RATGEBER

Einbahnstraße: Welche Regeln gelten hier?

Eine Einbahnstraße wird durch das Verkehrszeichen 220 gekennzeichnet.
Eine Einbahnstraße wird durch das Verkehrszeichen 220 gekennzeichnet.

Nicht alle Straßen sind breit genug, um einen Verkehrsfluss in zwei Richtungen zu ermöglichen. Auf manchen dürfen Sie deshalb nur in eine einzige Richtung fahren. Das sind die sogenannten Einbahnstraßen. Sie werden auch dann eingerichtet, wenn das Verkehrsaufkommen in einer bestimmten Straße verringert werden soll. Was in einer solchen Einbahnstraße gemäß StVO zu beachten ist und welche Bußgelder bei Verstößen drohen, erläutert der folgende Ratgeber.

Bußgeldkatalog: Einbahnstraße

VerstoßBußgeld in EuroPunkte in Flensburg
In Einbahnstraße mit einem Kfz entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung gefahren25
Mit einem Kraftfahrzeug nicht das Einfahrtsverbot (VZ 267) am Ende der Einbahnstraße beachtet50
… mit Unfall70
In Einbahnstraße mit einem Fahrrad entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung gefahren20
… mit Behinderung25
… mit Gefährdung30
… mit Unfall35
In Einbahnstraße entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung geparkt15
In Einbahnstraße bei zulässigem Gehwegparken nicht auf Gehweg geparkt55
… mit Behinderung701
… länger als 1 Stunde701
… länger als 1 Stunde mit Behinderung801
… mit Gefährdung801
… mit Unfall1001

FAQ: Einbahnstraße

Woran kann ich eine Einbahnstraße erkennen?

Am Beginn jeder Einbahnstraße ist das Schild 220 zu finden. Dieses zeigt das Wort „Einbahnstraße” sowie einen weißen Pfeil auf blauem Grund, welcher die vorgeschrieben Fahrtrichtung anzeigt. Das gleiche Schild findet sich auch an dort, wo andere Straßen die Einbahnstraße kreuzen. Fahrzeugführer werden dadurch darauf hingewiesen, dass sie nun auf eine Einbahnstraße einbiegen und nur eine Fahrtrichtung erlaubt ist. Am Ende der Einbahnstraße taucht das Verkehrszeichen 267 auf. Dieses zeigt an, dass das Einfahren in die Straße von dieser Seite verboten ist.
VZ 220: Einbahnstraße VZ 267: Einfahrt verboten

Gilt in einer Einbahnstraße ein Überholverbot?

Nein, solange ausreichend Platz vorhanden ist und kein Schild etwas anderes besagt, dürfen Sie in einer Einbahnstraße überholen.

Droht ein Bußgeld, wenn eine Einbahnstraße in die falsche Richtung befahren wird?

Ja. Für Radfahrer droht bei falschem Befahren der Einbahnstraße ein Bußgeld zwischen 20 und 35 Euro. Führern von Kraftfahrzeugen müssen mit einer Geldbuße von 25 bis 70 Euro rechnen. Nähere Informationen zu den Sanktionen können Sie dieser Tabelle entnehmen.

Darf ich in einer Einbahnstraße rückwärts fahren?

Nein, das Rückwärtsfahren ist in einer Einbahnstraße untersagt. Einzige Ausnahme besteht, wenn Sie rückwärts einparken möchten.

Video: Die wichtigsten Infos zur Einbahnstraße

Was gilt in der Einbahnstraße? Erfahren Sie es hier im Video!

Echte und unechte Einbahnstraßen: Wo ist der Unterschied?

Am Ende jeder Einbahnstraße befindet sich das Schild 267.
Am Ende jeder Einbahnstraße befindet sich das Schild 267.

Eine echte Einbahnstraße im Sinne der StVO wird einzig und allein durch das Verkehrszeichen 220 angezeigt. Dabei handelt es sich um ein rechteckiges Schild mit einem weißen Pfeil auf blauem Grund, in dem mit schwarzer Schrift das Wort „Einbahnstraße” steht. Die Richtung, in die der weiße Pfeil zeigt, ist die erlaubte Fahrtrichtung in dieser Einbahnstraße. Wer hier mit seinem Fahrzeug in einer anderen Richtung unterwegs ist, handelt ordnungswidrig. Am Ausgang jeder Einbahnstraße findet sich außerdem das Verkehrszeichen 267: ein rundes, rotes Schild mit einem weißen Querbalken in der Mitte. Es zeigt an, dass das Einfahren in die Straße von dieser Seite verboten ist.

