Grüner Pfeil – rote Ampel: Wie passt das zusammen?

Bußgeldkatalog: Verkehrsregeln am grünen Pfeil missachtet
Verstoß gegen grünen (Blech-)Pfeil | Bußgeld | Pkt. | Fahrver­bot |
---|---|---|---|
von einem anderen als dem rechten Fahrstreifen abgebogen | 15 EUR | ||
abgebogen, ohne Fahrzeug durchfahren zu lassen | 40 EUR | ||
... mit Gefährdung | 140 EUR | 1 | 1 M |
ohne besondere Rücksicht auf Fußgänger abgebogen und diese dadurch gefährdet | 140 EUR | 1 | 1 M |
Missachtung der Haltepflicht | 70 EUR | 1 | |
LKW hält beim Abbiegen innerorts Schrittgeschwindigkeit nicht ein | 70 EUR | 1 |
Neben der Ampel ist ein grüner Pfeil angebracht – als Schild, nicht als Leuchtzeichen. Wie verhalten sich Autofahrer hier richtig? Der Blechpfeil darf nämlich nicht eins zu eins mit dem grünen Leuchtpfeil gleichgesetzt werden. Ein grüner Pfeil kann Ihnen aber auch auf der Autobahn begegnen und dort hat er überhaupt nichts mit dem Abbiegen zu tun.
FAQ: Grüner Pfeil
Bei einem grünen Blechpfeil an einer roten Ampel bleiben Sie zunächst einmal an der Haltelinie stehen, fahren anschließend mit Schrittgeschwindigkeit vor, bis Sie die Verkehrslage komplett überblicken können, und biegen schließlich nach rechts ab, wenn die Straße frei ist. Sie sind allerdings nicht dazu verpflichtet, abzubiegen, sondern können auch abwarten, bis die Ampel regulär Grün zeigt und dann erst fahren.
Im Gegensatz zu einem grünen Blechpfeil besteht bei einem grünen Leuchtpfeil an der Ampel die Pflicht dazu, direkt abzubiegen. Auch an der Haltelinie müssen Sie nicht erst anhalten. Weigern Sie sich, trotz grünem Leuchtpfeil abzubiegen, kann ein Bußgeld drohen.
Verstoßen Sie gegen die Verkehrsregeln zum grünen Pfeil, kann ein Bußgeld zwischen 15 und 140 Euro auf Sie zukommen. Zusätzlich sind ein Punkt in Flensburg sowie ein einmonatiges Fahrverbot möglich. Aufschluss über die möglichen Sanktionen gibt diese Tabelle.
Der Grund, warum ein grüner Pfeil bei roter Ampel für Verwirrung sorgt

Laut § 37 Abs. 2 Satz 8 der Straßenverkehrsordnung (StVO) bedeutet ein grüner Pfeil, dass Rechtsabbieger fahren dürfen, auch wenn die Ampel rot zeigt. Allerdings kennt die StVO verschiedene grüne Pfeile, die jeweils mit anderen Verkehrsregeln verbunden sind.
Da ist zum einen der grüne Leuchtpfeil an der Ampel (grüner Pfeil als Wechsellichtzeichen), der je nach Pfeilrichtung den Verkehr verschiedener Fahrspuren freigeben kann. Zum anderen kann eine Ampel mit einem Grünpfeil aus Blech ausgestattet sein. Als Dauerlichtzeichen ist ein grüner Pfeil sogar gelegentlich auf der Autobahn oder anderen Kraftstraßen anzufinden und hat dann mit dem Abbiegen nichts mehr zu tun.
Welche Verkehrsregeln bringt ein grüner Pfeil mit sich, der leuchtet? Ist das Rechtsabbiegen erlaubt, wenn eine Ampel mit einem grünen Pfeil versehen ist? Damit Autofahrer und Fußgänger im Straßenverkehr den Überblick behalten, klären wir die wichtigsten Unterscheide auf.
Grüner Blechpfeil vs. grüner Leuchtpfeil: Unterschied kurz erklärt
Im Straßenverkehr kommt die Farbe Grün häufig vor. An der Ampel bedeutet sie stets, dass der Verkehr in eine bestimmte Richtung freigegeben ist. Jeder Autofahrer weiß, dass es zwei verschiedene Grünpfeile gibt und doch können sie viele nicht auseinanderhalten:
- Grüner Leuchtpfeil: Abbiegen in die angezeigte Richtung ist erlaubt
- Grüner Pfeil aus Blech: Vor dem Abbiegen muss angehalten werden (Haltepflicht)
Beide Pfeile möchten wir im Nachfolgenden noch etwas genauer betrachten und erklären, welche Verhaltensregeln damit verbunden sind.
Abbiegen erlaubt: Grüner (Leucht-)Pfeil an roter Ampel
Leuchtet an der Ampel ein grüner Pfeil, ist jedem Autofahrer klar, was das bedeutet. Die Farbe Grün bedeutet in diesem Fall „Der Verkehr ist freigegeben“ (§ 37 Abs. 2 Nr. 1 Satz 1). Der Pfeil bedeutet „Nur in Richtung des Pfeils ist der Verkehr freigegeben“ (§ 37 Abs. 2. Nr. 1 Satz 3).
Im Klartext bedeutet das: Abbiegen erlaubt! In der Regel geht es dabei um das Rechtsabbiegen. Manchmal befindet sich links hinter der Kreuzung ein grüner Pfeil. Das ist vor allem bei großen und mehrspurigen Kreuzungen der Fall.
Hier richtet sich der Grünpfeil an Linksabbieger. Er sagt ihnen, dass sie ungehindert nach links abbiegen dürfen und der Gegenverkehr in der Zwischenzeit durch ein rotes Lichtzeichen angehalten wird.

