung kann im Schadensfall einen Anteil zur Deckung der Unfallkosten von Ihnen verlangen, wenn ein Fahrzeugmangel die Unfallursache war.
Dabei sollten Sie beachten, dass der Versicherungsschutz ganz entfallen kann, wenn Sie erhebliche Mängel an Ihrem Fahrzeug nicht behoben haben und es daher zu einem Unfall kam.
Weitere Informationen zur Überziehung des TÜV-Termins erhalten Sie in diesem Video:
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