RATGEBER

Achtung, Zebrastreifen! Diese Regeln gelten am Fußgängerüberweg

Welche Vorschriften gelten laut StVO für den Zebrastreifen?
Welche Vorschriften gelten laut StVO für den Zebrastreifen?

Bußgeldkatalog zum Zebrastreifen

VerstoßBußgeld in EuroPunkte in Flensburg
Sie ermöglichten einem Fußgänger nicht das Überqueren des Zebrastreifens801
… mit Gefährdung1001
… mit Unfall1201
Sie überholten am Zebrastreifen ein anderes Fahrzeug801
… mit Gefährdung1001
… mit Unfall1201
Sie fuhren nicht mit mäßiger Geschwindigkeit an den Zebrastreifen heran, obwohl Fußgänger ihn überqueren wollten801
… mit Gefährdung1001
Sie hielten auf einem Zebrastreifen oder bis zu 5 Meter davor20
… mit Behinderung 35
Sie parkten auf einem Zebrastreifen oder bis zu 5 Meter davor25
… mit Behinderung 40
… länger als 1 Stunde40
… länger als 1 Stunde mit Behinderung50
Sie fuhren trotz stockendem Verkehr auf den Zebrastreifen5

Ein Zebrastreifen – oder, wie er offiziell bezeichnet wird, „Fußgängerüberweg” – bietet Fußgängern die Möglichkeit, eine Fahrbahn sicher zu überqueren. Das funktioniert jedoch nur, wenn sich alle Verkehrsteilnehmer richtig verhalten. Darum erklären wir Ihnen in diesem Ratgeber, welche Regeln am Fußgängerüberweg laut StVO zu beachten sind.

FAQ: Zebrastreifen

Was ist ein Fußgängerüberweg?

Der Fußgängerüberweg, welcher umgangssprachlich auch als „Zebrastreifen” bekannt ist, ist eine Fahrbahnmarkierung in Form von mehreren weißen Streifen. Sie kennzeichnen, dass Fußgänger an dieser Stelle die Fahrbahn überqueren dürfen und Fahrzeuge ihnen dabei Vorrang gewähren müssen. Welche weiteren Regeln am Zebrastreifen eingehalten werden müssen, erfahren Sie hier.

Haben auch Radfahrer am Zebrastreifen Vorfahrt?

Nein. Radfahrer dürfen zwar den Zebrastreifen ebenfalls zum Überqueren der Fahrbahn nutzen, haben dabei aber keinen Vorrang. Sie müssen warten, bis sich eine Lücke im Verkehr auftut. Steigen sie allerdings ab und schieben ihr Fahrrad über den Zebrastreifen, gelten sie rechtlich als Fußgänger und haben wieder Vorrang.

Gilt ein Zebrastreifen auch ohne Schild?

Ja. Obwohl es üblich ist, dass ein Zebrastreifen zusätzlich durch ein Verkehrsschild (hier) angezeigt wird, ist das keine Pflicht. Die Fahrbahnmarkierung allein reicht aus, um den Fußgängerüberweg zu kennzeichnen.

Video: Was gilt am Zebrastreifen?

Video: Was ist am Zebrastreifen zu beachten?
Video: Was ist am Zebrastreifen zu beachten?

Der Zebrastreifen in der StVO

In der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) wird der Fußgängerüberweg in § 26 behandelt. Dort werden folgende Verkehrsregeln festgehalten:

Halten Sie nach Fußgängern Ausschau, ehe Sie einen Zebrastreifen überfahren!
Halten Sie nach Fußgängern Ausschau, ehe Sie einen Zebrastreifen überfahren!
  • Fußgänger und Rollstuhlfahrer haben am Fußgängerüberweg Vorrang. Wollen sie diesen erkennbar benutzen, müssen die Fahrzeuge auf der Fahrbahn ihnen das ermöglichen. Ausgenommen davon sind Schienenfahrzeuge, wie z. B. eine Straßenbahn.
  • Um den Fußgängern das Überqueren zu ermöglichen, dürfen sich Fahrzeuge dem Zebrastreifen nur mit mäßiger Geschwindigkeit nähern. Wenn nötig, müssen sie warten.
  • Gerät der Verkehr ins Stocken, muss der Zebrastreifen freigehalten werden. Fahrzeuge dürfen also nicht auf diesen fahren, wenn sie aufgrund der Verkehrsstockung auf dem Überweg warten müssten.
  • Es ist verboten, am Zebrastreifen zu überholen.
  • Diese Vorschriften gelten auch dann, wenn der Zebrastreifen über einen Radweg oder einen anderen Straßenteil führt.

§ 26 StVO ist nicht die einzige Stelle, an der sich die Verordnung mit dem Fußgängerüberweg befasst. In § 25 sowie der Anlage 2 Nr. 66 wird dieser nämlich ebenfalls behandelt. Hier werden zusätzlich zu den obigen Vorschriften noch zwei weitere aufgestellt:

  • Ist ein Zebrastreifen vorhanden, sind Fußgänger verpflichtet, diesen zu benutzen, wenn sie die Fahrbahn überqueren wollen.
  • Es ist verboten, mit einem Fahrzeug auf dem Zebrastreifen sowie bis zu 5 Meter davor zu halten. Das Parken ist damit automatisch auch untersagt.

Fußgängerüberweg: Der Unterschied zwischen VZ 293 und VZ 350

Der Zebrastreifen bzw. Fußgängerüberweg ist eine Markierung auf der Fahrbahn. Es handelt sich dabei um ein offizielles Verkehrszeichen der StVO, genauer um das VZ 293. Dieses ist aber nicht mit dem blauen, viereckigen Schild zu verwechseln, welches oft vor einem Zebrastreifen aufgestellt wird. Dabei handelt es sich um das VZ 350. Es weist auf den bevorstehenden Fußgängerüberweg hin, kennzeichnet diesen aber nicht.

Aus diesem Grund darf die Fahrbahnmarkierung (VZ 293) auch ohne das Schild (VZ 350) auftauchen. Die Regeln zum Fußgängerüberweg müssen dann trotzdem eingehalten werden.

VZ 293: Fußgängerüberweg
VZ 293: Fußgängerüberweg
VZ 350: Hinweis auf den Fußgängerüberweg
VZ 350: Hinweis auf den Fußgängerüberweg

Verhalten am Zebrastreifen für Radfahrer

Für Radfahrer, die auf der Fahrbahn oder einem Radweg unterwegs sind, gilt das Gleiche wie für alle anderen Fahrzeugführer: Nähern sie sich einem Zebrastreifen und ist deutlich erkennbar, dass Fußgänger diesen überqueren möchten, müssen die Radfahrer ihnen das ermöglichen. Dazu müssen sie ihre Geschwindigkeit reduzieren und gegebenenfalls sogar warten.

Was aber gilt für Radfahrer, die auf dem Gehweg fahren und den Zebrastreifen ebenfalls zum Überqueren nutzen möchten? Tatsächlich ist es nicht verboten, den Fußgängerüberweg mit dem Fahrrad zu überfahren. Anders als Fußgänger und Rollstuhlfahrer haben die Radfahrer dann aber keinen Vorrang. Der Verkehr auf der Fahrbahn ist also nicht verpflichtet, ihnen das Überqueren zu ermöglichen. Stattdessen müssen die Radfahrer warten, bis die Straße frei ist.

Wer allerdings am Zebrastreifen von seinem Fahrrad absteigt und es hinüber schiebt, gilt rechtlich als Fußgänger und genießt wieder Vorrang gegenüber dem Fahrzeugverkehr.

Bildnachweise: fotolia.com/tsomka, depositphotos.com/aaron007