Nun mag sich dieses Schild zwar am Ende jeder Einbahnstraße befinden, das heißt aber im Umkehrschluss nicht, dass jede Straße mit diesem Schild auch eine Einbahnstraße ist. Umgangssprachlich wird hier oft von „unechten Einbahnstraßen” gesprochen: Das Einfahren von einer bestimmten Seite ist zwar verboten, aber innerhalb der Straße gelten nicht die Vorschriften für eine Einbahnstraße. Das Fahren und Parken in beiden Fahrtrichtungen ist hier also erlaubt.

Parken in der Einbahnstraße

Da Sie in einer Einbahnstraße mit einem Kraftfahrzeug nur in die vorgeschriebene Richtung fahren dürfen, liegt es nahe, dass Sie dort auch nur in diese Richtung parken dürfen. Denn schließlich müssten Sie Ihr Fahrzeug wenden, um andersherum parken zu können, und das ist in der Einbahnstraße verboten.

Es ist aber auch gar nicht nötig, Ihr Fahrzeug entgegen der erlaubten Richtung zu parken, denn in einer Einbahnstraße genießen Sie ein besonderes Privileg: Sie dürfen Ihr Fahrzeug nicht nur am rechten Fahrbahnrand abstellen, sondern auch am linken. Voraussetzung hierfür ist natürlich, dass ausreichend Platz vorhanden ist und kein Schild existiert, das ein Parkverbot anzeigt.

Hinweis: Ist in der Einbahnstraße das Gehwegparken erlaubt, können Sie sich aussuchen, ob Sie dafür den rechten oder linken Gehweg benutzen.

In der Einbahnstraße mit dem Fahrrad

Bei diesem Zusatzschild darf die Einbahnstraße mit dem Fahrrad in beide Richtungen befahren werden.
Bei diesem Zusatzschild darf die Einbahnstraße mit dem Fahrrad in beide Richtungen befahren werden.

Einbahnstraßen dürfen nur in eine Richtung befahren werden – diese Vorschrift gilt für alle Fahrzeugführer, egal ob sie mit einem Kraftfahrzeug, einem E-Scooter oder einem Fahrrad unterwegs sind. Für die beiden Letzteren kann aber auch eine Ausnahme bestehen, sodass sie die Einbahnstraße doch in beide Richtungen befahren dürfen. Diese Ausnahme muss durch ein entsprechendes Zusatzschild unter dem Einbahnstraßenschild bzw. dem Einfahrtsverbotsschild angezeigt werden. Das besagte Zusatzzeichen ist erfreulicherweise recht selbsterklärend: Es zeigt das Piktogramm eines Fahrrads auf weißem Grund und darunter zwei Pfeile, die in entgegengesetzte Richtungen zeigen.

Das Zeichen dient nicht nur als Hinweis für Rad- und E-Scooter-Fahrer, dass sie die Einbahnstraße in der Gegenrichtung befahren dürfen. Es warnt auch Kfz-Führer davor, dass sie in der Einbahnstraße mit entgegenkommenden Rad- bzw. E-Scooter-Fahrern rechnen müssen.

Wer hat in der Einbahnstraße Vorfahrt?

Von dem Gebot, nur in eine Richtung fahren und parken zu dürfen, einmal abgesehen, verhält sich eine Einbahnstraße im Grunde wie jede andere Straße auch. Demnach gelten hier auch die üblichen Vorschriften zur Vorfahrt: Wird diese nicht durch entsprechende Schilder oder eine Ampelanlage geregelt, müssen Sie sich an die Rechts-vor-links-Regel halten. Das gilt auch beim Ausfahren aus der Einbahnstraße.

Darf die Einbahnstraße von Fahrrad- und E-Scooter-Fahrern in beide Richtungen benutzt werden, sollten diese beim Ausfahren von der „falschen” Seite vorsichtig sein. Denn auch in dem Fall, dass sie eigentlich Vorfahrt gegenüber dem querenden Verkehr haben, kann es ihnen passieren, dass sie übersehen werden. Grund dafür ist, dass Fahrzeugführer auf der Querstraße oft nicht damit rechnen, dass jemand von dieser Seite aus der Einbahnstraße herauskommt.

Bildnachweise: eigenes Bild, eigenes Bild, istockphoto.com/AndreasWeber