Das Grünpfeilschild an der Ampel funktioniert wie ein Stoppschild
Ein grüner Pfeil als blechernes Schild ist in den ostdeutschen Bundesländern noch öfter anzutreffen als in den westlichen – obwohl er vereinzelt in ganz Deutschland auftaucht. Das liegt daran, dass es sich um ein Vermächtnis aus der DDR handelt.
Nach der Wiedervereinigung wurde er beibehalten und sogar in einigen westdeutschen Städten an Ampeln hinzugefügt. Die Regelungen zum Verkehrsschild „grüner Pfeil“ (Verkehrszeichen Nr. 720) finden sich in § 37 Abs. 2 Satz 8 StVO:
- Das Rechtsabbiegen ist erlaubt, auch wenn die nebenstehende Ampel rot leuchtet.
- Vor dem Abbiegen besteht eine Haltepflicht.
- Sie dürfen mit Ihrem Auto nur abbiegen, wenn Sie sich entsprechend auf dem rechten Fahrstreifen eingeordnet haben.
- Andere Verkehrsteilnehmer dürfen dabei nicht behindert oder gefährdet werden.
Als das Schild mit dem Pfeil 1978 eingeführt wurde, gab es allerdings noch keine Pflicht, vor dem Abbiegen kurz anzuhalten.
Wer sich falsch beim Abbiegen an einem solchen Pfeil verhält, muss mit einem hohen Bußgeld und einem Punkt in Flensburg rechnen. Ein Fahrverbot ist in der Regel nicht vorgesehen. Näheres zu den Sanktionen können Sie der obigen Tabelle entnehmen.
Das blecherne Verkehrsschild „grüner Pfeil“ ist nicht das einzige Überbleibsel aus der ehemaligen DDR. Auch der berühmte Ampelmann des Ostens durfte bleiben und hat sich seither als Symbol der Hauptstadt etabliert. Hier und da ist er auch in westdeutschen Städten zu finden (z. B. im Landkreis Sigmaringen in Baden-Württemberg).
Mit der am 28.04.2020 in Kraft getretenen StVO-Novelle gibt es nun auch einen grünen Pfeil, der ausschließlich für Radfahrer gilt.
Weitere Informationen zum richtigen Verhalten beim Grünpfeil erhalten Sie in diesem Video:
Nicht nur an der Ampel: Was ein grüner Pfeil auf der Autobahn zu suchen hat

Manche Kraftstraßen verfügen über einen ungewöhnlich großzügigen Seitenstreifen. Das liegt daran, dass dieser bei hohem Verkehrsaufkommen zu einer weiteren Fahrspur werden kann. Dies geschieht, wenn ein senkrecht nach unten zeigender grüner Pfeil über der Spur aufleuchtet.
Ein solcher grüner Pfeil ist der Kategorie der Dauerlichtzeichen zuzuordnen, gehört also nicht zur Ampel. Er kommt immer nur dann zum Einsatz, wenn der Verkehr dichter wird. Das Befahren dieses Fahrstreifens ist dann nicht optional, sondern im Rahmen des Rechtsfahrgebotes Pflicht.
Auch die durchgezogene weiße Linie, die den Seitenstreifen von der restlichen Fahrbahn abgrenzt, darf dann überfahren werden. Ist anstelle des Grünpfeils ein rotes Kreuz zu sehen, ist die Fahrbahn nicht freigegeben.
Bildnachweise: fotolia.com/B. Wylezich, fotolia.com/SZ-Designs.