RATGEBER

Bußgeldbescheid nicht erhalten? Daran kann es liegen!

Was kann ich unternehmen, wenn ich den Bußgeldbescheid nicht erhalten habe?
Was kann ich unternehmen, wenn ich den Bußgeldbescheid nicht erhalten habe?

Es kann durchaus vorkommen, dass Sie einen Bußgeldbescheid erwarten, Ihnen dieser jedoch nicht zugestellt wird. Sie hoffen schon auf eine Verjährung, doch dann flattert plötzlich eine Mahnung ins Haus. Wie lässt es sich erklären, dass Sie einen Bußgeldbescheid nicht erhalten? Dies wird im folgenden Ratgeber geklärt.

FAQ: Bußgeldbescheid nicht bekommen

Wie kann es passieren, dass ich einen Bußgeldbescheid nicht erhalte?

Ein Bußgeldbescheid wird, entgegen der verbreiteten Annahme, nicht per Einschreiben versendet. Der Bescheid kommt mittels einer Zustellungsurkunde und darf demnach auch im Briefkasten hinterlassen werden. Demnach kann es vorkommen, dass dieser nicht direkt bei Ihnen ankommt.

Bekomme ich dann eine Mahnung?

Ja, das kann durchaus passieren. Wird ein Bußgeldbescheid ignoriert oder aus sonstigen Gründen nicht beglichen, trifft die Mahnung in der Regel sechs Wochen nach Zahlungsfrist bei Ihnen ein und ist mit 5 Euro Gebühren verbunden.

Wann verjährt ein Bußgeldbescheid?

Ein Bußgeldbescheid muss in der Regel drei Monate nach einer Ordnungswidrigkeit zugestellt sein. Umstände wie etwa ein Anhörungsbogen unterbrechen die Verjährungsfrist einmalig.

Warum haben Sie den Bußgeldbescheid nicht erhalten?

Wie kommt es dazu, dass Sie den Bußgeldbescheid nicht bekommen?
Wie kommt es dazu, dass Sie den Bußgeldbescheid nicht bekommen?

Bevor Sie einen Bußgeldbescheid erhalten, wird Ihnen in vielen Fällen zunächst ein Anhörungsbogen durch die Post zugestellt. Auf diesen müssen Sie antworten und die Angaben zu Ihrer Person ausfüllen. Zur Sache müssen Sie sich jedoch nicht äußern.

In Folge erhalten Sie dann einen Bußgeldbescheid erhalten Sie zum Beispiel, wenn Sie geblitzt wurden. Dieser enthält viele wichtige Informationen. Hierzu gehören unter anderem die Höhe der Geldbuße, mögliche Nebenfolgen und die Überweisungsdaten. Erhalten Sie den Bescheid nicht, so fehlen Ihnen diese wichtigen Informationen und eine fristgerechte Überweisung der Geldstrafe ist nicht möglich.

Das festgelegte Bußgeld sowie eventuelle Nebenstrafen werden von den Behörden aus dem aktuellen Bußgeldkatalog übernommen.

Entgegen der weit verbreiteten Meinung wird ein Bußgeldbescheid nicht per Einschreiben, sondern per Post mit einer Zustellungsurkunde verschickt. Im Gegensatz zum Einschreiben muss der Brief bei der Zustellungsurkunde nicht persönlich vom Empfänger entgegengenommen werden.

Der Bescheid kann auch von einer Ersatzperson angenommen werden. Ist niemand anzutreffen, so kann der Brief auch in den Briefkasten gelegt werden. Unter unglücklichen Umständen kann es so passieren, dass Sie den Bußgeldbescheid nicht bekommen. In einem solchen Fall werden Sie erst durch eine später folgende Mahnung darüber informiert, dass überhaupt ein Bußgeldverfahren läuft.

Eine Mahnung enthält immer auch zusätzliche Mahngebühren, die auf das Bußgeld aufgeschlagen werden.

Der Umzug – Häufiger Grund dafür, dass Sie den Bußgeldbescheid nicht erhalten

Wenn Sie vergessen einen Nachsendeantrag zu stellen, kann es sein, dass Sie einen Bußgeldbescheid nicht erhalten.
Wenn Sie vergessen einen Nachsendeantrag zu stellen, kann es sein, dass Sie einen Bußgeldbescheid nicht erhalten.

Sollten Sie vergessen, einen Nachsendeantrag zu stellen, so kann es passieren, dass Sie einen Bußgeldbescheid nicht erhalten.

Sollte die Zustellung nicht erfolgreich verlaufen, so wird dieser an die Behörde zurückgeschickt. Diese leitet dann Ermittlungen ein, um Ihre aktuelle Adresse herauszufinden.

Sie sollten hier aber nicht darauf hoffen, dass dies zu einer Verjährung des Bußgeldbescheids führt. Die Verjährungsfrist dauert in der Regel drei Monate, verschiedene Vorgänge in den Behörden können diese jedoch verlängern. Ein Anwalt kann durch eine Akteneinsicht bei der Behörde klären, ob die Frist in Ihrem Fall verlängert wurde.

Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach dessen Zustellung Einspruch erheben. Haben Sie weitere Fragen, können Sie einen Anwalt für Verkehrsrecht zu Rate ziehen.

Strafzettel nicht erhalten – Was ist die Folge?

Neben den Bußgeldern gibt es auch Verwarngelder. Diese werden umgangssprachlich auch Strafzettel oder Knöllchen genannt. Haben Sie den Strafzettel nicht erhalten und können deshalb das geforderte Verwarngeld nicht fristgerecht bezahlen, wird ein Bußgeldverfahren eingeleitet.

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