RATGEBER

Die Promillegrenze auf dem Fahrrad

Auch beim Fahrradfahren ist eine Alkoholgrenze einzuhalten.
Auch beim Fahrradfahren ist eine Alkoholgrenze einzuhalten.

Bußgeldtabelle: Gegen die Promillegrenze für Fahrradfahrer verstoßen

VerstoßStrafePunkte in Flensburg
mit mindestens 0,3 Promille fahrauffällig gefahrenStrafanzeige, Geldstrafe oder Freiheitsstrafe, MPU3
mit mindestens 0,3 Promille Unfall verursachtStrafanzeige, Geldstrafe oder Freiheitsstrafe, MPU3
mit mindestens 1,6 Promille gefahrenStrafanzeige, Geldstrafe oder Freiheitsstrafe, MPU3

Bußgeldrechner: Verstoß gegen die Fahrrad-Promillegrenze

Wenn Sie wissen möchten, wie viel Promille Sie nach dem Konsum alkoholischer Getränke möglicherweise haben, können Sie das hier mit dem Promillerechner herausfinden.

Ein wohlverdientes Feierabendbier oder ein Cocktail in der Lieblingsbar gehört für viele Deutsche zumindest hin und wieder dazu. Doch nach dem Alkoholkonsum müssen sie auch irgendwie nach Hause kommen. Dass sie sich in ihrem Zustand nicht hinter das Steuer eines Kraftfahrzeugs setzen dürfen, ist allgemein bekannt, also schwingt sich so mancher stattdessen auf seinen Drahtesel – ohne zu berücksichtigen, dass auch eine Promillegrenze auf dem Fahrrad einzuhalten ist. Wir verraten Ihnen, wie viel Alkohol Sie als Radfahrer trinken dürfen und welche Konsequenzen bei Verstößen drohen.

Auch für Radfahrer gilt eine Promillegrenze

Als Promillegrenzen auf dem Fahrrad können Sie sich 1,6 sowie 0,3 bei Fahrauffälligkeit merken.
Als Promillegrenzen auf dem Fahrrad können Sie sich 1,6 sowie 0,3 bei Fahrauffälligkeit merken.

Die Promillegrenze auf dem Fahrrad liegt bei 1,6 und ist damit deutlich höher als die Grenze für Kfz-Führer, welche bereits bei 0,5 Promille das Fahrzeug stehen lassen müssen. Doch auch wenn Sie weniger Alkohol im Blut haben, als die Promillegrenze für Radfahrer erlaubt, können Sie sich unter Umständen strafbar machen: nämlich dann, wenn Sie sich fahrauffällig verhalten.

Fahren Sie z. B. Schlangenlinien mit Ihrem Fahrrad oder weisen Sie eine verzögerte Reaktionszeit auf, kann schon ein Promillewert ab 0,3 ausreichen, dass eine Straftat vorliegt. Wenn Sie sich also fragen, ob Sie nach ein paar Bier noch losradeln dürfen, sollten Sie sich nicht nur an der 1,6-Promillegrenze auf dem Fahrrad orientieren. Sie sollten auch danach entscheiden, ob Sie wirklich noch in der Lage sind, Ihr Rad sicher zu führen.

Anders als z. B. bei Pkws wird beim Fahrrad die verbindliche Alkoholgrenze nicht durch ein Gesetz festgelegt. Zwar gilt laut Straßenverkehrsgesetz eine Grenze von 0,5 Promille – aber eben nur für die Fahrer von Kraftfahrzeugen. Für alle anderen Fahrzeugführer wie z. B. Radfahrer oder auch Reiter besteht laut Gesetz zwar die Pflicht, dass sie stets in der Lage sein müssen, ihr Fahrzeug sicher zu führen. Nirgendwo wird im Straßenverkehrsgesetz aber eine konkrete Promillegrenze, die beim Fahrradfahren einzuhalten ist, genannt.

Der verbindliche Wert von 1,6 geht stattdessen auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs von 1986 zurück, das bei dieser Alkoholmenge von einer absoluten Fahruntüchtigkeit von Radfahrern ausging.

Alkoholverstoß auf dem Fahrrad: Keine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat!

Die Promillegrenze auf dem Fahrrad mag deutlich höher sein als bei einem Pkw. Dafür allerdings begehen Sie direkt eine Straftat, wenn Sie mit mehr Alkohol als erlaubt Fahrrad fahren. Für Autofahrer hingegen liegt im Bereich von 0,5 bis 1,09 „nur“ eine Ordnungswidrigkeit vor, wenn sie mit diesem Alkoholwert im Blut hinterm Steuer sitzen. Erst ab 1,1 Promille liegt eine Straftat vor.

Überschreiten Sie als Fahrradfahrer die Promillegrenze, begehen Sie eine Straftat!
Überschreiten Sie als Fahrradfahrer die Promillegrenze, begehen Sie eine Straftat!

Allerdings gilt auch hier: Verhält sich der Autofahrer fahrauffällig und gefährdet andere Verkehrsteilnehmer, macht er sich auch mit einem geringeren Promillewert strafbar.

Verstoßen Sie also beim Fahrradfahren gegen die Promillegrenze von 1,6 oder verhalten sich mit mindestens 0,3 Promille fahrauffällig, ist es mit einem Bußgeld nicht getan. Stattdessen müssen Sie hier mit einer Strafanzeige und einer Geld- oder Freiheitsstrafe rechnen. Letztere kann bis zu einem Jahr – oder bis zu fünf Jahren bei gleichzeitiger Gefährdung des Straßenverkehrs – betragen. Außerdem droht die Anordnung einer MPU.

Welche Promillegrenze gilt beim Fahrrad in der Probezeit?

Als Fahranfänger müssen Sie vollkommen nüchtern sein, wenn Sie sich hinters Steuer eines Autos setzen wollen. Aber gilt diese strikte Alkoholgrenze auch beim Fahrrad während Ihrer Probezeit? Nein, beim Radeln müssen sich Fahranfänger nicht an die 0-Promillegrenze halten. Stattdessen gelten auch für sie die 1,6 Promille.

Ebenso existiert keine besondere Promillegrenze auf dem Fahrrad für Fahrer unter 21, sondern ebenfalls die 1,6-Promillegrenze.

FAQ: Promillegrenze auf dem Fahrrad

Welche Promillegrenze ist mit dem Fahrrad einzuhalten?

Die Promillegrenze für Radfahrer liegt bei 1,6. Bei fahrauffälligem Verhalten kann jedoch auch schon ab 0,3 eine Straftat vorliegen

Was passiert, wenn ich gegen die Alkoholgrenze für Fahrradfahrer verstoße?

Dann droht eine Strafanzeige sowie eine Geld- oder Freiheitsstrafe. Außerdem kann eine MPU angeordnet werden.

Gilt während der Führerschein-Probezeit für Fahrradfahrer eine andere Promillegrenze?

Nein. Fahranfänger müssen zwar beim Autofahren die 0-Promillegrenze einhalten, beim Fahrradfahren gilt für sie jedoch die normale Grenze von 1,6.

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