Durchfahrt und Einfahrt verboten: Regeln und Verkehrszeichen

Es gibt Verkehrswege, die nicht für alle Verkehrsteilnehmer freigegeben sind. Auf entsprechende Einschränkungen können unterschiedliche Durchfahrtsverbote hinweisen. Im Folgenden finden Sie einen Überblick zu den wichtigsten Verkehrszeichen, die ein solches bestimmen können und welche Sanktionen im Falle einer Zuwiderhandlungen drohen können. Erfahren Sie außerdem, worin der Unterschied zum Einfahrtsverbotsschild liegt.
FAQ: Durchfahrt verboten vs. Einfahrt verboten
Verkehrszeichen 250 gilt für Fahrzeuge aller Art. Das schließt mithin auch Fahrräder und Elektrokleinstfahrzeuge ein. Nicht eingeschlossen sind Handfahrzeuge sowie Reiter oder Viehtreiber.
Die Durchfahrt kann auch nur einzelnen Verkehrsteilnehmer verboten sein, etwa durch Zusatzschilder oder aber durch Piktogramme innerhalb der weißen Fläche. Einen Überblick zu den verschiedenen Durchfahrtsverbotsschildern finden Sie hier.
Das Einfahrtsverbotsschild (Verkehrszeichen 267) gibt an, dass ein Verkehrsweg aus einer Richtung nicht befahren werden darf. In der Regel findet sich dieses Zeichen am anderen Ende einer Einbahnstraße.
Das Verkehrsschild “Einfahrt verboten” findet sich in der Regel bei Einbahnstraßen. Es soll verhindern, dass Fahrzeuge entgegen der Fahrtrichtung in eine solche einfahren. Das Schild “Durchfahrt verboten” verweist in der Regel darauf, dass auf den betroffenen Strecken in beiden Richtungen das Befahren untersagt ist.
Die Bußgelder, die bei einem Verstoß gegen ein Einfahrts- oder Durchfahrtsverbot drohen, liegen je nach Verstoß bei 20 bis 500 Euro. Einen detaillierten Überblick zu den Sanktionen und einzelnen Verstößen finden Sie in dieser Tabelle.
Bußgeldkatalog: “Durchfahrt verboten”- oder “Einfahrt verboten”-Schild missachtet
Tatbestand | Bußgeld | Fahrverbot |
---|---|---|
Durchfahrtsverbot mit einem Kfz nicht beachtet | 50 € | |
... mit einem Kfz mit Anhänger | 55 € | |
... mit einem Bus | 55 € | |
... mit einem Kfz über 3,5 t zGG (außer Pkw und Bus) | 100 € | |
Durchfahrtsverbot bei Zeichen 251 mit Zusatzzeichen oder Zeichen 265 trotz zusätzlicher Verkehrseinrichtungen (z. B. Schlagbaum) missachtet | 500 € | 2 Monate |
Durchfahrtsverbot mit einem Rad oder Elektrokleinstfahrzeug missachtet | 25 € | |
... mit Behinderung | 30 € | |
... mit Gefährdung | 35 € | |
... mit Unfallfolge | 40 € | |
Durchfahrtsverbot bei bestimmten Kfz-Abmessungen nicht beachtet (z. B. tatsächliches Gewicht, tatsächliche Breite) | 40 € | |
Als Kfz-Führer das Verbot der Einfahrt missachtet (Zeichen 267) | 50 € | |
... mit Unfallfolge | 70 € | |
Als Radfahrer das Verbot der Einfahrt missachtet | 20 € | |
... mit Behinderung | 25 € | |
... mit Gefährdung | 30 € | |
... mit Unfallfolge | 35 € | |
Parken in einem Bereich, der für Fahrzeuge bestimmter Abmessungen gesperrt war (Zeichen 262, 263, 264, 265, 266) | 20 € | |
Parken in einem Bereich, in dem die Einfahrt verboten war (Zeichen 267) | 20 € | |
Parken in einem durch ein Durchfahrtsverbotsschild gesperrten Bereich (Zeichen 250, 251, 253, 255 oder 260) | 55 € | |
... mit Behinderung | 70 € | |
... länger als 3 Stunden | 70 € |
Im Video: Die wichtigsten Regeln zum Durchfahrtsverbot zusammengefasst
Schild “Durchfahrt verboten”: Was bedeutet das Verbot für Fahrzeuge aller Art?

