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Das Fahrverbot wegen Alkohol am Steuer – Rechtsgrundlage

Stehen Fahrzeughalter unter Einfluss von Alkohol, droht ein Fahrverbot.
Stehen Fahrzeughalter unter Einfluss von Alkohol, droht ein Fahrverbot.

Bußgeldtabelle bei Alkohol am Steuer

VerstoßBußgeldPunkteFahrverbot
Mehr als 0 Promille als Fahranfänger250 €1-
Zwischen 0,5 und 0,9 Promille zum 1. Mal500 €21 Monat
Zwischen 0,5 und 0,9 Promille zum 2. Mal1000 €23 Monate
Zwischen 0,5 und 0,9 Promille zum 3. Mal1500 €23 Monate
Ab 1,1 PromilleFreiheitsstrafe oder Geldstrafe3variiert
Zwischen 0,3 und 0,5 Promille und dabei den Verkehr gefährdetFreiheitsstrafe oder Geldstrafe3variiert

Bußgeldrechner bei Alkohol am Steuer

Wenn Sie wissen möchten, wie viel Promille Sie nach dem Konsum alkoholischer Getränke möglicherweise haben, können Sie das hier mit dem Promillerechner herausfinden.

Fahrzeughalter sind im öffentlichen Verkehr nicht nur für die eigene Sicherheit zuständig, sondern beeinflussen auch die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer. Der Konsum von Alkohol oder anderen Rauschmitteln steigert das Unfallrisiko und gefährdet den Straßenverkehr. Das Fahrverbot ist eine der möglichen Konsequenzen, mit denen ein Fahrzeughalter rechnen muss, wenn der Promillewert zu hoch ist.

FAQ: Fahrverbot wegen Alkohol

Wird das Fahrverbot ab 0,5 Promille verhängt?

In der Regel sind 0,5 Promille Grund für ein Fahrverbot. Unter Umständen bekommen Verkehrsteilnehmer bereits ab 0,3 Promille ein Verbot. Die Grundlage dafür lesen Sie hier.

Wie lange bekommt man Fahrverbot bei zu viel Alkohol am Steuer?

Die Länge des Fahrverbots hängt von verschiedenen Faktoren, wie bspw. dem Promillewert, ab. Bei 0,5 Promille liegt das Fahrverbot zwischen einem und drei Monaten. In unserem Bußgeldrechner können Sie das Fahrverbot berechnen.

Kann man das Fahrverbot umgehen?

Wird ein Fahrverbot wegen Alkohol verhängt, ist es in der Regel nicht möglich, dieses zu umgehen. Ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid lohnt sich dabei nur selten.

Alkohol am Steuer – Warum das Fahrverbot verhängt wird

Bereits nach einem oder zwei Bier droht ein Fahrverbot wegen Alkohol.
Bereits nach einem oder zwei Bier droht ein Fahrverbot wegen Alkohol.

Im Straßenverkehr kommt es bereits bei kleinsten Unachtsamkeiten zu Unfällen. Das Fahren unter Alkoholeinfluss kann sogar tödlich enden. Daher sieht die Straßenverkehrsordnung dementsprechend strenge Sanktionen bzw. Strafen vor.

Sogar niedrige Promillewerte beeinträchtigen die Verkehrstauglichkeit bereits. Folgende Auswirkungen auf die Verkehrstüchtigkeit bestehen:

  • Verlangsamte Reaktionszeit
  • Verschlechterte motorische Fähigkeiten
  • Müdigkeit und Konzentrationsprobleme
  • Fehleinschätzungen der Entfernungen, Geschwindigkeiten und Verkehrssituationen
  • Erhöhte Risikobereitschaft
  • Eingeschränktes Sehvermögen

Das hohe Unfallrisiko zieht dementsprechend hohe Sanktionen mit sich. Verkehrsteilnehmern, die mit zu viel Promille erwischt werden, drohen Bußgelder, Punkte in Flensburg, Fahrverbote oder sogar der Entzug der Fahrerlaubnis.

Ab wie viel Promille droht das Fahrverbot?

Unter Einfluss kann z. B. für 6 Monate ein Fahrverbot wegen Alkohol anfallen.
Unter Einfluss kann z. B. für 6 Monate ein Fahrverbot wegen Alkohol anfallen.

Laut Bußgeldkatalog bekommen Fahrzeughalter bereits ab 0,5 Promille ein Fahrverbot. Außerdem fallen noch ein Bußgeld und Punkte in Flensburg an. Gemäß Bußgeldkatalog werden bei Alkohol am Steuer folgende Sanktionen verhängt:

  • Bei 0,3 Promille wird von relativer Fahruntüchtigkeit gesprochen. Ist das Fahrverhältnis auffallend oder gefährdet es den Verkehr, wird dem Fahrzeugführer Trunkenheit im Verkehr nachgewiesen.

