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Fahrverbot im Ausland: Was zu beachten ist

Gilt ein in Deutschland verhängtes Fahrverbot auch im Ausland? Gerade zur Urlaubszeit oder im Falle von beruflichen Reisen stellt sich für viele Deutsche die Frage, ob ein in Deutschland verhängtes Fahrverbot auch im Ausland gültig ist. Abhängig von den jeweils gültigen Gesetzen der Länder können hohe Bußgelder wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verhängt werden. In einigen Ländern können die zuständigen Behörden auch Strafverfahren wegen des Nichtmitführens eines gültigen Führerscheins einleiten.

FAQ: Das Wichtigste zum Fahrverbot im Ausland

Gilt ein Fahrverbot auch im Ausland?

Wurde in Deutschland ein Fahrverbot verhängt, kann im dieses auch im Ausland gelten. Je nach Land können hohe Bußgelder für das Fahren ohne Fahrerlaubnis verhängt werden.

Gilt ein im Ausland verhängtes Fahrverbot auch in Deutschland?

Erhalten Sie im Ausland ein Fahrverbot, gilt dieses nicht in Deutschland, sondern nur im Tatland.

Droht für Ausländer ein Fahrverbot in Deutschland?

Erhalten Ausländer in Deutschland ein Fahrverbot, wird dieses im Führerschein vermerkt. Fahren Sie trotzdem, wird die Fahrerlaubnis beschlagnahmt. Mehr erfahren Sie hier.

Weiterführende Ratgeber zum Fahrverbot im Ausland

Trotz Fahrverbot oder Führerscheinentzug fahren: Auch im Ausland drohen Strafen

Trotz Fahrverbot im Ausland zu fahren kann hohe Bußgelder nach sich ziehen.
Trotz Fahrverbot im Ausland zu fahren kann hohe Bußgelder nach sich ziehen.

Bei einer Entziehung der Fahrerlaubnis oder einem Fahrverbot sehen die Länder der EU im jeweiligen Recht unterschiedliche Strafmaße vor. So kann das Fahren ohne Fahrerlaubnis in Österreich hohe Bußgelder nach sich ziehen.

Und auch das Fahren ohne Fahrerlaubnis in der Schweiz wird mit hohen Bußgeldern geahndet. Selbst Freiheitsstrafen sind nicht ausgeschlossen.

Trotz Fahrverbot oder Führerscheinentzug im Ausland zu fahren kann, je nach geltendem Verkehrsrecht, empfindliche Strafen nach sich ziehen, die aber variieren können.

Kann der Führerschein in einem anderen Land entzogen werden?

Der Führerschein kann auch im Ausland eingezogen werden.
Der Führerschein kann auch im Ausland eingezogen werden.

Der Gedanke an einen Führerscheinentzug, der im Ausland stattfindet, wirft Fragen nach den Folgen für das Führen eines Kfz auf deutschen Straßen auf.

Ist es beispielsweise möglich, dass der Führerscheinentzug in Österreich geschieht? Oder ein österreichischer Führerschein in Deutschland entzogen wird?

Grundsätzlich gilt, dass im Ausland zwar aufgrund eines Verkehrsdeliktes der Führerschein eingezogen werden kann, aber keine Entziehung der Fahrerlaubnis erfolgt.

In einem solchen Fall wird ein Fahrverbot im Ausland ausgesprochen, das jedoch nicht in Deutschland gültig ist. Ein solches Fahrverbot im Ausland hat aber eventuell trotzdem ein Nachspiel im Inland. Wenn der Führerschein verwahrt wird und trotz des Fahrverbots gefahren wird, liegt der Tatbestand des „Fahrens ohne Führerschein“ vor.

Und was passiert eigentlich, wenn deutsche Behörden ein Fahrverbot für Ausländer verhängen und diese nicht in Deutschland gemeldet sind? In diesem Fall wird das Fahrverbot im Führerschein vermerkt. Es kommt zu einer Beschlagnahme des Führerscheins, wenn sie trotz Fahrverbot fahren. Im Ausland sollte genauso auf die jeweiligen Gesetze und Vorgaben des Verkehrsrechts geachtet werden wie im Inland.

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Über den Autor

Sascha Münch (Rechtsanwalt)
Sascha Münch

Nach dem Studium an der Universität Bremen absolvierte Sascha Münch sein Referendariat am OLG Celle. 2013 erhielt er die Zulassung zum Rechtsanwalt und 2019 folgte die Bestellung zum Notar (seit 2021 Notar a. D.). Auf sos-verkehrsrecht.de befasst er sich u. a. mit den Bereichen Bußgeldverfahren und Einsprüchen.