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Rote Ampel mit dem Fahrrad überfahren: Welche Strafe droht?

Bußgeld: Wurde eine rote Ampel mit dem Fahrrad überfahren, hängt die Höhe der Geldbuße von der Dauer der Rotphase ab.
Bußgeld: Wurde eine rote Ampel mit dem Fahrrad überfahren, hängt die Geldbuße von der Dauer der Rotphase ab.

Bußgeldkatalog: Rote Ampel überfahren mit Fahrrad

Rotlichtverstoß mit FahrradBußgeld in EuroPunkte in Flensburg
einfacher Rotlichtverstoß (Ampel war seit höchstens 1 Sekunde auf Rot)601
... dabei Gefährdung verursacht1001
... dabei Sachbeschädigung verursacht1201
qualifizierter Rotlichtverstoß (Ampel war bereits länger als 1 Sekunde auf Rot)1001
... dabei Gefährdung verursacht1601
... dabei Sachbeschädigung verursacht1801

Bußgeldrechner: Mit dem Fahrrad bei Rot über die Ampel gefahren

Eine rote Ampel mit dem Fahrrad zu überfahren, ist kein Kavaliersdelikt, denn selbstverständlich haben sich auch Radfahrer an die Regeln der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) zu halten. Trotzdem ist es immer wieder zu beobachten, dass Radfahrer eine rote Ampel einfach ignorieren. Werden sie dabei erwischt, kann es teuer werden. Denn es droht nicht nur ein Bußgeld, wenn ein Fahrrad eine rote Ampel überfährt.

Unterscheidung zwischen einfachem und qualifiziertem Rotlichtverstoß

Mit dem Fahrrad eine rote Ampel zu überfahren, ist eine Ordnungswidrigkeit.
Mit dem Fahrrad eine rote Ampel zu überfahren, ist eine Ordnungswidrigkeit.

Ob Sie nun mit einem Kraftfahrzeug oder mit einem Fahrrad einen Rotlichtverstoß begehen, in beiden Fällen gilt: Die Höhe der Sanktionen richtet sich danach, wie lange die Ampel bereits auf Rot stand, als Sie sie überfuhren.

  • höchstens eine Sekunde: einfacher Rotlichtverstoß
  • länger als eine Sekunde: qualifizierter Rotlichtverstoß

Die Unterscheidung ist jedoch eher für Kfz-Fahrer wichtig, da sie darüber entscheidet, ob neben Punkten und Bußgeld auch ein Fahrverbot verhängt wird. Wurde die rote Ampel mit einem Fahrrad überfahren, sind die Konsequenzen hingegen nicht ganz so drastisch, denn ein Fahrverbot droht hier weder bei einem einfachen noch bei einem qualifizierten Rotlichtverstoß.

Die Unterscheidung zwischen beiden wirkt sich aber auf die Höhe des Bußgelds aus. Die genauen Beträge können Sie der obenstehenden Bußgeldtabelle entnehmen.

Übrigens: Wenn Sie mit dem Fahrrad über eine rote Fußgängerampel gefahren sind, müssen Sie nicht nur mit den Sanktionen für den Rotlichtverstoß rechnen. Es können auch mindestens 15 Euro Bußgeld hinzukommen, weil Sie verbotenerweise auf dem Gehweg radelten.

War dieser allerdings für Radfahrer freigegeben oder begleiteten Sie ein Fahrrad fahrendes Kind, das nicht älter war als 10 Jahre, war das Fahrradfahren auf dem Gehweg erlaubt. Sie werden in so einem Fall nur dafür zur Kasse gebeten, dass Sie die rote Fußgängerampel mit dem Fahrrad überfahren haben, nicht aber für das Fahren auf dem Gehweg.

Mit dem Fahrrad über eine rote Ampel: Ist der Führerschein weg?

Ein Rotlichtverstoß mit dem Fahrrad kann Sie die Fahrerlaubnis für Ihr Kfz kosten.

Wie bereits angemerkt droht kein Fahrverbot, wenn Sie eine rote Ampel mit dem Fahrrad überfahren. Unter bestimmten Voraussetzungen kann Ihnen allerdings die Fahrerlaubnis entzogen werden. Denn ein Rotlichtverstoß mit dem Fahrrad zieht immer auch einen Punkt in Flensburg nach sich und sobald sich auf Ihrem Konto acht Punkte angesammelt haben, erfolgt die Entziehung der Fahrerlaubnis.

Brachte Ihnen das Überfahren der roten Ampel mit dem Fahrrad diesen entscheidenden achten Punkt ein, können Sie also tatsächlich durch diesen Verstoß Ihren Führerschein verlieren.

Fahranfänger sollten sich besonders davor hüten, mit dem Fahrrad eine rote Ampel zu ignorieren. Denn hierbei handelt es sich um einen A-Verstoß. Haben Sie zuvor schon zwei weitere A-Verstöße (oder zweimal zwei B-Verstöße) während Ihrer Probezeit begangen, erfolgt auch hier die Entziehung der Fahrerlaubnis.

Des Weiteren kann der Führerscheinentzug auch dann drohen, wenn eine Gefährdung im Straßenverkehr vorlag, da dies ein Straftatbestand ist.

StVO-Novelle: Grüner Pfeil für Radfahrer

Seit dem 28.04.2020 gelten die neuen Regelungen der StVO-Novelle. Diese bringt zwei Neuerungen für Radfahrer mit sich:

  • Die bestehende Regelung zum grünen Pfeil für den Kfz-Verkehr wird auf Radfahrer erweitert, wenn diese von einem Radfahrstreifen oder Fahrradweg nach rechts abbiegen wollen.
  • Der Gesetzgeber hat ein neues Verkehrszeichen eingeführt – den Grünpfeil nur für Radfahrer. Damit dürfen diese trotz roter Ampel abbiegen, sofern sie vorher anhalten.

FAQ: Rote Ampel mit Fahrrad überfahren

Ich habe mit dem Fahrrad eine rote Ampel überfahren. Welche Strafe kommt auf mich zu?

Eine Strafe im rechtlichen Sinne droht hier nicht, da es sich nicht um eine Straftat handelt. Es ist jedoch mit einem Bußgeld und einem Punkt in Flensburg zu rechnen. Die Höhe der Geldbuße finden Sie hier.

Welche Ampel muss ich als Radfahrer nutzen?

Ist eine Fahrradampel oder eine kombinierte Fahrrad- und Fußgängerampel vorhanden, müssen Sie sich nach dieser richten. Ansonsten gilt für Sie die Fahrbahnampel, nicht die Fußgängerampel.

Kann mir die Fahrerlaubnis entzogen werden, wenn ich mit dem Fahrrad über eine rote Ampel fahre?

Unter Umständen ja, nämlich wenn dieser Rotlichtverstoß Ihnen den achten Punkt in Flensburg einbringt. Sind Sie Fahranfänger und haben zuvor bereits zwei A-Verstöße oder vier B-Verstöße begangen, droht ebenfalls der Fahrerlaubnisentzug, denn ein Rotlichtverstoß mit dem Fahrrad ist ein A-Verstoß.

Bildnachweise: Fotolia.com/Kzenon, Fotolia.com/Kara, iStockPhoto.com/aerogondo