    Dabei fällt eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von einem Jahr an. Außerdem werden ein sechsmonatiges Fahrverbot und 2 Punkte in Flensburg oder der Entzug der Fahrerlaubnis und 3 Punkte in Flensburg erteilt.
  • Ab 0,5 Promille wird das Fahrverbot verhängt. Bereits zwei Bier können 0,5 Promille Alkohol aufweisen. Das Fahrverbot richtet sich danach, ob es sich um das erste, zweite oder dritte Vergehen handelt.

    Handelt es sich um den ersten Verstoß der Promillegrenze, fallen 500 € Bußgeld, 2 Punkte in Flensburg und ein einmonatiges Fahrverbot an. Bei einem zweiten Verstoß dieser Art müssen Fahrzeughalter 1000 € zahlen. Hinzu kommen 2 Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot von 3 Monaten. Der dritte Verstoß zieht ein Bußgeld von 1500 €, ein dreimonatiges Fahrverbot und 2 Punkte in Flensburg mit sich.
Egal ob im Auto oder auf dem Fahrrad – zu viel Alkohol hat ein Fahrverbot zur Folge.
Egal ob im Auto oder auf dem Fahrrad – zu viel Alkohol hat ein Fahrverbot zur Folge.
  • Übersteigt der Fahrzeughalter die 1,1 Promillegrenze, handelt es sich nicht mehr um eine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat wegen absoluter Fahruntüchtigkeit. Dadurch, dass Verkehrsteilnehmern die Fahrerlaubnis entzogen wird, ziehen 1,1 Promille sozusagen ein Fahrverbot mit sich.

    Bei besonders schwerwiegenden Fällen ab 1,1 Promille ist sogar ein lebenslanges Fahrverbot möglich. Neben dem Entzug der Fahrerlaubnis werden außerdem Geld- oder Freiheitsstrafen verhängt.
  • Ab 1,6 Promille werden die gleichen Strafen wie bei 1,1 Promille erteilt. In der Regel sind Fahrzeughalter zudem verpflichtet, an einer MPU (Medizinisch-Psychologischen Untersuchung) teilzunehmen.

Fahrzeughaltern, die mit einem Promillewert über 1,1 erwischt werden, wird also die Fahrerlaubnis entzogen. Ob sie dabei 6, 9, oder 10 Monate lang ein Fahrverbot wegen Alkohol bekommen, hängt von unterschiedlichen Faktoren ab und wird vom Gericht auf individueller Basis entschieden. (Das Fahrverbot bezieht sich in diesem Sinne auf den Entzug des Führerscheins). Der Promillewert, das Fahrverhalten und die Konsequenzen der Trunkenheit am Steuer beeinflussen die Entscheidung.

Fahranfänger in der Probezeit müssen stets einen Promillewert von 0 einhalten. Dies wird auch als 0-%-Regel bezeichnet. Ein Verstoß gegen diese Regel hat ein Bußgeld von 250 € und einen Punkt in Flensburg als Konsequenz. Außerdem verlängert sich die Probezeit um zwei weitere Jahre, und die Teilnahme an einem Aufbauseminar ist Pflicht.

Bekommen Fahrradfahrer auch ein Fahrverbot wegen Alkoholeinfluss?

Auf dem Fahrrad wird ein Fahrverbot wegen Alkohol ab 0,6 Promille verhängt.
Auf dem Fahrrad wird ein Fahrverbot wegen Alkohol ab 0,6 Promille verhängt.

Ja, für Fahrradfahrer droht ebenfalls ein Fahrverbot – und zwar ab 1,6 Promille. Die Promillegrenze ist also im Vergleich zu Fahrzeugführern höher angesetzt. Ab 1,6 Promille müssen Fahrradfahrer also mit einem Fahrverbot, einem Bußgeld und Punkten in Flensburg rechnen.

Aber: Auch unter 1,6 Promille kann ein Fahrverbot verhängt werden, nämlich dann, wenn das Fahrverhalten auffällig oder gefährlich ist.

Können Fahrzeughalter das Fahrverbot wegen Alkohol umgehen?
Fahrzeughalter haben das Recht, Einspruch gegen ein Fahrverbot einzulegen. Ist der Grund des Fahrverbots jedoch ein zu hoher Promillewert, lohnt sich dieser in der Regel nicht. Es ist also nur ganz selten möglich, das Fahrverbot wegen Alkohol zu umgehen. Verkehrsteilnehmer, die dies dennoch versuchen möchten, sollten sich mit einem Anwalt in Verbindung setzen. Dieser prüft daraufhin die Erfolgschancen.

Über den Autor

Sascha Münch (Rechtsanwalt)
Sascha Münch

Nach dem Studium an der Universität Bremen absolvierte Sascha Münch sein Referendariat am OLG Celle. 2013 erhielt er die Zulassung zum Rechtsanwalt und 2019 folgte die Bestellung zum Notar (seit 2021 Notar a. D.). Auf sos-verkehrsrecht.de befasst er sich u. a. mit den Bereichen Bußgeldverfahren und Einsprüchen.

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