RATGEBER

Über rote Ampel gefahren und geblitzt: Was droht bei Rotlichtverstoß?

Sie haben eine Ampel bei Rot überfahren und sind geblitzt worden? Dann liegt in den meisten Fällen ein Rotlichtverstoß vor.
Sie haben eine Ampel bei Rot überfahren und sind geblitzt worden? Dann liegt in den meisten Fällen ein Rotlichtverstoß vor.

Bußgeld: Bei roter Ampel geblitzt

VerstoßBuß­geldPunkteFahr­verbot
Einfacher Rotlicht­verstoß (Ampel zeigte höchstens eine Sekunde lang Rot an)90 €1
... mit Gefähr­dung200 €21 Monat
... mit Sachbe­­schädigung240 €21 Monat
Quali­fizierter Rotlicht­verstoß (Ampel zeigte länger als eine Sekunde Rot an)200 €21 Monat
... mit Gefähr­dung320 €21 Monat
... mit Sachbe­­schädigung360 €21 Monat

Bei Rot geblitzt: Kosten berechnen mit dem Bußgeldrechner

Zeigt die Ampel für die eigene Fahrspur Rot an, haben Sie davor anzuhalten. Diese Regel, die im § 37 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) verankert ist, sollte jedem Verkehrsteilnehmer bekannt sein. Trotzdem kommt es immer wieder vor, dass Fahrer das Wechsellichtzeichen ignorieren, eine rote Ampel überfahren und geblitzt werden. In diesem Ratgeber erfahren Sie, mit welchen Konsequenzen Sie in diesem Fall rechnen müssen.

Rote Ampel: Wann der Blitzer auslöst

Blitzer: Wer eine rote Ampel ignoriert und über die Kreuzung fährt, wird in der Regel sogar zweimal geblitzt.
Blitzer: Wer eine rote Ampel ignoriert und über die Kreuzung fährt, wird in der Regel sogar zweimal geblitzt.

Nicht immer wird ein Fahrer, wenn er bei Rot über die Ampel gefahren ist, geblitzt – aus dem einfachen Grund, dass nicht jede Wechsellichtzeichenanlage in Deutschland mit einem Ampelblitzer ausgestattet ist. In diesem Fall kommen Verkehrssünder häufig ungeschoren davon, es sei denn, sie werden von der Polizei auf frischer Tat ertappt, oder ein Zeuge bringt die Tat zur Anzeige.

Dort, wo aber ein solches Gerät installiert ist, werden Sie üblicherweise sogar zweimal geblitzt, wenn Sie bei roter Ampel trotzdem weiterfahren: Einmal, wenn Sie die Haltelinie überrollt haben, und das zweite Mal, wenn Sie auf die Kreuzung dahinter fahren. Manche Blitzer blitzen auch nach einer bestimmten Zeitspanne automatisch ein zweites Mal.

Denn wer über eine rote Ampel fährt und geblitzt wird, hat noch nicht automatisch einen Rotlichtverstoß begangen. Dies ist nur der Fall, wenn Sie tatsächlich auch den Gefahrenbereich trotz roter Ampel befahren haben. Kamen Sie noch vor der Kreuzung zum Stehen, haben Sie zwar einen Haltelinienverstoß begangen, aber keinen Rotlichtverstoß. Durch das doppelte Blitzen kann festgestellt werden, welcher von beiden Verstößen vorliegt.

Ein Haltelinienverstoß wird üblicherweise nur mit einem Verwarnungsgeld von 10 Euro geahndet. Haben Sie allerdings andere Verkehrsteilnehmer dabei gefährdet, müssen Sie mit einem Punkt in Flensburg sowie einem Bußgeld von 70 Euro rechnen. Kam es gar zu einem Unfall, erhöht sich das Bußgeld auf 85 Euro.

Über Rot gefahren und geblitzt: Dauer der Rotphase entscheidet über Sanktion

Wird also zweimal geblitzt, wenn eine rote Ampel überfahren wird, hat der Verkehrssünder meist nicht nur die Haltelinie passiert, sondern ist auch in den Gefahrenbereich eingefahren. Damit liegt ein Rotlichtverstoß vor und der Betroffene kann sich relativ sicher sein, in naher Zukunft einen Bußgeldbescheid im Briefkasten vorzufinden.

Welche Sanktionen darin auftauchen, hängt jedoch in erster Linie davon ab, wie lange die Ampel bereits auf Rot stand:

Rote Ampel überfahren und geblitzt: Die Sanktionen richten sich nach der Dauer der Rotphase.
Rote Ampel überfahren und geblitzt: Die Sanktionen richten sich nach der Dauer der Rotphase.
  • höchstens eine Sekunde: Es liegt ein einfacher Rotlichtverstoß vor.
  • länger als eine Sekunde: Hier wird von einem qualifizierten Rotlichtverstoß gesprochen.

Dies macht einen großen Unterschied hinsichtlich der Sanktionen aus. Denn fuhren Sie bei höchstens einer Sekunde noch über die rote Ampel und wurden geblitzt, fallen dafür lediglich 90 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg an – vorausgesetzt, es kam dabei weder zu einer Gefährdung noch zu einer Sachbeschädigung. Dauerte die Rotphase jedoch bereits länger als eine Sekunde, erhöht sich nicht nur das Bußgeld beträchtlich. Sie erhalten auch zwei Punkte auf Ihrem Konto und obendrein ein Fahrverbot von einem Monat.

Durch den Fotobeweis des Ampelblitzers lässt sich in der Regel nachweisen, wie lange die Ampel beim Überfahren auf Rot stand und ob Sie damit einen einfachen oder qualifizierten Rotlichtverstoß begangen haben. Doch auch die Technik kann Fehler machen. Haben Sie also Zweifel an der Richtigkeit des Ihnen vorgeworfenen Verstoßes, können Sie Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann Sie beraten, welche Erfolgsaussichten dabei für Sie bestehen.

Bildnachweise: Fotolia.com/mrivserg