Beim “Durchfahrt verboten”-Schild (Zeichen 250) handelt es sich um ein Vorschriftszeichen. Das runde Schild mit rotem Rand und weißer Innenfläche verbietet nach StVO sämtlichen Fahrzeugen die Durchfahrt auf entsprechend markierten Fahrwegen. Das Verbot der Durchfahrt gilt dabei in aller Regel in beide Richtungen. Es kann zum Beispiel auf Feld- und Waldwegen zu finden sein, aber auch auf Brücken und anderen Verkehrswegen.
Folgende Verkehrsregeln gelten hier gemeinhin:
- Führer von Kraftfahrzeugen oder nicht motorisierten Fahrzeugen (inkl. Fahrrad & Co.) dürfen die gesperrte Strecke nicht befahren.
- Fahrer von E-Scooter, Moped, Motorrad, Rad & Co. dürfen laut StVO ihr Fahrzeug allerdings auf den Strecken alternativ schieben.
- Für Handfahrzeuge (z. B. Schubkarren) sowie Reiter, Pferdeführer und Viehtreiber oder -führer gilt das Verkehrszeichen “Durchfahrt verboten” hingegen nicht.
- Nicht nur das Befahren der durch das Verkehrsschild “Durchfahrt verboten” gekennzeichneten Strecken ist untersagt, sondern zudem auch das Parken.
Das Durchfahrtsverbot kann durch Zusatzzeichen weiter eingeschränkt bzw. für einzelne Verkehrsteilnehmer gelockert werden. Häufig findet sich unter dem Zeichen “Durchfahrt verboten” das Zusatzschild “Anlieger frei”. Dieses gestattet Anwohnern zum Beispiel, die Verbotszone dennoch zu durchfahren, um zu ihrem Grundstück zu gelangen.
Durchfahrtsverbot: Zeichen für unterschiedliche Verkehrsteilnehmer
Neben dem Durchfahrtsverbotsschild für Fahrzeuge aller Art gibt es entsprechende Verbotsschilder auch für einzelne Gruppen von Verkehrsteilnehmern. Entsprechende Beschränkungen sind dann durch Piktogramme auf der weißen Fläche angezeigt.

Verbot der Durchfahrt für Kraftwagen und andere mehrspurige Kfz

Durchfahrt verboten für Kraftfahrzeuge über 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht

Durchfahrt verboten für den Radverkehr sowie Elektrokleinstfahrzeuge (z. B. E-Scooter)

Verbot der Durchfahrt für Krafträder inkl. Mofas, Krafträder mit Beiwagen und Kleinkrafträder (z. B. Moped)

Verbot für Fußgänger, diese dürfen den Bereich nicht begehen

Durchfahrt verboten für Krafträder, Kraftwagen und andere mehrspurige Kfz

Verbot der Durchfahrt für Gefahrguttransporte
“Durchfahrt verboten”-Verkehrszeichen nach Abmessungen
Das Durchfahrtsverbot kann per Schild auch auf einzelne Fahrzeugmaße beschränkt werden. Über die jeweils angegebenen tatsächlichen Maße hinausgehende Kfz dürfen die jeweils gekennzeichnete Spur bzw. Strecke dann nicht befahren. Im Folgenden eine Übersicht zu den einzelnen Schildern, durch die die Durchfahrt entsprechend verboten werden kann. Die Angaben sind hier als Beispiele zu verstehen.

Verbot für Fahrzeuge über der entsprechend angezeigten tatsächlichen Last

Verbot für Fahrzeuge über der hier angegebenen tatsächlichen Achslast

Durchfahrtsverbot für Fahrzeuge über der hier angegebenen tatsächlichen Breite

Verbot der Durchfahrt für Fahrzeuge mit darüber hinausgehender tatsächlicher Höhe

Durchfahrt verboten für Fahrzeuge und Gespanne mit darüber hinausgehender tatsächlicher Länge
“Einfahrt verboten”-Schild: Aussehen und Vorschriften

Neben der Durchfahrt kann durch ein anderes Schild auch die Einfahrt verboten werden (Verkehrszeichen 267). Dieses runde, rote Verkehrszeichen mit weißem Balken findet sich in aller Regel am anderen Ende von Einbahnstraßen. Das Einfahrtsverbot gilt in diesen Fällen für alle Fahrer, auch Radfahrer, sofern diese durch ein Zusatzschild (“Radfahrer frei”) nicht explizit ausgenommen sind.
Das Verkehrszeichen “Einfahrt verboten” soll sicherstellen, dass es in Einbahnstraßen nicht zu unerwünschtem Gegenverkehr kommt. Anders als das Verbot der Durchfahrt, bei dem das Befahren in aller Regel in beide Richtungen unzulässig ist, findet sich das Einfahrtsverbotsschild nur in einer Richtung.
Missachtung der Verkehrszeichen “Durchfahrt verboten” & “Einfahrt verboten”: Bußgeld für Ordnungswidrigkeiten
Die Höhe von dem drohenden Bußgeld, wenn ein “Durchfahrt verboten”- oder “Einfahrt verboten”-Schild missachtet wird, richtet sich nach zwei wesentlichen Faktoren:
- Welches Fahrzeug wurde benutzt?
- Welches Verbotsschild wurde missachtet?
Die Bußgelder für Radfahrer beginnen bei 20 Euro, die für Kraftfahrzeuge bei 40 Euro. Sanktionen drohen dabei nicht nur beim widerrechtlichen Befahren. Wenn Sie in einem für Sie gesperrten Bereich parken, kann ein Bußgeld ab 55 Euro auf Sie zukommen. Einen Überblick zu den unterschiedlichen Tatbeständen und Sanktionen, die der aktuelle Bußgeldkatalog vorsieht, finden Sie in der obigen Tabelle.
Bildnachweise: fotolia.com/Westwind, fotolia.com/Westwind (Vorschaubild), Abbildungen der Verkehrszeichen: eigene Bilder