Warnwestenpflicht in Deutschland: Welche Regeln gelten?

Hat Ihr Auto eine Panne und Sie müssen auf den Abschleppdienst warten, sollten Sie einen ausreichenden Sicherheitsabstand zwischen sich und den fließenden Verkehr bringen. Darüber hinaus ist es aber auch ratsam, Ihre Sichtbarkeit zu erhöhen, indem Sie eine Warnweste tragen. Diese müssen Sie laut Gesetz ohnehin immer in Ihrem Fahrzeug mitführen. Aber was besagt die Warnwestenpflicht genau?
Bußgeldkatalog: Verstoß gegen die Warnwestenpflicht
Verstoß | Bußgeld in Euro |
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Sie führten in Ihrem Fahrzeug keine zulässige Warnweste mit, obwohl dies vorgeschrieben war | 15 |
FAQ: Warnwestenpflicht
Um die gesetzlichen Bestimmungen zu erfüllen, genügt es bereits, eine einzige Warnweste im Auto dabei zu haben. Es empfiehlt sich in der Regel jedoch, für alle Fahrzeuginsassen eine Warnweste mitzuführen, damit auch diese im Falle einer Panne oder bei einem Unfall sichtbarer für den restlichen Verkehr werden.
Tatsächlich regelt die gesetzliche Warnwestenpflicht in Deutschland lediglich, dass eine Warnweste im Fahrzeug mitgeführt werden muss. Sie tatsächlich auch anzuziehen, steht hingegen jedem frei und wird nicht vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Empfohlen ist dies jedoch, um bei einer Panne oder einem Unfall die Verkehrssicherheit zu erhöhen.
Gemäß § 53a Abs. 2 Nr. 3 StVZO besteht nur in Pkw, Lkw, Zug- und Sattelzugmaschinen und Kraftomnibussen eine Warnwestenpflicht. Auf dem Motorrad hingegen ist das Mitführen einer Warnweste nicht vorgeschrieben (wobei es auch hier empfehlenswert ist).
Nein. Die gesetzliche Warnwestenpflicht ist nur dann erfüllt, wenn die Weste der Norm DIN EN 471:2003+A1:2007, Ausgabe März 2008 oder der Norm EN ISO 20471:2013 entspricht. Achten Sie daher beim Kauf darauf, ob die Warnweste eine entsprechende Zertifizierung besitzt.
Warnwestenpflicht: Mitführen ist vorgeschrieben, Tragen nicht!

Die gesetzlichen Bestimmungen zur Warnwestenpflicht in Deutschland finden sich vor allem in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO). Hier wird in § 53a Abs. 2 festgelegt, dass in folgenden Fahrzeugen mindestens stets eine Warnweste mitgeführt werden muss:
- Pkw
- Lkw
- Zug- und Sattelzugmaschinen
- Kraftomnibussen
Des Weiteren besagt § 31b StVZO, dass Sie die Warnweste bei einer Verkehrskontrolle auf Verlangen der Beamten vorzuzeigen. Das sind jedoch tatsächlich alle Pflichten, die bezüglich der Warnweste gelten. Das Tragen der Weste ist nämlich nicht vorgeschrieben. Der Gesetzgeber setzt diesbezüglich auf die Eigenverantwortung der Fahrzeugführer und hofft, dass diese von sich aus die Warnweste anlegen, wenn es erforderlich ist.
Warnwestenpflicht in Europa: Beispiele
Nicht nur bei uns gilt eine Warnwestenpflicht. Auch Österreich, Italien, Frankreich und viele andere europäische Länder haben entsprechende Vorschriften. Einen Überblick bietet die folgende Tabelle:
Land | Vorschrift | Geldbuße |
---|---|---|
Belgien | Tragepflicht außerorts und auf Autobahnen nach Unfällen oder Pannen | ab 50 € |
Bulgarien | Tragepflicht auf Autobahnen und Schnellstraßen nach Unfällen oder Pannen | ab 25 € |
Finnland | keine Warnwestenpflicht | - |
Frankreich | Miführ- und Tragepflicht außerorts und auf Autobahnen nach Unfällen oder Pannen | ab 90 € |
Italien | Tragepflicht außerorts und auf Autobahnen nach Unfällen oder Pannen | ab 41 € |
Kroatien | Tragepflicht inner- und außerorts nach Unfällen | keine |
Luxemburg | Tragepflicht auf Autobahnen und Schnellstraßen nach Unfällen oder Pannen | ab 74 € |
Norwegen | Tragepflicht außerorts und auf Autobahnen nach Unfällen oder Pannen (gilt nur für Führer von in Norwegen zugelassenen Kfz) | keine |
Österreich | Miführ- und Tragepflicht außerorts und auf Autobahnen nach Unfällen oder Pannen | ab 14 € |
Portugal | Mitführ- und Tragepflicht außerorts und auf Autobahnen nach Unfällen oder Pannen (gilt nur für Führer von in Portugal zugelassenen Kfz) | ab 60 € |
Rumänien | Mitführ- und Tragepflicht außerorts und auf Autobahnen nach Unfällen oder Pannen | ab 45 € |
Serbien | Mitführ- und Tragepflicht bei Verlassen des Fahrzeugs auf offener Straße | ab 25 € |
Slowakei | Tragepflicht außerorts und auf Autobahnen nach Unfällen oder Pannen | ab 50 € |
Slowenien | Tragepflicht außerorts und auf Autobahnen nach Unfällen oder Pannen | ab 40 € |
Spanien | Tragepflicht außerorts und auf Autobahnen nach Unfällen oder Pannen | bis 200 € |
Tschechien | Mitführ- und Tragepflicht außerorts und auf Autobahnen nach Unfällen oder Pannen | ab 95 € |
Ungarn | Tragepflicht außerorts beim Verlassen des Fahrzeugs | bis 120 € |
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