RATGEBER

Haltelinienverstoß an der Ampel

Bußgeldkatalog: Haltelinie überfahren und geblitzt worden

Sie haben die Haltelinie überfahren und wurden geblitzt? Welche Folgen das haben kann, lesen Sie im folgenden Ratgeber.
Sie haben die Haltelinie überfahren und wurden geblitzt? Welche Folgen das haben kann, lesen Sie im folgenden Ratgeber.
Ver­stoßBuß­geldPunkteFahr­verbot
Halte­linie über­fahren10 €--
trotz Rot­licht nicht an Halte­linie an­ge­halten – mit Gefähr­dung70 €1-
trotz Rot­licht nicht an Halte­linie an­ge­halten – mit Unfall 85 €1-

Bußgeldrechner für Rotlichtverstöße

Neben Ampeln, anderen Lichtzeichen und Verkehrsschildern gibt es noch weitere Vorschriftzeichen zur Regelung des Verkehrs. Eines davon ist die Haltelinie (Zeichen 294), eine auf der Fahrbahn an der Kreuzung aufgetragene dicke, weiße Linie. Sie ist für Verkehrsteilnehmer genauso zu befolgen und zu beachten wie andere Straßenschilder. Auch ein Haltelinienverstoß kann Folgen haben.

FAQ: Haltelinienverstoß

Was ist ein Haltelinienverstoß?

Wenn Sie eine rote Ampel übersehen und dadurch zwar die Haltelinie überfahren, allerdings noch vor dem Bereich der Kreuzung stehenbleiben, handelt es sich normalerweise um einen Haltelinienverstoß und (noch) nicht um einen Rotlichtverstoß.

Welche Konsequenzen kann ein Haltelinienverstoß haben?

Allgemein kostet ein Haltelinienverstoß lediglich 10 Euro. Wurden dabei jedoch andere Verkehrsteilnehmer gefährdet, müssen Sie sich auf ein Bußgeld von 70 Euro sowie ein Punkt in Flensburg einstellen. Ereignete sich aufgrund des Haltelinienverstoßes sogar ein Verkehrsunfall, kommen 85 Euro und ein Punkt auf Sie zu.

Womit müssen Sie bei einem Haltelinienverstoß in der Probezeit rechnen?

Leisten Sie sich als Fahranfänger einen Haltelinienverstoß, hat dieser erst dann Auswirkungen auf die Probezeit, wenn Sie dabei eine Gefährdung oder einen Unfall herbeigeführt haben. In diesem Fall liegt ein A-Verstoß vor. Zusätzlich zu den regulären Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog müssen Sie dann außerdem eine Probezeitverlängerung von zwei auf insgesamt vier Jahre sowie ein Aufbauseminar befürchten.

Was regelt die Haltelinie?

Rote Ampel: Haltelinie überfahren und geblitzt worden - das ist kein Rotlichtverstoß, solange der Fahrer nicht in den geschützten Bereich einfährt.
Rote Ampel: Haltelinie überfahren und geblitzt worden – das ist kein Rotlichtverstoß, solange der Fahrer nicht in den geschützten Bereich einfährt.

Haltelinien sind an Kreuzungen und Ampeln angebracht und gebieten dem Fahrzeugführer, an dieser Linie zu halten und ggf. so lange zu warten, bis er seine Fahrt ohne Behinderung anderer vorfahrtsberechtigter Verkehrsteilnehmer fortsetzen kann. Die Linie ergänzt meistens die Vorfahrtsregeln der Ampel oder des Stoppschilds.

Wenn an einer Kreuzung ein Stoppschild angebracht ist, muss der Fahrer unmittelbar davor halten, auch dann, wenn er den Verkehr auf der Kreuzung von dort aus noch nicht einsehen kann. Erst nach dem Halt – sprich einem völligen Stillstand – darf er vorsichtig weiterfahren bis zur Sichtlinie, um den Querverkehr einzusehen, oder bei freier Kreuzung weiterfahren.

Wann liegt ein Haltelinienverstoß nach der StVO vor?

Das Überfahren der Haltelinie stellt einen Haltelinienverstoß dar. Der Bußgeldkatalog sieht für diese Ordnungswidrigkeit ein Bußgeld in Höhe von 10 Euro vor. Das gilt auch, wenn der Fahrer ein Stoppschild überfährt, sofern er dabei nicht in den geschützten Bereich einfährt.

Etwas schwieriger gestaltet sich die Situation, wenn noch andere Verkehrszeichen wie die Ampel oder der grüne Pfeil im Spiel sind.

Rote Ampel: Haltelinie überfahren bei grünem Blechpfeil

Der grüne Blechpfeil neben der Ampel signalisiert Rechtsabbiegern (fast) freie Fahrt, auch wenn die Ampel Rot anzeigt. Sie dürfen aber nicht einfach drauflos fahren, sondern sind zu erhöhter Rücksicht gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern verpflichtet.

Der nach rechts abbiegende Fahrer muss erst an der Haltelinie anhalten, wenn die Ampel auf Rot steht. Auch hier gilt wie beim Stoppschild: Die Räder müssen zum völligen Stillstand kommen.

Fährt der Rechtsabbieger trotz Rot und Haltelinie weiter und gefährdet dadurch andere Personen, so begeht er einen Haltelinienverstoß. Das Bußgeld beträgt in diesem Fall 70 Euro, bei einem dadurch verursachten Unfall sogar 85 Euro. Hinzu kommt in beiden Fällen ein Punkt in Flensburg.

Ist das Haltelinie-Überfahren ein Rotlichtverstoß? Abgrenzung zum Haltelinienverstoß

Bei einem Haltelinienverstoß droht keine Strafe, sondern lediglich ein Bußgeld, weil es sich um eine Ordnungswidrigkeit handelt.
Bei einem Haltelinienverstoß droht keine Strafe, sondern lediglich ein Bußgeld, weil es sich um eine Ordnungswidrigkeit handelt.

Nach einem Haltelinienverstoß droht ein Bußgeld, das noch relativ gering ausfällt im Vergleich zu einem Bußgeld für einen Rotlichtverstoß. In letzterem Fall drohen mindestens 90 Euro und ein Punkt in Flensburg.

Im Falle einer Gefährdung oder eines Unfalls kann die Bußgeldbehörde sogar mehr als das Doppelte verlangen und ein einmonatiges Fahrverbot verhängen. Dauerte die Rotphase länger als eine Sekunde, kostet der „Spaß“ mindestens 200 Euro.

Kommen diese Sanktionen auch auf einen Fahrer zu, der die Haltelinie an einer roten Ampel überfährt? Er begeht nur dann einen Rotlichtverstoß, wenn er bei Rot in den von der Ampel geschützten Bereich einfährt, also in den Gefahrenbereich.

Es kann aber auch sein, dass ein Fahrer noch vor der Ampel und damit vor der Gefahrenzone zum Halten kommt, dabei aber die Haltelinie überfährt. In diesem Fall begeht er nur einen Haltelinienverstoß.

Kraftfahrer, die bei Rot die Haltelinie überfahren, zahlen ein Bußgeld in Höhe von 10 Euro. Gefährdet er dabei einen Anderen, wird es gleich deutlich teurer, wie Sie unserer Bußgeldtabelle entnehmen können.

Weitere Informationen zum Haltelinienverstoß erhalten Sie im folgenden Video:

Bildnachweise: depositphotos.com/CreativeNature, depositphotos.com/sermovik, fotolia.com/Wolfilser

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