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Rechtskraft beim Bußgeldbescheid: Welche Frist gilt es zu beachten?

Wann tritt die Rechtskraft bei Bußgeldbescheid, Beschluss und Urteil ein?
Wann tritt die Rechtskraft bei Bußgeldbescheid, Beschluss und Urteil ein?

Die Rechtskraft spielt in Bußgeldverfahren und Strafverfahren eine wichtige Rolle, denn: Solange eine Entscheidung noch nicht rechtskräftig geworden ist, kann der Betroffene hiergegen vorgehen. Wann die Rechtskraft bei Bußgeldbescheid und Beschluss eintritt, erfahren Sie im Folgenden.

Was bedeutet „rechtskräftig“? Ein rechtskräftiger Beschluss oder Bescheid ist per se nicht mehr anfechtbar, die darin getroffene Entscheidung rechtlich bindend. Sind Urteil oder Bußgeldbescheid rechtskräftig, kann der Betroffene mithin regelmäßig keine Rechtsmittel mehr nutzen, um die Sanktionen vielleicht doch noch abzuwenden, und muss das Ergebnis akzeptieren. Nur in seltenen Ausnahmefällen kann trotz Rechtskräftigkeit noch gegen eine Entscheidung vorgegangen werden.

Wann wird ein Bußgeldbescheid rechtskräftig?

Rechtskräftiger Bußgeldbescheid: Rechtsmittel können in aller Regel nicht mehr genutzt werden.
Rechtskräftiger Bußgeldbescheid: Rechtsmittel können in aller Regel nicht mehr genutzt werden.

Ausschlaggebend für die Rechtskraft ist beim Bußgeldbescheid – wie auch bei anderen Entscheidungen – die gewährte Rechtsmittelfrist. Diese beträgt im Bußgeldverfahren zwei Wochen ab Zustellung des Bescheids, also mit dem Zeitpunkt, zu dem er im Briefkasten des Betroffenen landet.

Im Rahmen der Rechtsbehelfsbelehrung wird der Empfänger des Bescheids auf diese Frist hingewiesen. Soll ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid erhoben werden, so muss dieser der Bußgeldstelle innerhalb dieser 14 Tage zugegangen sein. Verläuft die Rechtsmittelfrist fruchtlos, d. h. ergeht kein Einspruch, so wird der Bußgeldbescheid rechtskräftig, auch hierauf verweist die Belehrung.

Bei Eintritt der Rechtskraft beim Bußgeldbescheid haben Sie weitere 14 Tage Zeit, um das hierin verhängte Bußgeld zu zahlen.

Wollen Sie Einspruch einlegen? Beachten Sie die gewährte Frist, um den Bußgeldbescheid aufheben oder abändern zu lassen. Wenden Sie sich ggf. zeitnah an einen Anwalt für Verkehrsrecht, um den Bescheid sowie die Aussicht auf Erfolg von einem möglichen Einspruchsverfahren prüfen zu lassen.

Frist für den Eintritt der Rechtskraft vom Bußgeldbescheid unverschuldet versäumt

Solange der Bußgeldbescheid noch nicht rechtskräftig ist, läuft auch die Zahlungsfrist noch nicht.
Solange der Bußgeldbescheid noch nicht rechtskräftig ist, läuft auch die Zahlungsfrist noch nicht.

Ist der Bußgeldbescheid rechtskräftig geworden, ohne dass der Betroffene dies selbst zu verschulden hat, greift eine Ausnahmeregelung: Im Einzelfall kann dann nämlich ein Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gestellt werden. Dies ist etwa möglich, wenn der Betroffene zum Zeitpunkt der Zustellung im Urlaub war oder schwer erkrankt im Krankenhaus lag und keinen Zugriff auf seinen Briefkasten hatte.

Bei Bewilligung bewirkt dieser, dass der Zeitpunkt der Zustellung auf ein späteres Datum gelegt wird – einen Tag, an dem der Betroffene Zugriff auf den Bußgeldbescheid hätte haben können. Die für den Einspruch gewährte Frist – beim Bußgeldbescheid 14 Tage – verschiebt sich damit nach hinten. Der Betroffene hat so noch die Möglichkeit, Rechtsmittel einzulegen und gegen den Bescheid vorzugehen.

Wann tritt die Rechtskraft ein bei Urteil bzw. Beschluss?

Kommt es im Zuge eines Einspruchsverfahren zu einer gerichtlichen Verhandlung, steht an deren Ende ein Beschluss oder ein Urteil. Die formelle Rechtskraft tritt bei gerichtlichen Entscheidungen später ein, als bei verwaltungsbehördlichen Vorgängen wie einem Bußgeldbescheid. Die Rechtskraft ist auch hier an die Rechtsmittelfrist gebunden, allerdings sind nun andere Rechtsmittel gegeben (insbesondere Beschwerde und Berufung).

Um gegen ein Urteil oder einen Beschluss Rechtsmittel einzulegen, gewährt das Gericht den Betroffenen in der Regel eine einmonatige Frist ab Zustellung der schriftlichen Ausfertigung. Die Rechtskraft tritt beim Beschluss mithin bei fruchtlosem Fristablauf regelmäßig nach einem Monat ein.

Wann werden Fahrverbot und Punkte rechtskräftig?

Die Rechtskraft bei Beschluss oder Bescheid erstreckt sich auch auf die Sanktionen.
Die Rechtskraft bei Beschluss oder Bescheid erstreckt sich auch auf die Sanktionen.

Neben einem Bußgeld kann eine Verkehrsordnungswidrigkeit auch Nebenfolgen wie Fahrverbote und Punkte in Flensburg mit sich bringen. Die Rechtskraft dieser Nebenfolgen ist an die Rechtskraft von Bußgeldbescheid oder Beschluss gekoppelt, d. h.: Tritt Rechtskraft beim Bußgeldbescheid ein, erfasst dies auch die Nebenfolgen.

Beim Fahrverbot ist dies insbesondere für Wiederholungstäter von Bedeutung, denen keine 4-Monatsfrist für den Antritt gewährt wird, denn das Fahrverbot beginnt hier regelmäßig mit dem Tag der Rechtskraft vom Bußgeldbescheid. Auch Punkte werden frühestens nach Rechtskraft der zugunde liegenden Entscheidung im Fahreignungsregister eingetragen. An dem Datum der Rechtskraft orientiert sich sodann auch die Tilgungsfrist. Allerdings werden die Punkte selbst auf den Tattag zurückdatiert, sodass der Punktestand zum jeweiligen Zeitpunkt genau abgebildet werden kann.

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