Gilt ein in Deutschland verhängtes Fahrverbot auch im Ausland? Gerade zur Urlaubszeit oder im Falle von beruflichen Reisen stellt sich für viele Deutsche die Frage, ob ein in Deutschland verhängtes Fahrverbot auch im Ausland gültig ist. Abhängig von den jeweils gültigen Gesetzen der Länder können hohe Bußgelder wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verhängt werden. In einigen Ländern können die zuständigen Behörden auch Strafverfahren wegen des Nichtmitführens eines gültigen Führerscheins einleiten.
FAQ: Das Wichtigste zum Fahrverbot im Ausland
Wurde in Deutschland ein Fahrverbot verhängt, kann im dieses auch im Ausland gelten. Je nach Land können hohe Bußgelder für das Fahren ohne Fahrerlaubnis verhängt werden.
Erhalten Sie im Ausland ein Fahrverbot, gilt dieses nicht in Deutschland, sondern nur im Tatland.
Erhalten Ausländer in Deutschland ein Fahrverbot, wird dieses im Führerschein vermerkt. Fahren Sie trotzdem, wird die Fahrerlaubnis beschlagnahmt. Mehr erfahren Sie hier.
Inhalt:
Weiterführende Ratgeber zum Fahrverbot im Ausland
Trotz Fahrverbot oder Führerscheinentzug fahren: Auch im Ausland drohen Strafen

Bei einer Entziehung der Fahrerlaubnis oder einem Fahrverbot sehen die Länder der EU im jeweiligen Recht unterschiedliche Strafmaße vor. So kann das Fahren ohne Fahrerlaubnis in Österreich hohe Bußgelder nach sich ziehen.
Und auch das Fahren ohne Fahrerlaubnis in der Schweiz wird mit hohen Bußgeldern geahndet. Selbst Freiheitsstrafen sind nicht ausgeschlossen.
Trotz Fahrverbot oder Führerscheinentzug im Ausland zu fahren kann, je nach geltendem Verkehrsrecht, empfindliche Strafen nach sich ziehen, die aber variieren können.
Kann der Führerschein in einem anderen Land entzogen werden?

Der Gedanke an einen Führerscheinentzug, der im Ausland stattfindet, wirft Fragen nach den Folgen für das Führen eines Kfz auf deutschen Straßen auf.
Ist es beispielsweise möglich, dass der Führerscheinentzug in Österreich geschieht? Oder ein österreichischer Führerschein in Deutschland entzogen wird?
Grundsätzlich gilt, dass im Ausland zwar aufgrund eines Verkehrsdeliktes der Führerschein eingezogen werden kann, aber keine Entziehung der Fahrerlaubnis erfolgt.
In einem solchen Fall wird ein Fahrverbot im Ausland ausgesprochen, das jedoch nicht in Deutschland gültig ist. Ein solches Fahrverbot im Ausland hat aber eventuell trotzdem ein Nachspiel im Inland. Wenn der Führerschein verwahrt wird und trotz des Fahrverbots gefahren wird, liegt der Tatbestand des „Fahrens ohne Führerschein“ vor.
Und was passiert eigentlich, wenn deutsche Behörden ein Fahrverbot für Ausländer verhängen und diese nicht in Deutschland gemeldet sind? In diesem Fall wird das Fahrverbot im Führerschein vermerkt. Es kommt zu einer Beschlagnahme des Führerscheins, wenn sie trotz Fahrverbot fahren. Im Ausland sollte genauso auf die jeweiligen Gesetze und Vorgaben des Verkehrsrechts geachtet werden wie im Inland.
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