RATGEBER

Bußgeld und Ratenzahlung – So funktioniert es!

Wann kommt eine Ratenzahlung bei einem Bußgeld in Frage?
Wann kommt eine Ratenzahlung bei einem Bußgeld in Frage?

Ein Bußgeldbescheid kann teuer werden. Hierzu kommen noch weitere Gebühren für das Bußgeldverfahren. Ein solches Bußgeld kann das Monatsbudget eines Autofahrers leicht sprengen. Doch besteht die Möglichkeit, das Bußgeld in Raten zahlen, wenn eine finanzielle Notlage vorliegt? Was muss ich tun, wenn ich eine Ratenzahlung beantragen möchte? Dies und mehr wird im folgenden Ratgeber geklärt.

FAQ: Ratenzahlung eines Bußgeldes

Ist es möglich, ein Bußgeld in Raten zu bezahlen?

Ja, die Möglichkeit das Bußgeld für eine Ordnungswidrigkeit in Raten zu bezahlen, besteht grundsätzlich. Dafür müssen Sie der Bußgeldstelle allerdings glaubhaft vermitteln können, dass Sie zur Zahlung der gesamten Summe aktuell nicht im Stande sind.

Was muss ich für die Ratenzahlung tun?

Um zu beweisen, dass Sie das Bußgeld aktuell nicht vollständig begleichen können, müssen Sie dem Brief an die Bußgeldstelle entsprechende Belege beifügen. Das können bspw. Kontoauszüge sein oder ein Bescheid über den Bezug von Arbeitslosengeld.

Was sollte ich dabei beachten?

Es ist nicht empfehlenswert, erst auf eine Mahnung zu warten, wenn Sie einen Bußgeldbescheid nicht begleichen können. Wenden Sie sich stattdessen zeitnah an die Behörde, um zusätzliche Kosten zu vermeiden.

Ratenzahlung beim Bußgeld – Für wen ist es möglich?

In einer finanziellen Notlage können Sie das Bußgeld auch in Raten zahlen.
In einer finanziellen Notlage können Sie das Bußgeld auch in Raten zahlen.

Kann jemand das Bußgeld nicht bezahlen, so kann der Betroffene in vielen Fällen die Möglichkeit bekommen, eine Ratenzahlung zu beantragen.

Der Antrag hierfür muss schriftlich erfolgen und an die Bußgeldstelle geschickt werden, die den Bescheid ausgestellt hat. Andere Stellen können Ihren Antrag nicht bearbeiten.

Der Antrag sollte folgende Punkte enthalten:

  • Ihr Name und Ihre Anschrift
  • Name und Anschrift der zuständigen Bußgeldstelle
  • Ort und Datum
  • Angabe des Aktenzeichens
  • Schlüssige Darlegung der Gründe, warum Sie das Geld nicht pünktlich überweisen können
  • Ein Vorschlag für die Zahlung (mit Anzahl und Höhe der Raten)

Bußgeld mit Ratenzahlung: Muster im Internet
Viele Bußgeldstellen bieten auf ihren Homepages Muster und Vordrucke für den Antrag auf Ratenzahlung des Bußgeldes an.

Fügen Sie dem Antrag Nachweise bei!

In vielen Fällen ist beim Bußgeld auch eine Ratenzahlung möglich.
In vielen Fällen ist beim Bußgeld auch eine Ratenzahlung möglich.

Befolgen Sie bei Ihrem Antrag auf Ratenzahlung beim Bußgeld dieses Muster, um Ihre Erfolgschancen zu erhöhen. Außerdem müssen Sie durch weitere Nachweise belegen, dass Sie das Bußgeld nur in Raten abzahlen können.

Zu solchen Nachweisen zählen unter anderem Kontoauszüge, der Bescheid über den Bezug von Arbeitslosengeld oder eine Bestätigung für den Bezug von Sozialhilfeleistungen.

Sie haben nicht das Recht dazu, einen Bußgeldbescheid zu ignorieren. Kommen Sie der Zahlungsaufforderung nicht nach, folgt zunächst eine Mahnung für das Bußgeld. Im weiteren Verlauf können Vollstreckungsmaßnahmen eingeleitet werden. Das Bußgeld in Raten zu begleichen ist also die bessere Option.

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