RATGEBER

Bußgeldbescheid verloren: Wie sollten Sie reagieren?

Was können Sie tun, wenn Sie den Bußgeldbescheid verloren haben?
Was können Sie tun, wenn Sie den Bußgeldbescheid verloren haben?

Wenn Sie gerade voll im Stress sind, kann es nicht selten passieren, dass ein wichtiger Brief oder andere Unterlagen im Durcheinander verschwinden und nicht mehr auftauchen. Besonders ärgerlich ist dies gerade auch bei einem Bußgeldbescheid. Diesen erhalten Sie unter anderem, wenn Sie mit Ihrem Auto geblitzt wurden. Was können Sie aber tun, wenn Sie bemerken, dass Sie Ihren Bußgeldbescheid verloren haben? An welche Stelle können Sie sich in dieser Situation mit Ihrem Problem wenden? Dies wird im folgenden Ratgeber geklärt.

FAQ: Bußgeldbescheid verloren

Wie gehe ich vor, wenn ich meinen Bußgeldbescheid verlegt habe?

Können Sie sich daran erinnern, von welcher Bußgeldstelle der Bescheid kam, können Sie sich an diese wenden. Unter Umständen können Ihnen die Mitarbeiter, die das Bußgeldverfahren bearbeiten, weiterhelfen.

Und wenn ich mich nicht an die zuständige Behörde erinnern kann?

In diesem Fall müssen Sie die erste Mahnung abwarten, die auf den Bußgeldbescheid folgt. Diese ist in der Regel mit Mahngebühren in Höhe von 5 Euro verbunden und trifft etwa sechs Wochen nach Zahlungsfälligkeit bei Ihnen ein.

Kann ich dann noch Einspruch einlegen?

Nein, das ist in der Regel nicht mehr möglich, wenn Sie den Bußgeldbescheid verloren haben. Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wird meist nur dann genehmigt, wenn es sich um ein unverschuldetes Versäumnis handelt. Die Einspruchsfrist endet zwei Wochen nach Erhalt des Bußgeldbescheides.

Wichtige Informationen fehlen, wenn Sie den Bußgeldbescheid verloren haben

Bußgeldbescheid verloren: Eine Mahnung kann über Bußgeldhöhe und Zahlungsempfänger informieren.
Bußgeldbescheid verloren: Eine Mahnung kann über Bußgeldhöhe und Zahlungsempfänger informieren.

Wenn Sie Ihren Bußgeldbescheid verloren haben, sind Ihnen wichtige Informationen nicht mehr zugänglich. Unter anderem können Sie dann nicht mehr nachsehen, an welche Bußgeldstelle Sie die Zahlung richten müssen, welche Bankverbindung die Behörde hat und welchen Betrag Sie entrichten müssen.

Bei der Festlegung des Bußgelds orientiert sich die zuständige Behörde am aktuellen Bußgeldkatalog. Hier ist nicht nur die Höhe der Geldstrafe angegeben, sondern auch die möglichen Nebenfolgen. Hierzu gehören Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot, bei dem Sie Ihren Führerschein für einen bis drei Monate abgeben müssen.

Können Sie sich noch daran erinnern, von welcher Bußgeldbehörde der Bescheid ausgestellt wurde, so können Sie sich bei dieser melden und Ihr Problem vorbringen. Unter Umständen können die Sachbearbeiter die Informationen erneut aufrufen.

Wissen Sie jedoch nicht, von welcher Stelle der Bescheid, den Sie verloren haben, ausgestellt wurde, so müssen Sie die erste Mahnung abwarten und diese dann fristgerecht überweisen. So umgehen Sie weitere Unannehmlichkeiten und Kosten.

Kommt zum Bußgeld ein Fahrverbot hinzu, so müssen Sie Ihren Führerschein bei der zuständigen Behörde abgeben. Sind Sie auf Ihr Auto angewiesen, können Sie jedoch auch in manchen Fällen die Möglichkeit bekommen, ein Fahrverbot zu umgehen. Die Unterstützung durch einen Anwalt ist in diesem Fall ratsam.

Strafzettel verloren – Was ist zu tun?

Was kann passieren, wenn Sie den Strafzettel verloren haben?
Was kann passieren, wenn Sie den Strafzettel verloren haben?

Haben Sie einen Strafzettel oder ein Knöllchen verloren – offiziell werden diese Verwarnungsgeldangebot genannt – können Sie versuchen, sich bei der zuständigen Stelle, die das Vergehen bemerkt hat, zu melden. In vielen Fällen handelt es sich dabei um das jeweilige Ordnungsamt. Unter Umständen kann Ihnen ein Sachbearbeiter weiterhelfen.

Ist dies nicht möglich und können Sie deshalb das Verwarngeld nicht fristgerecht bezahlen, wird ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Dieses ist immer mit höheren Kosten verbunden, da hier zusätzliche Auslagen und Gebühren anfallen.

Fazit

Geben Sie gut auf Ihre wichtigen Unterlagen Acht. Haben Sie den Bußgeldbescheid verloren und können das Bußgeld nicht fristgerecht bezahlen, weil Ihnen die nötigen Informationen fehlen, kommt eine Mahnung inklusive Mahngebühren in Höhe von etwa 5 Euro auf Sie zu.

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