
Nutzen Sie unseren Bußgeldrechner bei einem Bußgeldbescheid aus dem Ausland!
Besonders ärgerlich ist ein hoher Bußgeldbescheid, wenn man frisch und erholt aus dem Urlaub nach Hause kommt und der Bußgeldbescheid aus dem Urlaub schon im Briefkasten auf einen wartet. Dabei spielt es keine große Rolle, ob es Italien, Frankreich oder Spanien ist. Hauptsache das betroffene Land ist Mitglied der EU.
FAQ: Das Wichtigste zu einem ausländischen Bußgeldbescheid
Ja, in vielen Fällen kann ein ausländischer Bußgeldbescheid in Deutschland vollstreckt werden. Das trifft zumindest dann zu, wenn es sich um einen EU-Mitgliedsstaat handelt und die Geldbuße inklusive der Gebühren die Bagatellgrenze von 70 Euro erreicht.
Anders als in Deutschland gewähren andere Länder z. T. Rabatte, wenn Sie das Bußgeld schnell begleichen. In Italien werden Ihnen bspw. 30 Prozent der Summe erlassen, wenn Sie das Geld innerhalb von fünf Tagen bezahlen.
Ja, auch gegen einen ausländischen Bußgeldbescheid können Sie Einspruch einlegen. Dieser muss in der jeweiligen Landessprache erfolgen, aus dem der Bescheid stammt.
Inhalt:
Weiterführende Ratgeber
Blitzerfotos, Knöllchen und Bußgeldbescheide aus dem Ausland

Die Bußgelder der einzelnen Länder unterscheiden sich immer, doch ist das betreffende Land in der EU, so ist eine Verfolgung der Ordnungswidrigkeit über die Ländergrenzen hinaus nichts ungewöhnliches. Tatsächlich kann sogar ein Vollstreckungsverfahren drohen, wenn Sie den ausländischen Bußgeldbescheid nicht bezahlen.
Seit 2010 gilt ein Gesetz zur Umsetzung eines Rahmenbeschlusses der EU über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung von Bußgeldern. Demnach muss auch in Deutschland ein gültiger Bußgeldbescheid aus dem europäischen Ausland durchgesetzt werden können. Aber nur unter bestimmten Bedingungen.
Auch wenn der Bußgeldbescheid beispielsweise Italien zugerechnet werden muss, so wird dieser jedoch an das Bundesamt für Justiz in Bonn weitergeleitet, das dafür Sorge zu tragen hat, dass dieser auch durchgesetzt werden kann. Erhalten Sie also so eine Mitteilung aus Italien, die von einem privaten Inkassounternehmen an Sie versendet wurde, so ist dieser nach deutschem Recht nicht durchsetzbar. Das Inkassounternehmen verlässt sich darauf, dass der schuldige Fahrer freiwillig das Geld überweist.
Gleiches gilt für einen ausländischen Bußgeldbescheid ohne Beweisfoto, das den Fahrer bei dem bezeichneten Vergehen zeigt. Auch hier sind Betroffene nicht dazu verpflichtet, das Bußgeld aus dem Ausland zu zahlen.
Sie sollten das Bußgeld aus dem Ausland ernst nehmen

Trotz allem sollten Sie einen korrekten Bußgeldbescheid aus dem Ausland ernst nehmen, denn der nächste Urlaub steht vielleicht schon an. Und wenn dieser ignoriert wird, kann davon ausgegangen werden, dass dies im entsprechenden System der ausländischen Behörde gespeichert wird und bei erneuter Kontrolle im gleichen Land angezeigt wird.
So kann es unter Umständen passieren, dass man mitten im schönen Urlaub erwischt wird und vor Ort die Geldbuße bezahlen muss. Da eine Bagatellgrenze gilt, kann auch unerwartet ein Bußgeld fällig werden. Bei kleinen Verstößen gegen das Verkehrsrecht, bei denen nur eine geringe Strafe fällig wird, wird nämlich kein grenzüberschreitendes Bußgeldverfahren gegen Sie gestartet, doch dennoch vergessen die zuständigen ausländischen Behörden nicht, dass Sie diesen noch etwas schuldig sind.
Rabatte bei sofortiger Zahlung
Der Bußgeldbescheid, der aus dem Ausland kommt, wird immer an den Fahrzeughalter geschickt, weil seine Adresse den Behörden vorliegt. Waren Sie jedoch gar nicht mit dem Auto unterwegs, müssen Sie das Bußgeld nicht bezahlen, sondern der Fahrer. Denn in Deutschland gilt grundsätzlich die Fahrerhaftung bei den meisten Verkehrsverstößen.
Dennoch müssen Sie hier Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen, denn sonst droht eine Vollstreckung des Pfändungsverfahrens, wenn Sie nicht selbst unmittelbar zahlen. Außerdem sollten Sie berücksichtigen, dass ein Bußgeld aus dem Ausland oft mit Rabatten belegt ist. Wenn Sie z.B. ein italienisches Bußgeld innerhalb einer festgelegten Frist bezahlen, zahlen Sie nur 50 Prozent vom Bußgeld, das Ihnen sonst auferlegt wird.
Bußgeldbescheid aus dem Ausland: Kann ich Einspruch einlegen?

Natürlich können Sie auch gegen einen Bußgeldbescheid aus Italien und Co. Einspruch einlegen. Der Bußgeldbescheid wird ja generell erst einmal an den Halter des Autos geschickt, da die Behörden ja über keine weiteren Informationen verfügen. Waren Sie gar nicht im Ausland und erhalten dennoch einen Bußgeldbescheid, so sollten Sie Einspruch einlegen.
Denn solange der Bußgeldbescheid nicht die Rechtskraft erlangt hat, wird die zuständige Behörde – das Bundesamt für Justiz – den Bußgeldbescheid auch nicht vollstrecken. Übrigens können Sie einen Bußgeldbescheid ignorieren, der nicht auf deutsch verfasst ist. Es besteht nämlich die Pflicht, diesen zu übersetzen, damit der Betroffene die Anschuldigung auch verstehen kann.
Sollten Sie einen Fachanwalt konsultieren? Falls Sie sich bei einem Bußgeldbescheid aus dem Ausland nicht sicher sind, welches Verhalten angemessen ist, können Sie einen Anwalt für Verkehrsrecht konsultieren. Eventuell zahlt diesen sogar Ihre Rechtsschutzversicherung, je nach vertraglich vereinbarter Leistung. Oft wird festgestellt, dass der Bußgeldbescheid auf zu wenigen Beweisen beruht und somit nicht vollstreckt werden kann. Ein Bußgeldbescheid aus dem Ausland muss aus diesen Gründen oft nicht bezahlt werden.
Bei Wiedereinreise kann das Bußgeld auch noch eingefordert werden

Da nicht einmal die Staaten das Bußgeld behalten dürfen, die gegen den Täter ermitteln, sondern die Geldbuße bei jenen bleibt, die die Vollstreckung vornehmen, hält sich die Bereitschaft in Grenzen, Verkehrssünder in Deutschland zu verfolgen, wenn Sie nur im Ausland Ordnungswidrigkeiten begangen haben.
Das heißt: Die deutsche Behörde agiert hier quasi nur als Vermittler, macht aber selbst keinen Gewinn durch die Vollstreckung vom Bußgeldbescheid aus dem Ausland.
Doch Vorsicht ist geboten, wenn Sie wieder in das Land einreisen wollen, in dem sie durch Verstöße gegen das Verkehrsrecht auffällig geworden sind. Denn dort kann auch im Nachhinein bei einer Kontrolle festgestellt werden, dass noch ein Bußgeld aussteht. Dieses wird dann sofort einkassiert.
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